Keine AU und keine HU für die ersten 2024er Fahrzeuge die nach UNECE R155 ausgerüstet sind.
Hier habe ich einmal ein Thema, welches mit der Zeit so langsam Fahrt aufnehmen wird.
Es geht um fast ganz neue Fahrzeuge ab Modelljahr 2024, also so ab 09.2023, konkret sind bei uns gerade VAG Modelle wie der Golf8 auffällig geworden. Diese und andere Fahrzeuge auch anderer Hersteller mussten wegen der UN-ECE Richtlinie 155 (Cyber Security and Cyber Security Management System) mit einem erhöhten Schutz der Diagnoseschnittstelle ausgerüstet werden, nur leider hat man wie so oft, nicht alle Stellen, die nach dem Verkauf des Fahrzeuges an den Kunden,mit dem Fahrzeug in Verbindung kommen, rechtzeitig an Board geholt. Die Richtlinie wurde umgesetzt, jetzt liegt das Kind im Brunnen und der Besitzer eines solchen Kraftfahrzeuges hat den Stress. Es geht um die Abgasuntersuchung und die Durchführung der Hauptuntersuchung, bei beiden Vörgängen werden mittels Diagnosegeräte oder HU-Adapter (bei der AU) und mittels HU-Adapter (bei der HU) Daten aus dem Fahrzeug ausgelesen und die vorhanden Systeme geprüft, was aber bei einigen dieser Fahrzeugen aktuell nicht möglich ist, da diese geschützt sind und ihre Daten erst nach einer Online-Freischaltung durch den Hersteller preisgeben, aber selbst der Herstelle konnte diese Fahrzeuge nicht entsperren, also haben diese die Hauptuntersuchung nicht bestanden. Der Kunde darf sich jetzt bei seinem Hersteller um Abhilfe bemühen. Bei der Verschlüsselung des Motorsteuergerätes rudert man wohl bereits zurück, hier wird es wohl Softwareupdates geben, welche die Kommunikation wieder ermöglichen sollen ohne das eine Freischaltung erforderlich ist. Bei einem 2024 Audi hat zumindestens die AU im Test funktioniert. Aber zur Hauptuntersuchung gehört weit aus mehr und da funktionierte z.B. das Abrufen der Bremsdrücke auf dem Bremsenprüfstand nicht, die Softwarestände konnten nicht geprüft und die Lichttechnischeneinrichtungen konnten nicht angesteuert werden, gut es gibt Rückfalleben aber nicht für alles.
Viele dieser Fahrzeuge werden sicher erst nach 3 Jahren zur ersten Hauptuntersuchung damit in Berührung kommen, aber es gibt Leasing Fahrzeug die bereits nach einem Jahr eine neue HU benötigen.
Bin selbst gespannt was da noch alles passiert.
71 Antworten
Zitat:
@Fashionbike schrieb am 18. November 2024 um 21:48:16 Uhr:
Als Laie behaupte ich mal, dass dies doch dem Hersteller bewusst wäre. Glaube kaum dass er bewusst und mit Absicht sowas provoziert, zumal dies spätestens beim Ersten mal Tüv offenliegen würde.
Auch Inspektionen und diversen Fehlersuchen wäre das offensichtlich.
Ja, der Laie wundert sich.
Dass es große Hersteller gibt, die bei Fahrzeugen mit verpflichtendem EOBD-Standard einfach "vergessen" haben, die CARB-Buchse einzubauen und stattdessen weiter die herstellerspezifische Lösung verbaut haben. Oder die bei der genormten Buchse irgendwie mit der PIN-Belegung durcheinander gekommen sind.
Ja und wenn der Hersteller groß und wichtig genug ist, dann muss er auch nicht nachrüsten, sondern die Prüforganisationen müssen sich Adapterstecker kaufen.
Oder dass es ganz viele europäische Hersteller gibt, bei denen es trotz typgenehmigtem Abgasverhalten irgendwie nicht funktioniert mit dem EOBD, und dass dann für diese Problemfahrzeuge ganze Listen mit offiziell genehmigten alternativen Prüfmethoden gibt.
