keine 50cm Scheinwerferhöhe > Welche Strafe droht?
Hey Ho,
letzte Woche war mein Polo aufgrund des zweiten Getriebeschadens in der Werkstatt. Dabei hab ich gleich noch HU und AU machen lassen.
Der TÜVer hat nun gesehen, das zwischen Fahrbahn und der Unterkante des Lichtaustrittskegels keine 50cm liegen, sondern nur 48,5.
Ich soll jetzt also mein Gewinde hochschrauben. Ehrlich gesagt hab ich dazu überhaupt keine Lust. 1,5cm klingt vielleicht nicht viel, aber mich würde das schon akut stören.
Die Frage ist jetzt: Wenn ich mein Auto so tief lasse und ich wider Erwarten wirklich mal erwischt werde, welche Strafe droht mir da?
Ich muss dazu sagen das ich noch in der Probezeit bin, schon 2mal den Führerschein abgeben musste. Auch wurde ich schonmal angehalten, wo die polizei alles kontrolliert hat und was gefunden hat (Lippe nicht eingetragen). Das bedeutete also Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da habe ich dann einen Mängelschein bekommen und ich musste die Mängel binnen 1 Woche beheben lassen.
Jetzt weiß ich aber nich mehr genau ich damals Strafe zahlen musste weil mich Reparaturen 350EUS gekostet haben.
Wie gesagt: Was droht mir im schlimmsten Fall wenn ich mein Auto so tief lasse und das mal auffallen sollte?
24 Antworten
Also im Sommer ist meine scheinwerferunterkante bei 45 cm.
Und der Tüfler sagte naja das Gewinde ist ja richtig eingestellt, also die angaben von Restgewinde usw... stimmen ja und es ist eingetragen also.....
Klar kann es mal sein, dass das den nächsten Tüvler stört... doch ich bekomme nicht weder Geldstrafe noch Punkte, ich kann jediglich dazu aufgefordert werden es zu ändern.... aber keine Strafe da es eingetragen ist.
Doch naja ich fahr so schon 3 Jahre, und ich war schon zich mal beim Tüv nie wurde was gesagt.
Zitat:
Original geschrieben von es--lebt
Aber der Verstoß ist Klar die Unterkannte der Scheinwerfer muss 50cm über der Fahrbahn sein.
Nope...die Lichtaustrittskante muss 50cm über der Fahrbahn sein 😉
Gruß Tecci
Was ist denn die Lichtaustrittskante ?
Etwa der Punkt wo die Lampe zum erscheinene kommt, bei den Powerlooks z.B. in der Mitte des Scheinwerfers.. dieser Punkt wo sich die Lampe/Birne versteckt ?
Oder was kann ich mir darunter vorstellen
Die Lichtaustrittskante befindet sich dort, wo der Lichtstrahl den Scheinwerfer verlässt. Ich hab dir mal ein Schnittbild von der Seite angehängt. Die Unterkante des Scheinwerfergehäuses ist nicht identisch mit der Lichtaustrittskante.
Gruß Tecci
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Okay danke kapier ich, was denkste ist das etwa ein cm mehr ?
Also ist die Austrittskante 1 cm höher als die Scheinwerferunterkante...
Kurz Mathe...
Also wenn einere sagt meine Scheinwerferunterkante ist 49 cm dem Boden nahe, so ist die Lichtaustrittskante bei 50 cm ?
oder meisnte das sind weniger ?
Danke für die neue Belehrung, man lernt ja nie aus
Das mit deinem Rechenbeispiel hängt halt vom Scheinwerfer ab. Wobei, eigentlich ist das fast egal, die haben ja irgendwo alle die gleichen Maße...kannst es ja einfach mal an deinem Auto direkt ausmessen...
Gruß Tecci
Zitat:
Original geschrieben von Kiss of Dragon
Klar kann es mal sein, dass das den nächsten Tüvler stört... doch ich bekomme nicht weder Geldstrafe noch Punkte, ich kann jediglich dazu aufgefordert werden es zu ändern.... aber keine Strafe da es eingetragen ist.
Doch naja ich fahr so schon 3 Jahre, und ich war schon zich mal beim Tüv nie wurde was gesagt.
beim tüv war ich auch schon mehrmals mit dem fahrwerk, hat aber erst jetzt jemand gemerkt.
Und ich weiß nich ob du dich nicht zuweit in zuweit in sicherheit wiegst. die polizei kann dir die karre trotzdem stillegen, auch wenn es eingetragen ist. kommt zwar selten vor aber ich mein die dürfen das. ob es eingetragen ist oder nicht, wenn es gegen gesetze verstößt erlischt die zulassung!! und dafür bist du als Halter des Fahrzeugs verantwortlich.
Wenn da nen Polizist kommt der Ahnung hat kann der dein auto ratz fatz stillegen. nur die meisten Polizisten haben davon keine Ahnung und verlassen sich da voll auf den TÜV - denn der wird es ja wissen.
Von daher würd ich mir da nicht so sicher sein das du keine strafe kriegen kannst ...
das ist meiner meinung nach nicht richtig.....
Klar ist dass man nicht 100%ig sicher mit einer Eintragung ist. Jedoch wirst du nicht Bestraft, denn dafür ist die Eintragung, und deswegen dürfen das auch nur Ingeneure bzw bei § 21 Abnahmen nur Diplom Ingeneure und geprüfte Sachverständige das eintragen, weil die bei nicht Korrektheit der Eintragung den Kopf hinhalten "müssen" ggf. auch die teilweise Schädenkosten tragen. Bei einem Unfall mit Dauerschäden z.B.
Deswegen, sind unsere Tüvler auch immer so, hartnäckig mit dem Eintragen....
Ein Polizist kann mir sagen dieses Auto darf ich ab heute nicht mehr in öffentlichen Straßenverkehr bewegen, aber es wird nicht stillgelegt, ich muß es nur straßentauglich machen...
uND dem bin ich mir arg sicher, denn ich habe in der Schwiegerfamilie einen Rechtsanwalt von dem ich das so erklärt bekommen habe. Logisch wenn du dann ermahnt wirst das das so nicht korrekt ist und du es aber nicht änderst dann legen sie dir die Karre still, oder bei nicht eingetragenen Sachen....
Überleg mal dann hat das alles keine Rechtliche Wirkung und wir haben keinerlei Richtlinen mehr... dann kann dir irgendein Polizist auch sagen dein Wagen mag ich nicht den leg ich still, weil mir dein Gesicht nicht gefällt, obwohl "alles Serie" ist.... weil nach deiner Aussage dürfte er alles bemängeln, ob eintragung oder nicht.... Wo ist den da die Heißgeliebe Bürokrathie von uns deutschen also manchmal ist die schon noch von nützen...
Und naja erkläre mir sonst wozu ich bei jeder Eintragung 35 Euro zahle, wenn sie doch nix zählt...
Hat wer ne andere Meinung, ich lasse mir gerne andere Seiten beibringen...
Olli