Kaufberatung Audi A6 Limousine 3.0 TDI quattro

Audi A6 C7/4G

Hallo liebe Audi-Gemeinde,

ich bin aktuell auf der Suche nach einem neuen Dienstwagen als Freiberufler. Als Grenze hatte ich mir 40.000 EUR gesetzt.
Jetzt habe ich ein Angebot meines Audi-Händlers des Vertrauens vorliegen.

Was ich an dem Angebot ganz reizvoll finde. Die Audi Garantie ist auf 5 Jahre verlängert bis max. 100.000 km. Da ich maximal 30.000 km im Jahr fahre, sollte das ganz gut passen. Das Auto ist zwar nicht absolut voll ausgestattet, aber ich würde mal sagen grundsolide.
Dazu hat mir der Händler versprochen, dass ich die 1,9% Finanzierung von der Audi-Bank bekomme.
Wie ich gefragt habe, was da noch am Preis geht, ist er jedoch, nennen wir es mal etwas unkooperativ geworden. Selbst die Frage nach 18, oder 19 Zoll-Felgen wurden kategorisch abgeschmettert.

Ist das Angebot wirklich so gut, oder pokert der Händler hier nur?? Ich danke schon mal für eure tatkräftige Hilfe!!

Audi A6 Limousine 3.0 TDI quattro
Diesel / 180 kW (245 PS) / 2.967 cm3
Kaufpreis 39.930,00 Euro Mwst. ausweisbar
Werksdienstwagen ( ich vermute Sixt dahinter, da knapp 25000 km...)
Erstzulassung
11.10.2011
Kilometerstand
24.583 km
Außenfarbe
Quarzgrau Metallic

Ausstattung:
17-Zoll-Standard-Felgen
Ablagepaket
Assistenz-Paket inklusive Audi pre sense plus
Audi music interface
Außenspiegel elektrisch anklappbar, beidseitig automatisch abblendend
Bluetooth-Autotelefon online
BOSE Surround Sound
CD-Wechsler
Entfall Modellbezeichnung und Technologie-Schriftzug
Innen- und Außenlichtpaket
Kindersitzbefestigung ISOFIX für den Beifahrersitz
Komfortklimaautomatik 4-Zonen
LED-Scheinwerfer
Lederausstattung Valcona
MMI® Navigation plus mit MMI touch®
Multifunktions-Sportlederlenkrad im 3-Speichen-Design
Rücksitzlehne umklappbar
Scheiben abgedunkelt (Privacy-Verglasung)
Seitenairbags hinten
Sitzheizung vorn
Sportfahrwerk
Sportsitze vorn
Standheizung/-lüftung mit Fernbedienung
Tempolimitanzeige
Wendematte

Viele Grüße

Domi

25 Antworten

Hallo Don_King,

schönes Wägelchen hast Du dir "geschossen", aber was bitteschön ist für Dich bei der auf 5 Jahre verlängerten Audigarantie so reizvoll? Der 4G hat 25.000 km, fahren willst Du jährlich 30.000 km, in 2 1/2 Jahren hast Du die 100.000 km voll! Da darf bei den letzten 45.000 km in 1 1/2 Jahren aber nichts passieren.🙂

Gruß

Stefan

die 30.000 km sind hier eher als Höchstgrenze zu sehen. Bis jetzt bin ich immer mit 25.000 km ausgekommen. Aber Tendenz eher steigend. Sicherlich wäre es ohne auch gegangen. Aber so habe ich immerhin noch 2-3 Jahre meine Ruhe. Ohne wären es nur noch 11,5 Monate. Ist sicherlich auch ein wenig ein positiver psychologischer Aspekt, dass man seine 2 Jahre Garantie, wie bei einem Neuwagen hat. 150.000 km Garantie hätten dem Ganzen sicherlich besser zu Gesicht gestanden. Aber ich denke, da sollte man die Kirche auch ein bisschen im Dorf lassen.

Bei 25.000km im Jahr haste dann eigentlich 3 Jahre Garantie wenn du mehr fährst weniger.

Zitat:

Neupreis jenseits der 70.000€.

