Kaufvertrag per Email, Betrug

Hallo,
habe mich heute, durch nen preislich gutes Angebot, auf so nen Kaufvertrag per email eingelassen.
(Also einer wollte mein Inserierten Wagen von Mobile kaufen.)

Dabei habe ich eigentlich nicht viel gemacht, nur in der Anwort meine Adresse und Mobilfunknummer eingetragen.

Denke sowas ist doch nicht rechtverbindlich, oder?

Was mich stutzig gemacht hat, ist dass ein Passwort genannt wird und ich nur bei Angabe des Passwort's über den Vertrag auskunft geben darf.
Auch ist der Händler adressenmäßig nirgends zu ergooglen, beide angegebenen Handynummern waren aus und er rief mit unterdrückter Nummer an.

Eigentlich ist der Kaufvertrag total mickrig, es steht nur sehr wenig drin.
Aber irgendwie denke ich ich soll dann über's Ohr gehauen werden, wenn die vor Ort sind.

Man will eine Probefahrt machen und so...

Da es nichtmal im Netz bekannter Händler ist, finde ich das alles sehr komisch.

Achso der Typ kommt wohl aus hannover und hat nen Passwort in dem Kaufvertrag.

Kennt jemand diese Masche?🙁

Was kann ich jetzt tun. Kann ich einfach davon zurücktreten?

Beste Antwort im Thema

OK, Dein potentieller Käufer ist nicht per Telefon erreichbar. Die Adresse scheint auch nicht korrekt zu sein? Also mit hoher Wahrscheinlichkeit ein windiger Typ.
Sage es Ihm doch auf den Kopf hin zu! Mache Ihn auf den Fehler mit dem BJ/EZ aufmerksam. Schreibe Ihm, dass der Vertrag so ungültig ist, weil er falsche Daten eingetragen hat. Wenn er trotzdem auf Erfüllung bestehen sollte, dann fordere, dass er persönlich zur Übergabe kommt. Schreibe Ihm, dass Du Dich mit Ihm auf der örtlichen Polizeiwache triffst, um seine Personalien prüfen zu lassen, da Du Dir aufgrund der Adresse unsicher bist. Sag Ihm, dass die Geldübergabe bei der Bank als Einzahlung erfolgt, mit Prüfung der Noten auf Echtheit. 80% sofort, dann Probefahrt, dann den Rest (wieder bei der Bank).
DU bist der Verkäufer! DU bestimmst die Regeln. ER will was von Dir, also muss er DEINE Regeln befolgen.

Schreibe Ihm, dass Du Angst vor Betrug hast und deshalb so vorgehst. Wenn er es ehrlich meint, wird er es akzeptieren. Ist er ein windiger Hund, dann wird er sich herauswinden wollen. Akzeptiere nur Ihn persönlich als Abholer. Keinen "Isch bün nur gutte Freund"-Typen.

Sei zu zweit oder zu dritt bei der Übergabe. Einer bleibt etwas abseits und hat die gesammtlage im Blick, damit keiner der Abholer irgend ein Ding dreht. (Öl ins Kühlwasser gießen, während Du abgelenkt wirst, etc.)

Wenn er komisch kommt, mache ihn auf Deine Bedingungen zur Übergabe aufmerksam, akzeptiert er nicht, dann kann er Dir auch nichts wollen. Geh in die aktive Position, lass Dir nicht seine Bedingungen aufschwatzen, sondern stelle selber welche. Treibe Ihn in die Devensive!

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Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Der Vertrag wurde im Nachhinein abgeändert... damit ist der sowieso nicht mehr in der Form gültig. So oder so...

Oh mann der Vertrag wurde nicht geändert, es wurden nur die Daten aus dem  Mobile Angebot ( wohl vorsätzlich) im Kaufvertrag geändert reingeschrieben, der TE hat den Kaufvertrag aber so abgeschickt ohne die Angaben zu überprüfen bzw zu korrigieren.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Der Vertrag wurde im Nachhinein abgeändert...

Das auch ein bisschen, aber ob das von Bedeutung ist?

Der Vertrag hatte einen anderen Inhalt. Wurde dieser wieder mit einer weiteren Zustimmung bestätigt? Ja scheinbar wurde er das.

Oder aber ist das nach Treu und Glauben ein Erklärungsirrtum und hat das nach "falsa demonstratio con nocet" keine reale Beduetung?

Ach ich dachte der "Käufer" hat das erst nach absenden verändert.
Dann ist da natürlich der TE Schuld - der hätte das korrigieren müssen bzw darauf hinweisen müssen.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Ach ich dachte der "Käufer" hat das erst nach absenden verändert.
Dann ist da natürlich der TE Schuld - der hätte das korrigieren müssen bzw darauf hinweisen müssen.

