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keine Übertragung der SF-Klasse warum?

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 17:51

Hallo,

vor 4 Wochen habe ich meinen Auto Haftpflichtversicherung gekündigt (hatte 1 Jahr 1 Monat, neu angefangen habe ich dies mit 1/2 Klasse), danach habe ich von meinem Vater die Versicherung angerufen ob ich da die Versicherung machen könnte mit SF-Klasse Übertragung von meinem Vater (er war 1 Jahr still) nun habe ich erfahren das SF Klassen von meinem Vater TK:6 ; VK:10 ist meinte der Versicherung das es mit Übertragung klappen würde, Ich habe meinem Führerchein seit 2008. Nun am Dienstag bekomme ich einen neue E-Mail von meinem Versicherung das dieser Schadenfreiheitssrabatt von meinem Vater nicht übernehemen kann weil ich keine eigene Schadenfreiheitssklasse verfüge das es neue HaftpflichtVersicherng mit 1/2 berechnet wird, hatte ja vorher die SF-Klasse 1/2 gehabt sollte normalerweise gehen (davon ausgehend, dass sie seit mehr als 3 Jahren einen deutschen Führerschein besitzte)???

was heißt das denn für mich Bitte?

könnt ihr mir helfen?

Danke!

mfg

Beste Antwort im Thema
am 17. Dezember 2015 um 19:54

Zitat:

@fener000 schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:37:09 Uhr:

Teilkasko hat doch sf klasse bei mir der fall ist TK:3 gestuft wenn ich es übertragen lasse ansonstem vom 24.11.14-31.12.15 ware haftpflicht 1/2 weil ich neu angegangem habe.

irgemdwie checke ich selbst nocht dadurch

Tja, da du es anscheinend besser weist und auf gut gemeinte Ratschläge anscheinend nicht hören möchtest, viel Erfolg.

Gruß Frank,

manchen Leuten ist schwer zu helfen.

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Berater kontaktieren

Da Du anscheinend noch nicht einmal weißt, dass eine TK keine SF-Klasse hat, also noch nicht einmal Grundwissen über Kfz-Versicherung vorhanden ist, kann ich mich nur Christians Worten anschließen.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 18:57

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 17. Dezember 2015 um 19:49:10 Uhr:

Da Du anscheinend noch nicht einmal weißt, dass eine TK keine SF-Klasse hat, also noch nicht einmal Grundwissen über Kfz-Versicherung vorhanden ist, kann ich mich nur Christians Worten anschließen.

was meinst du genau?

Haftpflicht ist doch mit teilkasko gleiche sf klasse oder? nur der vk ist getrennt

-wo kann die sogenannten Berater finden, hier im Online?

Leider gibt es bei TK keine SF Klasse, der Beitrag ist immer 100%.

Er meinte den Versicherungsfachmann, kein Online - Versicherer hat einen persönlichen Berater.

An Deiner Stelle würde ich zu einem Makler vor Ort gehen, die arbeiten mit verschiedenen Versicherern (auch Online-Portale) zusammen. Der soll die Lage für Dich checken.

Nicht nur auf Beitrag achten, sondern auch auf die Leistungen.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:37

Teilkasko hat doch sf klasse bei mir der fall ist TK:3 gestuft wenn ich es übertragen lasse ansonstem vom 24.11.14-31.12.15 ware haftpflicht 1/2 weil ich neu angegangem habe.

irgemdwie checke ich selbst nocht dadurch

Du verwechselst da was, Du meinst warscheinlich Regionalklasse R3.

am 17. Dezember 2015 um 19:54

Zitat:

@fener000 schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:37:09 Uhr:

Teilkasko hat doch sf klasse bei mir der fall ist TK:3 gestuft wenn ich es übertragen lasse ansonstem vom 24.11.14-31.12.15 ware haftpflicht 1/2 weil ich neu angegangem habe.

irgemdwie checke ich selbst nocht dadurch

Tja, da du es anscheinend besser weist und auf gut gemeinte Ratschläge anscheinend nicht hören möchtest, viel Erfolg.

Gruß Frank,

manchen Leuten ist schwer zu helfen.

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 19:58

sry leute habe 0 Erfahrung damit habe nur diese Jahre erstesmal Versicherung gemacht habe nur den Haftpflichtversicherung begann ich mit sf 1/2 , also wie ich verstanden habe von euch heißen bei teilkasko und vollkasko R Klasse, das wusste ich nicht

aber vestehen tue ich trotzdem nicht wieso diese Klassen nicht auf mich übertragbar ist, zuerst war alles ok alles übertragbar und am Dienstag heißt es ''geht doch nicht'' aber warum aufeinmal

Das musst du die Versicherung fragen. Wohl da kein Nachweis vorliegt das du die ganzen 6 Jahre das Auto deines Vaters gefahren bist ;)

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 20:15

Zitat:

@vanguardboy schrieb am 17. Dezember 2015 um 21:11:49 Uhr:

Das musst du die Versicherung fragen. Wohl da kein Nachweis vorliegt das du die ganzen 6 Jahre das Auto deines Vaters gefahren bist ;)

kann ich es auch mein Führerschein zeigen reicht das?

Nicht unbedingt. Theoretisch musst du nachweisen das du das Auto deines Vaters überwiegend gefahren bist. Eigentlich stellen sich die Versicherung bei sowie in der Familie nicht quer. Deswegen ruf an und frag warum der SFr nicht auf dich Übertragen werden kann.

Such dir eine Versicherung, die die SF-Übertragung macht und schon hat sich dein Problem erledigt

Musst dir halt eine Versicherung suchen die den SF auch von einem über 1 Jahr stillgelegten Vertrag übernimmt

Hab bisher noch nicht gehört, das man eine eigene SF braucht um einen SF zu übernehmen zu können

Zitat:

@celica1992 schrieb am 17. Dezember 2015 um 22:08:51 Uhr:

 

Hab bisher noch nicht gehört, das man eine eigene SF braucht um einen SF zu übernehmen zu können

Nee, aber man muss nachweisen, dass man den SF erfahren hat.;)

Und wenn der Papa als alleiniger Fahrer gemeldet war, dann wird das wohl schwer...

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