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keine Übertragung der SF-Klasse warum?

Themenstarteram 17. Dezember 2015 um 17:51

Hallo,

vor 4 Wochen habe ich meinen Auto Haftpflichtversicherung gekündigt (hatte 1 Jahr 1 Monat, neu angefangen habe ich dies mit 1/2 Klasse), danach habe ich von meinem Vater die Versicherung angerufen ob ich da die Versicherung machen könnte mit SF-Klasse Übertragung von meinem Vater (er war 1 Jahr still) nun habe ich erfahren das SF Klassen von meinem Vater TK:6 ; VK:10 ist meinte der Versicherung das es mit Übertragung klappen würde, Ich habe meinem Führerchein seit 2008. Nun am Dienstag bekomme ich einen neue E-Mail von meinem Versicherung das dieser Schadenfreiheitssrabatt von meinem Vater nicht übernehemen kann weil ich keine eigene Schadenfreiheitssklasse verfüge das es neue HaftpflichtVersicherng mit 1/2 berechnet wird, hatte ja vorher die SF-Klasse 1/2 gehabt sollte normalerweise gehen (davon ausgehend, dass sie seit mehr als 3 Jahren einen deutschen Führerschein besitzte)???

was heißt das denn für mich Bitte?

könnt ihr mir helfen?

Danke!

mfg

Beste Antwort im Thema
am 17. Dezember 2015 um 19:54

Zitat:

@fener000 schrieb am 17. Dezember 2015 um 20:37:09 Uhr:

Teilkasko hat doch sf klasse bei mir der fall ist TK:3 gestuft wenn ich es übertragen lasse ansonstem vom 24.11.14-31.12.15 ware haftpflicht 1/2 weil ich neu angegangem habe.

irgemdwie checke ich selbst nocht dadurch

Tja, da du es anscheinend besser weist und auf gut gemeinte Ratschläge anscheinend nicht hören möchtest, viel Erfolg.

Gruß Frank,

manchen Leuten ist schwer zu helfen.

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Zitat:

@fener000 schrieb am 17. Dezember 2015 um 18:51:01 Uhr:

Hallo,

vor 4 Wochen habe ich meinen Auto Haftpflichtversicherung gekündigt (hatte 1 Jahr 1 Monat, neu angefangen habe ich dies mit 1/2 Klasse), danach habe ich von meinem Vater die Versicherung angerufen ob ich da die Versicherung machen könnte mit SF-Klasse Übertragung von meinem Vater (er war 1 Jahr still) nun habe ich erfahren das SF Klassen von meinem Vater TK:6 ; VK:10 ist meinte der Versicherung das es mit Übertragung klappen würde, Ich habe meinem Führerchein seit 2008. Nun am Dienstag bekomme ich einen neue E-Mail von meinem Versicherung das dieser Schadenfreiheitssrabatt von meinem Vater nicht übernehemen kann weil ich keine eigene Schadenfreiheitssklasse verfüge das es neue HaftpflichtVersicherng mit 1/2 berechnet wird, hatte ja vorher die SF-Klasse 1/2 gehabt sollte normalerweise gehen (davon ausgehend, dass sie seit mehr als 3 Jahren einen deutschen Führerschein besitzte)???

was heißt das denn für mich Bitte?

könnt ihr mir helfen?

Danke!

mfg

Deine Sachverhaltsdarstellung ist schwierig zu verstehen.

Wenn Du einen SFR von Deinem Vater übernehmen willst, geht es nur mit dem Anteil, den Du selbst aufgrund Deiner Fahrerlaubnisdaten hättest erfahren können. Das ist ein Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass die meisten Versicherer einer Übertragung nur zustimmen, sofern der Vertrag Deines Vaters nicht länger als 6 Monate geruht hat.

Der erste Punkt ist ganz sicher bei allen Versichern gleich. Beim zweiten Punkt gibt es vielleicht Versicherer, die die Frist anders regeln. Also: Umsehen!

hab ich klick gemacht im Internet und über Werbung check24 billigste Versicherung gefunden.

