Kennt jemand eine Rechtschutzversicherung, die man trotz Schadenfall noch abschließen kann?
Es geht um einen Unfall und eine nun angedrohte Klage beim Landgericht im fünfstelligen Bereich.
Da beim Landgericht leider Anwaltszwang besteht, kann / darf ich mich nicht selbst verteidigen.
Deshalb meine Frage, ob jemand eine Rechtschutzversicherung kennt, die man trotz eingetrtetenem Schadenfall noch abschließen kann, damit ich mich Rechtsanwaltschaftlich beraten lassen kann
Beste Antwort im Thema
Auswandern, heiraten, den Namen ändern und hoffen, dass dich der Gläubiger nicht ausfindig macht ... Die Sache hast Du nunmal komplett verkackt. Auch die (rückwirkende) Arag RS Versicherung deckt diesen Fall nicht ab. Die HP der roten Nummerschilder wird sich querlegen und sich ganz sicher verklagen lassen. Ob dein rote-Kennzeichen-"Dealer" nun lügt oder nicht ist erstmal egal, weil Du es sowieso nicht widerlegen kannst. Selbst wenn Du weiter "harzelst" wirst Du keine PKH bekommen, weil die Verteidigung mutwillig und aussichtslos wäre. Und den eventuellen Gedanken an ein InsO-Verfahren kannst Du auch knicken, denn dein Problem entstammt einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung und da gibts auch keine Restschuldbefreiung. Jackpot eben.
Tritt den Job an und mach eine Ratenvereinbarung. Alles andere ist sinnlos.
360 Antworten
Man müsste die Chance auch wahrnehmen wollen.
Und da Bogdan der Meinung ist, nichts falsch gemacht zu haben, hat er auch kein Interesse den Schaden auszugleichen und erwägt dann wohl lieber den Job sausen zu lassen.
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 11. Oktober 2019 um 02:30:57 Uhr:
Oh man @Bogdan-82 ich hab ja keine Ahnung welche Medikamente du nimmst, aber entweder solltest du mehr davon nehmen, oder weniger, die derzeitige Dosierung bekommt dir nun wirklich nicht.
Ich hoffe für mein eigenes Seelenheil, das diese Geschichte hier nur trollerei ist und irgendjemand diesem Elend bald ein Ende macht.
Zitat:
@It is Naoanto schrieb am 11. Oktober 2019 um 08:47:28 Uhr:
Die Geschichte kann nur Fake sein 😁
Geh raus spielen oder sonst was.
Gut, mir egal, ob jemand die Geschichte für wahr einstuft oder nicht.
Ich weiß es am Besten, das es leider wahr ist, und mir wirklich so widerfahren, deswegen schreibe ich ja auch hier im Forum.
Und ich weiß mir schon die für mich nützlichen Beiträge & Tipps rauszufiltern, von daher muß ich auch die Größe haben, unliebsame Beiträge ganz einfach zu "überlesen", d.h. diese diplomatisch zu ignorieren
Zitat:
@Anselm-M schrieb am 11. Oktober 2019 um 15:17:43 Uhr:
Zur Einschätzung wüsste ich gerne, in welcher Größenordnung der Schaden an dem Audi ist?
Es ist ein fünfstelliger Betrag plus die Rechnung des gegnerischen Anwalt, die er auch gerne von mir zu bezahlen sieht
Zitat:
Den Job saußen zu lassen, wäre doch nur sinnvoll, wenn man den Lebtag nicht eine realistische Chance zum Abstottern des Schadens hätte.
Andere Personengruppen nennen das "Anfüttern"
Ich nenne das der Versicherung zu signalisieren, dass man aufgibt
Zitat:
@windelexpress schrieb am 10. Oktober 2019 um 21:55:19 Uhr:
Alle KZK fangen mit 04. . an ,
Nicht alle, es gibt auch Kurzzeitkennzeichen, die mit "03......." anfangen, und manche Zulassungsstellen vergeben dann
"03......" Kennzeichen, wenn das Auto keinen TÜV mehr hat
https://www.wuenschkennzeichen.de/.../
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Du könntest natürlich auch ein Buch Schreiben "Aus dem Leben eines Autoschiebers - Tipps & Tricks"
Mit dem Erlös wärst Du dann Deine Probleme los und auch der Audi-Fahrer kann beruhigter schlafen, nachdem Du seinen Schaden ersetzt hast 😉
Ob 03 oder 04 spielt keine Rolle. Eine gültige HU ist notwendig,
"Das Kurzzeitkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach Maßgabe des § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03“ oder „04“. Das Kennzeichenschild für das Kurzzeitkennzeichen enthält außerdem ein Ablaufdatum, das längstens auf fünf Tage ab der Zuteilung zu bemessen ist."
Jetzt mal was ganz wichtiges:
Wie kann man herausfinden, ob der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht?
Ich habe deswegen heute einmal bei seinem Rechtsanwalt angerufen, aber leider keine Auskunft erhalten.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:11:21 Uhr:
Jetzt mal was ganz wichtiges:Wie kann man herausfinden, ob der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht?
Ich habe deswegen heute einmal bei seinem Rechtsanwalt angerufen, aber leider keine Auskunft erhalten.
Wieso ist das wichtig?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:09:13 Uhr:
Du könntest natürlich auch ein Buch Schreiben "Aus dem Leben eines Autoschiebers - Tipps & Tricks"Mit dem Erlös wärst Du dann Deine Probleme los und auch der Audi-Fahrer kann beruhigter schlafen, nachdem Du seinen Schaden ersetzt hast 😉
Das Buch gibt es doch schon in 4-seitiger Auflage bei Google
https://www.google.de/search?...
