ForumKawasaki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Kawasaki GPX 600 R Tüv sagt nein

Kawasaki GPX 600 R Tüv sagt nein

Kawasaki GPX 600 R
Themenstarteram 6. August 2013 um 6:10

Hi, meine Kawa sollte gestern Übern Tüv gehen aber der sagte nö weil

- Rückstrahler fehlt

- Kraftradständer Anfahrsicherung ohne Funktion

jetzt weiß ich nicht genau was der damit meint und wie ich Punkt 2 beheben kann ich hoffe ihr könnt mir helfen?

Beste Antwort im Thema

Leute das sind die einfachsten Dinge , die jeder wissen sollte und selber machen kann !

68 weitere Antworten
Ähnliche Themen
68 Antworten

@ moppetsammler:    das kann ich nicht so stehen lassen. in der stvo kann stehen was will, man ist nicht verpflichtet sein fahrzeug nachzurüsten wenn es im original zustand ist. sonst müssten auch alte wagen gurte und sowas nachrüsten und das brauchen sie auch nicht. wie gesgat hatten das problem bei einer suzi. da haben wir nach gewiesen das original keiner dran ist und der tüvler war zufrieden!

habe jetzte nochmal nachgelesen. also ich habe schon recht, aba ich glaube kaum das einer von uns ne maschine fährt die vor bj 1954 ist. und nur dann braucht man das net

 

 

da hat unser tüver wohl misst gemacht *freu*

 

gruß werwolf

Zitat:

Original geschrieben von werwolfpower

@ moppetsammler:    das kann ich nicht so stehen lassen. in der stvo kann stehen was will, man ist nicht verpflichtet sein fahrzeug nachzurüsten wenn es im original zustand ist.

Das ist - mit Verlaub - Quatsch. Da sollte man sich schon ein wenig besser mit den Vorschriften auskennen. Bei mir gehört das zum Job.

Denn in der StVO sucht das der Laie vergebens, er benutze die StVZO. Habe ich auch geschrieben. In § 53 Abs. 4 STVZO steht schwarz auf weiß:

"Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein."

Etwas weiter:

"Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein."

Und Du darfst versichert sein, dass auch jede Suzuki, die vom KBA eine Betriebserlaubnis erteilt bekam, bei der Vorführung zwecks Mustergutachten einen solchen Rückstrahler - und zwar einen mit Prüfzeichen - hatte. Was in irgendwelchen Büchern und Anleitungen steht, ist vollkommen egal.

Wenn der TÜV'er das übersieht, oder sich bequatschen lässt, ist das sein Problem. Und Du freust Dich unter Umständen zu früh. Spätestens in der nächsten Kontrolle gibts einen Mängelbericht oder gleich eine Anzeige. Bei älteren Motorrädern sind übrigens die Rückstrahler häufig in der Rückleuchte integriert. Auch bei Suzuki. Wenn ich das als Prüfer anfangs übersehen hätte, hätte ich das auch nicht verraten... :D

Ich verstehe das Theater um den Strahler ohnehin nicht. Habt ihr mal gesehen, was für eine Wirkung so ein Ding hat ? Das ist die Lebensversicherung, wenn die Rückleuchte ausfällt. Besonders, wenn nur eine Funzel drin ist.

Sag mir doch mal bitte, was genau für eine Suzuki das war.

am 9. August 2013 um 9:41

Sammler, im Prinzip hast Du Recht mit dem Rückstrahler, der ist bei Lichtausfall wirklich praktisch. Nur - seit es die reflektierenden Nummernschilder gibt, halt ich ihn trotzdem für überflüssig. Aber das hat der Gesetzgeber noch nicht so mitgekriegt.... gibts ja auch erst seit 20 Jahren.

Ändert natürlich nix an der Tatsache daß man einen Reflektor am Motorrad haben muß.

Kenne auch ne Susi ohne Rückstrahler , dafür hat se aber 2 Beine ! ;-))

Integrierter RS bei Suzuki GSX-R 1000 K2

100-2977

Ich habe den Spritzschutz auch gekürzt und musste den Rückstrahler woanders anschrauben. Ich habe dafür die Nummernschildbeleuchtung benutzt weil unter dem Nummernschild nichts mehr ist zum Anschrauben ;), musste nur leicht angepasst werden weil die Schraube etwas lang war.

