Kaufvertrag mit falschem Inhalt bzgl. Reparaturschaden
Moin Leute,
wollte mal wissen wie ihr in meinem Fall reagieren würdest, hier der Sachverhalt:
Habe letztes Jahr meinen M240i mit rund 13000km von einem freien Händler gekauft. Bei der Besichtigung des Fahrzeugs wurde mir gesagt, dass der Wagen beim Vorbesitzer (das war BMW selbst) einen Parkrempler an der rechten Seite hatte. Der Händler hat das Fzg. aus irgendeinem Pool gekauft und es hergerichtet, irgendwo her besorgte er sich eine neue Beifahrertür und bis hinter den rechten Radkasten wurde nachlackiert, ausserdem würde er niemals Autos verkaufen, an denen rumgespachtelt wurde, das mag er überhaupt nicht. Augenscheinlich war für mich dann auch alles gut, Probefahrt okay, als Barzahler bekam ich dann noch etwas Rabatt und kaufte den BMW.
Wie ich in einem anderen Thread berichtete, machte der Wagen aber bei der Heimfahrt auf der Autobahn bei höheren Geschwindigkeiten Probleme, die Lenkung war derart schwammig, die erste große Enttäuschung kam in mir hoch, so einen schlecht zu fahrenden BMW hatte ich noch nie. Pilot Sport waren drauf, Druck passte, daran konnte es nicht liegen.
Ich schob die Problematk gedanklich beiseite, vermied hohe Geschwindigkeiten jenseits der 180 km/h, bis dahin war alles top. Dann kam der Tag an dem ich zwecks Ölwechsel zum BMW-Händler musste, in dem Zuge erzählte ich dem mir bekannten Meister dort, dass da wohl was nicht stimmt und auch wegen den Nachlackierungen. Er holte sich ein Lackdicken-Messgerät, an der Tür alles gut, aber dahinter, bis an´s Rad, stellte er Lackdicken fest von bis zu 1,3 mm und auch Spachtelmassen von über 1 cm! Er meinte dann nur, dass das alles wohl mehr als ein Parkrempler war und das evtl. der Grund für die schwammige Lenkung sein könnte. Domlager waren seltsamerweise auch defekt, okay, aber das unruhige Fahrverhalten blieb weiterhin spürbar vorhanden.
Ich rief danach natürlich den Händler an und fragte ob er mir was vom Pferd erzählt hätte wegen der, von ihm sehr bagatellisierten Reparatur. Antwort: Ach, der Meister bei ihnen redet Mist, das ist alles perfekt instandgesetzt worden, ausserdem wurde das auch im Kaufvertrag so vermerkt und von mir unterschrieben.
Das stimmt so! Da steht aber auch, dass der Schaden bereits beim Vorbesitzer entstanden ist. Ich natürlich zu BMW München und jetzt erhielt ich mit viel Nachdruck die komplette Schadenshistorie zugeschickt! Ergebnis: Ausser ein Alu-Blech am Kühlergrill wurde an dem BMW nie was gemacht an Reparaturen!!!
Auch eine HIS- Abfrage war negativ!
Ich wurde also wissentlich angelogen bei dem Verkaufsgespräch bzw. in die Irre geführt. Ein Zeuge war bei dem Gespräch damals dabei und bestätigt das alles.
Mit mehrmaligen Fristsetzungen habe ich den Händler um eine lückenlose Schadensdokumentation gebeten, es wird nicht reagiert, in keinsterlei Weise.
So, nun die Frage an euch: Ich habe komplett das Vertrauen in meinen BMW und auch in diesen Händler verloren. Soll ich aufgrund der oben geschilderten Tatsachen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen?
Bin dankbar für zahlreiche Tipps!
Gruss
Pap
86 Antworten
Zitat:
@appluhu schrieb am 7. April 2024 um 10:25:55 Uhr:
Ich würde nicht gleich vom schlimmsten ausgehen. Das bringt dir und deinen Nerven gar nichts. Vielleicht läuft das jetzt einfacher als du denkst. Lass den Anwalt mal seine Arbeit machen und schau dann Step-by-step.
Viel Glück!
Danke, ja, ich versuche ganz locker zu bleiben, alles andere bringt nichts.
Wie gesagt, werde zwischendurch immer mal wieder berichten wie der Stand der Dinge ist
Bis dann!
Gruss
Pap
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 5. April 2024 um 15:59:53 Uhr:
Oliver61 hat es gesagt
Ab zum AnwaltIch ergänze
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Habe ich in ähnlicher Sache auch benötigt, als ich direkt bei BMW gekauft habe. Ein Schaden wurde "vergessen"Wenn Du einen Vertrag hast, der in der Schilderung vom echten Schaden abweicht, hast Du relativ gute Karten.
Drücke Dir die Daumen und freue mich, wenn Du uns auf dem laufenden hälst....
