KBA ordnet Rückruf von Volvo Dieselfahrzeugen an.

Volvo XC60

Als wären die Zeiten der Verbrenner-Motoren nicht schon hart genug.

Die Generation „Nieten in Nadelstreifen“ also auch in den oberen Etagen bei Volvo zu Hause – schade, dümmer geht offensichtlich immer.

Anwälte nehmen bereits ihre Positionen ein – womöglich Milliardenklagen unvermeidlich.

https://www.kba.de/DE/Aktuelles/Fachinformationen/rueckruf_volvo_dieselfz.html

https://www.auto-motor-und-sport.de/neuheiten/rueckruf-fuer-volvo-xc60-mit-diesel-droht-ein-fahrverbot-fuer-1-700-diesel-volvos/

https://www.bussgeldkatalog.org/news/der-volvo-abgasskandal-das-sollten-verbraucher-wissen-10006605/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/volvo-im-zentrum-eines-massiven-diesel-abgasskandals-zulassungsverbot-fuer-130-000-fahrzeuge-unausweichlich-248011.html

29 Antworten

Die Welt ist verblödet..... Und wird von Tag zu Tag immer mehr. Und die größten Flachschädeln findet man in den jeweiligen Regierungen und in Brüssel.

Zitat:
@HarveySpecter schrieb am 3. Juli 2025 um 08:53:37 Uhr:
Und die größten Flachschädeln findet man in den jeweiligen Regierungen und in Brüssel.

Mach es besser 🙄

Was heißt das nun konkret für Verbraucher, die einen solchen Wagen haben und gebraucht von privat gekauft haben? Da werde ich doch nie Ansprüche gegen Volvo direkt haben? Nachrüstung / Änderung wird wohl kaum möglich, oder doch?

Zitat:
@T5-Power schrieb am 3. Juli 2025 um 08:57:08 Uhr:
Mach es besser 🙄

Schwaches Argument👎

Bist anscheinend auch so EU Verfechter über alles....🥱

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Welche Modelle außer dem 2.0 xc60 sind denn betroffen, bei 130000 Fahrzeugen alleine in Doofland müssen es auch andere Modelle sein.
Die Frage ist natürlich auch, ob irgendwann die Euro 4 zb. die D5 Modelle betrifft?

Zitat:
@HarveySpecter schrieb am 3. Juli 2025 um 09:10:40 Uhr:
Schwaches Argument👎
Bist anscheinend auch so EU Verfechter über alles....🥱

Nö,nur wer meckert,muss es auch besser können oder zumindest daran arbeiten.

Nur die blaue Fahne hochhalten bringt da nix.

Ist halt typischer Sprech der AfD-Jünger....

Für mich stellt sich die Frage, ob die VEAs auch betroffen sind. Das genannte Baujahr dürfte ja noch der Fünfender sein...

Es betrifft nur exakt EINEN Motor und nicht die gesamte Palette.

120 KW / 163 PS von 2011 bis 2013

XC 60 2.0 Diesel Frontantrieb Euro 5

Weitere Spekulationen sind nur Panikmache und Polemik von den üblichen Verdächtigen hier im Forum.

Und welcher Motorcode ist es?? So, wie ich es verstehe, betrifft das nicht nur den XC60.

Die genannten Eckdaten (2.0l, 120kW) treffen z.B. auf den D5204T3 zu. Und, ja, natürlich hängt das nicht nur Motor selbst, sondern auch an der Ansteuerung (ECM).

Also woran erkennt man, dass man betroffen ist?

Für die Marke Volvo wird vermutlich ein enormer Imageschaden entstehen und alle Betroffenen haben mein Mitgefühl, weil ich dieselbe Situation bereits mit dem VW-Konzern erleben musste - für mich allerdings positiv zum Abschluss bringen konnte.

Wer damals vom Dieselskandal bei VW betroffen war und den Fall aktiv mitverfolgte, weiß, dass dieses Debakel für Volvo jetzt gerade erst begonnen hat.

