Keine Anmeldung trotz Gültiger HU und Fzgbrief?
Guten Morgen allerseits,
brauche eure Hilfe: ich habe am Freitag letzter Woche einen Ford T5 Bj. 71 (dt. Erstzulassung, T5 = Mustang) gekauft und per KZK nach Hause überführt.
Eine 3 Monate alte HU liegt vor.
Das Auto ist jedoch seit 1985 vorübergehend stillgelegt.
Vor der geplanten Zulassung hatte ich beim GTÜ gleich mal mit den KZK probiert obs fürs H reicht (leider abgebrochen, Lack zu schlecht). Also vorerst normale KNZ.
Beim Termin im LRA wurde mir dann jedoch gesagt dass die Anmeldung nicht stattfinden könne, weil für den neuen Fzgbrief einige Daten fehlen würden.
Kontext: da es sich um einen T5 handelt, wurde das Auto 1971 als Vollabnahme mit Einzelbetriebserlaubnis zugelassen. Ich habe nur den (richtig) alten Fahrzeugbrief, den braunen Umschlag. Die Zulassungsstelle weigert sich, mir konkret zu sagen, welche Daten fehlen, aber wie ich es verstanden habe geht es ihnen nur um Länge, Breite und Höhe des Fzg.
Also hat man mich zum Daten ergänzen zum TÜV weitergeleitet. TÜV möchte natürlich eine 21er Vollabnahme machen, der Sachbearbeiter dort hat beim Datenblatt bestellen 3 Anläufe gebraucht, bis er endlich verstanden hat dass es eine dt. Erstausliferung ist, und kein US Mustang, dabei darauf bestanden, dass es ein Sechszylinder ist, obwohl es völlig offensichtlich ab Werk ein normaler 351 4V Cleveland ist... Ich habe noch nichts zurückgehört, aber gehe davon aus, dass zu diesem Fzg kein Datenblatt existieren wird.
Mit einem GTÜ Sachbearbeiter habe ich auch gesprochen, der hat mir empfohlen, man solle doch erst die H Abnahme machen, dann wären zB die roten Blinker hinten per Sondergenehmigung erlaubt. Das ginge dann aber nicht, weil die Türen Kratzer und Dellen haben, ich solle doch beim Partnerbetrieb ein Zimmer weiter aufbereiten und notfalls lackieren lassen 😉)
Ich befürchte, dass das ganze jetzt ein riesen Aufwand wird, obwohl ein dt. Fahrzeugbrief und eine gültige HU vorliegen. Allein zugelassene Felgen zu kaufen ist schon mal vierstellig, die aktuellen haben natürlich keinerlei Kennzeichnung.
Ich freue mich über jegliche Hilfe, habe auch bereits bei der ADAC Rechtsberatung angefragt, was die dazu meinen.
VG und schönen Sonntag!
18 Antworten
Zitat:
@Babynsk76 schrieb am 18. Feb. 2024 um 19:47:04 Uhr:
Das erfüllt meines Erachtens alle Kriterien nach §6 FZV
Genau eben nicht...
Das ist kein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen...
Das Datenblatt gilt als Arbeitsgrundlage für den aaS oder Unterschriftsberechtigte Person eines TD.
Natürlich kann es sein, dass die Zulassungsbehörde das akzeptiert. Darauf würde ich mich allerdings nicht verlassen.
Zitat:
@Platter2 schrieb am 18. Februar 2024 um 10:39:20 Uhr:
Hi !Länger als 7 Jahre (vorübergehend) stillgelegt gilt wie komplett abgemeldet, da die Daten dann ausm Register komplett gelöscht werden. Es wird daher auf eine §21 hinauslaufen.
siehe: https://www.tuvsud.com/.../paragraph-21-gutachtenDie Daten sollten bei deutschen Modellen eigentlich im KBA verfügbar sein. Wenn nicht, hilft dem Prüfer auch eine Briefkopie von anderen Besitzern 😉
Grüße !
Das stimmt nicht. Das war mal so, inzwischen nicht mehr.
Ich habe einen seit 1988 abgemeldeten Traktor zugelassen, mit normaler HU. Keine blöden Fragen nach zusätzlichen Daten, es wurde manuell alles vom alten in den neuen Brief übernommen.
Der User @hk-do kann hier aber besser Auskunft erteilen 😉
@ Babynsk76 :
Gude, bin kurz über Dein Problem geflogen, habe aber derzeit leider nicht die Zeit alle Kommentare zu lesenn und ob Dein Problem gelöst ist, deshalb in Kürze :
- habe 1986 von einer US-Reise einer der letzten AMC CJ7 mitgebracht
- keiner kannte sich damals mit dem Fahrzeug aus
- Datenblatt vom deutschen Generalimporteur bekommen - google mal wer das für den Mustang ist
- dann gibt es im Rhein-Main-Gebiet einen TÜV der auf US-Fahrzeuge spezialisiert ist :
TÜV HESSEN SERVICE-CENTER FRANKFURT
Am Römerhof 15a
60486 Frankfurt
phone069713779690
bzgl. §23 habe ich Kontakte im Rheingau-Taunus-Kreis, die ich bzgl. der Strenge der angelegten Maßstäbe mal kontaktieren könnte.
§21 ist m.M. nach nicht erforderlich; Bsp. meinen Jeep habe ich wie o.g. in D erst-zugelassen; danach war er 20 Jahre in P als Urlaubsauto zugelassen; 2017 zurück nach D; unter Vorlage des alten Briefs aus 1986 und unter 6-monatiger Einbehaltung der P-Papiere war die Zulassung im Rheingau-Taunus kein Problem.
Weiß natürlich Deinen Standort nicht, aber wenn Rhein-Main-Gebiet nicht zu weit, kannst mir mal per PN Deine @-Adresse mitteilen; dann sende ich Dir meine und Du kannst mir alle Unterlagen und Bilder - bitte alles nur als PDF - zusenden. Habe am 5.03. Termin für §26 (glaube heißt jetzt §29) und könnte Deine Unterlagen bzgl. §23 mal unverbindlich vorlegen.
VG
Heute ist es mir mit dem alten Brief und der Beratung der GTÜ Prüfstelle Brandshof und von euch gelungen, das Fzg anzumelden. Vielen Dank allerseits!