Hey,
Stand heute ist, mein Anwalt hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags gefordert, zudem den Vertrag zur Einsicht wie der Händler das Auto bei BMW damals erstanden hat. Hierin muss alles an Schäden aufgeführt sein.
Nun denn, wurde natürlich von der Gegenseite alles abgelehnt.
Aufgrund weiterer taktischer Vorgehensweisen möchte ich an dieser Stelle gar nicht viel sagen, auf jeden Fall gibt es Schäden, die nicht im Kaufvertrag stehen und auch vor Zeugen nicht genannt wurden beim Verkaufsgespräch. Und diese Info habe ich von BMW höchstpersönlich.
War heute bei einem MB-Händler und habe gefragt ob er meinen BMW in Zahlung nehmen würde, falls ich einen neuen bei ihm kaufen würde. Antwort: Nein, ein Auto mit der Schadenshistorie nehmen wir nicht, damit macht man sich nur Probleme. Und schauen sie bitte dass sie eine gescheite Schadensdokumentation vorweisen können, unbedingt Bilder usw. einfordern, sonst bleiben sie auf der Karre ewig sitzen.
Händler sagt, er hat keine und wenn doch, dann muss er mir keine aushändigen. Und BMW stellt sich auch quer. Gibt es hier keine gesetzlichen Mittel und Wege um an diese Bilder zu kommen?
VG
Sin
Nun, Thema Datenschutz.....
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann das Gericht jedoch bei BMW, sofern vorhanden, die nötigen Daten anfordern, und ggf. Vorbesitzer als Zeugen laden.
Zitat:
@skarsatai schrieb am 21. April 2024 um 10:53:45 Uhr:
Nun, Thema Datenschutz.....Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, kann das Gericht jedoch bei BMW, sofern vorhanden, die nötigen Daten anfordern, und ggf. Vorbesitzer als Zeugen laden.
Moin,
es gibt nur einen Besitzer vor mir und das war BMW. Nach aktuellem Stand kann man sagen, dass gewisse Schäden bereits bei BMW entstanden sind und das Auto unrepariert in den Abverkauf ging.
Der Händler hat dann wohl das Auto aus irgendeinem Pool günstig gekauft, die Schäden repariert und dann kam ich daher und war restlos begeitstert von diesem Sahnestück. Leider war ich so blind und habe einen Kaufvertrag unterschrieben, in dem ein reparierter Schaden aufgeführt wurde, der im Verkaufsgespräch, vor Zeugen, nicht genannt wurde. Interessiert einen Richter was ein Zeuge aussagt? Wohl eher weniger, es zählt die Unterschrift und nix anderes. Gut jedoch, dass es jetzt bewiesen werden kann, dass es weitere Schäden an dem Wagen gibt, die nicht im Kaufvertrag aufgeführt wurden. Ob das reichen wird um das Auto wieder zurückzugeben, ich zweifle so langsam daran.
Datenschutz hin oder her, ohne Bilder von dem Schaden (und die muss BMW gemacht haben), habe ich größte Probleme dieses Auto wieder loszuwerden.
Vielleicht kann der Erstbesitzer noch Fakten/Dokumente liefern...
Seine Daten sollten im "Kfz-Brief" (so hieß es früher) stehen
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 21. April 2024 um 15:05:07 Uhr:
Vielleicht kann der Erstbesitzer noch Fakten/Dokumente liefern...Seine Daten sollten im "Kfz-Brief" (so hieß es früher) stehen
Hey,
nochmals, BMW höchstpersönlich war Erstbesitzer, das war mal ein Dienstwagen! Ich Zweitbesitzer und zwischendrin der Händler
Zitat:
@Gerhard12 schrieb am 25. April 2024 um 14:42:49 Uhr:
gelöscht, passt nicht mehr in den Kontext
Hey,
hatte es trotzdem noch gelesen, aber passt schon!
Das nächste Mal werde ich nicht mehr so schnell einen Kaufvertrag unterschreiben, soviel steht fest. Mein Urvertrauen in Autoverkäufer ist dahin, erst recht in freie Händler.
Habe gestern Post erhalten von BMW, mir hat es den Boden unter den Füßen weggezogen. Wie man einen Käufer so derart hinterlistig behandeln kann, ich rede jetzt nicht von BMW, sondern was mit meinem BMW bei denen passiert ist, unglaublich, wie das im Gegensatz zu dem steht was mir beim Verkaufsgespräch erzählt wurde...und das vor Zeugen. Schönreden und bagatellisieren bis zum geht nicht mehr und dann aber im Vertrag nahezu alles aufführen was alles repariert oder ersetzt wurde. Und ich Hirnathlet unterschreibe das auch noch, selten dämlich. Ich war immer der Meinung, dass ein Verkäufer etwas mehr bieten muss nach einem heftigen Unfall, als nur ein paar Wörter im Kaufvertrag, aus denen keiner so recht schlau wird.
