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katastrophe

Hyundai i10
Themenstarteram 10. Mai 2013 um 16:32

Hey leute

Habe folgendes problem mein i10 hatze ich ner werkstadt zum

Aufbereiten dann machen die da ne probefarht mit was ich schon

Nicht verstehe und demolieren mir die Stoßstange.

Und haben dann noch die frechheit und wollten mir das

Auto so wieder geben was kann ich da jezzt machrn????

18 Antworten

Verstehe die probefahrt auch nicht so ganz!

Hast die Rechnung schon bezahlt ???

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

Verstehe die probefahrt auch nicht so ganz!

Hast die Rechnung schon bezahlt ???

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 18:24

Nein hab ihn da stehen lassen sollen se wieder vernünftig

Machen das ja den ihr verschulden oder seh ich das falsch

auf jeden fall nen anwalt einschalten,falls du ne rechtsschutzversicherung hast

Themenstarteram 10. Mai 2013 um 19:57

Zitat:

Original geschrieben von Saxonier

auf jeden fall nen anwalt einschalten,falls du ne rechtsschutzversicherung hast

Das ne gute idee

Hallo,

die Verkehrsrechtschutz übernimmt üblicherweise solche Fälle.

Du schriebst, das Du dein Auto zur Aufbereitung hattest, deshalb versteh ich die Probefahrt auch nicht. Spielt aber keine Rolle, selbst wenn sie bei der Aufbereitung dein Fhz beschädigt hätten, müssen sie dafür aufkommen. Da gibts überhaupt kein Anlass zur Diskussion. Sowas nennt man Sachbeschädigung, das berechtigt die Anzeige bei der Polizei!

Entweder anstandslose Reparatur oder Anzeige!

Zitat:

Original geschrieben von adine87

Aufbereiten dann machen die da ne probefarht mit was ich schon

Nicht verstehe

Also ich hatte erst kürzlich das Auto (Citroen C2) meiner Frau zur Inspektion und sehe als letzten Punkt ebenfalls den Punkt "Probefahrt". Man sagte mir, dass das inzwischen übliche Praxis sei und so kontrolliert werden müsse, ob die Elektronikanzeigen im Tacho ordnungsgemäß erlischen, etc.

Er fand es selber sehr übertrieben, aber Anweisung ist Anweisung.

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

Hast die Rechnung schon bezahlt ???

Ein Nichtbezahlen der Rechnung bringt ihm aber nichts. Denn solange er nicht zahlt, bekommt er sein Auto nicht wieder.

Ich würde hier nicht mit dem Kopf voran in die Verhandlungen gehen. Da wirst Du garantiert als zweiter Sieger den Platz verlassen.

Ich würde ein klärendes Gespräch mit dem Betriebsleiter suchen.

Zitat:

Original geschrieben von Saxonier

auf jeden fall nen anwalt einschalten,falls du ne rechtsschutzversicherung hast

Ich will ja echt keinem die Stimmung verhageln, aber als erstes muss mal geklärt werden, ob der TS beweisen kann, dass der Schaden nicht schon vor Fahrzeugabgabe bestand.

Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von adine87

Aufbereiten dann machen die da ne probefarht mit was ich schon

Nicht verstehe

Also ich hatte erst kürzlich das Auto (Citroen C2) meiner Frau zur Inspektion und sehe als letzten Punkt ebenfalls den Punkt "Probefahrt". Man sagte mir, dass das inzwischen übliche Praxis sei und so kontrolliert werden müsse, ob die Elektronikanzeigen im Tacho ordnungsgemäß erlischen, etc.

Nach einer INSPEKTION ist das ja auch üblich. Hier geht es um eine Aufbereitun !!!!!

Verstehe das Problem nicht so ganz.

Schaden ist enstanden, blöd, aber wo Menschen arbeiten passieren auch mal Fehler.

Da mit nem Anwalt zu drohen ist doch wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen.

Werkstätten bzw. auch Aufbereiter haben für solche Fäll eine Betriebshaftpflicht.

Also Gutachter, je nach Schadenshöhe reicht auch ein Kostenvoranschlag.

Und falls er meint der Schaden war vorher schon da, sollte doch grade der Aufbereiter sich das Auto vorher genau anschauen. Falls er das nicht gemacht hat: Pech für ihn. Er zieht den kürzeren...und das weiß er auch.

