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Kaskoschaden Anspruch auf Vertragswerkstatt

Hallo,

habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt? Gibt es da eine Rechtsprechung?

39 Antworten

Zitat:

@Oetteken schrieb am 14. November 2015 um 19:03:00 Uhr:



Du kannst also nicht bei Ferrari reparieren lassen, wenn du einen Dacia fährst.

Umgekehrt ist es dann bei Werkstattbindung...😁

http://...reinhard-rechtsanwaelte.de/.../

Darf ich hier einen (kleinen) Auszug von AGB veröffentlichen um euere Meinung dazu zu bekommen?

Wie alt ist das Fahrzeug und wo wurde es in der Vergangenheit gewartet?

Zitat:

@rrwraith schrieb am 14. November 2015 um 19:00:43 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. November 2015 um 18:28:55 Uhr
der kaskoversicherer wird aber mit sicherheit keine stundenverrechnungsätze von BMW,Audi oder MB zahlen, wenn diese nicht tatsächlich angefallen sind.

Ach nein? Dann lies mal, ganz aktuell vom 11.11.2015: BGH IV ZR 426/14
Was bei diesem Urteil fast immer untern Tisch fällt ist die Tatsache das es sich dabei um eine fiktive Abrechnung handelte. Wenn man das Auto tatsächlich reparieren lässt und diese Rechnung dann einreicht ist das Urteil Irrelevant.

Der TE möchte ja aber eben fiktiv abrechnen http://www.motor-talk.de/.../...uf-vertragswerkstatt-t5497529.html?...

Von daher kann es unter bestimmten Umständen eben auch zu Abzügen kommen. Eine echte Reparatur wird bei einem Kasko Vertrag ohne Werkstattbindung ja vertragsgemäß bezahlt.

Grüße
Steini

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 18:20:47 Uhr:


Jo,............wollte nur wissen ob es wie bei der fiktiven Abrechnung für die Versicherer Möglichkeiten gibt sich um die Leistung zu drücken. Künftig lese ich mal besser die AGB oder suche im Web. Tausend und einen DANK für die Hilfe.

das habe ich anders verstanden.

ich verstehe es so, dass er reparieren lassen möchte, jedoch vorher sicher sein will, dass wenn er zur markenwerkstatt geht es kein theater geben kann.

Erinnere mich gerade an den Porschefahrer der mit der Porschewerkstattrechnung bei der HUK ein Rechtsstreit ausgelöst hat weil er dort den Stundensatz eben nicht bekam. Ich weiß gar nicht wie das ausgegangen ist.

Zitat:

@steini111 schrieb am 14. November 2015 um 20:22:35 Uhr:


Der TE möchte ja aber eben fiktiv abrechnen ...

Die Frage lautet

"Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt"

, es geht hier also nicht um fiktive Abrechnung.

Ups, das "wie" aus dem von phaetoninteressent zitierten und von mir verlinkten Beitrag hatte sich wohl beim lesen versteckt 😉

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. November 2015 um 20:31:04 Uhr:


das habe ich anders verstanden.

ich verstehe es so, dass er reparieren lassen möchte, jedoch vorher sicher sein will, dass wenn er zur markenwerkstatt geht es kein theater geben kann.

Genau so ist es auch.

Um die Frage zu beantworten:

Bei der Huk schon.

Sonst eher nicht 😉

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. November 2015 um 20:31:04 Uhr:



Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 18:20:47 Uhr:


Jo,............wollte nur wissen ob es wie bei der fiktiven Abrechnung für die Versicherer Möglichkeiten gibt sich um die Leistung zu drücken. Künftig lese ich mal besser die AGB oder suche im Web. Tausend und einen DANK für die Hilfe.
das habe ich anders verstanden.

ich verstehe es so, dass er reparieren lassen möchte, jedoch vorher sicher sein will, dass wenn er zur markenwerkstatt geht es kein theater geben kann.

Ja genau das war meine Frage!

Das Urteil mit der fiktiven abrechnung kenne ich auch.

Hier mal die Auszüge der AGB und danke für euere Meinungen.

