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Kaufvertrag und Gewhrleistung

Ford Mondeo Mk4 (BA7)

Hallo

Ich hab ein kleines Problem.

Habe mir vor 14 Tagen einen Mondeo gekauft. Im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung für 12 Monate vereinbart.
Im Kaufvertrag wurde schriftlich festgehalten das der Wagen schlecht anspringt.
Ebenso steht drin gekauft wie gesehen / Bastlerfahrzeug gekauft wie gesehen. Habe nun etwas gegoogelt und herausgefunden, das diese Aussage nicht zulässig ist.

Als ich dann das Fahrzeug abgeholt habe, wurde mir noch ein Übergabe Protokoll gegeben, das ich auch unterschrieben habe, wo dieser Mangel aufgelistet war, allerdings habe ich nicht richtig gelesen, da der Verkäufer zusätzlich rein geschrieben das der Käufer die Reparaturkosten auf eigene Kosten beheben lässt.

Ist das rechtens? Fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft

14 Antworten

Nein, natürlich nicht. Besonders nicht, da der Fehler beim Kauf schon bestand, der Händler müsste Dir beweisen, das das nicht so war, was er nicht kann. Stichwort Beweislastumkehr. Geh zum Anwalt, der klärt das.

Ein MK4 Bastlerfahrzeug? Dafür ist der noch etwas zu jung, oder? Was hast Du denn bezahlt und wie alt ist er?

Habe 5800 € für den Wagen bezahlt. BJ 2009

Er hat Dich also über bestehende Mängel am Fahrzeug aufgeklärt...
Und jetzt willst Du da drüber nix mehr wissen?!

Was? Nein, darum geht es nicht. Es geht um das hier: gekauft wie gesehen / Bastlerfahrzeug gekauft wie gesehen /
der Käufer die Reparaturkosten auf eigene Kosten beheben

Den mittlerweile sind zwei weitere Mängel aufgetreten die vorher nicht offensichtlich waren bzw. nicht bei der Probefahrt aufgetreten sind.

Natürlich ist das Rechtens wenn er Bastlerfahrzeug rein schreibt, ist wie als wenn drin stehen würde Unfallwagen.
Du kaufst für knapp 6000 Euro ein Fahrzeug was nicht in Ordnung ist?
Unterschreibst auch das du für den Schaden der derzeit da ist das auch noch die Kosten übernommen werden?

Nun willst du es doch nicht?
Tja mein Freund, das solltest du dir vorher überlegen und ein 14 Tägiges Rückgaberecht hast du nicht

Fassen wir mal zusammen
Du kaufst ein offensichtlichen defekten Wagen und beide Parteien halten das auch noch schriftlich fest, und nun möchtest du das nicht mehr wissen?......

Die Schäden die nun aufgetreten sind, dafür muss der Händler gerade stehen.
Welche Schäden sind das nun?

Zitat:

@Weejas schrieb am 30. Mai 2016 um 07:52:00 Uhr:


Natürlich ist das Rechtens wenn er Bastlerfahrzeug rein schreibt, ist wie als wenn drin stehen würde Unfallwagen.
Du kaufst für knapp 6000 Euro ein Fahrzeug was nicht in Ordnung ist?
Unterschreibst auch das du für den Schaden der derzeit da ist das auch noch die Kosten übernommen werden?

Nun willst du es doch nicht?
Tja mein Freund, das solltest du dir vorher überlegen und ein 14 Tägiges Rückgaberecht hast du nicht

Fassen wir mal zusammen
Du kaufst ein offensichtlichen defekten Wagen und beide Parteien halten das auch noch schriftlich fest, und nun möchtest du das nicht mehr wissen?......

Die Schäden die nun aufgetreten sind, dafür muss der Händler gerade stehen.
Welche Schäden sind das nun?

Ich habe nun mit einem Anwalt gesprochen. Die Sätze Bastlerfahrzeug usw sind nicht rechtens.
Die Schäden die nun aufgetreten sind wären einmal eine defekte Höhenverstellung des Fahrersitzes, Radio geht nicht mehr und die Vorderachse hat angefangen zu klappern.

Das der Wagen nicht anspringt, sind wohl die Glühkerzen, also in meinen Augen eine kleine Ausgabe von ca. 140 €

Ich betone noch einmal, es geht nicht darum das der Wagen schlecht anspringt, sondern um die Bastlerfahrzeug Sache usw.

Man lerne draus
Solch ein Vertrag ist schon kurios und man sollte Sowas nicht unterschreiben und zeugt auch nicht von Seriosität und der Ärger später ist vorprogrammiert

Seit meiner Erfahrung mit einem FFH bin ich sehr vorsichtig mit Angaben im Kaufvertrag.
Haben wir den gleichen Verkäufer erwischt? 😁

Schau mal
Merkwürdige Argumentation des FH

Zitat:

@tobu17 schrieb am 30. Mai 2016 um 17:49:49 Uhr:


Seit meiner Erfahrung mit einem FFH bin ich sehr vorsichtig mit Angaben im Kaufvertrag.
Haben wir den gleichen Verkäufer erwischt? 😁

Schau mal
Merkwürdige Argumentation des FH

Nee, ich hab bei einem US Car Händler meinen Mondi gekauft.