Gut, jetzt hast du das mit der Betrugsmasche verstanden.😉

Und so gehts dann weiter :

Erstellt am 2. November 2009 um 20:30:44 Uhr

Zitat:

Original geschrieben von Onkster



Hi ihr!

Auch wenn ihr mich jetz für einen totalen Vollpfosten halten solltet - ich bin auf diese Masche heute vor 3 Stunden reingefallen.

Mein Auto bei mobile inseriert Sonntags abends gegen halb 11 und innerhalb von 5 Minuten 25 Anrufe von irgendwelchen (versteht mich nicht falsch!) "nicht deutsch sprechenden" gehabt. Die haben sich noch nich mal die Beschreibung durchgelesen, sondern direkt (wohl automatisch) angerufen.

Beim 3. meinen Ford Focus Turnier BJ2003 für 2800€ verkauft (hatte mit viel weniger gerechnet) und heute war die Übergabe - auf einmal kam er an mit der Aussage, dass ich 2004 reingeschrieben hätte und die Verschiffung mit Zolleinfuhr in Russland oder Elfenbeinküste zusätzlich (weil 1 Jahr älter) 900€ kosten würde. Seinen Vater hat er ständig angerufen und sich lauthals auf arabisch mit dem unterhalten (alles gute Schauspieler!!!) und gestritten. Dann sind wir zu mir gefahren und ich habe die Mailbestätigung von ihm noch einmal durchgelesen und siehe da: In der Bestätigung des Kaufs war unten die Mobile Anzeige mit drin und auf einmal stand da BJ 2004!!!

Da ich mir wirklich nicht mehr sicher war und Mobile.de alte Inserate leider nicht für mich zugänglich speichert, sodass ich schnellstens hätte gucken können, habe ich das Auto nun für 1600€ gekauft. Sein Vater hat nur 1500€ geben wollen, aber der Herr hier hat noch (weil ich so nett bin!) 100€ mehr gegeben.

Bisher war ich ein herzensguter Mensch - ehrlich und ohne shice - aber ich habe meinen letzten Rest Vertrauen in diese Art von Leuten verloren. Ich könnte mir sowas von in den Hintern beißen.

Naja, ich verbuche das mal als Lehrgeld und werde NIE WIEDER ein Auto bei Mobile oder Autoscout und co. einstellen.

Habe jetzt erstmal bei Mobile.de angefragt, ob die mir das originale Inserat zuschicken können und ich überlege mir, ob ich was unternehme, oder nicht. Wobei es diesen Export überhaupt nicht gibt.

PS: Für alle, die es interessiert - der Exporteur hieß T. Hadi aus Hannover und im Kaufvertrag steht dasselbe.

PPS: ICH BIN SO EIN IDIOT!

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Naja... also das hätte auch ein Tippfehler sein können. wenn wir jetzt beim guten Glauben des Käufers sind, dann kann das ebenfalls nach dem Vertrauensprinzip (oder gibt es das bei euch in Deutschland nicht?) nicht alleinig als Grundlage genommen werden um gegen den Verkäufer "vorzugehen".

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Kann der Käufer überhaupt beweisen dass die Email in Verbindung mit dem Verkäufer steht?
Das mag zwar offensichtlich sein, aber ist überhaupt schlüssig?

Uneingeschränkt ja.

Ein Verkauf (Handelsgeschäft) unterliegt immer den Rechtsgrundsatz "Treu und Glauben" - egal wie sich jede Seite auch immer verhält und sich selbst absichert, es bleibt am Ende immer etwas, was nicht sicher ist und nur über ein Vertrauen bleibt.

Allein schon das "bezahlt der auch wirklich". Der Käufer mag ja viel mehr Geld als für dieses Geschäft notwendig haben und er mag auch immer pünktlich alle Rechnungen bisher bezahlt haben, aber es gibt keine absolute Sicherheit, ob er dies diesmal bei meiner Rechnung auch machen wird.

Daher immer ein "Treu und Glauben", denn man muss immer der Gegenseite vertrauen und glauben und daraus dann weiter abgeleitet den "gutgläubigen Erwerb".

Treu und Glauben ist ganz nett, muss aber auch eine gewisse eigene Verantwortung berücksichtigen und abgegrenzt werden. "Blinde Naivität" erzeugt keinen Rechtsanspruch.

Jede Partei ist gefordert nur so viel zu vertrauen, wie es auch in der Situation objektiv nachvollziehbar berechtigt ist. Wenn dem so ist, dann hat man "gutgläubig gehandelt" und wenn man das hat, dann bestehen auch Schadensersatzansprüche, wenn man gelinkt wurde. Ansonsten läuft das dann unter "hättest Du aufpassen müssen, als Lehrgeld einbuchen".