Liste, klar. Bei den Großabnahmen der Vermieter kann man hier schon mal 20% aufwärts abziehen, macht 56.000,- Euro +/-. Der Preis ist dann zwar in Ordnung aber bei Vermietern ist es sehr wahrscheinlich, dass 9 von 10 Mietern mit dem Teil nicht gut umgehen. Gerade wenn der Leistung hat wird damit geheizt für die 2, 3 Tage Mietdauer was das Zeug hält ohne Rücksicht auf Verluste. Warmgefahren wurde der sicher fast nie. Vermutlich hält der Motor dennoch 200tkm durch und mehr aber mir persönlich wäre das zu heikel. Dazu kommt natürlich, dass der Wiederverkauf eines Mietwagens nicht leichter ist und das muss man im Kaufvertrag ja angeben. Das dürfte am Restwert noch einmal ein paar % kosten.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Nico82x


aber bei Vermietern ist es sehr wahrscheinlich, dass 9 von 10 Mietern mit dem Teil nicht gut umgehen. Gerade wenn der Leistung hat wird damit geheizt für die 2, 3 Tage Mietdauer was das Zeug hält ohne Rücksicht auf Verluste.

Sehe ich nicht so, ein A6 ist kein M3, den man mal übers WE zum heizen ausleiht.

Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber wenn ich einen Mietwagen ausleihe (kommt aber nicht allzu oft vor), dann will ich nur sicher und bequem von A nach B kommen. (meistens für längere Strecken: Bayern - Hamburg, Berlin).

im Übrigen gibt es auch Langzeitmiete, kann genauso gut auch sein, das die 20.000km von ein und der selben Person draufgefahren wurden 😉

würde nicht immer alles gleich so schwarz sehen, nur weil es ein Mietwagen war, muss es nicht heißen das er ununterbrochen nur Vollgas gefahren wurde (könnte einem theoretisch bei jedem Gebrauchtwagen passieren)

Original geschrieben von Nico82x
.........würde nicht immer alles gleich so schwarz sehen, nur weil es ein Mietwagen war, muss es nicht heißen das er ununterbrochen nur Vollgas gefahren wurde (könnte einem theoretisch bei jedem Gebrauchtwagen passieren).....................................................................................................................................................................

das sehe ich auch so. ich habe einen vorführwagen gekauft als damaligen zweitwagen. der wagen hatte 10.000 km runter und lief die folgejahre absolut super und ohne irgendwelche probleme. natürlich kann man auch mal daneben liegen, aber das kann man mit einem neuwagen auch 🙂 , mit der garantie dürfte der te auf der sicheren seite sein und sich über sein "schnäppchen" auch richtig freuen dürfen.

noch eine kurze Frage zum Thema Werksdienstwagen.

Ein Bekannter meinte, wenn hier Werksdienstwagen angegeben ist, dass hier eig. kein Mietfahrzeug vorliegen dürfte, sondern ein Fahrzeug eines Mitarbeiters.
Er hat noch hinzu gefügt, dass Ausstattungen, wie LED-Scheinwerfer und Bose-Anlage sehr ungewöhnlich für einen Mietwagen wären.

Kann man das so stehen lassen, oder liegt der gute Herr hier falsch?

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Don_King


noch eine kurze Frage zum Thema Werksdienstwagen.

Ein Bekannter meinte, wenn hier Werksdienstwagen angegeben ist, dass hier eig. kein Mietfahrzeug vorliegen dürfte, sondern ein Fahrzeug eines Mitarbeiters.
Er hat noch hinzu gefügt, dass Ausstattungen, wie LED-Scheinwerfer und Bose-Anlage sehr ungewöhnlich für einen Mietwagen wären.

Kann man das so stehen lassen, oder liegt der gute Herr hier falsch?

Viele Grüße

Wenn von einem Audi Händler ein Werksdienstwagen angeboten wird, handelt es sich eigentlich immer um Fahrzeuge, deren erste Zulassung auf die Audi AG lief.