War auch gerade in der Werkstatt. Das Poltern kommt wohl von einem Domlager. Des weiteren wurde ein Fehler im ABS Steuergerät gefunden. Außerdem macht der Anlasser wohl komische Zischgeräusche beim Starten des Wagens.

Werde den Händler mal mit dem Ergebnis konfrontieren und sehen was dabei rum kommt.

Das "schlechte" Anspringen kann auch an den Einspritzdüsen liegen und dann ist es mit 140€ nicht erledigt...
Nach Reparatur aller Mängel zu "normalen" Preisen hätte man für das eingesetzte Geld, sicher ein gleichwertiges Fahrzeug mit voller Gewährleistung beim "seriösen" Fahrzeughändler kaufen können.
@DrRaggi: Den Händler um Rückabwicklung bitten, sparen bzw. weitersuchen und was brauchbares kaufen, denn beim Autokauf gilt auch (gerne mal): wer billig kauft kauft zweimal! (leider)
Und Anwälte freuen sich über solche Fälle, da können sie risikofrei Kasse machen...

Verkauf im Auftrag?

Und ich denke es werden nicht die glühkerzen sein. Es ist ein direkt einspritzer der spring bei dem Wetter und auch viel kälter ohne glühen gut an.

Zitat:

@DrRaggi schrieb am 29. Mai 2016 um 13:45:07 Uhr:



Ist das rechtens? Fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft

Wenn du genügend Zeit und Nerven hast kannst du den Händler auf Abstellung/Behebung aller Mängel
die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind verklagen und wirst in fast allen Punkten gewinnen.

In den ersten sechs Monaten nach Kauf bekommt der Händler (fast) alles an die Backe.
Es wird vor Gericht dann grundsätzlich davon ausgegangen das der Mangel bereits beim Kauf
des Fahrzeuges vorhanden war.

Bastlerfahrzeug/gekauft wie gesehen bringt dem Händler keine Entlastung und er weiß das auch ganz
genau. Die schreiben das rein in der Hoffnung das der Kunde sowas glaubt und keinen Anwalt einschaltet.
Sowas geht nur bei wirklich sehr alten und günstigen Fahrzeugen. ( 92er Scorpio für 450 Euro oder solche Scherze)

Ein Übergabeprotokoll bringt ihm auch nichts. Ein Übergabeprotokoll wird von seriösen Händlern nur gemacht wenn der Wagen optische Beschädigungen hat um zu verhindern das der Kunde behauptet die wären am Tag des Kaufes noch nicht da gewesen (Dellen, Kratzer)

Zitat:

@Thriller schrieb am 31. Mai 2016 um 13:23:25 Uhr:



Zitat:

@DrRaggi schrieb am 29. Mai 2016 um 13:45:07 Uhr:



Ist das rechtens? Fahrzeug wurde bei einem Händler gekauft

Wenn du genügend Zeit und Nerven hast kannst du den Händler auf Abstellung/Behebung aller Mängel
die nicht auf normale Abnutzung zurückzuführen sind verklagen und wirst in fast allen Punkten gewinnen.

In den ersten sechs Monaten nach Kauf bekommt der Händler (fast) alles an die Backe.
Es wird vor Gericht dann grundsätzlich davon ausgegangen das der Mangel bereits beim Kauf
des Fahrzeuges vorhanden war.

Bastlerfahrzeug/gekauft wie gesehen bringt dem Händler keine Entlastung und er weiß das auch ganz
genau. Die schreiben das rein in der Hoffnung das der Kunde sowas glaubt und keinen Anwalt einschaltet.
Sowas geht nur bei wirklich sehr alten und günstigen Fahrzeugen. ( 92er Scorpio für 450 Euro oder solche Scherze)

Ein Übergabeprotokoll bringt ihm auch nichts. Ein Übergabeprotokoll wird von seriösen Händlern nur gemacht wenn der Wagen optische Beschädigungen hat um zu verhindern das der Kunde behauptet die wären am Tag des Kaufes noch nicht da gewesen (Dellen, Kratzer)

Moin

Genau das habe ich dem Händler heute gesagt. er hat sich auf Stur gestellt, aber als ich ihm dann mit Anwalt usw kam wurde er dann doch etwas kleinlaut. Ein Mangel muss im Vertrag genau genannt werden. Diverse Mängel, so wie es im Vertrag drin steht könnte demnach alles sein und smoit würde auch die Gewährleistung nicht mehr ziehen.

Bin da mittlerweile schon etwas informierter

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