Kaufvertrag mit falschem Inhalt bzgl. Reparaturschaden

BMW 2er F22 (Coupé)

Moin Leute,

wollte mal wissen wie ihr in meinem Fall reagieren würdest, hier der Sachverhalt:

Habe letztes Jahr meinen M240i mit rund 13000km von einem freien Händler gekauft. Bei der Besichtigung des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Wagen beim Vorbesitzer (das war BMW selbst) einen Parkrempler an der rechten Seite hatte. Der Händler hat das Fzg. aus irgendeinem Pool gekauft und es hergerichtet, irgendwo her besorgte er sich eine neue Beifahrertür und bis hinter den rechten Radkasten wurde nachlackiert, ausserdem würde er niemals Autos verkaufen, an denen rumgespachtelt wurde, das mag er überhaupt nicht. Augenscheinlich war für mich dann auch alles gut, Probefahrt okay, als Barzahler bekam ich dann noch etwas Rabatt und kaufte den BMW.

Wie ich in einem anderen Thread berichtete, machte der Wagen aber bei der Heimfahrt auf der Autobahn bei höheren Geschwindigkeiten Probleme, die Lenkung war derart schwammig, die erste große Enttäuschung kam in mir hoch, so einen schlecht zu fahrenden BMW hatte ich noch nie. Pilot Sport waren drauf, Druck passte, daran konnte es nicht liegen.

Ich schob die Problematk gedanklich beiseite, vermied hohe Geschwindigkeiten jenseits der 180 km/h, bis dahin war alles top. Dann kam der Tag an dem ich zwecks Ölwechsel zum BMW-Händler musste, in dem Zuge erzählte ich dem mir bekannten Meister dort, dass da wohl was nicht stimmt und auch wegen den Nachlackierungen. Er holte sich ein Lackdicken-Messgerät, an der Tür alles gut, aber dahinter, bis an´s Rad, stellte er Lackdicken fest von bis zu 1,3 mm und auch Spachtelmassen von über 1 cm! Er meinte dann nur, dass das alles wohl mehr als ein Parkrempler war und das evtl. der Grund für die schwammige Lenkung sein könnte. Domlager waren seltsamerweise auch defekt, okay, aber das unruhige Fahrverhalten blieb weiterhin spürbar vorhanden.

Ich rief danach natürlich den Händler an und fragte ob er mir was vom Pferd erzählt hätte wegen der, von ihm sehr bagatellisierten Reparatur. Antwort: Ach, der Meister bei ihnen redet Mist, das ist alles perfekt instandgesetzt worden, ausserdem wurde das auch im Kaufvertrag so vermerkt und von mir unterschrieben.
Das stimmt so! Da steht aber auch, dass der Schaden bereits beim Vorbesitzer entstanden ist. Ich natürlich zu BMW München und jetzt erhielt ich mit viel Nachdruck die komplette Schadenshistorie zugeschickt! Ergebnis: Ausser ein Alu-Blech am Kühlergrill wurde an dem BMW nie was gemacht an Reparaturen!!!
Auch eine HIS- Abfrage war negativ!

Ich wurde also wissentlich angelogen bei dem Verkaufsgespräch bzw. in die Irre geführt. Ein Zeuge war bei dem Gespräch damals dabei und bestätigt das alles.

Mit mehrmaligen Fristsetzungen habe ich den Händler um eine lückenlose Schadensdokumentation gebeten, es wird nicht reagiert, in keinsterlei Weise.

So, nun die Frage an euch: Ich habe komplett das Vertrauen in meinen BMW und auch in diesen Händler verloren. Soll ich aufgrund der oben geschilderten Tatsachen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen?

Bin dankbar für zahlreiche Tipps!

Gruss
Pap

86 Antworten

Hey Leute,

ist es nicht so, dass ein Händler in sein Inserat verpflichtend aufführen muss, dass es sich um ein Fahrzeug mit repariertem Unfallschaden handelt?! War aber nicht der Fall, ansonsten hätte ich mich nie für den BMW interessiert. Anstatt wird angegeben, dass der Wagen in einem Top-Zustand ist. Naja, sei´s drum! Der Hersteller hat sich offenbart mit den Schäden, es war kein Parkrempler, sondern ein heftiger Seitenaufprall. Das Gutachten, welches hier gemacht wurde, bzw. was hier alles genannt wurde an Teilen, die zwingend ausgetauscht werden müssen, deckt nicht annähernd das was im Kaufvertrag steht. Auch kein Gutachten wurde mir ausgehändigt, das wäre bei den ganzen Schäden ebenfalls verpflichtend gewesen. Alles Fehlanzeige! So langsam aber sicher verabschiede ich mich von meinem Dicken...

VG
Pap

Dann hast du ja wenigstens genügend Stoff für die Rückabwicklung. Lenkt deine Rechtschutz jetzt ein und übernimmt den sicheren Fall?

Zitat:

@mckuebler schrieb am 3. Mai 2024 um 17:47:02 Uhr:


Dann hast du ja wenigstens genügend Stoff für die Rückabwicklung. Lenkt deine Rechtschutz jetzt ein und übernimmt den sicheren Fall?