Und meine segensreiche Rechtsschutzversicherung stellt sich quer und will die Kosten für den Rechtsstreit nicht übernehmen, nur weil ich unterschrieben habe. Die machen es sich echt einfach.
Mein 240er geht jetzt wieder weg, aber erstmal lasse ich ein sehr aussagekräftiges Unfallgutachten erstellen, ohne das brauche ich erst gar nicht anfangen mit meinen Verkaufs- oder Inzahlungsnahmeaktivitäten.
Ich bin maßlos enttäuscht!
Bin verwirrt:
Du schreibst heute im Kaufvertrag stehen nahezu alle Schäden,
am 21. schriebst Du, es gibt weitere Schäden, die nicht aufgeführt waren.....
Und die nicht aufgeführten reichen nicht aus, um den Vertrag anzufechten ?
Zitat:
@uwes2403 schrieb am 25. April 2024 um 15:38:17 Uhr:
Bin verwirrt:Du schreibst heute im Kaufvertrag stehen nahezu alle Schäden,
am 21. schriebst Du, es gibt weitere Schäden, die nicht aufgeführt waren.....Und die nicht aufgeführten reichen nicht aus, um den Vertrag anzufechten ?
Ja, es ist nicht alles aufgeführt. Und nein, die nicht aufgeführten reichen nicht aus für eine Anfechtung. Oder anders gesagt, damit vor Gericht zu gehen wäre lt. Anwalt ein zu großes Risiko. Könnte gut sein, dass ein Richter den Vertragsinhalt subjektiv sehr dehnbar einstuft und uns dann um die Ohren haut.
Mir geht es darum, dass anfangs alles bagatellisiert wurde, nirgendwo im Vertrag das Wort Unfallschaden erscheint. Und ich weiß jetzt, dass es das war und nicht nur ein kleiner Parkrempler
Kurz vorab
Ich kann den TE und seine Enttäuschung gut verstehen. Zudem berichtet er sehr ehrlich vom Verlauf . Ihn dafür jetzt womöglich anzufeinden halte ich für unfair - und wird für die Kultur eines Forums nicht förderlich sein.
Bei mir gab es eine ähnliche Problematik. Der Kaufvertrag von BMW sieht nur den Vermerk Unfall/Vorschaden vor. Und liegt damit im Kanal der Rechtsprechung. Mit dem Kreuz an der Stelle "Vorschaden", weiß ich das der Wagen seine "Jungfräulichkeit" verloren hat.
Laut meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es unsicher/bis sehr schwer dann gegen den Verkäufer (BMW Händler) vorzugehen, weil ein Schaden vergessen wurde. Bei mir war das nachweislich der Fall.
Eine verbraucherfreundliche Transparenz fehlt. Gut wäre
2020 Parkschaden
2023 Tür und Kotflügel rechts neu
2024 optische Aufbereitung Lack Front
Als Trost für den TE
Man mag unser Rechtssystem betrauern. Allerdings gilt auch die Annahme, dass eine fachgerechte Reparatur in der Nutzung keinen Nachteil hat. Es geht ja nur um eine materielle Bewertung/Minderung.
Eventuell einfach den Fahrspaß genießen - dürfte auch günstiger sein, als nach einem frischen Kauf zu verkaufen. Die Differenz ist garantiert vierstellig.
Wenn nur ein Parkschaden vertraglich festgehalten ist und es aber mehr ein richtiger Unfallschaden ist, dann ist das doch anfechtbar. Ist doch ein Unterschied zwischen Parkschaden oder größerem Schaden mit vielen Blecharbeiten bei dem der Wagen dann zum Unfallwagen wird.
Zitat:
@mbfanhh schrieb am 26. April 2024 um 07:37:16 Uhr:
Kurz vorab
Ich kann den TE und seine Enttäuschung gut verstehen. Zudem berichtet er sehr ehrlich vom Verlauf . Ihn dafür jetzt womöglich anzufeinden halte ich für unfair - und wird für die Kultur eines Forums nicht förderlich sein.Bei mir gab es eine ähnliche Problematik. Der Kaufvertrag von BMW sieht nur den Vermerk Unfall/Vorschaden vor. Und liegt damit im Kanal der Rechtsprechung. Mit dem Kreuz an der Stelle "Vorschaden", weiß ich das der Wagen seine "Jungfräulichkeit" verloren hat.
Laut meinem Fachanwalt für Verkehrsrecht ist es unsicher/bis sehr schwer dann gegen den Verkäufer (BMW Händler) vorzugehen, weil ein Schaden vergessen wurde. Bei mir war das nachweislich der Fall.
