Kawasaki zx6r bj 2010 fussrasten/auspuff

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Kawasaki

Hallo,
Ich hab eine frage zwecks den Sozius-fussrasten.
Und zwar, ich möchte sie gerne entfernen aber mein Auspuff ist ja daran befestigt! Wenn ich sie weg hab, wackelt mein Auspuff bisschen.
Zu meiner frage:
1. Ist die Befestigung (fussraste) sehr notwendig?
2. Was wäre die Alternative, (und wo bekomm ich sie her.
Vielen Dank im vorraus

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Forster007 schrieb am 13. November 2015 um 17:05:12 Uhr:


Bedenke, dass die BE erlöscht, wenn du die demontierst. Du musst dann den Soziussitz abbauen oder irgendwie abdecken und das Fahrzeug beim TÜV als Einsitzer umtragen lassen.
So einfach Abschrauben ist nicht und wird spätestens bei einem findigen Polizisten in einer Kontrolle zu einem Problem werden.

Fachlich falsch! Da erlischt garnix und man muss garnix als Einsitzer eintragen lassen. Die Halterung der Fussraste kann einfach abgeflext werden. Dann noch ein wenig Finish, Pulvern oder lacken.

Mit einer derart abgeflexten Auspuffhalterung fahre ich seit Ewigkeiten und war damit mehrfach beim TÜV.

Ansonsten möchte ich doch herzlich bitten, sich auf die sachliche Widerlegung fachlicher Unrichtigkeiten zu beschränken und nicht auf persönliche Ebenen abzudriften.

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Nur mal so als kleiner Beweis für die Erlöschung der BE. Nur weil das Motorrad durchgeht beim TÜV, heißt das noch lange nicht, dass es auch erlaubt ist. Dafür kennen wir doch alle die unterschiedlichen TÜV Prüfer. Bei dem einen klappt es, bei dem anderen nicht. Hier nun der Beweis zum Beispiel:

http://www.vt600.net/technik/rechtliches/motorradumbau.pdf

Es mag oft gut gehen, aber wenn man genau den einen trifft, der das genau auslegt... Hat man die Lauferei.

Fachlich ist das also korrekt!
Ist halt ein Deutsches Gesetz, was nicht viel Sinn macht. Aber es existiert, wie so viele anderen Gesetze auch. Und dass sollte man halt berücksichtigen. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Da kann man dann also nicht sagen, "Das wusste ich nicht!"

Und wenn man noch in der stvzo nachschlagen möchte:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__61.html

ist der Paragraph 61.

Dort ist dieses Gesetz nun mal festgelegt und somit auch bindend.
Aber wie sagt so ein schöner Spruch: "Wo kein Kläger..."

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 19:49:37 Uhr:


Nur mal so als kleiner Beweis für die Erlöschung der BE.

Das ist leider kein Beweis sondern ein Kaszettel-Dokument das jeder schreiben kann.

Geh lieber ein richtiges Dokument suchen 😁

GreetS Rob

Willst oder kannst Du das nicht kapieren? Hör endlich mal auf dich als Oberaufpasser für Recht und Gesetz aufzuspielen. Wenn einer sagt, dass ihn das nicht interessiert ob die BE erlischt oder nicht kommst Du schon wieder unter deinem Stein vor und hast das deutsche Gesetzt unter dem Arm. Es geht dich einfach nichts, aber auch gar nichts an ob einer mit oder ohne BE fährt. Hättest besser Pfarrer studieren sollen. Da passt die Moralapostelei. Zum kotzen ist das.

Glocke nicht vergessen.

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Zitat:

@Rob _Mae schrieb am 14. November 2015 um 20:00:39 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 19:49:37 Uhr:


Nur mal so als kleiner Beweis für die Erlöschung der BE.
Das ist leider kein Beweis sondern ein Kaszettel-Dokument das jeder schreiben kann.
Geh lieber ein richtiges Dokument suchen 😁

GreetS Rob

Siehe den anderen Beitrag. Aber gut, dass du was geschrieben hattest...