Der Fachmann zuckt da nur gelangweilt mit den Schultern wenn jemand erzählt, ein Hersteller habe versehentlich auch die EOBD-Schnittstelle verschlüsselt 😉
Zitat:
@hoermann schrieb am 18. Nov. 2024 um 23:9:59 Uhr:
@nogel Gute Info, dass es für Mercedes schon funktioniert, das werde ich testen. Welche FSD Version setzt ihr aktuell ein 4.27.1?
Das hat nichts mit der Version zu tun.
Ausschließlich das OBD Kabel ist entscheidend.
4.27.0
Habe mal die Versionshistorie der FSD Versionen geprüft mit der Version 4.27.0 wird das DOIP Protokoll geprüft und sogar geprüft, ob das richtige Kabel am HUA angeschlossen ist, sonst kann man nicht weiter prüfen an dem FZ. Das Kabel mit der bestmöglichen Fahrzeug Abdeckung also DOIP und CAN-FD unterstützt stammt aus 11/24 also ganz frisch. Das Mercedes Zertifikat hat auch erst mit der 4.27.0 Einzug gehalten. Wir verwenden aktuell die 4.27.1.
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Ich mach mir da keine allzu großen Sorgen, der Arbeitgeber hat für das korrekte Equipment zu sorgen. Wenn irgendein Prüfschritt nicht geht, dann werden die Systemdaten halt nicht ausgelesen und die Bremse wird herkömmlich auf dem Prüfstand gecheckt.
Wenn natürlich keine AU möglich ist, weil kein Drehzahlsignal/Temperatur/abgasrelevante Einträge vorhanden sind, dann werde ich mich darüber nicht hinwegsetzen. AU nicht bestanden, Ende.
Normalerweise bezahlt der Kunde im voraus und bekommt bei nicht bestandener AU ja kein Geld zurück. Soweit üblich.
Wenn der Grund für das Nicht-Bestehen aber ein "nicht möglich" ist, reagiert der Kunde wohl erstmal verständnislos und stellt vielleicht die Entlohnung in Frage, wenn er nicht zu verdutzt ist. Da wäre es gut für den Prüfer, wenn er zeigen kann, dass das Versäumnis beim Fahrzeughersteller liegt (gesperrte Schnittstelle) und nicht bei seiner ÜO (fehlender/ungeeigneter Adapter).
Zitat:
@hoermann schrieb am 19. November 2024 um 12:53:14 Uhr:
Das Kabel mit der bestmöglichen Fahrzeug Abdeckung also DOIP und CAN-FD unterstützt stammt aus 11/24 also ganz frisch. Das Mercedes Zertifikat hat auch erst mit der 4.27.0 Einzug gehalten. Wir verwenden aktuell die 4.27.1.
Die Kabel von Spektra sind schon seit 2023 vollständig DoIP fähig.
DSA Kabel sind schon seit Ende 2021 vollständig DoIP fähig.
Bei denen, wo es mit MB nicht klappt, haben dann Kabel/Geräte von vor dieser Zeit.
Ja mei, wenn es so ist, müssen die getauscht werden, ist kein großer Aufwand, auch nicht finanziell. Ja, dafür hat die UÖ zu sorgen.
Und dann kann auch die HU trotzdem positiv abgeschlossen werden, denn soweit ich weiß, gibt es bei MB keine AU-Daten Probleme, sondern nur mit dem HUA.
Zitat:
@Wrdlbrmpfd schrieb am 19. November 2024 um 14:48:53 Uhr:
Wenn der Grund für das Nicht-Bestehen aber ein "nicht möglich" ist, reagiert der Kunde wohl erstmal verständnislos und stellt vielleicht die Entlohnung in Frage, wenn er nicht zu verdutzt ist. Da wäre es gut für den Prüfer, wenn er zeigen kann, dass das Versäumnis beim Fahrzeughersteller liegt (gesperrte Schnittstelle) und nicht bei seiner ÜO (fehlender/ungeeigneter Adapter).
