Kein Knöllchen am Fahrzeug
Moin,
in meinem Viertel parke ich regelmäßig in einer Einbahnstraße auf der linken Seite - ist ja erlaubt. Andere Fahrzeuge stehen ja ebenso dort und für mich ist auch kein Grund erkennbar, warum ich da nicht parken sollte. Ich stehe dort seit knapp einem Jahr regelmäßig mal.
Vor einer Woche bekam ich eine Verwarnung der Stadt Hamburg wegen Falschparkens. Anscheinend ist es nicht gestattet in einer Einbahnstraße gegenüber einer Einfahrt zu parken, auch wenn in dieser ein LKW wenden könnte, so breit ist diese. Naja, wieder was gelernt, inzwischen parke ich dort nichtmehr. Bekommen habe ich die Verwarnung für einen Verstoß Mitte Juni, ob ich zu der Tatzeit wirklich dort stand kann ich jetzt natürlich nicht mehr rekonstruieren. Sicher bin ich aber, dass ich kein Knöllchen an der Scheibe hatte. Sei's drum, Geld überwiesen, Sache erledigt.
Eine Woche später kommt erneut eine Verwarnung, selbe Stelle, ähnliche Tatzeit nur zwei Tage später, also auch Mitte Juni. Und ein anderes Auto. Dementsprechend auch schon wieder 2.5 Monate her. Wieder kein Knöllchen in der Scheibe. Ärgerlich, da ich ja nicht wusste, dass ich dort nicht parken darf, aber gut, immerhin bin ich mit diesem Auto wieder "Ersttäter".
Nun flatterten diese Woche zwei weitere Verwarnungen ins Haus, jeweils eine weiter für jedes Auto. Innerhalb einer Woche wurde ich also mit zwei Autos 4x wegen Falschparkens notiert. Knöllchen Fehlanzeige.
So langsam habe ich wirklich die Schnauze voll. Soll ich die nächsten 2.5 Monate bis ich erfahren habe, dass ich da überhaupt nicht stehen darf durchgängig Knöllchen bezahlen? Die Politesse muss doch sehen, dass mir mein Fehler unbekannt ist wenn ich regelmäßig dort stehe und mich wenigstens Mal mit einem Knöllchen an der Scheibe darauf aufmerksam machen? Ebenso die anderen Anwohner die regelmäßig dort parken.
Klar, Knöllchen an der Scheibe können auch verloren gehen, aber (bisher) vier mal bei allen dort parkenden Autos? Und auch mag es wahrscheinlich richtig sein, dass man da nicht parken darf und da muss man als Autofahrer auch selbst drauf kommen, aber die Tatsache, dass dort bis heute durchgängig Autos parken zeigt doch, dass es eben nicht offensichtlich ist. Wie lange muss ich mir das noch gefallen lassen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Was ist daran falsch? Wenn es nicht verboten ist, dann ist es nun mal erlaubt und man darf dort parken.
Man muss nur bedenken, das Verbote nicht nur aus Verkehrszeichen bestehen, sondern auch in der StVO geregelt sind.
Auf der einen Seite beschweren sich viele, dass in Deutschland so vieles gesetzlich geregelt und verboten wird. Jeder kleine Pups muss irgendwo explizit geregelt werden.
Und dann gibt es solche Situationen. "Wenn es nicht explizit verboten ist...darf ich's ja machen!"
Genau deshalb wächst unser Katalog an Gesetzen und Verboten immer mehr. 😉
72 Antworten
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 13:54:47 Uhr:
Mimimi, es geht einzig und alleine darum was angezeigt ist. Und ob der Tatbestand zutrift ist nun mal fraglich.Ja, manchmal ist es in Wohngebieten für LKWs schwer durchzukommen, aber es steht auch nirgends in der StVo das die ein recht darauf haben ungebremst durch zu brettern. Im Gegenteil nach herschender juristischer Meinung ist 2-3 mal rangieren um eine Engstelle zu passieren zumutbar.
Ich weise gern noch einmal auf die Löschwagen der Feuerwehr hin. Ein LKW muss vielleicht nicht ungehindert durchkommen, ein Löschwagen der Feuerwehr sollte es aber.
