Kaufvertrag per Email, Betrug
Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)
Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.
Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?
Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.
Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.
Man will eine Probefahrt machen und so...
Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.
Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.
Kennt jemand diese Masche?🙁
Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?
Beste Antwort im Thema
OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.
Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.
Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)
Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!
158 Antworten
Ich hätte mir den Typen herbestellt.
Bin viel zu neugierig, als mir sowas entgehen zu lassen.
Naja, nach 2 Jahren ärger mit defektem Motor, mit dem Autogas, willst die Kiste ja einfach mal loshaben.
Man rechnet ja eigentlich nicht mit, wegen verkaufs eines autos betrogen zu werden.🙄
Früher setzte man ne anzeige in die zeitung, leute kamen vorbei zum anschauen, evtl Probefahrt und zückten die scheine.
Heute kommen Betrüger sonst wo her, geben wie in der Email falsche Personalien an und am ende wirste noch verklagt, weil vielleicht an deinem Auto was kapput ging, von dem du vorher nichts wusstest.🙄
Ob unsere Welt soviel besser durch die technik geworden iss, fragt man sich ja schon manchmal.
Zitat:
Original geschrieben von AndyTHL
Früher setzte man ne anzeige in die zeitung, leute kamen vorbei zum anschauen, evtl Probefahrt und zückten die scheine.
Was hindert dich daran, das heute immernoch so zu machen?😕
Einfach in den Anzeigenteil der lokalen Tageszeitung setzen, und schon kommen nur noch Leute aus der Umgebung.
Aber DAS wolltest Du ja gar nicht, oder?
Könnte ja einer von weit her dabei sein, der ein paar Scheinchen mehr zückt als der nette Händler aus dem Nachbarort (wie in deinem Fall ja offenbar passiert).
Früher konnte man seine Anzeige eben ein paar tausend potentiellen Käufern zugänglich machen, heute sinds mit weniger Kosten und Aufwand Millionen.
Dass dann dann der ein oder andere Schlawiner dabei ist die es nicht nur gut mit einem meint sollte einleuchten.
Man muss halt vorsichtiger sein als bei Onkel August aus der Nachbarschaft und versuchen an den Dollarzeichen in den Augen vorbei zu schauen, dann klappt das auch heute noch.
Früher ging es uns gut
Heute geht es uns besser
ab und zu wäre es besser
wenn es uns wieder gut ginge!
tja.. mein Ing hatte doch Recht
der Markt ist größer geworden- der legale aber auch der illegale
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Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem. Oh-man in Sachen Autokauf- /Verkauf erlebt man was...
Ich habe gerade meinen Astra in Mobile gestellt und eine gefühlte Millisekunde später rief ein Haendler an und wollte den Wagen direkt kaufen (halt den Vertrag per Mail festhalten).
Okay, ich habe ihm telefonisch alle möglichen Daten genannt - eigentlich war ich noch gar nicht mit meinem Inserat fertig - die Beschreibung wollte ich später noch einfügen und auch noch erwähnen, dass der Wagen 8-fachbereift ist.
Wie auch immer,
jetzt hab ich mir überlegt den Wagen meiner Freundin zu geben und ihren alten Peugeot zu verkaufen.
Ist der "Vertrag" überhaupt rechtskräftig, wenn ich nur meinen Namen und meine Adresse in der Antwort niedergeschrieben habe?
Ich meine es kann doch auch sein, dass ich die Email versehentlich abgeschickt habe, und eigentlich meiner Tante meinen neuen Wohnort zukommen lassen wollte.. Zack, hier wäre ja dann auch schon ein (irrtümlicher) Kaufvertrag entstanden.
Ich bin ziemlich erbost über die Rechtslage in Deutschland. Hier ist Betrügern praktisch freie Bahn gelassen.
Es geht mir dabei, wie oben erwähnt, nicht darum den Wagen zum bestmöglichen Preis zu verkaufen, sondern einfach nur darum, dass meine Freundin ein sicheres Auto fährt. (erst sagte sie, sie wolle den Astra auf keinen Fall und jetzt war sie doch traurig, als ich gesagt habe, dass er verkauft ist - Frauen :-/ )
PS: mit dem Preis bin sehr zufrieden, für die Schäden, die der Wagen hat, noch so viel Geld zu bekommen, war sehr verlockend - allerdings waren die Schäden im Angebot bei mobile nur auf Bildern zu sehen.
Was empfehlt ihr mir zu tun, wenn ich den Wagen doch behalten will? Wie stehen die Chancen, wenn ich dem Händler sage, dass er doch nicht mehr zum Verkauf steht - den Peugeot kann er aber gerne für 500€ haben...
Hast Du nun was unterschrieben oder nicht?
Das kann ich Deinem Beitrag leider nicht entnehmen.