Das wird nicht passieren. Solange die Hersteller kein Statement dazu abgeben, wird nach Vorschrift geprüft. Denn: Der Hersteller MUSS die nötigen Daten und Vorgaben den Überwachern zur Verfügung stellen, und dann muss das auch funktionieren. In der Regel bekommt ein Kunde nur dann KEINE Plakette, wenn es zweifelsfrei am Fahrzeug(Hersteller) liegt.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 19. November 2024 um 16:14:31 Uhr:
Die Kabel von Spektra sind schon seit 2023 vollständig DoIP fähig.
DSA Kabel sind schon seit Ende 2021 vollständig DoIP fähig.
Ja die Übergangskabel können DOIP und die neuen zusätzlich CAN-FD hast Du das gelesen?
Es liegt nicht an den Kabeln, dass die verschlüsselten Geräte nicht angesprochen werden können, versteh dies doch endlich. Hat der Werksserver des Herstellers das Fahrzeug geöffnet sind alle Daten verfügbar, so jetzt verstanden?
Ab hier bin ich wieder raus.
Zitat:
@hoermann schrieb am 19. Nov. 2024 um 22:8:36 Uhr:
Ja die Übergangskabel können DOIP und die neuen zusätzlich CAN-FD hast Du das gelesen?
Es liegt nicht an den Kabeln, dass die verschlüsselten Geräte nicht angesprochen werden können, versteh dies doch endlich. Hat der Werksserver des Herstellers das Fahrzeug geöffnet sind alle Daten verfügbar, so jetzt verstanden?Ab hier bin ich wieder raus.
Mag sein, dass bei VW da ein Problem mit der Software des Fahrzeugs gibt. Da hatte ich ja vermutet, dass es am Kabel liegen könnte.
Hier wurde aber der Mercedes ins Gespräch gebracht.
Bei MB liegt es aber definitiv nicht an Irgendwelchen Paketen, Software oder Schlüssel.
Und darauf bin ich ja verstärkt eingegangen.
Und da liegt es eben am Kabel.
Hast du denn schon die FSD gefragt?
Aber egal, wenn du nicht weiter fachlich kommunizieren möchtest, dann mach's gut.
Bei Mercedes hast Du schon Recht, die werden mit der aktuellen FSD Version erst unterstützt und passendes Kabel vorrausgesetzt.
Zitat:
@hoermann schrieb am 19. November 2024 um 22:08:36 Uhr:
Hat der Werksserver des Herstellers das Fahrzeug geöffnet sind alle Daten verfügbar, so jetzt verstanden?
Ich habe im Moment so viele Leihwagen von VW die noch kein Jahr alt sind, bisher musste bei keinem (!) der Werksserver irgendwas freigeben. Sobald du was außerhalb OBD-II (AU-relevantes Zeugs) was löschen willst, Einstellungen ändern möchtest oder ähnliches ist ohne den Werksserver bei aktuellen Modellreihen schon länger Schluss. Guck z.B. mal ins Golf 8-Forum wo sich die Mainpu ... äh Codierer aufregen dass man an dem Fahrzeug nichts mehr machen kann.
Macht der HU-Adapter bei einem aktuellen Fahrzeug gar nichts ist es auch einfach eine Option die HU abzulehnen oder wenn man in einem Markenbetrieb ist deren Tester zum Auslesen zu nutzen und von dem Ergebnis eine Fotodokumentation zu machen.
Hmm, wenn ich mein Fahrzeug zur Inspektion und HU/AU in die Werkstatt gebe, dann macht der TüV oder DEKRA Prüfer die HU, die AU aber doch die Werkstatt selbst, oder nicht? Nur wenn man selbst direkt zum TüV fährt müssen die das auch machen?
Zitat:
@Spardynamiker schrieb am 20. November 2024 um 14:19:40 Uhr:
Hmm, wenn ich mein Fahrzeug zur Inspektion und HU/AU in die Werkstatt gebe, dann macht der TüV oder DEKRA Prüfer die HU, die AU aber doch die Werkstatt selbst, oder nicht? Nur wenn man selbst direkt zum TüV fährt müssen die das auch machen?
Man kann die AU auch in der Werkstatt machen und danach zur HU ( TÜV, Dekra; GTÜ etc.)
Ich glaube innerhalb von 4 Wochen nach der AU wird das bei der HU anerkannt.