Zumindest wäre es sicher auch in deinem Interesse, wenn die Feuerwehr im Einsatz nicht 2 bis 3 Mal rangieren muss, um zum brennenden Haus zu kommen.
Wer mit einem längeren Anhänger aus der Einfahrt raus will (oder gar rückwärts rein), wird da auch Probleme haben, um die Ecke zu kommen. Keine Ahnung, vielleicht gibt es ja den ein oder anderen Senior, der regelmäßig größere Dinge aus der Einfahrt kommend transportiert. Je nachdem, was er transportiert, Segelboot z.B., die Außenalster soll da recht schön dafür sein. Ein Seniorenheim ist ja kein Friedhof.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 13:54:47 Uhr:
Mimimi, es geht einzig und alleine darum was angezeigt ist. Und ob der Tatbestand zutrift ist nun mal fraglich.Ja, manchmal ist es in Wohngebieten für LKWs schwer durchzukommen, aber es steht auch nirgends in der StVo das die ein recht darauf haben ungebremst durch zu brettern. Im Gegenteil nach herschender juristischer Meinung ist 2-3 mal rangieren um eine Engstelle zu passieren zumutbar.
Die Begründung wird dann eben geändert.
Ich weiß nicht, wo du wohnst, aber bei uns brettern keine LKW durch die Wohngebiete. Die Fahrer sind jedoch froh, wenn sie nach links und rechts mehr Platz als nur die Dicke eines Blatt Papiers haben und die Kreuzungsbereiche oder wie hier die Ausfahrten nicht durch parkende Fahrzeuge zugestellt sind.
Bei den gezeigten Bildern dürften die Fahrzeuge der städtischen Müllabfuhr so ihre Probleme haben.
Hätte das Ordnungsamt bedenken gehabt das die Feuerwehr noch durchkommt, hätten sie abschleppen müssen. Von daher gab es diesbezüglich wohl keine bedenken.
Klar ist nicht auszuschließen das der Tatvorwurf bei einem Widerspruch geändert wird. Deshalb würde ich einem falschen Tatvorwurf dennoch immer wiedersprechen.
Und wenn die normale Zustellung der Ordnungswidrigkeit schon 2,5 Monate dauert, habe ich gute Chancen das die eine fristgerechte Änderung des Tatvorwurf nicht schaffen.
Ich wohne in der Berliner Innenstadt in einer ähnlich zu geparkten Straße. Hier würde sich der GLS Fahrer der auf dem Bild zu sehen ist aber nicht die Mühe machen richtig zu parken, der bleibt einfach in zweiter Reihe stehen, das dann alles was größer als ein Golf ist nicht mehr vorbei kommt interessiert ihn nicht.
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Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 14:50:11 Uhr:
Ich wohne in der Berliner Innenstadt in einer ähnlich zu geparkten Straße. Hier würde sich der GLS Fahrer der auf dem Bild zu sehen ist aber nicht die Mühe machen richtig zu parken, der bleibt einfach in zweiter Reihe stehen, das dann alles was größer als ein Golf ist nicht mehr vorbei kommt interessiert ihn nicht.
Ich lebe ebenfalls in der Berliner Innenstadt und erlebe täglich nach Feierabend, wie sich mein Bus an in zweiter Reihe geparkten (nicht abgestellten, geparkten!) Fahrzeugen vorbeischlängeln muss.
Konkret abgeschleppt wird meiner Erfahrung nach nur in Feuerwehrzufahrten oder, wenn mit einem Löschwagen eine Probefahrt durch die Straßen gemacht wird (schönes Beispiel dafür ist Köpenick). Wer da blockiert, wird abgeschleppt. Und dass ein Löschzug da nicht dran vorbeikommt, lässt sich anhand des Fotos eigentlich gut abschätzen.
Eigentlich.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 15. September 2017 um 07:07:29 Uhr:
Der Schwarze steht definitiv verboten, bei den anderen ist es das Motto: Es ist nicht verboten, somit muss es erlaubt sein.
Was ist daran falsch? Wenn es nicht verboten ist, dann ist es nun mal erlaubt und man darf dort parken.
Man muss nur bedenken, das Verbote nicht nur aus Verkehrszeichen bestehen, sondern auch in der StVO geregelt sind.
