Kaufpreisminderung, da nicht scheckheftgepflegt
Hallo,
ich habe einen PKW gekauft, wo sich leider erst nach Unterzeichnen des Kaufvertrags herausgestellt hat, dass das Auto nicht scheckheftgepflegt ist wie es zuvor in der Ausschreibung stand und auch im Gespräch vom Verkäufer mehrfach hervorgehoben wurde.
Rechtlich dürfte es nun so sein, dass ich das Recht habe eine Kaufpreisminderung zu verlangen, da ein Sachmangel vorliegt, der nicht behoben werden kann (§ 275, 434, 441 BGB).
Die Frage, die ich mir stelle, ist nun, um wie viel man den Kaufpreis angemesserner Weise reduzieren müsste.
Es handelt sich bei dem Auto um einen Audi A4 Avant 8E, BJ 08/2004, 1.9 TDI, 75.000km. Der Kaufpreis soll 19.450 EUR betragen. Wie viel macht da ungefähr die Scheckheftpflege aus? Hat jemand eine Idee?
Grüße,
Ole
Beste Antwort im Thema
Da spricht ein Jurist!
Deswegen interessieren mich Scheckhefte nur marginal. Ich schaue mir lieber den aktuellen (Pflege-)Zustand an. Stempel sind oft das Papier nicht wert, auf dem die Tinte klebt!
Ein älteres scheckheftgepflegtes Auto sagt mir nur eins: Der Vorbesitzer war ein Depp, der seine Kohle lieber zum Fenster rausschmeißt, als selbst zu verstehen und dafür zu sorgen, wie sein Auto anständig (auch preislich!) gewartet wurde.
Meine Autos haben z.B. alle Pflegebücher, da steht sogar drin, wann welche Politur wo aufgetragen wurde und wann bei welchem km-Stand Winterräder etc montiert wurden und ob sie dabei getauscht wurden oder nicht etc.
Wenn einer drauf besteht, stempele ich da aber noch ein Tele-Tubby-Bildchen rein!
19 Antworten
Hallo
Fahrzeug nicht Scheckheftgepflegt bedeutet keine Kullanz von Seiten Audi bei einem Schaden nach Ablauf der Garantie!!
Was wäre Dir das wert???
Gruß
Frank
Zitat:
Fahrzeug nicht Scheckheftgepflegt bedeutet keine Kullanz von Seiten Audi bei einem Schaden nach Ablauf der Garantie!!
Nach Ablauf der Garantie ist das Fahrzeug 5 Jahre alt. Meinst Du, da wird Audi noch irgendetwas auf Kulanz machen?
Gruß,
Ole
Hallo
Also so wie ich das ganze lese, hast Du den Wagen ja noch nicht übernommen?
Also trete doch einfach von dem Kauf zurück, und suche Dir einen Wagen der Scheckheft gepflegt ist...
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Olel
Hallo,ich habe einen PKW gekauft, wo sich leider erst nach Unterzeichnen des Kaufvertrags herausgestellt hat, dass das Auto nicht scheckheftgepflegt ist wie es zuvor in der Ausschreibung stand und auch im Gespräch vom Verkäufer mehrfach hervorgehoben wurde.
Rechtlich dürfte es nun so sein, dass ich das Recht habe eine Kaufpreisminderung zu verlangen, da ein Sachmangel vorliegt, der nicht behoben werden kann (§ 275, 434, 441 BGB).
Die Frage, die ich mir stelle, ist nun, um wie viel man den Kaufpreis angemesserner Weise reduzieren müsste.
Es handelt sich bei dem Auto um einen Audi A4 Avant 8E, BJ 08/2004, 1.9 TDI, 75.000km. Der Kaufpreis soll 19.450 EUR betragen. Wie viel macht da ungefähr die Scheckheftpflege aus? Hat jemand eine Idee?
Grüße,
Ole
Soll der Wagen wirklich 19.450 EUR kosten? Ich hoffe das ist ein Schreibfehler oder ist der Motor vergoldet?!