Zitat:

Stell dir vor ich schicke eine Email mit deinen Namen und deiner Handynummer weil ich dich kenne und inseriere dein Fahrzeug bei Mobile.
Dann wickle ich den Vertrag genauso ...

Ab einem Punkt wird ein Besch... natürlich so gut, dass man auch bei tiefster Überprüfung nicht als Betrug erkennen kann.

Zitat:

Wie willst du in dem Fall beweisen das du das Fahrzeug nicht im Internet verkauft hast?
Das ist defacto nicht möglich.

Muss ich doch nicht.

Ich muss nicht beweisen, wo ich belöffelt wurde um Ersatzansprüche zu erhalten, sondern muss nur beweisen, dass ich selbst keinen Fehler gemacht habe, dass ich "gutgläubig gehandelt" habe.

Zitat:

Ich kenn das Passwort von der Emailadresse gar nicht?
Das ist nicht meine email Adresse?
Ich wollte das Fahrzeug ja gar nicht verkaufen?

Genau derartige Situationen sind das große Problem beim sogenannten "Identitätsdiebstahl".

Aber auch hier verändert sich nicht die Beweislast:
Du (hier der Verkäufer) bist derjenige, der hier etwas behauptet: Den Identitätsdiebstahl, dass Du nicht derjenige bist, der da den Email-Verkehr gemacht hat.

Und die andere Seite hat nichts falsch gemacht, die hat uneingeschränkt im tatsächlich "guten Glauben" gehandelt und ist damit aus der Beweislast.

Der Eine stellt eine Behauptung auf: "Das bin ich nicht" und der Andere hat keinen Fehler gemacht. Zwei voneinander unabhängige auch objektiv nachvollziehbare Punkte, die schon jeweils für sich allein die Beweislast eindeutig hier dem Verkäufer zuweist.

Das dies dem Verkäufer nicht gefällt oder besondere Probleme bereitet ist kein Entscheidungskriterium, denn a) dem Käufer würde es auch nicht gefallen und b) Beweislast ist nicht bei dem, dem es am Besten gefällt oder die gestellten Anforderungen erfüllen kann.

Gut... Angenommen der Vertrag ist also zustande gekommen.
Wo ist dann das Problem des Tes wenn er die Kohle bar auf Kralle bekommt?

Dann seh ich es nämlich nicht. Und wenn er das nicht tut, dann sind wir ja bei etwas ganz anderem.

(oder wenn er wirklich nicht das Auto an den Verkäufer geben will, dann fackelt er die Karre halt ab. Ich mein die Gefahr ist ja übergegangen 😁
Das ist ausdrücklich ein Scherz.)

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Der Vertrag hatte einen anderen Inhalt. Wurde dieser wieder mit einer weiteren Zustimmung bestätigt? Ja scheinbar wurde er das.

Oder aber ist das nach Treu und Glauben ein Erklärungsirrtum und hat das nach "falsa demonstratio con nocet" keine reale Beduetung?

Hier, in diesem konkreten Fall sind viele und auch sehr relevante Dinge völlig offen, weil sie nicht genannt sind und vermutlich vom TE nicht mal als relevant erkannt werden.

Der tatsächliche Verlauf und dann auch Ausgang und dessen Begründung vor einem Gericht wird sehr wahrscheinlich deutlich anders sein, als jeder hier so persönlich verteidigt (mich eingeschlossen).

Dem TE ist gut geraten, sich alle Ansichten durchzulesen und eine ganz wichtige Entscheidung zu treffen - Augen und Ohren offen halten und bei Zankerei dann alles vom ausgedruckten Angebot über den gesamte Mail-Verkehr einem Anwalt vorlegen, wenn er mit dem Endergebnis dieses Verkaufs nicht so ganz einverstanden ist.

Nicht vergessen Uhrzeit der Übergabe aufschreiben und auch die Meldung an die Zulassungsstelle vom Käufer / dessen Beauftragten unterschreiben zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Gut... Angenommen der Vertrag ist also zustande gekommen.
Wo ist dann das Problem des Tes wenn er die Kohle bar auf Kralle bekommt?

Dann seh ich es nämlich nicht. Und wenn er das nicht tut, dann sind wir ja bei etwas ganz anderem.

Es gibt nun viele Möglichkeiten zb Schadensersatz wegen falschem Bj und EZ,oder der Preis wird dadurch gedrückt, es wird eine Drohkulisse aufgebaut um den Verkäufer dann letzendlich im Verkaufspreis herunterzuhandeln.

Diese Masche ist schon mies,es gibt aber dennoch ein paar Möglichkeiten hier wieder rauszukommen.😉

Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Gut... Angenommen der Vertrag ist also zustande gekommen.
Wo ist dann das Problem des Tes wenn er die Kohle bar auf Kralle bekommt?

