Kaufvertrag - korrekter Vorgang
Moin! Am 11.03. habe ich das erste Mal in meinem Leben ein Neufahrzeug bestellt (Focus 1.5 EB). Nachdem ich nun aufmerksam den Thread "Focus MK4: Konfiguration und Bestellung" verfolgt habe, habe ich festgestellt, dass teilweise Unwissenheit bzw. Ratlosigkeit zum Thema Kaufvertrag, Auftragsbestätigung etc. besteht, also zumindest bei mir 😉
Ist die Auftragsbestätigung seitens des Autohauses tatsächlich dringend erforderlich?
Folgendermaßen lief es bei mir ab: am 11.03, wie gesagt, habe ich den Kaufvertrag per EMail vom Autohaus erhalten und aufgrund der großen Entfernung diesen unterschrieben per Post zurückgesendet.
Eine Bestätigung habe ich bis dato nicht erhalten. Kontakt zum Verkäufer halte ich aber trotzdem und der konfigurierte Focus ist auch bereits bestellt. Allerdings noch ohne Prod.datum und FIN. Als voraussichtliches Lieferdatum dient mir derzeit nur das auf dem Vertrag angegebene - und zwar
"ca. zweites Quartal 2019".
Ist aufgrund der fehlenden Bestätigung mein Vertrag also noch nicht "rechtskräftig"? Könnte ich demnach, sofern ich nicht mehr wollen würde, den Vertrag widerrufen?
Oder erhalte ich die Auftragsbestätigung erst nachdem Prod.datum & FIN feststeht, also alles gebündelt?
Danke im Voraus für eure Auskunft!
Beste Antwort im Thema
Sorry, ich will hier nicht den Klugscheißer spielen, aber hier vermischen sich offenbar ein paar wichtige Begrifflichkeiten:
Wenn Ihr "Inernetgeschäft" schreibt, meint Ihr vermutlich "Fernabsatzgeschäft" - also jedes Geschäft, das ausschließlich durch Nutzung von Fernkommunikationsmitteln zustande kommt. Das schließt E-Mails oder Bestellungen in Onlineshops ebenso mit ein wie Bestellungen per Telefon oder Fax.
Jedes Fernabsatzgeschäft (bis auf wenige Ausnahmen) bringt ein Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen mit sich. Einen Widerruf muss eine der Vertragsparteien schriftlich und eindeutig erklären. Ein Widerruf kann also nicht durch eine ausbleibende Eingangs- oder Auftragsbestätigung begründet werden. Liegt ein von allen Vertragspartnern unterschriebener Kaufvertrag vor, gelten die darin vereinbarten Rechte- und (Leistungs)pflichten für beide Seiten.
16 Antworten
Damit ist dann auch mein zweites Anliegen - also ob ich, sofern ich wollen würde, den Vertrag aufgrund der fehlenden AB noch widerrufen könnte - beantwortet.
Du gibst mit Deiner Bestellung eine Willenserklärung (Angebot) an den Händler ab. Bekommst Du keine Auftragsbestätigung, ist das erst mal nicht tragisch. Jedoch ist im rechtlichen Sinn noch kein Vertrag zustande gekommen. Da Deine Bestellung an den Händler jedoch verbindlich ist (und zwar nur für Dich), wird Dir hier auch eine Frist eingeräumt. Diese Frist steht in den Neuwagen- Verkaufsbedingungen und kann variieren (bei mir 3 Wochen). Hast Du nach Ablauf dieser Frist keine Auftragsbestätigung vorliegen, bist Du rechtlich auch nicht mehr an Deine verbindliche Bestellung gebunden. Und jetzt gibt zwei Szenarien:
Fall 1:
Du kannst die Bestellung nach Fristablauf widerrufen, weil Du nicht mehr an diese gebunden bist. Widerrufst Du nicht, ist das ein stillschweigendes Einverständnis Deinerseits.
Fall 2:
Du tust .......... nichts. Dann kommt irgendwann etwas - entweder eine AB oder etwas Vergleichbares, oder aber Dein bestelltes Fahrzeug. Hier bist Du rechtlich wieder gebunden, weil Du nicht widerrufen hast.