Carsten
Zitat:
Soll der Wagen wirklich 19.450 EUR kosten? Ich hoffe das ist ein Schreibfehler oder ist der Motor vergoldet?!
Es ist schon lustig. Ich hatte eigentlich danach gefragt, wie groß der Preisunterschied beim Gebrauchtwagenkauf sein könnte, wenn der PKW scheckheftgepflegt ist oder eben nicht. Um das einschätzen zu können, habe ich die groben Rahmendaten des Autos, um das es geht, angegeben.
Ich wollte hier keine Diskussion um den Preis als solchen entfachen. Und woher willst Du wissen, ob der Preis zu hoch ist? Nur zu Deiner Info (auch wenn dass nichts mit meiner eigentlichen Frage zu tun hat), der Wagen hat: S-Line Sportpaket, Navi plus, Xenon, Sitzheizung, PDC, Tempomat etc.
Der Preis ist also m.M. nach schon angemessen.
Es fehlt eben nur das angegebene lückenlose Scheckheft. Daher nochmal meine Frage: wieviel macht das beim Kaufpreis eines Gebrauchwagens mit meinem Rahmenwerten ca. aus?
Weiß jemand Rat?
Ole
Zitat:
Also so wie ich das ganze lese, hast Du den Wagen ja noch nicht übernommen?
Also trete doch einfach von dem Kauf zurück, und suche Dir einen Wagen der Scheckheft gepflegt ist...
Darum geht es nicht. Ich möchte ja gar nicht vom Kauf zurücktreten. Der Wagen gefällt mir, er ist in Ordnung (1 Jahr Garantie, Dekra-Siegel), aber ich würde halt gerne den Preis noch etwas reduzieren, weil der Wagen ja nun mal als scheckheftgepflegt ausgezeichnet war, es aber nicht ist.
Gruß,
Ole
Hast Du das noch irgendwo schriftlich, daß der Wagen scheckheftgepflegt sein sollte?
Was genau meinst Du mit nicht-scheckheftgepflegt? Wurden ab einem bestimmten Datum gar keine Service mehr gemacht oder wurden die lediglich nicht bei Audi Partnern durchgeführt?
Es gibt IMHO folgende Möglichkeiten:
- Wenn Du nichts schriftliches mehr hast, sieht es schlecht aus. Da würde dann Aussage gegen Aussage stehen.
- Falls die Service lediglich nicht mehr bei Audi Vertragswerkstätten durchgeführt wurden, aber entsprechende Stempel und Quittungen von freien Werkstätten vorliegen, ist der Wagen trotzdem scheckheftgepflegt.
- Wenn Du etwas schriftliches hast, was Dir die Eigenschaft "scheckheftgepflegt" zusichert, dann kommt es noch auf den Verkäufer an. Wenn der "gewitzt" ist, bietet er Dir eine Rückabwickliung an, fordert von Dir eine Nutzungsgebühr und läßt es darauf ankommen, daß Du den Wagen eigentlich gerne behalten willst. Um es gleich vorweg zu nehmen: Schadenersatzforderungen Deinerseits kannst Du nicht einfach stellen. Es können in der BRD nur Schäden, welche auch tatsächlich entstanden sind, ersetzt werden. Ergo: keine Quittung, kein Anspruch. Sollte er einfach nur nett sein (soll´s ja geben 😉), dann kommt er Dir evtl. mit einem freien Service entgegen.
Mehr wird hier wohl nicht drin sein. Vor dem nächsten Kauf solltest Du dann einen Blick in alle Unterlagen werfen und Dich persönlich von den Verkaufsangaben überzeugen.
Gruß,
Thilo
Hallo Thilo,
danke für Deine ausführliche Antwort.
Es ist so, dass im Service-Heft die 30.000km Inspektion eingetragen ist und dann erst wieder eine Inspektion bei 70.000km. Die Inspektion bei 60.000 wurde entweder nicht gemacht oder zumindest nicht eingetragen. Es gibt zumindest keine Belege dafür.
