Keilriemen gerissen -> kapitaler Motorschaden

Audi A4 B8/8K

Hallo alle miteinander,

Es handelt sich um einen Audi A4 Kombi 2012 Baujahr
Am Donnerstag ist mit auf der Ampel der Keilriemen gerissen und irgendwie hat es Geschaft rein zum zahnriemen.
Der zahnriemen ist noch ganz aber alles totalverdreckt.
Habe das Auto vor 2 Monaten mit 120xxx Kilometern von einem Händler gekauft.
Nun weiß ich nicht ob ich zum Rechtsschutz gehen kann wegen diesen Schaden - weil es eigentlich ein Verschleißteil ist.
Habe auch vor dem Kauf einen ankaufstest bei öamtc gemacht - dort wurden keine Schäden gefunden.
Kann in so einer kurzenzeit der Keilriemen reißen ??
Was soll ich tun wen der Händler nicht reparieren will?
Habe ich eine Chance wen ich gegen ihn Klage ?

Bitte um infos
Lg

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Na denn Prost

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Elenox
Das ist der neue Keilriemen - es wurde ein neuer Keilriemen eingebaut Motor lief doch noch nicht :-/

Dahn machst den Zahnriemen auch neu und Motor starten wen keine Geräusche kommen ist alles in Ortung wen die Ventile klappern dann hast ein Problem aber kein kapitalen Motorschaden

an der Lichtmaschiene sieht man das der neue Keilrippenriemen verbaut wurde.

hat es dann Platikabdeckungen zerlegt wie der gerissen ist?
ist der Zahnriemen nicht eingehaust?

Nein es war nur der Keilriemen komplett zerstört.. Zahnriemen ist noch ganz.. Nur voller Keilriemenstücke

Und wieso dann kapitaler Motorschaden oder ist er übergesprungen ??

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Genau er is übersprungen - 9 Zähne wen ich mich täusche

na den ein paar Ventile Tauschen oder besser gleich alle plus Zahnriemen

1500 bis 2000 euro

Ohh geht eig. Aber ich schau mal was mein rechtschutz sagt

glaube nicht daran aber probieren kannst ja

benzin oder disel

Diesel 2.0

dumme frage von mir Benzin hat kein Zahnriemen

habe halbe Flasche ouzo hinter mir plus 3 Warsteiner

Na denn Prost

Zitat:

@Elenox schrieb am 27. April 2016 um 11:31:19 Uhr:


Charly hoffentlich giltet diese Regel in Österreich ..
Ich halte euch am laufenden - habe es heute an meine rechtschutzla mal weitergeleitet

Ich habe folgendes zum Österreichischen Gewährleistungsrecht Wikipedia gefunden.

Zitat:

Kommt der Mangel innerhalb von sechs Monaten ab Lieferung hervor, wird grundsätzlich vermutet, dass der Mangel bereits zum Lieferzeitpunkt vorlag. Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer bzw. Werkbestellter beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe zumindest dem Grunde nach vorhanden war.

Ist natürlich nicht rechtsverbindlich und ich bin kein Jurist. Aber das sieht nach einem guten Ansatzpunkt aus.

Viel Erfolg !!

Wow vielen Dank .. Sobald sich was ergibt werde ich Bescheid geben ..

Zuerst einmal danke euch allen für die hilfreichen Antworten .

Habe von dem Händler endlich schriftlich bekommen das er das Auto reparieren wird wen es in einem wirtschaftlichen Rahmen ist.

Laut dieser Aussage meint mein Rechtsanwalt (bzw. habe 4 Anwälte eingeschalten) das er es reparieren muss und wen es nicht in einem wirtschaftlichen Rahmen ist wird dieses Auto nicht repariert und er muss mir mein Geld vom Kauf zurück bezahlen und er kann sich sein Auto behalten 😉

Sehr gut bis jetzt schauen wie es weitergeht..

Und das der Keilriemen gerissen ist war die Spannrolle das Problem - somit ein versteckter Mangel..

Das Fahrzeug ist ja noch jung und der wirtschaftliche Rahmen kann somit auch einige tausend Euro betragen. Das der Händler das nicht so sieht ist ja klar, aber kann dir ja Wurst sein.

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