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Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe

Hallo zusammen.

Ich musste mit meinem T-Roc (BJ 2021) vor kurzem zum TÜV und habe keine neue Plakette bekommen, da ich Platinum-Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe (35 statt 45) benutze und somit die ABE für diese Felgen fehlt. Das steht auch im TÜV-Mängelbericht (fehlende ABE). Das ist auch ein Fehler meines Felgenhändlers, der wohl beim Kauf der Winterräder damals die falschen Felgen für mich bestellt hat.

Nun gut, ich muss jetzt mit dem Auto zur TÜV-Nachprüfung. Gibt es Probleme, wenn ich noch mal die Sommerräder (sind Kompletträder mit Felgen und Reifen, originale T-Roc-Bereifung) montieren lasse, mit diesen zur Nachprüfung fahre und mir erst mal damit die TÜV-Plakette hole? Mir ist natürlich klar, dass ich mit der Sommerbereifung im Winter nur dann fahren darf, wenn es die Wetterverhältnisse zulassen. Ich will jetzt auch nicht den ganzen Winter mit diesen Sommerreifen weiterfahren. Es geht sich jetzt nur um die Fahrt zur Nachprüfung beim TÜV, damit das Auto mit gültigen Felgen abgenommen wird und ich die neue Plakette bekomme.

Kann ich das machen, ist das erlaubt? Ich hoffe, Ihr könnt mir dazu etwas sagen.

Schönen Gruß....

49 Antworten

Vielleicht erst einmal das Grundsätzliche...
Poste bitte die vollständige Schlüsselnummer deines Fahrzeugs und welche Felge genau Du als Winterfelge nutzt. Dann haben wir die Möglichkeit Dir eine konkrete Antwort / Vorschlag zu geben.

Ach, und bitte auch die Reifengröße dazu schreiben.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Dezember 2024 um 14:52:37 Uhr:


@tschumann

Vermutlich liegt hier ein Missverständnis vor.

In Deinem ersten Beitrag sprichst Du noch davon, dass die ABE zu den Sonderrädern fehlt.

Jetzt sprichst Du bereits darüber, dass Dein Fahrzeug auf Rädern rollt, die nicht zulässig sind.

Also ich hätte das so verstanden, dass ihm nicht die Dokumente fehlen, sondern dass es keine (Allgemeine) Betriebs-Erlaubnis ansich für die Räder auf dem speziellen Fzg. gibt.

Bei mir geht es nur um die Winter-FELGEN, die nicht durch den TÜV abgenommen wurden. Die Einpresstiefe meiner Winter-FELGEN ist aktuell 35 und hat keine ABE für meinen VW T-Roc. Die gleiche Felge gibt es aber auch mit Einpresstiefe 45 und hätte die ABE für mein Auto (siehe Screenshot 1). Mein Händler hat bei meiner damaligen Bestellung der kompletten Winderräder (also Reifen inkl. Felge), als der Wagen neu war und ich Winterkompletträder zum ersten Mal brauchte, nicht richtig nachgeschaut und die falschen Felgen (ET 35 statt ET 45) besorgt.

Ss1
Ss2
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Selbst wenn es so war, sind auch die montierten Räder ja zulässig für das Fahrzeug und deren Einsatz kann zu jeder Zeit durch eine Anbauabnahme legalisiert werden.

Es ist ja nicht so, dass das montierte Rad auf Deinem Fahrzeug nicht positiv geprüft wurde, oder liege ich hier falsch?

Selbstverständlich gibts ein »Gutachten zur ABE« mit ET 35 für den T-ROC.

Und hier noch die »ABE«
Ist übrigens dieselbe wie für ET 45. 😁

Und das »Festigkeitsgutachten«

Wie schon geschrieben, die Karosserieauflagen (Kxx) erfüllen, dann klappt’s auch mit dem TÜV.

Na, damit ist ja die Nicht-Zulässigkeit vom Tisch.

Jetzt bleibt nur noch die Beweisführung, dass der TE eine andere Ware erhalten hat, als die, die von ihm bestellt wurde.

Wobei man sich schon fragen kann, wie arschig ein Prüfer sein kann (sorry für den Ausdruck).
Er hätte das Ganze legalisieren können, indem er die Felgen abgenommen hätte.

Oder er hätte erst die Änderungsabnahme gemacht und dann die HU.
Ich kenne es mittlerweile nur noch so, dass die Prüfer sich alle ABE, EWG, ABG VORHER zeigen lassen.