Das Verkaufsprospekt mit dem Eintrag "scheckheftgepflegt" habe ich noch.
Zitat:
Wenn der "gewitzt" ist, bietet er Dir eine Rückabwickliung an, fordert von Dir eine Nutzungsgebühr und läßt es darauf ankommen, daß Du den Wagen eigentlich gerne behalten willst. Um es gleich vorweg zu nehmen: Schadenersatzforderungen Deinerseits kannst Du nicht einfach stellen. Es können in der BRD nur Schäden, welche auch tatsächlich entstanden sind, ersetzt werden. Ergo: keine Quittung, kein Anspruch.
Das kann er so nicht tun. Wenn schon, ist es an mir, den Vertrag rückabzuwickeln. Eine Nutzungsgebühr kann er hier nicht verlangen. Ich zitiere mal aus einem Recht-Forum, wo ich das eigentlich alles schon geklärt hatte:
Zitat:
Durch die Äußerung "scheckheftgepflegt" im Internet wurde auch eine Eigenschaft kundt getan, bei dessen Fehlen ein Sachmangel nach § 434 I 3 BGB begründet wird.
Dem Käufer stehen also Gewährleistungsansprüche zu. Da der Mangel nicht behebbar ist (obj. unmöglich s. § 275 I BGB), kann der Käufer vom Kaufvertrag zurückteten oder nach § 441 BGB den Kaufpreis angemessen mindern.
Was der Verkäufer natürlich machen kann, ist darauf zu bauen, dass ich eben nicht rückabwickeln will - das ist dann mein Problem.
Aber noch mal: mir geht es eigentlich nur darum in Erfahrung zu bringen, welchen Preisunterschied das macht, ob der PKW scheckheftgepflegt ist oder nicht. Nur ein Richtwert damit ich weiß, mit welchen Vorstellungen ich in das Gespräch einsteigen kann.
Danke und Gruß,
Ole
Zitat:
Original geschrieben von Olel
Das kann er so nicht tun. Wenn schon, ist es an mir, den Vertrag rückabzuwickeln. Eine Nutzungsgebühr kann er hier nicht verlangen. Ich zitiere mal aus einem Recht-Forum, wo ich das eigentlich alles schon geklärt hatte:
Das meinte ich ja. Es kann sein, daß er Dir den Vorschlag macht vom Kauf zurückzutreten. Die Handlung selbst, musst Du initiieren, daß ist schon klar.
Natürlich kann und wird er Dir eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen. Das ist auch bei sogen. Wandlungen von Neuwagen üblich und anerkannt. Die Nutzungsgebühr bezieht sich dann auf die gefahrenen Kilometer.
Zitat:
Original geschrieben von Olel
Aber noch mal: mir geht es eigentlich nur darum in Erfahrung zu bringen, welchen Preisunterschied das macht, ob der PKW scheckheftgepflegt ist oder nicht. Nur ein Richtwert damit ich weiß, mit welchen Vorstellungen ich in das Gespräch einsteigen kann.
Tja, das wird Dir nur jemand sagen können, dem exakt das gleiche passiert ist 🙁. Schwierig wird vor allem die Klärung der Sachlage, daß eine Inspektion um 10.000km überzogen wurde, sein. Generell ist das Fhz. ja scheckheftgepflegt.
Wenn Du hierzu eine genauere Auskunft willst, solltest Du ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt vereinbaren. Falls Du im ADAC bist, bezahlen die Dir ein Beratungsgespräch. Allerdings nur mit ADAC Vertragsanwälten, d.h. Du solltest das vorher mit dem ADAC abklären.
Wenn Du ein Beratungsgespräch selbst bezahlen musst, kostet das ca. zwischen 50-100 Euro.
Einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, vor dem Hintergrund einer "Inspektionsüberziehung", könnte in einen längeren Rechtsstreit ausarten. Der Händler hat ja bei einer Rückabwicklung das Problem, daß wieder eine Person mehr im Fahrzeugbrief erscheint.