Nirgends, der Käufer will den Wagen haben, der Verkäufer x Euro im Gegenzug und wenn das so passiert, dann ist die Welt so wie sie bei Handelsgeschäften sein soll.

Dass der Vertrag in seiner Form nun eher ungewöhnlich ist und die Vertragsanbahnung bzw. -abschluss nun auch etwas anders ab lief - Verkaufsgeschäfte sind immer nur ergebnisorientiert.

Ein Vertrag muss nicht hübsch sein, er muss zum (beiderseits) gewünschten Ergebnis führen, das ist alles.

Hallo,
ich hatte übrigens rausbekommen dass der Emailschreiber, einen falschen Namen und Adresse angab.
Habe mit dem wirklichen Herrn B. telefoniert, der an der Adresse wohnt.

Nachdem der Betrüger, mich nach meinem Wiederruf mehrfach angerufen und genötigt hat, auch per Email,
habe ich ihm hedroht ihn anzuzeigen, weil er sich ja mit falscher Identität ausgibt und auch anzuzeigen wegen Nötigung.

Seitdem habe ich ruhe, vor dem Betrüger.🙂

Übrigends hat mein Anwalt gesagt, dass man aus der Email nicht erkennen kann, das ein Kaufvertrag zustande kam.🙄

Hört auf rumzusülzen, glaubt dem Anwalt und unseren Gesetzen, nicht so Agb's die irgendein Halil in ne Email schreibt.😁

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin



Zitat:

Original geschrieben von Felyxorez


Der Vertrag hatte einen anderen Inhalt. Wurde dieser wieder mit einer weiteren Zustimmung bestätigt? Ja scheinbar wurde er das.

Oder aber ist das nach Treu und Glauben ein Erklärungsirrtum und hat das nach "falsa demonstratio con nocet" keine reale Beduetung?

Hier, in diesem konkreten Fall sind viele und auch sehr relevante Dinge völlig offen, weil sie nicht genannt sind und vermutlich vom TE nicht mal als relevant erkannt werden.

Der tatsächliche Verlauf und dann auch Ausgang und dessen Begründung vor einem Gericht wird sehr wahrscheinlich deutlich anders sein, als jeder hier so persönlich verteidigt (mich eingeschlossen).

Dem TE ist gut geraten, sich alle Ansichten durchzulesen und eine ganz wichtige Entscheidung zu treffen - Augen und Ohren offen halten und bei Zankerei dann alles vom ausgedruckten Angebot über den gesamte Mail-Verkehr einem Anwalt vorlegen, wenn er mit dem Endergebnis dieses Verkaufs nicht so ganz einverstanden ist.

Nicht vergessen Uhrzeit der Übergabe aufschreiben und auch die Meldung an die Zulassungsstelle vom Käufer / dessen Beauftragten unterschreiben zu lassen.

Ich glaube nicht dass sich ein Gericht von so dämlichen Emails dieses Betrügers, beeindrucken lassen würde.

Sicher ist der auch Stadtbekannt.

Zitat:

Original geschrieben von Chris492


Aber lies mal was der TE gemacht hat, lediglich seine Adresse und Handynummer gesendet.
Wie gesagt - erstmal muss der Nachweis erbracht werden das dies wirklich der TE war - ich bleibe dabei... vor Gericht ist das nicht haltbar.

Du hast recht.😉

Sah ich auch nicht so, dass ich dem Vertrag zugestimmt hab.

Naja der Typ, hat's mit seinen blöden Emails schon drauf.
Am nächsten tag zog er ne ganze Emaildrohtyrade auf.... und dazu noch 2 Anrufe.

Ich bekam dann raus, dass es nen Herrn B. an der Adresse gibt. Aber nur mit anderem Vornamen.
Denjenigen konnte ich erreichen, und er versicherte mir, dass der Emailschreiber nicht an seiner Adresse wohn und wir keinen vertrag miteinander geschlossen hätten.

Insofern konnte der betrüger entlarvt werden. Ich habe ihm dann per Email geantwortet, und ihm gedroht wenn er mich nochmals belästigt mit seinen blödsinnigen Emails, die rechtlich keine Bindung haben, ihn anzuzeigen wegen Betrug(Vorgabe falscher Personalien).

Hätte nur eine Tel Nr gestimmt in seinen Mails, dann hätte ich ihm aber vollen's angehängt, nachdem ich rausbekam, wer der wirkliche B. ist...

Ich kann nur raten den Typen trotzdem anzuzeigen.

Schon alleine aus dem Grund das nicht morgen der nächste dasselbe Problem hat.

Solchen Leuten gehört das Handwrk gelegt.

Wenn jemand mich anruft da würde jemand unter meinem Namen Geschäfte machen, wäre ich sofort bei der Plizei.

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