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:08:13 Uhr:



Zitat:

Aber gut, dass du was geschrieben hattest...

dito

Perlmuttsilber und du willst es scheinbar nicht verstehen, diese Aussagen einfach im Raum stehen zu lassen? Wie bewiesen, war meine Aussage richtig. Und genau darum ging es danach auch. Ihr habt beleidigend diese Aussage als Falsch deklariert... Und lagt selbst falsch.
Wenn dich das ankotzt, dann brauchst du es ja auch nicht zu lesen oder?
Da gibt es was ganz einfaches, den Ignorierbutton. Warum du den nicht nutzt? Stimmt, das wäre zu einfach. Aber dann könntest du dich ja auch nicht mehr über jemanden ärgern ;-)

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:08:13 Uhr:


Siehe den anderen Beitrag. Aber gut, dass du was geschrieben hattest...

Auch das ist kein Beweis das die BE erlischt, wo steht das ? 😉

Nur weil du etwas glaubst heisst das noch lange nichts, also wo ist der Beweis ?

GreetS Rob

Zitat:

@Rob _Mae schrieb am 14. November 2015 um 20:12:44 Uhr:



Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:08:13 Uhr:


Siehe den anderen Beitrag. Aber gut, dass du was geschrieben hattest...
Auch das ist kein Beweis das die BE erlischt, wo steht das ? 😉
Nur weil du etwas glaubst heisst das noch lange nichts, also wo ist der Beweis ?

GreetS Rob

Lese dir den Paragraphen durch. Das ist der Beweis. Mehr als den hier zu zitieren kann ich nicht. Verstehen musste den schon selbst...

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:12:03 Uhr:


Wie bewiesen, war meine Aussage richtig.

Du hast leider garnichts bewiesen sondern nur etwas behauptet, wo steht das die damit BE erlischt ?

GreetS Rob

http://www.ebay.de/.../262048253565?...

Man kann auch aus einer Mücke einen Elefanten machen

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:14:06 Uhr:


Lese dir den Paragraphen durch. Das ist der Beweis. Mehr als den hier zu zitieren kann ich nicht. Verstehen musste den schon selbst...

Leider kein Beweis......

Du scheinst nicht zu verstehen das dort nichts vom Erlöschen der BE steht, Du interpretierst da etwas.
Les dir das selbst mal durch und zeige uns die Stelle wo steht das die BE erlischt wennst ohne Fußrasten hinten fährtst.

GreetS Rob

Mir ist das nun zu Blöd. Dort steht es schwarz auf weiß. Nun kann jeder mit dieser Information machen, was er will. Sollte aber wie schon gesagt, nicht heulen, sollte er doch mal an einen Polizisten, TÜV-Prüfer herankommt, der das Gesetz auch bei nicht so wichtigen Sachen anwendet und man dann einen entsprechenden Beitrag, der in dem Fall zwar relativ klein ist, zahlen muss...
Und genau darum ging es mir die ganze Zeit. Nicht dass der TE es auf keinen Fall machen darf und dass er dann in die Höhle kommt.....

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:22:48 Uhr:


Mir ist das nun zu Blöd.

Schön für uns..... 😉

Zitat:

@Forster007 schrieb am 14. November 2015 um 20:22:48 Uhr:


Dort steht es schwarz auf weiß.

Leider steht dort nicht schwarz auf weiss das die BE erlischt, zeig doch genau die Stelle wo das steht !?

GreetS Rob

Es ist lange nicht ausreichend, irgendwelche lustigen Sprüche aus dem Netz zu ziehen .

Zulassungsbescheinigung Teil 2. Punkt S.1 Anzahl der Sitze 1
Ergänzung zu S1:Wahlweise 2, dann Fussrasteb und Haltegriff für Beifahrer

Ein Motorrad zählt generell als Einsitzer, für die Nutzung als 2-Sitzer ist entsprechend der "Umbau" auf Soziusrasten und Haltebügel erforderlich. Man sollte nur herumposaunen, wenn man das Instrument beherrscht. Daher können Soziusrasten nach Belieben abgebaut, abgeflext oder weiß der kukuckuckuckwie verändert werden - interessiert den Fuchs. Aber weder TÜV, Polizia oder Versicherung.

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