Kaufvertrag unterschrieben, aber noch kein Auto bekommen
Hallo Leute, hab folgendes Problem. Vor zwei Wochen habe ich A6 2.0 TDI 4F gekauft(Leasingrückläufer,Autohaus Audi) bzw. Kaufvertrag unterschrieben, bis jetzt aber noch kein Auto bekommen, der Kaufberater sagt zu mir das der kfz-Brief noch nicht im Haus ist, also bei der Leasinggeselschaft, deswegen kann er mir kein Auto übergeben; Frage: ist das normal das Autohaus so lange auf das kfz-Brief wartet????
und ob man das ganze Sache beschleunigen kann, oder evtl. den Kaufpreis runterhandeln kann???
Danke im Voraus
35 Antworten
Ja, Kundenfreundlich ist es nicht wirklich.
So fängt die Zusammenarbeit mit dem :-) an.
Ich würde mehr Druck machen, wenn der Verkäufer nur mit der Schulter zuckt, würde ich den Abteilungsleiter, oder der Chef persönlich ansprechen.
Gruß
Chris
Mach Druck und hol Dir Dein Baby :-))
meine Erfahrung mit einem preisgekröntem Audi-Autohaus: 3 Wochen warten und den Dicken dann wegen defekter Parkbremse zum Abholtermin immer noch nicht bekommen 🙁
Allerdings habe ich dann zur Wiedergutmachung einen Service, 2 neue Reifen, Tüv/AU und die Zulassung sammt Wunschkennzeichen für den Dicken umsonst erhalten...
Kleiner Tip: Wenn beim Kaufvertrag ein Übergabetermin vereinbart wurde darf der Händler diesen um 14 Tage verzögern, danach können Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug geltend gemacht werden. Das alles steht im Kleingedruckten bei den Audi Standardverträgen. Andersrum muss der Kunde das Auto auch binnen 10 Werkstagen abnehmen. Vielleicht mal den Händler darauf hinweisen. 14 Tage finde ich jedenfalls zu lang, allerdings habe ich Anmeldung usw selbst erledigt und die Numemrnschilder hat der Verkäufer persönlich montiert.
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Kleiner Tip: Wenn beim Kaufvertrag ein Übergabetermin vereinbart wurde darf der Händler diesen um 14 Tage verzögern, danach können Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug geltend gemacht werden. Das alles steht im Kleingedruckten bei den Audi Standardverträgen. Andersrum muss der Kunde das Auto auch binnen 10 Werkstagen abnehmen. Vielleicht mal den Händler darauf hinweisen. 14 Tage finde ich jedenfalls zu lang, allerdings habe ich Anmeldung usw selbst erledigt und die Numemrnschilder hat der Verkäufer persönlich montiert.
Im Kaufvertrag steht unverbindliche Liefertermin 01.2011, die frage: wenn ich angenommen Anfang Februar immer noch kein Auto bekomme, habe ich dann Anspruch auf: Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug????
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Hallo,
als ich meine A4 (vor 8Jahren) als Leasingrückläufer gekauft habe, musste ich auch 3Wochen warten, bis die Papiere von der Leasingfirma zu Audi kamen.
Das ganze Dauert eben etwas, da kann der :-) nicht mal etwas machen. Er zahlt den Restwert an die Leasingfirma, und muss dann warten bis dort alles gebucht ist, und dann bearbeitet wurde.
Für eine Überweisung darf bis zu 5 Arbeitstagen brauchen, und diese werden bei hohen Summen auch sehr oft ausgenutzt, da zeigt zumindest meine Erfahrung...
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Andrjuhakarpuha
Im Kaufvertrag steht unverbindliche Liefertermin 01.2011, die frage: wenn ich angenommen Anfang Februar immer noch kein Auto bekomme, habe ich dann Anspruch auf: Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug????Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Kleiner Tip: Wenn beim Kaufvertrag ein Übergabetermin vereinbart wurde darf der Händler diesen um 14 Tage verzögern, danach können Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug geltend gemacht werden. Das alles steht im Kleingedruckten bei den Audi Standardverträgen. Andersrum muss der Kunde das Auto auch binnen 10 Werkstagen abnehmen. Vielleicht mal den Händler darauf hinweisen. 14 Tage finde ich jedenfalls zu lang, allerdings habe ich Anmeldung usw selbst erledigt und die Numemrnschilder hat der Verkäufer persönlich montiert.