Warum es jetzt Probleme gibt, keine Ahnung...

Zitat:

@ChristianHa. schrieb am 18. Dezember 2015 um 02:26:33 Uhr:

hab ich klick gemacht im Internet und über Werbung check24 billigste Versicherung gefunden.

Warum es jetzt Probleme gibt, keine Ahnung...

das ist in diesem Fall egal wenn der Vertrag 12 Monate ruht machen auch Serviceversicherer keine SFR Übertragung. Lasse mich gerne belehren wenn mir jemand eine Gesellschaft nennt, die es kann.

Bei uns würde ich den Vertrag des Vaters starten und dann irgendwann später eine SFR Übertragung machen. Mit 1/2 starten ist die schlechteste Option.

1. SF-Klassen haben bisher nur KH und VK. In der TK wird dies seit langem überlegt.

2. SFR-Übertragung ist nur innerhalb von 12 Monaten möglich. Ist der Vertrag aus dem der SFR kommen soll länger als 12 Monate storniert, wird das nichts.

Sollte die Unterbrechung mehr als 12 Monate betragen, einfach das FZG auf Deinen Vater für 1 Monat oder länger versichern und dann den SFR übertragen (geht nur wenn er nicht verstorben ist).

3. Man braucht zur SFR-Übertragung ein Formblatt in dem der alte VN (Vater) einwilligt den SFR ab zu geben und der neue VN (Du) einwilligt ihn zu bekommen. Dazu erklärst Du, dass DU das Fahrzeug regelmäßig in der Zeit von (Am besten FS-Beginn angeben) bis (heute) gefahren bist. Nachweisen durch eine Führerscheinkopie!

Sollte der 3. (Dein Vater) verstorben sein braucht man eine Sterbeurkunde.

4. Du kannst nur soviel SFR übernehmen wie Du erfahren haben kannst. 2008 SF 0, 2009 SF 1/2, 2010 SF 1, 2011 SF 2, 2012 SF 3, 2013 SF 4, 2014 SF 5.

Solltest Du den Führerschein vor dem 01.07.2008 gemacht haben bekommst DU eine SF-Klasse mehr, sollten Schäden in der Zeit angefallen sein, so wird der SFR schlechter.

Die Idee mit dem Berater ist nicht schlecht, aber leider kennen sich damit viele gar nicht aus. :(

Zitat:

 

Die Idee mit dem Berater ist nicht schlecht, aber leider kennen sich damit viele gar nicht aus. :(

Oh wie wahr! ;)

Bei der HUK geht eine Übertragung bei einem ruhenden Vertrag bis zu 7 Jahren

Zitat:

@Devil8x4 schrieb am 17. Dezember 2015 um 23:38:52 Uhr:

Und wenn der Papa als alleiniger Fahrer gemeldet war, dann wird das wohl schwer...

Das interessiert die neue Versicherung nicht, die fragt i.d.R. nicht danach und Schäden werden dir auch nicht unbedingt angerechnet, wenn sie schon gestuft wurden

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 09:19:05 Uhr:

Bei der HUK geht eine Übertragung bei einem ruhenden Vertrag bis zu 7 Jahren

Dürfte falsch sein. Der SFR bleibt 7 Jahre bestehen. Also wenn man den SFR selbst nutzt, kann man ihn nach 7 Jahren wieder nutzen. Bei Unterbrechungen länger 7 Jahre ist er ganz weg. (Evt. Goodwill vom Versicherer wo der SFR parkt, nach 7 Jahren auch noch anzurechnen).