Das wird nicht einfach.
Gruß,
Thilo
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Natürlich kann und wird er Dir eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen. Das ist auch bei sogen. Wandlungen von Neuwagen üblich und anerkannt. Die Nutzungsgebühr bezieht sich dann auf die gefahrenen Kilometer.
Achso, das meintest Du. Da lag dann ein Missverständnis vor. Der Wagen steht zur Zeit noch beim Händler, ich habe ihn bislang erst angemeldet und wollte ihn heute oder Montag abholen.
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Generell ist das Fhz. ja scheckheftgepflegt.
Das sehe ich anders. Ein Fhz. ist als scheckheftgepflegt zu bezeichnen, wenn alle Inspektionen in den vorgeschriebenen Intervallen durchgeführt und dokumentiert sind. Das ist hier eindeutig nicht der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von Thilo T.
Einfach vom Kaufvertrag zurücktreten, vor dem Hintergrund einer "Inspektionsüberziehung", könnte in einen längeren Rechtsstreit ausarten. Der Händler hat ja bei einer Rückabwicklung das Problem, daß wieder eine Person mehr im Fahrzeugbrief erscheint.
Das wird nicht einfach.
Ich denke nicht, dass das einen längeren Rechtsstreit ergeben würde; die Sachlage scheint mir hier eindeutig. Und dass sieht auch ein Anwalt, den ich (pprivat) kontaktiert habe, so.
Nichtsdestotrotz will ich es natürlich nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (ohne Rechtsschutzversicherung sowieso meistens eine dumme Idee). Ich denke aber, dass ich aufgrund der Sachlage (eindeutiger Mangel, Recht zum Rücktritt, dann aber Fhz. nicht mehr 1. Hand => Problem für den VK) die Chance habe, eine gewisse Preisminderung zu erwirken.
Ich denke ich werde es mal mit 500 Euro Ermäßigung bzw. einem Satz Winterreifen versuchen.
Gruß,
Ole
Zitat:
Original geschrieben von Olel
Es handelt sich bei dem Auto um einen Audi A4 Avant 8E, BJ 08/2004, 1.9 TDI, 75.000km. Der Kaufpreis soll 19.450 EUR betragen. Wie viel macht da ungefähr die Scheckheftpflege aus? Hat jemand eine Idee?Grüße,
Ole
Die 1.9 TDI AVF/AWX Maschine hat ein Longlife Service nach Wartungsintervallanzeige bis max. 50.000km oder max. 2 Jahre.
Also wenn die erste Inspektion bei 30.000km gemacht wurde und die zweite Inspektion bei 70.000km, dann liegt es doch im Rahmen.
Zitat:
Original geschrieben von mike555
Die 1.9 TDI AVF/AWX Maschine hat ein Longlife Service nach Wartungsintervallanzeige bis max. 50.000km oder max. 2 Jahre.Also wenn die erste Inspektion bei 30.000km gemacht wurde und die zweite Inspektion bei 70.000km, dann liegt es doch im Rahmen.
Der 1. Service wurde bei 30.000km gemacht. Dort wurde von Audi dann eingetragen, dass der nächste Service bei 60.000km oder im August 2006 durchzuführen ist. Er wurde dann aber erst in 2008 bei 70.000km durchgeführt.
Dies hat auch die Dekra in ihrem Zertifikat so ausgewiesen (Zitat: "Serviceheft ist lückenhaft"😉.
Ich denke also, das Fhz. kann nicht als scheckheftgepflegt gelten, oder?
Gruß,
Ole
jetzt ist natürlich interessant zu wissen, wann die erste und zweite Inspektion (das Datum) gemacht wurde?
Zitat:
Original geschrieben von mike555
jetzt ist natürlich interessant zu wissen, wann die erste und zweite Inspektion (das Datum) gemacht wurde?
Die erste war in 2005 (ich weiß leider nicht genau wann, da ich das Serviceheft nicht vorliegen habe). Die zweite wie gesagt erst in 2008.