Ja, aber genaueres steht in den Kaufbedingungen wieviel und ab wann. Also mal das Kleingedruckte lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Ja, aber genaueres steht in den Kaufbedingungen wieviel und ab wann. Also mal das Kleingedruckte lesen.Zitat:
Original geschrieben von Andrjuhakarpuha
Im Kaufvertrag steht unverbindliche Liefertermin 01.2011, die frage: wenn ich angenommen Anfang Februar immer noch kein Auto bekomme, habe ich dann Anspruch auf: Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug????
Da steht, wenn verbindliche Termin überschritten wurde, dann hat man Anspruch auf Ersatzforderungen oder Kaufpreisabzug, nun das Wort Verbindlich wurde bei mir durchgestrichen
Na dann kann man nichts machen. Du bist ja scheinbar auch schon über die Widerrufsfrist. Da bist du wohl dem Händler, im warsten Sinne des Wortes, ausgeliefert.
Ruf den Händler doch einfach 3x am Tag an oder steh mind. 1x am Tag in der Tür *g*. Irgendwann klemmt er sich sicherlich dahinter weil es nervt.
Zitat:
Original geschrieben von Maverick78de
Na dann kann man nichts machen. Du bist ja scheinbar auch schon über die Widerrufsfrist. Da bist du wohl dem Händler, im warsten Sinne des Wortes, ausgeliefert.
Ruf den Händler doch einfach 3x am Tag an oder steh mind. 1x am Tag in der Tür *g*. Irgendwann klemmt er sich sicherlich dahinter weil es nervt.
Als barzahler hat man so oder so keinen wiederrufsfrist, und telefonieren wir jeden zweiten Tag mit ihm, dadurch haben wir schon Winterreifen ausgehandelt, und das gute ist das wir noch nicht bezahlt haben, das beruhigt
Zitat:
Original geschrieben von Andrjuhakarpuha
Das Auto wurde schon rausgenommen, gleich nach dem wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, so wollten wir das auch.Zitat:
Original geschrieben von latschkapp
Und welcher ist es auf dieser Seite, oder wurde er schon rausgenommen?
Also gibt es vorerst auch keine Fotos?
Zitat:
Original geschrieben von latschkapp
Also gibt es vorerst auch keine Fotos?Zitat:
Original geschrieben von Andrjuhakarpuha
Das Auto wurde schon rausgenommen, gleich nach dem wir den Kaufvertrag unterschrieben haben, so wollten wir das auch.
foto:
Hallo,
die Lieferfristen beim Gebrauchtkauf sind gänzlich anders als bei einer Neuwagenbestellung.
Hinter den Kulissen muss im Moment das Autohaus den Wagen bei der Leasingfirma bezahlen, erst dann wird diese den Brief rausrücken. Allein die Zahlungsfristen und Postlaufzeiten können über eine Woche dauern. Wenn dann noch Verzögerungen (Überlastung bei der Leasing, Bankhuddel beim Autohaus) hinzu kommen kann es etwas länger dauern.
Da noch Januar ist ist der Händler momentan noch nicht im Verzug. Erst Anfang Februar könntest Du ihm eine Frist setzen und mit Rücktritt vom Kaufvertrag drohen. Im Moment bleibt Dir nur, eine Wiedergutmachung auf dem Kulanzweg anzufragen.
Grüße
Kai
Um ein Leasingrückläufer verkaufsfertig darzustellen, dauert es idR auch ein paar Tage. Der Brief kann ohne Bezahlung innerhalb von 24 Std. beim Händler sein ( Express machts möglich ).
So die Aussage meines Sohnes ( Automobilkaufmann im Autohaus ).
Zitat:
Original geschrieben von latschkapp
Danke für's Foto!Ein paar taktisch-technische Angaben, Preis usw. wären auch nicht schlecht! 😉
Steht doch alles auf dem schild in der windschutzscheibe :-D
Erstmal kannst nicht viel machen, wie schon erwâhnt eine frist setzen wäre das erste. Dies schriftlich nach verzug. Aber im prinzip alles nur schikane und man macht sich keine freunde. Hatten den fall beim auto der freundin, fiat 500. Hatte sie bei nem autohaus gekauft, die den für sie übers internet rausgesucht hatten. Unverbindlicher termin war 2 wochen. Tja am ende warens ein brief und 6 wochen... War aber auch sauladen....