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Kaskoschaden Anspruch auf Vertragswerkstatt

Hallo,

habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt? Gibt es da eine Rechtsprechung?

39 Antworten

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 15. November 2015 um 13:48:35 Uhr:



A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2.1 und A.2.2.2 beschriebenes Schadenereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die Gebrauchsfähigkeit
aufgehoben oder gemindert wird.

A.2.5.2.1 Reparatur Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen einfachen Fracht- und Transportkosten bis zu folgenden Obergrenzen:

a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.8, wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend A.2.5.2.1 b.

b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.8).

Und das ist der Punkt: "erforderliche Kosten" sind halt schwammig. Da jedoch

  • ungenauere Formulierungen in den AKB zu Lasten des Verwenders gehen UND
  • der Fall der Werkstattbindung bzw. Verweis des Versicherers auf eine Werkstatt sogar explizit geregelt ist,

kann der VN aus meiner Sicht nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass die Reparaturkosten, die eine Markenwerkstatt veranschlagt bezahlt werden, sofern diese nicht im Bereich des Wuchers liegt; erst recht jedenfalls, wenn diese Markenwerkstatt - was regelmäßig der Fall ist - nach Herstellervorgaben repariert und fakturiert.

Gruß

Hallo,

ich habe mit der noch aktuellen Versicherung der Huck Coburg telefoniert, die sagen, wenn man sicher gehen will, soll man bei der Werkstatt einen Kostenvoranschlag besorgen, einreichen und um Kostenübernahme bitten. Na ja, da stellt sich doch die Frage nach 0 € SB und freie Werkstattwahl. Und bei der Scheibenreparatur soll (muss) man ja auch schnell reagieren um Folgeschäden zu vermeiden. Nach dem was ich jetzt weiß, ist die Huck (andere auch) dafür bekannt ihre "Sachverständigen" auf die Schadensfälle anzusetzen um zu kürzen. Wobei die Huck Coburg bei der Internetsuche doch stark vertreten ist, was die Kürzungen betrifft. Werde wohl abwarten müssen was passiert, wenn es zum Kaskoschaden kommt.
Nochmals herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort, logischerweise habe ich die bei der Huck so nicht bekommen, man will ja den Kunden nicht vergraulen.

P.S. Wucher wäre nach dem Urteil des BGH 50 %.

naja, fern ab von den Bedingungen ist halt das Regulierungsverhalten (was man dem Versicherer nicht vorher ansieht) auch ein Punkt den man mitkauft oder halt nicht.

Auch wenn man unter dem Strich im Recht ist, kostet es Zeit und Nerven. Dann nicht lieber doch eine Gesellschaft, die ohne Murren zahlt? Die kostet aber auch mal ein Schein mehr.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 15. November 2015 um 17:50:39 Uhr:


naja, fern ab von den Bedingungen ist halt das Regulierungsverhalten (was man dem Versicherer nicht vorher ansieht) auch ein Punkt den man mitkauft oder halt nicht.

Auch wenn man unter dem Strich im Recht ist, kostet es Zeit und Nerven. Dann nicht lieber doch eine Gesellschaft, die ohne Murren zahlt? Die kostet aber auch mal ein Schein mehr.

Ich habe mich mal kundig gemacht wie zufrieden die Kunden bei den einzelnen Versicherungsunternehmen sind. Dabei bin ich auf folgendes gestoßen:

http://disq.de/2015/20150924-Kfz-Versicherer.html

Die BAFIN gibt da ja nicht so viel her. Nach dieser Befragung sollte die Huck Coburg gar nicht so schlecht sein. Für meine Ansprüche haben die die besten Bedingungen, bin deshalb noch am überlegen ob ich nicht bei denen bleibe.

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naja, das würde ich sehr mit vorsicht genießen.

Es fängt schon damit an, das garnicht beschrieben wurde, was gefragt wurde, sondern lediglich von einer etwas undurchsichtigen "Serviceanalyse" und "Produktanalyse" gesprochen wird. Was das genau bedeuten soll, wird nicht transparent.

Auch wird nicht zwischen KH und Kasko unterschieden, geschweige denn, dass das Verhältnis zwischen KH zu Kaskoschadenfällen bei der befragten Gruppe offen gelegt ist. Dies ist insofern relevant, dass das Verhalten des Versicherers ggü dem Geschädigten völlig egal ist, solange diese die Haftung übernimmt.

Unter dem Strich ist genau dafür ein Makler da. Der Makler selber Interesse daran zudem Versicherer zu vermitteln, der pflegeleicht ist, da er weder Bock auf Schwierigkeiten mit seinem Kunden hat noch Lust auf diverse Schriftverkehr mit der Gesellschaft.

Gruß

Bei der Kundenzufriedenheit muss man allerdings sagen , dass die Gesamtzufriedenheit bei den Direktversicherern höher ist als bei den Filiallversicherungen. Grad die huk24 hat einen , für meinen Geschmack sehr guten Service. Online auf der Plattform kann man jederzeit seine Verträge anpassen. Ich bin seit Jahren bei der huk und musste auch schon leider einen großen Unfall regulieren lassen. Die haben ohne Murren die absolut überzogenen Vertragswerkstattpreise gezahlt.

Und die Versicherung die ohne zu prüfen alles zahlt gibt es nicht, da kann auch ein Makler nix dran machen, außer mitverdienen 😉

Zitat:

@VaPi schrieb am 16. November 2015 um 07:51:56 Uhr:


Bei der Kundenzufriedenheit muss man allerdings sagen , dass die Gesamtzufriedenheit bei den Direktversicherern höher ist als bei den Filiallversicherungen.

Quelle?

Der Link oben von der BaFin.

Aktueller Fall zum Thema „Anspruch auf Vertragswerkstatt bei Kaskoschaden“

Schaden: Notwendiger Austausch der Frontscheibe wegen Steinschlags.

Anruf bei Huk. Diese bietet kostenlosen Austausch ( abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes) in einer vorgegebenen Werkstatt an (nicht Carglass oder dgl., sondern in renommierter Karosseriewerkstatt). Garantie fünf Jahre.

Alternativ volle Kostenerstattung ( ausser Selbsbehalt) in Vertragswerkstatt eigener Wahl, wenn Zeitvorgaben des Herstellers ( hier VW) eingehalten werden, der Materialzuschlag nicht höher als 10 % und der Stundenlohn nicht mehr als 103,50 plus Märchensteuer sind. (Ob genannter Stundenlohn von Marke und/oder Stadt abhängig ist, entzieht sich meiner Kenntnis).

Da Werkstatt der Wahl Vorgaben einhält oder unterbietet (z.B. kein Materialzuschlag), Auftrag erteilt.

Klärung der Kostenfrage und Auftragserteilung dauerte keine 10 Minuten!

Abrechnung erfolgte ohne Beanstandungen.

O.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. November 2015 um 19:03:00 Uhr:



Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 17:05:31 Uhr:


...
habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt?
...
Freie Werkstattwahl bedeutet, dass du dich von der Versicherung nicht auf eine deren Werkstätten verweisen lassen musst. Du kannst dir also eine Werkstatt aussuchen, sofern deren Verrechnungssätze nicht den üblichen Rahmen sprengen.
Du kannst also nicht bei Ferrari reparieren lassen, wenn du einen Dacia fährst.
Mit deiner Markenwerkstatt machst du i. d. R. nichts verkehrt.

Stimmt nur bedingt was du schreibst, ich habe AKB's gesehen die schreiben dir die Werkstatt für die Scheibenreparatur vor trotz "freier Werkstattwahl". Und das sind nicht nur die Direktversicherer.

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