Kaufpreisentschädigung bei Versicherung abschliessen
Willkommen im Versicherungswirrwarr!
Ich hätte gerne für einen 1 Jahr alten, gebraucht gekauften Golf zusätzlich zur Vollkasko eine Kaufpreiseinschädigungs-Versicherung.
VW bietet ja recht teuer eine bei Selbstverschulden des Unfalls an und lockt mit dem Erwerb eines VW Fahrzeugs dann mit nochmaligen 1000 EUR.
Die Klamotte kostet ca. 14 EUR pro Monat.
Die Huk24 als Beispiel bietet eine Kaufpreisentschädigung für 3,15 vierteljährilich an.
Bis auf die Zahlung von 1000 Eur bei Kauf eines VW scheint sich für mich augenscheinlich nichts anderes in den Versicherungsbedingungen zu unterscheiden. Die von VW sind nur umfassender.
Was tun?
Kaufpreis gebraucht: 26900, davon 17500 Anzahlung, Rest finanziert.
Übermorgen Auto Totalschaden.
Dann bekomme ich: 26900 abzüglich SB 500.- und Restwert...sagen wir 4000.-
Sind 22400.
Über 9000.- sind dann weiter zu finanzieren und ich muss mir von 22400 ein neues Auto kaufen?
Oder verstehe ich da was nicht?!
Beste Antwort im Thema
VVD ist einfach ein wenig teurer. Abgesehen davon ist die Kaufpreisentschädigung meines Wissens nach bei VW dauerhaft und nicht zeitlich begrenzt.
Und lass Dir eins gesagt sein:
Ich war jetzt mehrere Jahre bei der HUK versichert. Bin jetzt wieder zurück zum VVD.
Ich hatte jetzt mal einen Glasschaden, sonst keine Schäden; die Frontscheibe musste ausgetauscht werden. Ich habe immer einen Tarif ohne Werkstattbindung. Trotzdem hat es Probleme gegeben.
Ich habe nach der Schadenanzeige einen Brief von der HUK erhalten und bin sofort darauf hingewiesen worden, dass max. ein bestimmter Stundenverrechnungssatz bezahlt wird. Sollte es in meiner Stadt teuerer sein, habe ich halt Pech gehabt und müsse die Mehrksoten tragen.
Die Praxis kannte mein Autohaus schon. Habe dann in einem anderen Autohaus den Austausch vornehmen lassen, weil es da so gerade eben mit dem Verrechnungssatz passte.
Ich habe dann nochmal im Internet recherchiert. Hier gab es eine Vielzahl solcher Fälle. Beim Amtsgericht Coburg sind bereits mehrere Verfahren anhängig gewesen, bei dem die HUK mal einfach so den Erstattungsbetrag gekürzt hat. Teilweise gingen die Verfahren über mehrere Jahre und die HUK konnte sich mit Ihrer Begründung auch nicht durchsetzen. Trotzdem wird munter weiter gekürzt.
Fakt ist aber, dass bei einer vorgenommen Rechnungskürzung die HUK scheinbar nie einlenkt und nur auf dem Klageweg diesen Rückforderungen nachkommt.
Diese Geschichten haben mich nachdenklich gestimmt. Dieser mögliche Ärger ist mir 150 Euro im Jahr nicht wert.
Glas- und andere Schäden hat der VVD bisher immer anstandslos ausgeglichen.
Will keine Werbung machen; war bisher immer absolut überzeugt von der HUK; aber das Schreiben war einfach nur schlecht und hatte einen sehr faden Beigeschmack.
Grüße Björn
34 Antworten
Wie ist das eigentlich mit der Kaufpreisentschädigung bzw. Neupreisentschädigung,
wenn man nicht selbst Schuld war am Unfall?
Dann zahlt ja die gegnerische Versicherung.
Aber die zahlen ja sicherlich nicht den Kaufpreis (beim gebrauchten) bzw. sogar den Neupreis (beim Neuwagen).
Natürlich nicht. Die zahlen Schadensersatz und das ist im Prinzip der Geldbetrag, der erforderlich ist, um den Zustand von vor dem Unfall wiederherzustellen.
Das sind zunächst die für eine fachgerechte Reparatur erforderlichen Kosten. Wohlgemerkt, die Kosten, die dafür erforderlich sind, nicht die Kosten, die der Geschädigte tatsächlich zahlt. Wer den Schrotthaufen un- oder teilrepariert behalten will oder selbst repariert, bekommt trotzdem die fiktiven Kosten für eine vollständige Reparatur in einer Fachwerkstatt, mit der Besonderheit, dass die Umsatzsteuer nur zu erstatten ist, soweit sie tatsächlich bezahlt wird.
Obergrenze für die Erstattung ist der Wiederbeschaffungswert für das Fahrzeug, also der Betrag, der notwendig ist, ein in Alter und Zustand verglelchbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Allerdings dürfen tatsächlich aufgewendete Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen. Da sagt die Rechtsprechung, dass in diesen Grenzen der Geschädigte berechtigt ist, das gewohnte Fahrzeug reparieren zu lassen, auch wenn eine Ersatzanschaffung weniger kosten würde.
Google mal GAP-Deckung. Vor allem interessant wenn es sich um ein geleastes Fahrzeug handelt.
Zitat:
@StreetEnemy schrieb am 27. November 2021 um 21:41:19 Uhr:
Google mal GAP-Deckung. Vor allem interessant wenn es sich um ein geleastes Fahrzeug handelt.
Die Zahlt aber auch nicht den vollen Preis, wenn der Gegner schuld ist.
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Stimmt, die GAP Deckung ist für dich. Nicht für den Gegner.
Ansonsten sehe ich es wie rsepsilon. Meinstens steht dir auch eine Wertminderung zu, da das Auto nicht mehr unfallfrei ist.
Ich selbst würde das Ganze aber vom Einzelfall abhängig machen.