Incl. Konkurrenz derselbigen
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:14:23 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:09:13 Uhr:
Du könntest natürlich auch ein Buch Schreiben "Aus dem Leben eines Autoschiebers - Tipps & Tricks"Mit dem Erlös wärst Du dann Deine Probleme los und auch der Audi-Fahrer kann beruhigter schlafen, nachdem Du seinen Schaden ersetzt hast 😉
Das Buch gibt es doch schon in 4-seitiger Auflage bei Google
https://www.google.de/search?...
Incl. Konkurrenz derselbigen
Neee... mach das mal... so ganz echt authentisch im Bogdan-Style... das kommt bestimmt an und landet in den Bestsellerlisten
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:12:27 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:11:21 Uhr:
Jetzt mal was ganz wichtiges:Wie kann man herausfinden, ob der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht?
Ich habe deswegen heute einmal bei seinem Rechtsanwalt angerufen, aber leider keine Auskunft erhalten.
Wieso ist das wichtig?
Ist doch ganz einfach:
Wenn der Rechtschutzversicherung hat, dann kann der ohne Riskio drauflosklagen, und die Rechtschutzversicherung bezahlt alles, egal, wie das Verfahren auch ausgeht.
Für den Audifahrer entstehen keine Kosten---- NULL!
Wenn der keine Rechtschutzversicherung hat, dann trägt er das volle Kostenrisiko zu 100%, und vor allen Dingen muß er in Vorkasse treten, d.h. Gerichtsgebühren bezahlen + Rechtsanwalt
Selbst einen gewonnenen erstinstantlichen Prozeß (Landgericht) kann er noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht verlieren, und muß dann wieder seinen Rechtsanwalt zum zweiten Mal bezahlen.
Aber auch selbst, wenn er auch beim OLG gewinnt, so muß er auch wieder die eigenen Rechtsanwaltkosten aus eigner Tasche bezahlen.
Kurz gesagt:
Man kann also vorher ausloten, wie weit der Atem des Audifahrers sein kann
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:21:49 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:12:27 Uhr:
Wieso ist das wichtig?
Ist doch ganz einfach:
Wenn der Rechtschutzversicherung hat, dann kann der ohne Riskio drauflosklagen, und die Rechtschutzversicherung bezahlt alles, egal, wie das Verfahren auch ausgeht.
Für den Audifahrer entstehen keine Kosten---- NULL!Wenn der keine Rechtschutzversicherung hat, dann trägt er das volle Kostenrisiko zu 100%, und vor allen Dingen muß er in Vorkasse treten, d.h. Gerichtsgebühren bezahlen + Rechtsanwalt
Selbst einen gewonnenen erstinstantlichen Prozeß (Landgericht) kann er noch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht verlieren, und muß dann wieder seinen Rechtsanwalt zum zweiten Mal bezahlen.
Aber auch selbst, wenn er auch beim OLG gewinnt, so muß er auch wieder die eigenen Rechtsanwaltkosten aus eigner Tasche bezahlen.Kurz gesagt:
Man kann also vorher ausloten, wie weit der Atem des Audifahrers sein kann
Tja.... dann viel Spaß mit dem Casino... im Vorfeld wirst Du es nicht erfahren 🙂
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:11:21 Uhr:
Wie kann man herausfinden, ob der Audifahrer eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht?Ich habe deswegen heute einmal bei seinem Rechtsanwalt angerufen, aber leider keine Auskunft erhalten.
So einfach ist das nicht.
Vor allem trägst du für die Einholung dieser Auskunft das volle Kostenrisiko.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:17:45 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. Oktober 2019 um 17:14:23 Uhr:
Das Buch gibt es doch schon in 4-seitiger Auflage bei Google
https://www.google.de/search?...
Incl. Konkurrenz derselbigenNeee... mach das mal... so ganz echt authentisch im Bogdan-Style... das kommt bestimmt an und landet in den Bestsellerlisten
Meinst Du, ich werde hier aktuelle Tricks & Tipps verraten?
Ich verrate höchstens soviel, was eh nicht mehr geht, mit Kurzzeitkennzeichen z.B.
- ausradierbarer Kugelschreiber der Marke "Pilot"
- Farbkopien des rosernen Fahrzeugscheines, wenn man mehrere Fahrzeuge gleichzeitig überführen will
dazu:
- 2 Satz Kurzzeitkennzeichen (also 4 Stück) wobei jeweils die mit den blauen Siegeln versehenen Kennzeicheschilder hinten angebracht werden, und vorne die ungestempelten Kurzzeit-Kennzeichen.
Kann ja mal passieren, das die Dame vom Amt vergessen hat, an beide Kennzeichen die blaue Marke draufzukleben.
So kann man sogar 2 Autos gleichzeitig aus dem gleichen Ort mit den gleichen Kurzzeitkennzeichen überführen, wenn man zeitlich versetzt losfährt, d.h. ein Auto ca. 2 Stunden später.
Aber wie gesagt, das oben geschriebene funktionierte nur bis zum Samstag, den 04.April 2015, wenn man sich noch am Dienstag, 31.März 2015 Kurzzeitkennzeichen geholt hatte.
Also zum Nachahmen heute 2019 nicht mehr geeignet.
So, und jetzt ist genug hier mit Ausplaudern.
Die meisten hier wissen solche Zeilen sowieso nicht zu schätzen.