katastrophe

Hyundai i10

Hey leute
Habe folgendes problem mein i10 hatze ich ner werkstadt zum
Aufbereiten dann machen die da ne probefarht mit was ich schon
Nicht verstehe und demolieren mir die Stoßstange.
Und haben dann noch die frechheit und wollten mir das
Auto so wieder geben was kann ich da jezzt machrn????

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


Ich bin nur nicht sicher wer hier wem was beweisen muss, muss der Aufbereiter beweisen, dass bei ihm kein Schaden entstanden ist oder muss der Kunde beweisen, dass der Aufbereiter einen Schaden verursacht hat?

Du gibts hier schon indirekt selber die Antwort. 😕😕

Vor deutschem Recht muss man NIE seine Unschuld beweisen. Es muss einem die Schuld bewiesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


Ich glaube, wenn ich als Kunde einen Schaden melde und alles richtig in die Wege leite, bin ich in der etwas besseren Position, wenn es hart auf hart kommt.

Das bedeutet sinngemäß aber auch, dass Du hier wieder ein Verschulden nachweisen musst.

Andernfalls kann dieser Schuß auch gehörig nach hinten los gehen und der Aufbereiter kann dich wegen "Verleumdung" und ggfl. "übler Nachrede" anzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von djtose1983


...
Vor deutschem Recht muss man NIE seine Unschuld beweisen. Es muss einem die Schuld bewiesen werden.
...
Andernfalls kann dieser Schuß auch gehörig nach hinten los gehen und der Aufbereiter kann dich wegen "Verleumdung" und ggfl. "übler Nachrede" anzeigen.

Hmmm,

also genügt es deiner Meinung nach, wenn der Aufbereiter sagt, "ich war das nicht" und damit ist er aus dem Schneider???

Das sehe ich nicht so, der Kunde muss doch eine Möglichkeit haben sich zu wehren, sei es mit Zeugen oder per Gutachten vor Gericht. Es gibt doch haufenweise ähnlich gelagerte Fälle nach Schäden in der Waschanlage, da gibt es auch kein Protokoll im Vorwege, im Normalfall sieht der Betreiber das Auto nicht mal vorher und doch bekommt der Kunde bei berechtigten Forderungen, tlw. nach langen Auseinandersetzungen, Recht.

Diese "Verleumdung" und "üble Nachrede" zählt doch nicht, wenn ich mein Recht per Anwalt bzw. Gericht durchsetzen will, selbst wenn ich verliere ist das weder "Verleumdung" noch "üble Nachrede", das zählt doch nur, wenn ich den Fall vor Klärung veröffentliche mit Namensnennung.

Ich glaube Du willst dem Schreiber hier gehörig Angst einjagen...

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


also genügt es deiner Meinung nach, wenn der Aufbereiter sagt, "ich war das nicht" und damit ist er aus dem Schneider???

völlig richtig!

solange der te nicht zweifelsfrei und völlig wasserdicht nachweisen kann, das dieser schaden durch den aufbereiter verursacht wurde, braucht der aufbereiter keinen finger krum zu machen!

Zitat:

Das sehe ich nicht so, der Kunde muss doch eine Möglichkeit haben sich zu wehren, sei es mit Zeugen oder per Gutachten vor Gericht.

ein zeuge würde dem te nur nutzen, wenn dieser dabei war, als der te das fahrzeug - ohne unfallschaden - beim aufbereiter abgegeben hat...und was sollte hier ein gutachter bringen? der kann auch nur sagen "ja, da ist ein schaden" aber nicht, wer diesen verursacht hat!

Zitat:

Es gibt doch haufenweise ähnlich gelagerte Fälle nach Schäden in der Waschanlage, da gibt es auch kein Protokoll im Vorwege, im Normalfall sieht der Betreiber das Auto nicht mal vorher und doch bekommt der Kunde bei berechtigten Forderungen, tlw. nach langen Auseinandersetzungen, Recht.

aber auch nur dann, wenn sich ein "technischer defekt" der waschstraße nachweisen lässt, der zu dem schaden geführt hat...allerdings wird beim te es sich wohl nicht um einen techn. defekt, sondern einen auffahrunfall etc. handeln!

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


Hmmm,
also genügt es deiner Meinung nach, wenn der Aufbereiter sagt, "ich war das nicht" und damit ist er aus dem Schneider???

Bist Du überhaupt mit dem Deutschen Recht vertraut?

Wenn dem nicht so wäre, dann gäbe es bald eine Flut von Gerichtsverfahren um eventuell sogar selbstverschuldete Schäden über Dritte abwickeln zu lassen.
Ich trete mir 'ne Delle in die Tür und sage "Das war mein Nachbar.". Da er nicht das Gegenteil beweisen kann, ist er automatisch schuldig?!?! 😕😕

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


(...) der Kunde muss doch eine Möglichkeit haben sich zu wehren, sei es mit Zeugen oder per Gutachten vor Gericht.

Das

hätte

er,

wenn

er einen Zeugen hätte. Aber davon ist hier nie die Rede.

Einen Gutachter kann er sicherlich einschalten. Das liegt an ihm.

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


Es gibt doch haufenweise ähnlich gelagerte Fälle nach Schäden in der Waschanlage, da gibt es auch kein Protokoll im Vorwege, im Normalfall sieht der Betreiber das Auto nicht mal vorher und doch bekommt der Kunde bei berechtigten Forderungen, tlw. nach langen Auseinandersetzungen, Recht.

Echt? Das aber nur in den aaaaaaaallerseltesten Fällen und auch nur dann, wenn ein eindeutiger Defekt der Anlage augenscheinlich war.

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


selbst wenn ich verliere ist das weder "Verleumdung" (...)

Sicher?

Wenn ich jemanden einer Tat bezichtige und das Gericht der Auffassung ist, dass meine Anklage erfolglos ist, dann kann die Gegenseite selbstverständlich seinerseits eine Klage aufsetzen.

Das Deutsche Recht scheint echt nicht deine Stärke zu sein. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Oma97


Ich glaube Du willst dem Schreiber hier gehörig Angst einjagen...

Zu welchem Zweck sollte ich das machen?!?!

Ich tische hier nur Fakten auf.

Stelle nie eine Frage, wenn Du die Antwort nicht hören willst!!!

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