Wer wissen möchte, welche Fahrzeugmodelle und Motoren betroffen sind, der achte unten auf die vorgezeichneten Aktenzeichen aus den bereits verhandelten Gerichtsurteilen - und ja, es sind auch VEA-Motoren betroffen.

Ab dieser Stelle zitiere ich nun folgend aus mehreren Quellen und hebe stellvertretend diese nachfolgende Quelle wegen der Gerichtsurteile hervor:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abgasskandal-erreicht-volvo-aktuelle-rueckrufe-248116.html

Was zunächst mit einem Rückruf von 1.700 Fahrzeugen begann, entwickelt sich nun zu einem landesweiten Manipulationsskandal: 

Nach internen Prüfungen der Behörde und Medienberichten sind alle Volvo-Dieselmodelle betroffen. Das bedeutet, dass 130.000 Fahrzeuge in Deutschland illegal auf die Straße gebracht wurden. Ihre Betriebserlaubnis ist objektiv ungültig – ihre Zulassung somit rechtswidrig.

Diese Fahrzeuge hätten niemals eine Typgenehmigung erhalten dürfen. Sie sind illegal. Punkt.

Volvo hat die ihm eingeräumte Anhörungsfrist verstreichen lassen, ohne die Mängel zu beseitigen – ein Akt des vorsätzlichen Wegsehens oder der Missachtung deutschen und europäischen Zulassungsrechts. Das KBA hat daraufhin einen bindenden Rückrufbescheid erlassen – der erste Schritt zur endgültigen Stilllegung aller betroffenen Fahrzeuge.

Brisant: Volvo hat bereits 2024 das Kapitel Diesel beendet. Doch anstatt daraus einen ethischen Wandel zu machen, entblößt sich nun der eigentliche Grund: 

Ein Rückzug aus der Technologie, um Verantwortung zu entziehen.

Die Ingenieure, die die Nachrüstung leisten könnten, wurden längst abgebaut – das Problem wurde ausgelagert, vertagt, verdrängt.

Dabei handelt es sich mutmaßlich um:

XC60, XC90, V90, S90 und weiteren Volvo-Modellen Motoren: D4 und D5 Abgasnormen: Euro 5 und Euro 6 Baujahre: etwa 2013 bis 2020

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 30. Juni 2025 einen verpflichtenden Rückruf für den Volvo XC60 2.0 D der Abgasnorm Euro 5 verfügt. Betroffen sind derzeit Fahrzeuge, die zwischen März 2011 und April 2013 erstmals zugelassen wurden. Die Behörde beanstandet eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung (EGR), die außerhalb eines schmalen Fensters von 15 bis 30 Grad Celsius aktiv wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Fahrzeuge zu diesen Temperaturen "sauber" sind und im Rest der Zeit höhere Schadstoffwerte aufweisen als zulässig. 

Rechtsanwältin Anja Appelt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführerin der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, erklärt: „Volvo hat sich in den von uns vertretenen Fällen bislang vor Gericht stets darauf berufen, dass keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verbaut seien.

Die aktuellen Rückrufe des KBA zeigen jedoch, dass diese Argumentation nicht länger haltbar ist.“ Die Kanzlei KAP Rechtsanwälte hatte bereits im Februar 2020 die erste Klage im Dieselskandal gegen Volvo eingereicht und Verfahren bis zum Bundesgerichtshof gebracht. Bereits im Juli 2023 wurde von der Kanzlei das erste erfolgreiche Urteil gegen Volvo erstritten (LG Köln, Az. 36 O 261/21, rechtskräftig). Später bestätigte das OLG Köln in diversen Verfahren von KAP, dass Volvo in mehreren Fahrzeugmodellen, darunter auch der Volvo XC60, illegale Abschalteinrichtungen verwendet hatte. Rechtsanwalt Thorsten Krause, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft betont: „Unsere Erfolge vor Gericht zeigen, dass betroffene Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Wir empfehlen allen Volvo-Diesel-Besitzern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen.“ Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stehen Besitzern von Diesel-Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen Schadensersatzansprüche von 5 bis 15 % des Kaufpreises zu. Neben den XC60 mit aktuellen Rückrufen sind auch in weiteren Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gerichtlich festgestellt worden und den Besitzern wurden Schadensersatzansprüche zugesprochen, so die Experten weiter. Die KAP Rechtsanwaltsgesellschaft konnte für Ihre Mandanten gegen Volvo unter anderem in folgenden Verfahren Erfolge erzielen:

