Kein Knöllchen am Fahrzeug
Moin,
in meinem Viertel parke ich regelmäßig in einer Einbahnstraße auf der linken Seite - ist ja erlaubt. Andere Fahrzeuge stehen ja ebenso dort und für mich ist auch kein Grund erkennbar, warum ich da nicht parken sollte. Ich stehe dort seit knapp einem Jahr regelmäßig mal.
Vor einer Woche bekam ich eine Verwarnung der Stadt Hamburg wegen Falschparkens. Anscheinend ist es nicht gestattet in einer Einbahnstraße gegenüber einer Einfahrt zu parken, auch wenn in dieser ein LKW wenden könnte, so breit ist diese. Naja, wieder was gelernt, inzwischen parke ich dort nichtmehr. Bekommen habe ich die Verwarnung für einen Verstoß Mitte Juni, ob ich zu der Tatzeit wirklich dort stand kann ich jetzt natürlich nicht mehr rekonstruieren. Sicher bin ich aber, dass ich kein Knöllchen an der Scheibe hatte. Sei's drum, Geld überwiesen, Sache erledigt.
Eine Woche später kommt erneut eine Verwarnung, selbe Stelle, ähnliche Tatzeit nur zwei Tage später, also auch Mitte Juni. Und ein anderes Auto. Dementsprechend auch schon wieder 2.5 Monate her. Wieder kein Knöllchen in der Scheibe. Ärgerlich, da ich ja nicht wusste, dass ich dort nicht parken darf, aber gut, immerhin bin ich mit diesem Auto wieder "Ersttäter".
Nun flatterten diese Woche zwei weitere Verwarnungen ins Haus, jeweils eine weiter für jedes Auto. Innerhalb einer Woche wurde ich also mit zwei Autos 4x wegen Falschparkens notiert. Knöllchen Fehlanzeige.
So langsam habe ich wirklich die Schnauze voll. Soll ich die nächsten 2.5 Monate bis ich erfahren habe, dass ich da überhaupt nicht stehen darf durchgängig Knöllchen bezahlen? Die Politesse muss doch sehen, dass mir mein Fehler unbekannt ist wenn ich regelmäßig dort stehe und mich wenigstens Mal mit einem Knöllchen an der Scheibe darauf aufmerksam machen? Ebenso die anderen Anwohner die regelmäßig dort parken.
Klar, Knöllchen an der Scheibe können auch verloren gehen, aber (bisher) vier mal bei allen dort parkenden Autos? Und auch mag es wahrscheinlich richtig sein, dass man da nicht parken darf und da muss man als Autofahrer auch selbst drauf kommen, aber die Tatsache, dass dort bis heute durchgängig Autos parken zeigt doch, dass es eben nicht offensichtlich ist. Wie lange muss ich mir das noch gefallen lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Was ist daran falsch? Wenn es nicht verboten ist, dann ist es nun mal erlaubt und man darf dort parken.
Man muss nur bedenken, das Verbote nicht nur aus Verkehrszeichen bestehen, sondern auch in der StVO geregelt sind.
Auf der einen Seite beschweren sich viele, dass in Deutschland so vieles gesetzlich geregelt und verboten wird. Jeder kleine Pups muss irgendwo explizit geregelt werden.
Und dann gibt es solche Situationen. "Wenn es nicht explizit verboten ist...darf ich's ja machen!"
Genau deshalb wächst unser Katalog an Gesetzen und Verboten immer mehr. 😉
72 Antworten
Grundsätzlich sehe ich da eine Gehsteigkante, so nennt man die grauen Steine die da in die Straße eingearbeitet sind. Insofern ist da Parken grundsätzlich unzulässig, es sei denn, es wäre explizit erlaubt. Da du selbst geschrieben hast, das ein solches Schild erst weiter vorne steht ist es da wohl noch verboten.