Beim Vorgänger 4F wurden Überproduktionen für kleines Geld an Sixt und Co. verkauft und mit 25 TKM von Audi in Paketen zurück gekauft und über die Händler vertrieben, teilweise wurden auch diese Fahrzeuge von Audi Mitarbeitern gefahren. Diese hatten dann immer eine gute Businessausstattung, also Xenon, Leder, Navi aber keine Extras wie z.B. Bose oder ACC. Ob diese Überhangproduktionen auch schon beim 4G existieren, weiß ich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Don_King


noch eine kurze Frage zum Thema Werksdienstwagen.

Ein Bekannter meinte, wenn hier Werksdienstwagen angegeben ist, dass hier eig. kein Mietfahrzeug vorliegen dürfte, sondern ein Fahrzeug eines Mitarbeiters.
Er hat noch hinzu gefügt, dass Ausstattungen, wie LED-Scheinwerfer und Bose-Anlage sehr ungewöhnlich für einen Mietwagen wären.

Kann man das so stehen lassen, oder liegt der gute Herr hier falsch?

Viele Grüße

Definition Werksdienstwagen 😉

Zitat:

Diese Fahrzeuge wurden durch Führungskräfte, Mitarbeiter und Partner der AUDI AG (z.B. Spieler des FC Bayern München) gefahren. Diese Fahrzeuge sind in der Regel nicht älter als neun Monate und haben weniger als 10.000 km. Diese Fahrzeuge waren im Eigentum der AUDI AG und haben somit die AUDI AG als Eintrag im Fahrzeugbrief.

die (relativ) hohe Laufleistung spricht aber eigentlich gegen eine normale Benutzung durch einen AUDI Mitarbeiter (da sind eher 8-12tkm die Regel)

Ich tippe auf einen Manager-Dienstwagen von Audi, da die ungefähr in dieser Laufleistung ihr Auto wechseln können.

Könnte aber genauso gut der Platzwart vom FC Bayern gefahren haben 😉

alles natürlich nur rein spekulativ, und im Grunde ist es auch egal.

Aufjedenfall muss es kein Mietwagen gewesen sein, nur weil es ein Werksdienstwagen ist.

@Autovermietung:
Ich würde mir keinen Mietwagen kaufen, da er mit Sicherheit einen höheren Verschleiß hat......ob er mehr oder weniger "getreten" wurde ist weniger das Problem, solange man ihn vorher sachte warm gefahren hat. Wenn man ihn "kalt" tritt, ist der Verschleiß natürlich größer...insbesondere bei den Turbodieseln ist der Turbo anfällig....wenn man ihn im kalten Zustand unter Last setzt....wenn dann bei 100.000 km der Turbo defekt geht, ist ein kapitaler Motorschaden nicht selten.....aber das ist natürlich nur meine persönliche Meinung.....es ist natürlich vom Preis her sehr interessant....und verführerisch....man kann mit oder auch ohne Glück oder Pech haben...und natürlich findet man immer einen der mit einem ehemaligen Mietwagen Probleme hatte oder auch nicht....

Zum Thema Werksdienstwagen gilt zu sagen, dass man gewerblich genutzte Autos (Taxi oder Mietwagen) angeben muß.....egal ob die erste Zulassung auf Audi lief oder nicht....Wenn Audi das Fahrzeug dann wie auch immer zurückkauft ist es deshalb nicht ein Werksdienstwagen und muß natürlich auch im Vertrag angegeben werden.....ich kann mir absolut nicht vorstellen, das Audi dieses Risiko eingeht, nur wegen ein paar Autos....der Vertrauensverlust wäre viel zu hoch, deshalb fällt die Geschichte mit dem Rückkauf durch Audi, bei mir, in die Abteilung Märchen. Juristisch kann man das Fahrzeug immer wandeln und dies wäre im größeren Rahmen durchgeführt Betrug.....das wäre doch eine Schlagzeile in Bild....... glaubt jemand wirklich ernsthaft, das Audi da mitmachen würde????

Mietfahrzeuge haben IMHO eine besondere Eintragung in der Zulassung (Kfz-Schein), der in etwa "Selbstfahrer Vermietfahrzeug" lautet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen