Keine Kfz-Ummeldung bei fehlender Geräuschangabe
Hallo, Motor-Talker!
Anfang Juli habe ich in Braunschweig einen schönen Volvo 245, Bj. '81, gekauft. Er wurde 2014 aus Schweden importiert und hat ein H-Kennzeichen.
Da ich erst Mitte September einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen hätte, um das Auto auf mich anzumelden (Berlin...), habe ich einen Zulassungsservice beauftragt, für den der Termin immerhin nur gut einen Monat auf sich warten ließ (Berlin!!!). Der ruft nun an und sagt, die Zulassung sei verweigert worden (Berlin %§$#@!!!), weil im Schein kein Stand- und Fahrgeräusch eingetragen sei. Er will die Sache morgen einfach noch mal einreichen, aber der Vorgang hat vom Einreichen durch den Zulassungsservice bis zur Bearbeitung jetzt auch schon wieder eine Woche gebraucht (Berlin *seufz*), und ich muss doch zur Arbeit kommen...
Frage: Was kann ich da machen? Dürfen die die Zulassung einfach verweigern? Brauche ich ein Gutachten über Stand- und Fahrgeräusch? Immerhin fuhr das Auto in Braunschweig sechs Jahre lang unbeanstandet! Laut Gutachten nach § 21 StVZO ist die Geräuschentwicklung "vorschriftsmäßig"; eine genaue Zahlenangabe fehlt natürlich.
Beste Antwort im Thema
Du hast ein Vollgutachten gem. Par.21 StVZO für das Fahrzeug, wo kein stand- und Fahrgeräusch drin steht?
Dann ab zum Sachverständigen.
Stell dich Mal das Dokument rein, (ohne FIN)
31 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 22. Aug. 2020 um 00:45:39 Uhr:
Auflistung der Rechtsakte. Das sind i.d.R. ein bis zwei Seiten, die auf die Seite mit den Fahrzeugdaten folgen.
Ne, das gab es damals noch nicht...
Laut buzer.de seit 06/2012....
Bei Gutachten nach Paragraph 13 EG-FGV ist die Aufstellung der Rechtsakte dabei.
Bei 21ern zur WiederInbetriebnahme von gebrauchten Fahrzeugen bin ich mir nicht sicher.
Bei 21er für Neufahrzeuge ist die Aufstellung auch dabei, trifft hier aber nicht zu
Die Aufstellung der Rechtsakte ist bei allen 21er Gutachten Pflicht. Sowohl bei Vollabnahmen für Neufahrzeuge, bei den Vollabnahmen für gebrauchte (Import-) Fahrzeuge als auch bei den Einzelabnahmen i.V.m. §19(2) bei Fahrzeugänderungen..
Steht so in §21 😉
(und, nebenbei: Das Programm mit dem ich solche Gutachten schreibe erzeugt die in allen drei Fällen...)
Ähnliche Themen
Was ist ein "Rechtsakt"? Beispiel?
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 22. August 2020 um 18:24:48 Uhr:
Was ist ein "Rechtsakt"? Beispiel?
Damit ist eine nationale oder internationale Vorschrift gemeint.
In dieser angesprochenen Liste der Rechtakte ist genannt, nach welchen Vorschriften der aaS die betreffenden Umbauten, § 19(2) oder das ganze Fzg. § 21 geprüft hat.
So steht z.B. drin
- die Beleuchtung und ihr Anbau entspr. der Vorschrit X
- die Geräuschemmissionen entspr. der Vorschrift Y
usw.
Technisch scheint es zumindest zu gehen, dass U1 (Geräusch im Stand) komplett leer bleibt.
Ist bei einem Elektro Wagen auch normal.
Bin davon ausgegangen, dass die Software bzw das Formular im Grunde das gleiche ist. Darauf war das "technisch" bezogen, nicht auf das Auto, sorry, kam nicht ganz so verständlich rüber.
Die Software erkennt anhand der Energie Quelle, dass beim Elektro Fahrzeug kein stand Geräusch erforderlich ist.
Auch P.4 ist beim Elektro kein Pflichtfeld.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 22. August 2020 um 18:24:48 Uhr:
Was ist ein "Rechtsakt"? Beispiel?
Die Aufstellung der Rechtsakte kann für ein Importfahrzeug z.B. so aussehen:
So, ich habe das Gutachten nun nach dem zweiten (erfolglosen) Anlauf wieder. Es handelt sich, wie schon von einigen hier vermutet, um das 23er + 21er Gutachten + HU. Was leider fehlt, ist das Datenblatt. Möglicherweise ist es bei der ersten Zulassung verloren gegangen (Tackernadel war einmal gelöst, vmtl. zum Kopieren), oder es gab es nie.
Das Gutachten ist vom TÜV Hanse. Dort habe ich gerade angerufen; man sagte mir, dass Gutachten älter als 5 Jahre im Archiv seien; auf das Archiv habe aber niemand Zugriff, man könne nur die Aktenzeichen einsehen, nicht jedoch die Akten. Seltsames Archiv -- wofür soll das dann gut sein?
Tja, ich werden nun noch mal schriftlich nachfragen -- vielleicht bekomme ich dann eine andere Auskunft --, und wenn das nichts fruchtet, führt wohl kein Weg um ein neues Gutachten herum. :-(
Zugleich bekam ich heute den Bescheid in einer anderen Sache: ein Kaltlaufregler sollte in den Schein eines neueren Volvo 240 eingetragen werden. Leider hat die Zulassungsstelle es verbummelt, auch die Schadstoffklasse und die Schlüsselnummer anzupassen. Nächster freier Termin in 9 Wochen... (Ach, Berlin...) :-(
Zitat:
@Elch245 schrieb am 27. August 2020 um 15:46:13 Uhr:
Das Gutachten ist vom TÜV Hanse. Dort habe ich gerade angerufen; man sagte mir, dass Gutachten älter als 5 Jahre im Archiv seien; auf das Archiv habe aber niemand Zugriff, man könne nur die Aktenzeichen einsehen, nicht jedoch die Akten. Seltsames Archiv -- wofür soll das dann gut sein?
Der geheilligte Dateschutz über Alles!
Seit einiger Zeit kann man im TÜV-System nur noch Berichte abrufen, die nicht älter sind als 30 Monate sind. Ältere Berichte sind natürlich noch vorhanden (meines Wissens beträgt die Mindest-Aufbewahrungszeit 10 Jahre), aber die werden nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft etc. zentral in München ausgegeben.
Dann lautet jetzt die spannende Frage an den TE: besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Zitat:
@Elch245 schrieb am 27. August 2020 um 15:46:13 Uhr:
Zugleich bekam ich heute den Bescheid in einer anderen Sache: ein Kaltlaufregler sollte in den Schein eines neueren Volvo 240 eingetragen werden. Leider hat die Zulassungsstelle es verbummelt, auch die Schadstoffklasse und die Schlüsselnummer anzupassen. Nächster freier Termin in 9 Wochen... (Ach, Berlin...) :-(
Werden Kaltlaufregler überhaupt noch steuerlich anerkannt (Umschlüsselung Euro 1 nach Euro 2)