Eine verbraucherfreundliche Transparenz fehlt. Gut wäre
2020 Parkschaden
2023 Tür und Kotflügel rechts neu
2024 optische Aufbereitung Lack FrontAls Trost für den TE
Man mag unser Rechtssystem betrauern. Allerdings gilt auch die Annahme, dass eine fachgerechte Reparatur in der Nutzung keinen Nachteil hat. Es geht ja nur um eine materielle Bewertung/Minderung.
Eventuell einfach den Fahrspaß genießen - dürfte auch günstiger sein, als nach einem frischen Kauf zu verkaufen. Die Differenz ist garantiert vierstellig.
Moin,
vielen Dank für die aufbauenden Worte! Es geht jetzt im Endeffekt darum, eine arglistige Täuschung durch Bagatellisierung des angeblichen Parkremplers nachzuweisen. Es steht jetzt nach Erhalt gewisser Unterlagen fest, dass es sich um keinen kleinen Parkrempler handelte, sondern um einen massiven Seitenaufprall und das auf ganzer Länge des Fahrzeugs. Auch angeboten wurde das Fzg. vorab nicht mit dem Hinweis "Reparierter Unfallschaden" oder ähnliches, aber auch nicht als "unfallfrei". Vor Zeugen wurde der Schaden massivst kleingeredet, Fragen meinerseits nach Rechnungen, Bildern, Schadensdoku wurden verneint, mit der Begründung, dass man das nicht benötigt bei dem kleinen Rempler auf einem Parkplatz.
Aber dann im Vertrag "fast" alles aufzuführen an Sachen die er repariert bzw. ersetzt hat, und ich vor lauter Begeisterung und Vorfreude unterschrieben habe, das ärgert mich am allermeisten. Ich war so derart überzeugt von dem Verkäufer und seiner Vertrauenswürdigkeit, den Worten über den kleinen Parkrempler, ich achtete einfach nicht mehr auf das was er unter der Rubrik "Vorschäden" vermerkte.
Durch Schönreden und Bagatellisieren den Käufer zur Unterschrift zu bringen, das hatte der voll drauf.
Selbst wenn jetzt meine Rechtsschutzversicherung doch noch einlenkt und einer Kostendeckung zusagt, es würde zu einem Gerichtsverfahren kommen, die Zeugen gehört werden, aber im Endeffekt zählt dann doch nur meine Unterschrift im Kaufvertrag. So auch die Bedenken meines Anwalts. Das Risiko dass mir ein Richter den Vertrag um die Ohren haut ist sehr groß.
Ob ich meinen BMW weiterfahren werde, sollte die Versicherung die Kosten nicht übernehmen oder ich vor Gericht verlieren, keine Ahnung, irgendwie ist ein dunkler Schatten über meiner Verbundenheit zu diesem 240i. Die Reparatur bzw. die Nachlackierungsarbeiten wurden auf den ersten Blick optisch ganz gut gemacht, ein Gutachter wird sicher das eine oder andere finden, aber trotzdem, mit dem Wagen habe ich mir ein faules Ei in´s Nest gelegt, damit Freude und Spaß zu haben ist wirklich sehr schwer für mich.
In diesem Sinne, drückt mir die Daumen!
VG
Pap
Zitat:
@mckuebler schrieb am 26. April 2024 um 07:45:07 Uhr:
Wenn nur ein Parkschaden vertraglich festgehalten ist und es aber mehr ein richtiger Unfallschaden ist, dann ist das doch anfechtbar. Ist doch ein Unterschied zwischen Parkschaden oder größerem Schaden mit vielen Blecharbeiten bei dem der Wagen dann zum Unfallwagen wird.
Hey,
es wurde festgehalten im Vertrag...."Rep. Schaden re. instandgesetzt" und das was er sonst noch ersetzt hat, mehr ersetzt als im Verkaufsgespräch genannt, und das alles unter der Rubrik: Unfallschäden lt. Vorbesitzer
Selbst hineingeschrieben in den Vertrag hat er das Wort "Unfallschaden" oder ähnliches nicht.
Drunter kommt die Rubrik: Sind dem Verkäufer weitere Unfallschäden bekannt
Hier wurde ein "Nein" angekreuzt
Es gibt aber tatsächlich noch mehr Schäden, nur sind die recht unerheblich. Er wusste jedoch davon!
VG
Pap
Und die Beweislast für die Arglist wird auf Deiner Seite liegen.
Brüssel kümmert sich zwar um viele Themen für den Verbraucher, wie die Wattzahl des Staubsaugers oder bei welcher Temperatur meine (zu vielen) Chips zubereitet werden.
Eine hohe Pflicht für Transparenz und Dokumentation für Schäden/Reparaturen am Auto fehlt seit Ewigkeiten. Zusätzlich wird es durch den "Schutz der Daten" behindert.
Glückliche USA mit dem Carfax