Oberlandesgericht Köln

Az.: 16 U 22/24 – Volvo V40, 1969 cm³, EZ 14.10.2016

Az.: 11 U 35/23 – Volvo XC70, 2400 cm³, EZ 25.11.2014

Az.: I-25 U 15/23 – Volvo V60, 2400 cm³, EZ 04.02.2011

Az.: 18 U 16/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 16.12.2015

Az.: 18 U 54/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 21.02.2017

Az.: I-20 U 152/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 21.09.2015

Az.: I-22 U 1/22 – Volvo XC60, 2400 cm³, EZ 30.01.2015

Az.: 5 U 23/23 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 22.03.2017

Az.: I-22 U 144/22 – Volvo V60, 2400 cm³, EZ 05.04.2013

Az.: 16 U 11/23 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 06.03.2017

Az.: 11 U 113/22 – Volvo V40, 1969 cm³, EZ 20.04.2017

Az.: I-4 U 9/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 18.07.2017

Az.: 18 U 52/22 – Volvo XC90, 1969 cm³, EZ 14.12.2018

Az.: I-12 U 47/21 – Volvo XC60, 2400 cm³, EZ 20.06.2016

Az.: I-10 U 25/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 12.09.2016

Az.: 18 U 211/21 – Volvo V40, 1984 cm³, EZ 30.05.2014

Az.: 13 U 88/21 – Volvo XC60, 1984 cm³, EZ 28.04.2015

Az.: 18 U 76/21 – Volvo V70, 1969 cm³, EZ 10.03.2016

Az.: 16 U 71/21 – Volvo V60, 1969 cm³, EZ 01.09.2014

Az.: I-5 U 25/21 – Volvo XC60, 1984 cm³, EZ 03.06.2014

Az.: 18 U 62/21 – Volvo XC60, 2400 cm³, EZ 29.06.2015

Kammergericht Berlin (OLG Berlin)

Az.: 8 U 50/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 21.02.2014,

Az.: 11 U 23/23 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 07.10.2014

Hansestädtisches Oberlandesgericht Hamburg

Az.: 13 U 128/21 – Volvo V70, 1969 cm³, EZ 24.07.2015

Az.: 13 U 76/21 – Volvo XC60, 1984 cm³, EZ 08.10.2012

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht

Az.: 9 U 58/22 – Volvo XC60, 1969 cm³, EZ 30.01.2015

Oberlandesgericht Hamm

Az.: I-20 U 45/21 – Volvo V50, 1560 cm³, EZ 08.06.2011

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Az.: 11 U 35/23 – Volvo XC70, 2400 cm³, EZ 25.11.2014

Aussagekräftig ist ALLEINE das KBA,alles Andere ist für mich nur Panik/Geldmacherei.

Klar,das sich direkt irgendwelche halbdubiosen Anwaltsvereine da einschalten und nur "das Beste" für Ihre Patienten rausholen wollen.

Einfach mal entspannt bleiben.

Habe auch den Eindruck, dass da viel geschrieben und vermutet wird. Vielleicht klärt sich ja bald mehr dazu. Ich bin gespannt!

Zitat:@eule85 schrieb am 3. Juli 2025 um 22:36:50 Uhr:
Also woran erkennt man, dass man betroffen ist?

Daran, dass Volvo sich bei einem meldet, wie es vom KBA verlangt wird. 😉

Zitat:
@V50neu2 schrieb am 4. Juli 2025 um 08:39:25 Uhr:
Daran, dass Volvo sich bei einem meldet, wie es vom KBA verlangt wird. 😉

Exakt.

Und nur das ist relevant.

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