Wie groß muss denn der Rückstrahler sein? Weiß das jemand von euch?

Ich hatte mir auch schon überlegt, wo ich einen unterbringen kann.

Auf der Nummerschildbeleuchtung ist schon mal ne gute Idee.

Patrick

@ moppetsammler:

das stimmt nur teilweiße. jedes gesetzt hat seine lücken.

§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG* Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler

es gibt ausßnahme reglungen, die wie in diesem fall fahrzeuge betrifft die vor 54 gebaut wurden!!

 

es war ein suzi gsxf600. bj weiß ich leider nicht. denke aba so um die 90iger.

 

gruß werwolf

am 16. August 2013 um 8:00

oh mein gott, was für ein gedöns hier wegen einem popeligen rückstrahler hier gemacht wird!

***kopf-auf-die-tischplatte-dotz***

wenn es leute nicht interesiert, dann müssen die jenigen nicht hier mit lesen und schreiben.

ich finde es ganz einfach optisch nicht schön. und da ich viel zeit und leider auch geld in meine maschine stecke das sie aussieht wie ich das will und mir erträumt habe, sind solche sachen schon von belangen für mich.

Zitat:

Original geschrieben von werwolfpower

es gibt ausßnahme reglungen, die wie in diesem fall fahrzeuge betrifft die vor 54 gebaut wurden!!

Ein wenig hat John Doe schon Recht. Du zerrst das Thema rum, davon wird Deine Aussage aber nicht richtiger, sie bleibt falsch.

Hier war von einer GPX 600 R die Rede, die gabs 1954 noch nicht. Die GPX braucht nunmal einen Rückstrahler, ebenso eine Suzuki aus den 70er, 80er oder 90ern. Was um Himmels Willen hat das mit Ausnahmeregelungen von vor 54 zu tun :confused:. Bald sind wir bei den Pferdedroschken. :p

Meine 1951er Victoria KR 26 Aero hatte übrigens auch einen. Serienmäßig.

am 16. August 2013 um 9:20

Rückstrahler gibts zum Aufkleben, so wie die da . Gibts in jedem Baumarkt beim Fahrrad-Bedarf für ein paar Pfennige. Die im Link sind viiieeel zu teuer, aber so müssen die aussehen. Klebefläche ist dabei.

Ich hatte schon mal einen auf dem Nummernschild kleben, aber das wollte die Rennleitung dann doch nicht.... Jetzt klebt er auf nem kleinen Blech, das ich unten ans Nummernschild geschraubt hab.

Übrigens gibts auch Rückstrahler, die so breit sind wie das Nummernschild. Wenn Du die drunterklebst (auf nem Blech) siehts richtig professionell aus.

hatte unter den einen post direkt nomma drunter geschrieben .........

"

habe jetzte nochmal nachgelesen. also ich habe schon recht, aba ich glaube kaum das einer von uns ne maschine fährt die vor bj 1954 ist. und nur dann braucht man das net

 

 

da hat unser tüver wohl misst gemacht *freu*

 

gruß werwolf

"

 

gruß werwolf

Und ich hatte schon mal geschrieben: Freu Dich nicht zu früh und vor allem nicht ohne Grund. Denn vermutlich war der Strahler bei der Suzuki im Rücklicht integriert.

Oder dem TüVer wars zu dumm, weiter rumzudiskutieren und er denkt sich "Viel Spaß bei der nächsten Verkehrskontrolle" Da gibts dann einen Mängelbericht und eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld, bei Uneinsichtigkeit gleich eine Anzeige.

Deshalb zurück zum Thema: Der TE kam u.a. wegen eines fehlenden Rückstrahlers nicht durch den TÜV. Das kann man auch als "geringe Mängel" abtun. Der Ständer ist eine andere Hausnummer, das ist ein graviernder, weil lebensgefährlicher Mangel.

Meine M 900 Monster kam auch ohne Rückstrahler durch die HU, der hats einfach nicht bemerkt.

Deswegen freue ich mir kein Loch in die Mütze, denn es bleibt eben ein Verstoß. Und deshalb habe ich auch einen Rückstrahler montiert.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Kawasaki GPX 600 R Tüv sagt nein