Keine Kfz-Ummeldung bei fehlender Geräuschangabe
Hallo, Motor-Talker!
Anfang Juli habe ich in Braunschweig einen schönen Volvo 245, Bj. '81, gekauft. Er wurde 2014 aus Schweden importiert und hat ein H-Kennzeichen.
Da ich erst Mitte September einen Termin bei der Zulassungsstelle bekommen hätte, um das Auto auf mich anzumelden (Berlin...), habe ich einen Zulassungsservice beauftragt, für den der Termin immerhin nur gut einen Monat auf sich warten ließ (Berlin!!!). Der ruft nun an und sagt, die Zulassung sei verweigert worden (Berlin %§$#@!!!), weil im Schein kein Stand- und Fahrgeräusch eingetragen sei. Er will die Sache morgen einfach noch mal einreichen, aber der Vorgang hat vom Einreichen durch den Zulassungsservice bis zur Bearbeitung jetzt auch schon wieder eine Woche gebraucht (Berlin *seufz*), und ich muss doch zur Arbeit kommen...
Frage: Was kann ich da machen? Dürfen die die Zulassung einfach verweigern? Brauche ich ein Gutachten über Stand- und Fahrgeräusch? Immerhin fuhr das Auto in Braunschweig sechs Jahre lang unbeanstandet! Laut Gutachten nach § 21 StVZO ist die Geräuschentwicklung "vorschriftsmäßig"; eine genaue Zahlenangabe fehlt natürlich.
Beste Antwort im Thema
Du hast ein Vollgutachten gem. Par.21 StVZO für das Fahrzeug, wo kein stand- und Fahrgeräusch drin steht?
Dann ab zum Sachverständigen.
Stell dich Mal das Dokument rein, (ohne FIN)
31 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 27. August 2020 um 19:37:49 Uhr:
Dann lautet jetzt die spannende Frage an den TE: besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung?
Zum Glück ging jetzt doch alles ganz einfach. Beim TÜV bekam ich heute ohne Probleme eine Berichtigung mit den einzutragenden Geräuschwerten. Der Zulassung steht also nun nichts mehr im Wege, und 33,70 € habe ich dafür gern gezahlt. Besser, als die Rechtschutzversicherung zu bemühen, um mit dem Kopf durch die Wand zu gehen.
Allerdings musste der TÜV-Mann beim KBA etwas "um die Ecke recherchieren". Ob die ABE, aus der er die Werte schlussendlich gezogen hat, nun genau die richtige für mein Kfz war? Keine Ahnung... ;-) In jedem Fall an dieser Stelle ganz herzlichen Dank an den freundlichen Herrn vom TÜV Rheinland -- mir fiel zum Wochenende ein Stein vom Herzen, denn ein Geräuschgutachten (Fahrgeräusch!) für ein Auto, das bereits einmal angemeldet war, hätte ich jetzt nicht unbedingt gern bezahlt.
Danke für alle Beiträge hier, die mir sehr weitergeholfen haben!
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 28. August 2020 um 13:16:28 Uhr:
Werden Kaltlaufregler überhaupt noch steuerlich anerkannt (Umschlüsselung Euro 1 nach Euro 2)
In meinem Fall schon. Der GAT-Kat hat aber auch eine ABE -- im Link geht es nur um KLR mit Teilegutachten.