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Kaskoschaden Anspruch auf Vertragswerkstatt

Hallo,

habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt? Gibt es da eine Rechtsprechung?

39 Antworten

ja.
vielleicht ist aber nicht nötig, da es so (indirekt) in den bedingungen stehet.

Wo drückt denn der Schuh?

dein ja,.... vielleicht........ sagt mir jetzt zwar nichts, aber trotzdem danke

Das heißt du sollst deine AKB lesen

tue ich danke für die hilfe

naja meine Antworten bezogen sich auf die Reihenfolge der fragen :-)

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 17:05:31 Uhr:


Hallo,

habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt?
ja

Gibt es da eine Rechtsprechung?
vielleicht ist aber nicht nötig, da es so (indirekt) in den bedingungen stehet.

sorry leider kann ich die frage nicht mehr löschen

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 18:01:21 Uhr:


Wollte einfach wissen was in meiner Frage steht, bzw. wo es den gesetzlichen oder rechtlichen Anspruch dafür gibt.

§1 VVG i.V.m. A.2.5 AKB GDV 2015

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 18:06:35 Uhr:


sorry leider kann ich die frage nicht mehr löschen

ja, jetzt sei net eingeschnappt.

sag doch mal an was lost ist.

Jo,............wollte nur wissen ob es wie bei der fiktiven Abrechnung für die Versicherer Möglichkeiten gibt sich um die Leistung zu drücken. Künftig lese ich mal besser die AGB oder suche im Web. Tausend und einen DANK für die Hilfe.

auch hier gilt das Vertragswerk.
es gibt sogar versicherer die bei bestimmten Gefahren (Glas) gar keine fiktive Abrechnung anbieten.
auch wenn du es gerne hättest, eine pauschale antwort gibt es nicht.

der kaskoversicherer wird aber mit sicherheit keine stundenverrechnungsätze von BMW,Audi oder MB zahlen, wenn diese nicht tatsächlich angefallen sind.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 14. November 2015 um 18:28:55 Uhr
der kaskoversicherer wird aber mit sicherheit keine stundenverrechnungsätze von BMW,Audi oder MB zahlen, wenn diese nicht tatsächlich angefallen sind.

Ach nein? Dann lies mal, ganz aktuell vom 11.11.2015: BGH IV ZR 426/14

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 14. November 2015 um 17:05:31 Uhr:


...
habe ich bei einem Kaskoschaden (freie Werkstattwahl, 0 € SB) Anspruch auf Reparatur in der Vertragswerkstatt?
...

Freie Werkstattwahl bedeutet, dass du dich von der Versicherung nicht auf eine deren Werkstätten verweisen lassen musst. Du kannst dir also eine Werkstatt aussuchen, sofern deren Verrechnungssätze nicht den üblichen Rahmen sprengen.

Du kannst also nicht bei Ferrari reparieren lassen, wenn du einen Dacia fährst.

Mit deiner Markenwerkstatt machst du i. d. R. nichts verkehrt.

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