Verträge bedürfen nicht zwingend der Schriftform, man kann auch mündlich oder per Mail einen Verkauf rechtskräftig machen.
Was für eine Sorte Händler der Typ ist, weißt Du wenn Du ihm mitteilst, dass das Auto doch nicht zu verkaufen ist.
Seriöse Händler reagieren unter Umständen etwas angesäuert, das Gesindel droht mit Schadensersatzforderungen, Anwalt oder persönlichen Besuch bei Dir zuhause.
Hallo, nein unterschrieben ist nichts.
Der Käufer hat eine "Kaufvertragsbestätigung" geschickt und ich habe lediglich geantwortet...
"Hallo, hier meine Daten:
***
***
***"
Lt. meiner Internet-Recherche kommt der Verkäufer dann mit Anwalt...
Zwei Willenserklärungen. Du möchtest verkaufen, hast du durch schalten der Anzeige erklärt. Der Käufer hat seine Willenserklärung abgegeben, in dem er dir seinen Kaufwunsch mitgeteilt hat, du hast deine Willenserklärung, dass du es ihn verkaufen möchtest nochmal bestätigt.
Unterschriften sind nicht nötig.
Vielen Dank für die Auskunft.
Dass das rechtlich so aussieht, habe ich mir fast gedacht... Naja, manchmal hofft man darauf sich zu irren. Hmm..
Bin vorhin mit dem Wagen nochmal kurz gefahren. Da es bei uns zum ersten Mal wieder warm ist, ist mir dabei aufgefallen, dass die Klimaanlage kaputt zu sein scheint. Vielleicht verliert der Käufer ja Interesse an dem Wagen, wenn ich ihn davon unterrichte.^^
Hehe, vielleicht ist es doch gar nicht so verkehrt, wenn der Wagen weg ist.
Was ist das für ein Händler? Wo sitzt der (angeblich)? Hat er eine Webseite? Von welcher Mailadresse hat er die Mail verschickt? Wenns eine Google- oder Yahoo-Adresse ist, schmeiß die Mail weg.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Was ist das für ein Händler? Wo sitzt der (angeblich)? Hat er eine Webseite? Von welcher Mailadresse hat er die Mail verschickt? Wenns eine Google- oder Yahoo-Adresse ist, schmeiß die Mail weg.
Und dann? Der Käufer hat doch die Antwortmail auf seine Mail.
Das klingt mir eher nach "Wenn ich mir die Augen zu halte, könnt ihr mich nicht sehen."
Es geht doch um einen Verkauf, wenn ich nicht irre, oder? Dann darf der Verkäufer bei der Musik auch bestimmen, was gespielt wird.
Wer sagt, dass ich die Bedingungen eines Käufers akzeptieren muss, wenn es mir nicht passt?
Besonders wenn hier Dinge auftauchen, die man im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht kennt. Und einen kennwortgeschützten Kaufvertrag irgendwo im Internet gehört da auf jeden Fall dazu.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Es geht doch um einen Verkauf, wenn ich nicht irre, oder? Dann darf der Verkäufer bei der Musik auch bestimmen, was gespielt wird.
Es gibt zwei Willenserklärungen die eindeutig sind. Der Verkäufer hat seine "Lieder" im Inserat bekanntgegeben. Der Käufer hat sich damit einverstanden erklärt.
Zack, Kaufvertrag. So einfach geht das.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zwei Willenserklärungen. Du möchtest verkaufen, hast du durch schalten der Anzeige erklärt. Der Käufer hat seine Willenserklärung abgegeben, in dem er dir seinen Kaufwunsch mitgeteilt hat, du hast deine Willenserklärung, dass du es ihn verkaufen möchtest nochmal bestätigt.Unterschriften sind nicht nötig.
Die Verkaufsanzeige ist lediglich ein unverbindliches Angebot und keine Willenserklärung.
Die Absicht zu Verkaufen wird erst im Vertrag (in welcher Form auch immer dieser Vertrag abgeschlossen wird) rechtswirksam.
Zitat:
Original geschrieben von kerberos
Wer sagt, dass ich die Bedingungen eines Käufers akzeptieren muss, wenn es mir nicht passt?
Richtig.
Richtig unangenehm ist jedoch, wenn man diese akzeptiert.
Zitat:
Besonders wenn hier Dinge auftauchen, die man im allgemeinen Geschäftsverkehr nicht kennt.
Und weil man es nicht kennt, füllt man es aus und schickt es zurück.
Die eine Situation ist die Frage hier, ob das einen rechtsgültig abgeschlossener Kaufvertrag darstellt oder nicht, die andere ob man das Geld (Rechtsschutzversicherung) hat um sich einen Anwalt zu nehmen und dies letztendlich von einen Gericht klären lassen kann. Natürlich mit dem Risiko, dass das Gericht eine Entscheidung treffen kann, die einem selbst nicht passt.