A.2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren aller Art
– bei Pkw im Basis-Tarif nur Zusammenstoß mit Haarwild –
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs
mit Tieren aller Art.
Übersteigt ein Tierschaden den Betrag von 500 Euro, sind Sie verpflichtet,
das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen – siehe E.1.3.3.
A.2.2.1.5 Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs.
Bei Pkw und Krafträdern sind zusätzlich durch Bruchschäden an der
Verglasung verursachte nachweislich entstandene Beschädigung von
Leuchtmitteln sowie bei Pkw Reinigungskosten des Fahrzeuginnenraumes versichert. Dies gilt nicht für Pkw im Basis-Tarif.
Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-,
Seiten- und Trennscheiben), Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,
Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays,
Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind Folgeschäden.
A.2.2.1.6 Kurzschluss an der Verkabelung
Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch
Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert.
A.2.2.1.7 Tierbiss
– außer bei Pkw im Basis-Tarif –
Versichert sind unmittelbare Schäden durch Tierbiss an Kabeln, Leitungen, Schläuchen, Gummimanschetten und Dämmmatten bei Pkw, Campingfahrzeugen und Krafträdern. Dadurch entstandene Folgeschäden
sind bis zu einer Höhe von 5.000 Euro je Schadenereignis mitversichert.
Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens ist, dass der Schaden
ursächlich auf den Tierbiss zurückzuführen ist und die Reparatur durch
eine entsprechende Rechnung (Werkstattrechnung) nachgewiesen wird.
A.2.2.1.8 Schneelawinen
– außer bei Pkw im Basis-Tarif –
Versichert sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Schneelawinen. Schneelawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder
Eismassen. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht
werden, dass durch diese Naturgewalten nicht mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
A.2.2.1.9 Dachlawinen
– außer bei Pkw im Basis-Tarif –
Bei Pkw sind Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Dachlawinen
versichert.
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schneemassen.
Hierzu zählen auch Eiszapfen oder Eisplatten.
Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass
durch diese Naturgewalten nicht mit dem Fahrzeug verbundene Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden.
Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten
veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
A.2.5.2.3 Abzug neu für alt
a Pkw im Komfort-Tarif
Bei Schäden an Pkw wird nur auf folgende Teile ein dem Alter und
der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht:
– bei Cabrio-Verdecken und
– bei Navigations- und Unterhaltungssystemen (soweit mitversichert)
ab dem 2. Jahr nach Anschaffung der Geräte. Innerhalb des ersten
Jahres nach Anschaffung wird auf den Abzug verzichtet, wenn die
Anschaffungsrechnung eingereicht wird.
Ansonsten wird auf Abzüge „neu für alt“ verzichtet.

Selbstverständlich der Vertrag mit 0 SB und ohne Werkstattbindung.

das ist der relevanter Passus. hier gehts um die gefahren.

es geht im ein passus der regelt den reparaturschadenfall und den totalschadenfall.

da steht dann sowas glaube ich von erforderlcihen kosten oder so.

stell doch einfach mal die betreffenden AKB ein. das ist meines wissens nicht verboten, zumal es die eh online gibt. im zweifel ein link.

gruß

A.2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?
Beschädigung liegt vor, wenn ein in A.2.2.1 und A.2.2.2 beschriebenes
Schadenereignis so auf das Fahrzeug eingewirkt hat, dass der vorhandene Zustand beeinträchtigt und dadurch die Gebrauchsfähigkeit
aufgehoben oder gemindert wird.
A.2.5.2.1 Reparatur
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten einschließlich der notwendigen einfachen Fracht- und
Transportkosten bis zu folgenden Obergrenzen:
a Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt:
Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.8, wenn Sie uns dies durch
eine Rechnung nachweisen. Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir
entsprechend A.2.5.2.1 b.
b Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
repariert wird, gilt:
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur
bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.8).
Hinweis: Beachten Sie auch die Regelung zur Neupreisentschädigung
in A.2.5.1.2.
Ist eine Spar-Kasko vereinbart, so gilt abweichend A.2.5.2.4.
A.2.5.2.2 Abschleppen
Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur
geeigneten Werkstatt. Dabei darf einschließlich unserer Leistungen
wegen der Beschädigung des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenzen
nach A.2.5.2.1. nicht überschritten werden.
Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber verpflichtet ist, diese
Kosten zu übernehmen.

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