Je nach Reifengröße sind die Auflagen jetzt nicht so wild, dass es ein Problem darstellen würde.

Wenn der Händler mitspielt und sich auf einen Tausch einlässt, auch OK. Er bräuchte es nicht, da die Felgen mit ET35 halt zulässig sind, nur eben ohne Abnahmefreiheit, sondern mit TG.

VG

Genau, ein erfahrener Prüfer sieht sofort, dass es sich um Sonderräder handelt und ist in der Pflicht, sich vor der HU nach den Prüfzeugnissen zu erkundigen, ebenso wie nach der Zulassungsbescheinigung.

Folglich wären dem TE auch keine Kosten entstanden, weil die Bedingungen für die Durchführung einer HU nicht gegeben waren.

Der TE könnte den Händler mit dem Abschnitt 9 der ABE konfrontieren.

Ja ich meine der Mängelschein vom TÜV bezieht sich auf die falsche ET der Felgen , das muß behoben sein, und außerdem prüfe was du kaufst , da gibt es doch bestimmt ein Gutachten wo man mal reinschauen sollte , und mit dem COC vergleichen

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Zwischenablage: Keine TÜV-Abnahme wegen Winterfelgen mit falscher Einpresstiefe' überführt.]

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Dezember 2024 um 17:51:19 Uhr:


Genau, ein erfahrener Prüfer sieht sofort, dass es sich um Sonderräder handelt und ist in der Pflicht, sich vor der HU nach den Prüfzeugnissen zu erkundigen, ebenso wie nach der Zulassungsbescheinigung.

Folglich wären dem TE auch keine Kosten entstanden, weil die Bedingungen für die Durchführung einer HU nicht gegeben waren.

Jetzt phantasierst du aber.

Es ist doch nicht so, daß der Prüfer schon von weitem sieht, daß hier "falsche" Felgen montiert sind und dann womöglich gar nicht mit seiner "bezahlten Arbeit" anfängt.

Sondern er fährt mit dem völlig unauffälligen Auto in die Halle, prüft die Beleuchtung, bremst auf dem Prüfstand, liest die Fehlerspeicher und die ganzen Assistenzsysteme aus, bringt das Auto auf die Hebebühne, prüft bei freigehobenen Rädern das Spiel in Lenkung und Achsaufhängungen, und geht dann irgenwann auch drunter durch.

Und dabei fällt DANN auf (von innen!), daß die Einpreßtiefe der Felgen nicht stimmt.

Übrigens hat auch kein Prüfer eine "Pficht", sich vor der HU irgendwelche Prüfzeugnisse geben zu lassen. Vielmehr hat der Kunde die Pflicht, sie auf Verlangen auszuhändigen.

Fazit: in diesem Fall dem Prüfer eine Schuld zu geben ist schlicht absurd.

Zu 1) Daran, dass ich phantasiert habe, kann ich mich nicht erinnern.

Zu 2) Ein VW T-Roc mit 8 x 18 ET 35 ist nicht völlig unauffällig. Aus einer Entfernung von zwanzig Metern, aus dem Augenwinkel, traue ich mir zu, zu erkennen, dass die montierten Räder nicht Stand der Serie sind.

Zu 3) Wann hast Du zum letzten Mal unter einem Fahrzeug gestanden und versucht bei montierten Rädern deren Daten abzulesen? In Ausnahmefällen gelingt das vielleicht an der HA.

Zu 4) Eine rechtliche Verpflichtung besteht natürlich nicht, jedoch die moralische „Pflicht“, derartige Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Kurz und knapp. Die Felgen sind für Dein Fahrzeug zugelassen, aber nicht eintragungsfrei.
Tue dir einen Gefallen, fahre zum TÜV und lasse die Felgen eintragen. Klar bekommst du mit den Sommerrädern die TÜV-Plakette. Aber lass mal was passieren, wenn du wieder mit Deinen Winterrädern unterwegs bist... Die ca. 100,-€ Gebühren für die Eintragung sind den Ärger nicht wert.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 6. Dezember 2024 um 23:50:22 Uhr:


Zu 2) Ein VW T-Roc mit 8 x 18 ET 35 ist nicht völlig unauffällig. Aus einer Entfernung von zwanzig Metern, aus dem Augenwinkel, traue ich mir zu, zu erkennen, dass die montierten Räder nicht Stand der Serie sind.

Stand der Serie sind 7x18 und ET 45.
Und aus zwanzig Metern aus den Augenwinkel erkennst du nicht den Unterschied.

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