Der Aufbereiter wird sicherlich selbst Hand anlegen wollen um seine Kosten gering zu halten.

Du hast aber die Freiheit den Schaden selbst zu beheben oder in einer Werkstatt deiner Wahl beheben zu lassen.

Nachdem der Schaden "vertuscht" werden sollte würde ich das auch vorziehen.

 

Zum Thema Probefahrt:

Beim Aufbereiter eher ungewöhnlich, einige waschen die Fahrzeuge in einer SB-Box und erledigen den Rest in der eigenen Halle.

Dennoch wird das Auto von denen mindestens in die Halle gefahren.

am 13. Mai 2013 um 20:28

Zitat:

Original geschrieben von racemove

Er zieht den kürzeren...und das weiß er auch.

warum sollte der aufbereiter den kürzeren ziehen? :confused:

der te MUSS beweisen, das der aufbereiter den schaden verursacht hat - im gegenzug muss der aufbereiter NICHT beweisen, das der schaden schon vorher da war!

Zitat:

Original geschrieben von Space star 2001

Hier geht es um eine Aufbereitun !!!!!

Upps, mea culpa!!! Habe ich überlesen.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

der te MUSS beweisen, das der aufbereiter den schaden verursacht hat

Um beim Latein zu bleiben: "In dubio pro reo"

Nun wissen wir auch das ein oder andere Detail nicht:

- ist das ein zwielichtiger Hinterhof-Aufbereiter, dessen Beratungsraum eine umgebaute Telefonzelle ist?

- wie (direkte Anwaltsdrohung, sachlich, etc.) hat der TE das Gespräch gesucht?

Ich bleibe bei meiner Meinung und würde ein SACHLICHES Gesrpäch mit dem Geschäftsführer bzw. Betriebsleiter suchen.

Ich kenne das so, dass wenn ich das Auto beim Aufbereiter abgebe ein Protokoll gemacht wird, worin steht, wieviel Km auf dem Tacho stehen, welche Beschädigungen evtl. vorhanden sind und was genau gemacht werden soll. Damit sind sowohl der Aufbereiter als auch ich auf der sicheren Seite.

Sollte das nicht gemacht worden sein, hat doch der Aufbereiter schlechtere Karten...

So wie ich das verstehe, wurde beim Abholen des Fahrzeuges ein Schaden festgestellt und der Aufbereiter weigert sich diesen zu beseitigen, ganz klar RSV und Anwalt, keine weiteren Diskussionen.

VlG

Zitat:

Original geschrieben von Oma97

Ich kenne das so, dass wenn ich das Auto beim Aufbereiter abgebe ein Protokoll gemacht wird, worin steht, (...) welche Beschädigungen evtl. vorhanden sind (...) Sollte das nicht gemacht worden sein, hat doch der Aufbereiter schlechtere Karten...

Sicher? Du hast nur dann Recht, wenn der Aufbereiter zum Erstellen eines Vorprotokolles gesetzlich verpflichtet ist.

Ist er es nicht, steht es wieder 1-0 für den Aufbereiter.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983

Zitat:

Original geschrieben von Oma97

Ich kenne das so, dass wenn ich das Auto beim Aufbereiter abgebe ein Protokoll gemacht wird, worin steht, (...) welche Beschädigungen evtl. vorhanden sind (...) Sollte das nicht gemacht worden sein, hat doch der Aufbereiter schlechtere Karten...

Sicher? Du hast nur dann Recht, wenn der Aufbereiter zum Erstellen eines Vorprotokolles gesetzlich verpflichtet ist.

Ist er es nicht, steht es wieder 1-0 für den Aufbereiter.

Wenn kein Protokoll geschrieben wurde, kann ich als Kunde doch jederzeit alles behaupten.... Ich sehe das jetzt nicht als 1 - 0 für den Aufbereiter, wenn kein Protokoll gefertigt wurde. Ich glaube es gibt keine Verpflichtung für das Übergabeprotokoll, das ist ja eher hier Nebensache. Ich bin nur nicht sicher wer hier wem was beweisen muss, muss der Aufbereiter beweisen, dass bei ihm kein Schaden entstanden ist oder muss der Kunde beweisen, dass der Aufbereiter einen Schaden verursacht hat?

Ich glaube, wenn ich als Kunde einen Schaden melde und alles richtig in die Wege leite, bin ich in der etwas besseren Position, wenn es hart auf hart kommt.

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