Ja, habe ich definitiv! Anwalt meinte, dass unter diesen Umständen die Versicherung einlenken wird. Werde weiterhin berichten!

Hallo Leute,

wollte mal wieder einen kleinen Zwischenbericht abgeben wegen der Rückabwicklung. Es liegt mir ja jetzt ein Unfallgutachten vom Hersteller vor, das wurde erstellt bevor der Wagen in den Abverkauf kam. Dieses mehrseitige Gutachten hat der Händler von dem ich den M240i gekauft habe, niemals erhalten.
Ich frag mich jetzt ernsthaft wie ein Händler ein verunfalltes Auto kauft ohne nach einem Schadensgutachten zu fragen?! Oder wollte der absichtllich keins haben um nachher zu sagen dass er von weiteren (verdeckten) Schäden nichts wusste?! Also bei diesem offenen Schaden, wortwörtlich offen, würde ich ohne Gutachten rein gar nichts kaufen, egal zu welchem Preis.

Gruss
Pap

Das der Händler das Gutachten nie erhalten hat, ist sein Problem. Er steht erstmal in der Haftung.
Wenn er dadurch einen Schaden erleidet, nämlich das du den Wagen zurückgeben wirst, muss er sich dann mit dem Händler streiten, bei dem er den Wagen gekauft hat.

Also deine Chancen auf Rückwirkung sind enorm gestiegen.

Danke, das macht mir etwas Hoffnung! Repariert wurden lediglich die sichtbaren Schäden, alles dahinter, wie z.B. der Austausch des Lenkgetriebes usw., da hat er nichts gemacht.
Wie gesagt, der Händler bzw. der gegnerische Anwalt hat nicht reagiert auf den Rückzahlungstermin, jetzt wird Klage eingereicht beim Landgericht, mal sehen was dann passiert.

Werde berichten

VG
Pap

Hab noch eine Frage!

Würdet ihr den BMW bis zur endgültigen Klärung weiterfahren? Muss jetzt zum TÜV usw., hab eigentlich kein Interesse daran, in den Wagen noch einen Cent zu stecken, aber ich muss ja mobil bleiben. Mein Anwalt meinte, dass ich die Karre abmelden soll, das Weiterfahren könnte mir ein Richter negativ auslegen. Blöde Situation, ich fahre nicht mehr viel, wie stellen die sich das vor, ich lebe nicht in der Großstadt in der dauernd eine Straßenbahn fährt.

VG
Pap

Wenn der Anwalt dir das Abmelden des Wagens rät, würde ich dem auch so nachgehen.
An deiner Stelle würde ich kein Risiko mehr eingehen, dass mir etwas negativ ausgelegt werden könnte an der ganzen Geschichte.
Eventuell die Möglichkeit sich innerhalb der Familie einen Wagen für die Zeit zu leihen?

Es würden keine 1000km mehr draufkommen, kalkuliert habe ich hier runde 3 Monate, bis ein mögliches gerichtliches Verfahren abgeschlossen sein könnte. Ich weiß, daß ich hier ein enormes Risiko eingehe, sollte was passieren, dann kann ich einpacken! Aber der ganze andere Aufwand ist mir zu groß.

Ja
Das Risiko ist erheblich
Die zeitliche Annahme von 3 Monaten optimistisch. Gerichte sind überlastet. Gegenseite wird verzögern.
Selbst wenn Du gewinnst, kann die Gegenseite ggf. noch in die nächste Instanz gehen.
Was willst Du denn neu kaufen als Ersatz?
Kannst du den leasen/finanzieren?

Wie sieht der Anwalt die Chance, dass der Beklagte auch einen Zinsschaden (für Ersatzfinanzierung/Kapitalbindung) übernimmt?

ich hatte auch mal einen Wagen an einen BMW Händler zurückgegeben, war ein 335i. Ich hatte es erst selbst versucht, worauf der Händler nicht eingegangen ist. Nachdem mein Anwalt einen Brief geschrieben hat, immer noch nicht wirklich
nachgegeben. Erst als ein Gerichtstermin feststand, haben die den Wagen zurückgekommen. Denn ab da kann es
teuer werden für den Händler.

Mal sehen ob es bei dir genauso ist.

Hey Leute!
Was doch alles passiert wenn man den Kollegen in München auf die Füße steht, unglaublich!
Habe jetzt eine Mail erhalten, mit der Info, dass bei jedem verunfallten Dienstwagen ein Schadensgutachten erstellt wird. Dem gewerblichen Käufer wird dieses Dokument nicht ausgehändigt, es wird ihm lediglich die errechnete Schadenshöhe (netto) mitgeteilt.
Die gehen natürlich davon aus, dass es dem nächsten Eigentümer mitgeteilt wird.
Kurzum, mir wurden 2/3 der weiteren Schäden einfach verschwiegen, oberflächlich gut gemacht zum Teil, aber hinter der Fassade ist mein Auto reif für die Werkstatt.
Ich warte täglich auf die Info vom Anwalt, dass er jetzt Klage beim Landgericht eingereicht hat, ehrlich gesagt dauert mir das schon viel zu lang!
Keinerlei Reaktionen bisher von der Gegenseite, woran das nur wieder liegt!?
Bin mir aber ziemlich sicher, dass das mit der Rückabwicklung klappen wird, der Händler hat in vielen Punkten arglistig getäuscht!

VG
Pap

Zitat:

@skarsatai schrieb am 9. Juni 2024 um 17:59:22 Uhr:


ich hatte auch mal einen Wagen an einen BMW Händler zurückgegeben, war ein 335i. Ich hatte es erst selbst versucht, worauf der Händler nicht eingegangen ist. Nachdem mein Anwalt einen Brief geschrieben hat, immer noch nicht wirklich
nachgegeben. Erst als ein Gerichtstermin feststand, haben die den Wagen zurückgekommen. Denn ab da kann es
teuer werden für den Händler.

Mal sehen ob es bei dir genauso ist.

Hey,

mit Geduld bin ich nicht gerade gesegnet, ich höre gerade von allen Seiten, auch von div. Verkäufern in Autohäusern, dass der Fall bei mir glasklar ist, der gewerbl. Händler hat mich arglistig getäuscht. Er wusste von den ganzen Schäden am Auto, hat lediglich mehr oder weniger oberflächlich repariert (was ich auch unterschrieben habe), aber alles weitere mit den auszutauschenden Teilen an der Lenkung, Prüfung auf Rahmenrichtbank usw., das wurde nicht gemacht, bzw., kein Wort darüber verloren. Im Kaufvertrag hat er unter der Rubrik "dem Verkäufer sind auf andere Weise Unfallschäden bekannt" bei "Nein" einen Haken gemacht und das entspricht lt. BMW nicht der Wahrheit, er wurde damals sehr wohl darüber informiert, somit wieder arglistig gelogen und getäuscht.

Der TÜV an meinem Wagen ist jetzt fällig und ich möchte verständlicherweise keinen Cent mehr in diesen BMW stecken. Ich fahre kaum noch damit und liebäugle schon mit anderen Autos, ich gehe aber nicht das Risiko ein und kaufe mir jetzt einen anderen, melde den BMW ab in der Hoffnung, dass der Händler bald der Rückabwicklung zustimmt, bzw. ein Richter ihn dazu verdonnert.

Dieser ganze Prozess dauert eine gefühlte Ewigkeit, das Landgericht hat jetzt erstmal einen Prozesswert ermittelt, den meine Rechtsschutzversicherung innerhalb 14 Tagen bezahlen muss, dann wird wohl erst die Gegenseite angeschrieben, was für eine Bürokratie?!

Dass dieser Händler bisher nicht mehr reagiert hat auf die Schreiben meines Anwalts könnte mehrere Gründe haben, entweder er ist sich trotz aller Beweise gegen ihn sehr siegessicher, oder aber er lässt es drauf ankommen und prozessiert gerne, solche Menschen gibt es ja auch ohne Ende!?

Ein Verkäufer von BMW meinte gestern zu mir, dass Gerichte in solchen Fällen nahezu immer den Händler verlieren lassen, die Sach- und Beweislage ist erdrückend. Und es spielt kaum noch eine Rolle, dass ich einen Teil des reparierten Schadens unterschrieben habe, der Händler hat nicht fachgerecht und vollständig repariert, zudem mich nicht umfassend informiert.

VG
Pap

Das wird sich sicherlich noch ein Jahr ziehen. Die Gerichte sind alle komplett überlastet und in solchen Fällen gibt es vorher noch x mal Schriftverkehr, Schlichtungsangebote usw. wo immer Wochen an Reaktionszeit dazwischen liegen. Ich würde mir bis dahin einen günstigen Wagen holen um mobil zu bleiben (falls du nicht noch ein anderes Fahrzeug hast). Sieht aber gut aus für dich. 🙂

Zitat:

@tommy_c20let schrieb am 28. Juni 2024 um 11:44:07 Uhr:


Das wird sich sicherlich noch ein Jahr ziehen. Die Gerichte sind alle komplett überlastet und in solchen Fällen gibt es vorher noch x mal Schriftverkehr, Schlichtungsangebote usw. wo immer Wochen an Reaktionszeit dazwischen liegen. Ich würde mir bis dahin einen günstigen Wagen holen um mobil zu bleiben (falls du nicht noch ein anderes Fahrzeug hast). Sieht aber gut aus für dich. 🙂

Hey,

na Du machst mir ja Hoffnung...

Wie gesagt, der gegnerische Anwalt hat auf alle Schreiben meines Anwalts nicht reagiert und das gefällt dem Landgericht überhaupt nicht.
Es gab daher nur noch eine Option und das ist die Rückabwicklung. Meine letzte Hoffnung ist jetzt nur noch das Schreiben vom Gericht, vllt. lässt das die ganze Geschichte beschleunigen.

VG
Pap

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