Zitat:
Was ist daran falsch? Wenn es nicht verboten ist, dann ist es nun mal erlaubt und man darf dort parken.
Man muss nur bedenken, das Verbote nicht nur aus Verkehrszeichen bestehen, sondern auch in der StVO geregelt sind.
Auf der einen Seite beschweren sich viele, dass in Deutschland so vieles gesetzlich geregelt und verboten wird. Jeder kleine Pups muss irgendwo explizit geregelt werden.
Und dann gibt es solche Situationen. "Wenn es nicht explizit verboten ist...darf ich's ja machen!"
Genau deshalb wächst unser Katalog an Gesetzen und Verboten immer mehr. 😉
Das hat nichts mit Deutschland zu tun, sondern mit einem Rechtsstaat.
Es wäre ja schlimm wenn es anders rum wäre, oder wenn Richter nach Lust und Laune entscheiden würde was gerade erlaubt und verboten wäre.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 15:54:09 Uhr:
Das hat nichts mit Deutschland zu tun, sondern mit einem Rechtsstaat.Es wäre ja schlimm wenn es anders rum wäre, oder wenn Richter nach Lust und Laune entscheiden würde was gerade erlaubt und verboten wäre.
Das ist mir schon klar. Ich wollte lediglich auf diese Diskrepanz hinweisen. Auf der einen Seite beschweren sich viele darüber, dass jeder Scheiß gesetzlich geregelt wird. Und dann gibt es jene, die sagen "Ja, aber wenn es nicht explizit verboten ist...". 😉
Ja aber beschwerte dich doch nicht über Stammtischniveau, wenn du selber nur Stammtischargumente hast.
@Tand0r
Du hast das falsch verstanden: es IST verboten dort zu parken, wenn(!) es IMPLIZIT laut StVO verboten ist. Es wird dort trotzdem geparkt, weil es nicht EXPLIZIT ausgeschildert ist. Alles klar?
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 16:14:43 Uhr:
Ja aber beschwerte dich doch nicht über Stammtischniveau, wenn du selber nur Stammtischargumente hast.
Es ist also Stammtischniveau, wenn ich sage, dass da zu wenig Platz für einen Löschzug ist? (Dabei ist unerheblich, ob das Bußgeld jetzt deswegen ausgestellt wurde oder nicht. Andernfalls wären wir wieder bei dem Thema "Er wurde deswegen nicht bestraft, also trifft es nicht zu."😉 Ansonsten fasst es @bahnfrei eigentlich recht gut zusammen.
Zitat:
@nick_rs schrieb am 13. September 2017 um 15:02:14 Uhr:
Anbei mal zwei Bilder der Situation, letzteres ist schon etwas älter und für andere Zwecken entstanden, deswegen sieht man dort die Einfahrt nicht. Man parkt dort zur Hälfte auf der Insel, auf der das Parken auch gestattet ist. Es ist dort mehr als genug Platz, denn weiter vorn parken gegenüber auch Autos und trotzdem kommt man wunderbar durch. Die Einfahrt ist dazu ~15m breit.Der Eigentümer der Einfahrt ist wohl die Verwaltung des Seniorenwohnheims zu dem die Tiefgarage gehört. Der Hauswart ist sehr nett, den kenne ich, er würde mich nicht anzeigen. Ein Anwohner ist aber durchaus vorstellbar.
Jetzt mal eine blöde Frage,aber wie kommen den die zugeparkten Autos da wieder raus(siehe zweites Bild)?
Oder habe ich einen Denkfehler.
Ich parke ja auch oft falsch,aber wie der Audi würde ich mich nicht hinstellen
Das ist eine Mittelinsel, von daher fahren sie einfach vorwärts raus.
Solange sich alle einig sind auf welcher Seite der Mittelinsel zugeparkt wird, und das nicht beidseitig passiert kein Problem.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 15. September 2017 um 18:14:30 Uhr:
Das ist eine Mittelinsel, von daher fahren sie einfach vorwärts raus.
Solange sich alle einig sind auf welcher Seite der Mittelinsel zugeparkt wird, und das nicht beidseitig passiert kein Problem.
Ah ok danke.
Die Häuser links sahen so nah aus,als ob man da nicht rausfahren könnte