Insofern ist es doch nur eine Formalie, dir einen anderen Tatvorwurf zu präsentieren. Wäre ich Sachbearbeiter, würde ich dir da gleich noch eine Behinderung mit reinpacken, denn stehen da lange Fahrzeuge und du parkst da so, kommen breite Rollstühle und Doppelkinderwagen nicht mehr durch.
Für eine Behinderung muss es aber eine konkrete Person geben die behindert wurde. Einfach so kann man ihm das nicht vorwerfen.
Falsch, wenn die verbleibende Breite auf dem Gehweg nicht mehr für andere Verkehrsteilnehmer ausreicht, dann ist das schon eine Behinderung und kann sanktioniert werden. Dafür müssen diese nicht vor Ort sein.
Wenn du so etwas behauptest solltest du es auch belegen können.
Die Behinderung tritt eben erst ein wenn da auch jemand vorbeikommt.
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Auch für Bürgersteige gibt es vorgeschriebene Breiten, sofern diese denn baulich eingehalten werden können. In aktueller Rechtsprechung wird von einer erforderlichen Breite von 120cm ausgegangen, so dass z.B. Rollstuhlfahrer problemlos durchkönnen. Wird diese Breite unterschritten, wird von Behinderung ausgegangen.
Rechtsprechung dazu such dir aber bitte selbst, wirst im Netz genug finden.
Ich habe schon gestern gegoogelt, und meine Meinung bestätigt bekommen. Bei einer vorgeworfenen Behinderung muss es diese auch ganz konkret gegeben haben. Ohne das da jemand vorbei kommt der sich behindert fühlt gab es keine Behinderung.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 15. September 2017 um 07:47:06 Uhr:
Auch noch interessant: Einbahnstraße und Sackgasse? Wie geht das denn?
Am Ende der Straße ist die Autoverwertung. 😁
Gruß Metalhead
Moin. Lasse dieses Thema mal etwas aufleben;-)
Heute morgen habe ich im eingeschränktem Halteverbot geparkt. Bzw. Hin gestellt, ausgestiegen und paar Meter gelaufen um nachzufragen wo ich hier in der Gegend länger parken kann da ich keinen Parkplatz gefunden habe. Nachdem ich ausgestiegen bin und 3 Meter gelaufen bin kam mir gerade dann ein Ordnungsamt Fahrzeug entgegen. Ich bin dennoch zu der Anwohnerin die vom Auto knall um die Ecke stand gelaufen und habe mir einen Ratschlag geben lassen wo ich für paar Stunden parken kann. Kaum drehe ich mich nach 30sek um und laufe um die Ecke sehe ich das Ordnungsamt hinter mir stehen...bin geradewegs auf mein Auto zu eingestiegen und weg gefahren. Das O Amt ist während ich die Tür meines Fahrzeuges öffnete los gefahren und davon. Es lag kein Knöllchen auf dem Auto und auch nicht angesprochen oder sonst etwas haben sie mich. Meine frage... müssen sie heutzutage kein Knöllchen mehr ausstellen und es kommt alles per Post?
ja,nein, vielleicht. Was soll man da antworten? Ich vermute sie müssen dokumentiert haben, dass du das eingeschränkte Halteverbote entsprechend missbraucht hast. Ob das hinter der Scheibe, per Brieftaube oder Rauchzeichen kommt, ist da doch egal.
Zitat:
@Kornpeter schrieb am 11. Juli 2019 um 19:57:20 Uhr:
Der Fall dürfte jetzt beim Missbrauchsbeauftragtem aufschlagen.
?
Im eingeschränkten Halteverbot darf man bis zu 3 Minuten halten und auch kurz Aussteigen (z.B. zum "Be- und Entladen"😉
Ich gehe mal davon aus, das O-amt hat sich einfach hinter dein Auto gestellt um zu schauen ob du zurück kommst oder nicht.
Wärst du länger weg gewesen hätte es ein Knöllchen gegeben. Als sie gesehen haben, dass du zurück kommst, sind sie unverrichteter Dinge weitergezogen.