Eine SFR Übertragung auf einen anderen VN ist sicherlich keine 7 Jahre möglich. ;)

Habe mir gerade die aktuellen Bedingungen der HUK durchgelesen. Die Einstufung steht unter I. und soweit man das rauslesen kann, gibt es bei der HUK keine SFR-Übertragung von 3.! ;)

Naja, unter I.2.2 steht "Die Voraussetzung für eine günstigere Einstufung liegt vor. Hierüber informieren wir Sie bei der Anbahnung des Versicherungsvertrages". Schwammiger geht nicht mehr! :(

Wenn du so viel Ahnung hast, dann weißt du auch das so was in den AKB der HUK nicht steht, sondern in den Tarifierungsrichtlinien , deshalb soll man halt zu einem Berater gehen

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:26:26 Uhr:

Wenn du so viel Ahnung hast, dann weißt du auch das so was in den AKB der HUK nicht steht, sondern in den Tarifierungsrichtlinien , deshalb soll man halt zu einem Berater gehen

Nur Tarifierungsrichtlinien sind keine AKB und kein Vertragsbestandteil. Ist ja seltsam dass die HUK dies nur "mündlich" macht und man dies nicht in den AKB wie bei jedem anderen Versicherer nachlesen kann. Es gibt also keine Rechtssicherheit sondern nur ein "gut" dünken des Vertreters? Und Online geht gar nichts. HUK24 schließt ausdrücklich die SFR-Übertragung aus! ;)

Der Berater berät nach den Richtlinien der Versicherung, was ist da "gut" dünken.

Der Berater muss halt die Richtlinien der Versicherung kennen, das macht halt einen guten Berater aus

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:50:45 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 18. Dezember 2015 um 10:26:26 Uhr:

Wenn du so viel Ahnung hast, dann weißt du auch das so was in den AKB der HUK nicht steht, sondern in den Tarifierungsrichtlinien , deshalb soll man halt zu einem Berater gehen

Nur Tarifierungsrichtlinien sind keine AKB und kein Vertragsbestandteil. Ist ja seltsam dass die HUK dies nur "mündlich" macht und man dies nicht in den AKB wie bei jedem anderen Versicherer nachlesen kann. Es gibt also keine Rechtssicherheit sondern nur ein "gut" dünken des Vertreters? Und Online geht gar nichts. HUK24 schließt ausdrücklich die SFR-Übertragung aus! ;)

Genau so ist das. Ich glaube allerdings, dass die HUK die SFR-Übertragung deswegen nicht mehr aufführt, weil sie das dann als Einzelfallentscheidung in ihren Händen hat. So wie andere Versicherer das ganze als "Kann-Bestimmung" formulieren. Sie können, aber müssen nicht.

Die 7 Jahre halte ich auch für nicht realistisch. Gerade die HUK ist in vielen Punkten äußerst restriktiv. Und das die das als einziger Versicherer marktweit machen, halte ich für ausgeschlossen.

Auch der Tipp weiter oben, den Vertrag über den Vater wieder in Kraft zu setzen und eine Übertragung später durchzuführen, halte ich nicht für zielführend. Die Versicherer speichern in ihren Beständen natürlich die Unterbrechungstage. Da SFR-Übertragungen grundsätzlich manuell bearbeitet werden müssen, fällt das dann schon auf. Die Übertragung würde ab der WIK stattfinden, der Teil davor wäre verloren.

Auch wenn du es für ausgeschlossen hältst, es ist so und ich gehe davon aus, das die anderen Versicherer sich den Bestimmungen der HUK so wieso irgendwann anschließen.

Unterbrechungszeiten und gestufte Schäden werden auch nicht berücksichtigt

Da meldet man sich einfach einmal bei der HUK und fragt nach. Dann bekommt man auch einen Hinweis auf das Formular, was auszufüllen ist, wenn sie eine SFR-Übertragung durchführen.

Und natürlich werden Schäden, die in der zu übertragenden Zeit angefallen sind, berücksichtigt.

Das alles gibt es übrigens hier zu sehen!

ich habe nur gesagt, gestufte Schäden bleiben unberücksichtigt, das heißt, sie werden dem der den SF übertragen kekommt, nicht nochmal angerechnet. Ausnahme: wenn sie im Übertragungsjahr stattgefunden haben, dann wurden Sie nämlich noch nicht gestuft

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