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Kasko-Schaden oder Haftpflicht?

Themenstarteram 29. Dezember 2019 um 9:55

Nach 40 Jahren unfallfreies manövrieren im Straßenverkehr hat es mich nun auch erwischt und bräuchte daher einmal euer Fachwissen.

Der Reihe nach:

Mein Wagen ist Vollkasko versichert.

Neupreis 2017- 68000,- Euro, gekauft und angemeldet im Januar 2019 für 40000,- Euro mit 7 km Laufleistung, also relativ noch Neuwagen.

Beim alljährlichen Vorweihnachtstrubel auf unseren Straßen traf ich am 21.12.19 auf jemanden dessen Vorhaben zur gleichen Sekunde wie mein Vorhaben stattfinden sollte. Beim Rückwärts ausparken aus einer Parklücke auf die quer zum Parkplatz verlaufene Straße in den fließenden Links-Rechts-Verkehr hinein kollidierte ich mit jemandem der das gleiche Manöver von einem gegenüberliegenden Parkplatz vorhatte. Wir beide wollten jeweils gleichzeitig rückwärts aus unserem Parkplatz heraus auf die gegenüberliegende Straßenseite einfädeln, um unsere Fahrt jeweils entgegengesetzt fortzusetzen. Ich war schon über einen Meter auf der Gegenfahrbahn als mein Wagen mit dem anderen Verkehrsteilnehmer kollidierte. Wir haben uns einfach gegenseitig übersehen, weil jeder damit beschäftigt war den Verkehr zu beobachten und eine Lücke in den Verkehr hineinzufinden.

Polizei wurde hinzugezogen aber es wurde kein Unfallbericht aufgenommen, sondern man erklärte uns das jeder eine Teilschuld zu tragen hätte und ob wir mit einer mündlichen Verwarnung einverstanden wären. Hieß so viel wie, schaut einmal zu, dass ihr mit euren Versicherungen klarkommt, denn alles Weitere kostet nur bürokratischen Aufwand der noch teurer werden wird. Der Schaden wäre auch ohnedies für jeden erheblich. Okay, wir waren einverstanden, tauschten unsere Personalien und Versicherungskarten aus und fuhren weiter.

Daheim angekommen meldete ich sofort den Schaden erst einmal meiner Versicherung.

Danach, gleich montags nach diesem besagten Unfall-Wochenende, fuhr ich in eine Vertragswerkstatt und ließ für meinen Wagen einen Kostenvoranschlag erstellen. Kilometerstand jetzt 4890 km auf der Uhr. Der Mitarbeiter dieser Werkstatt empfahl mir einen RA, weil dieser Schaden und Unfallhergang nicht so ganz ohne wäre. Habe ich dann auch veranlasst und der Termin steht für den 02.01.2020.

Letzten Freitag bekam ich von meiner V-Werkstatt einen detaillierten Kostenanschlag/ Kalkulation mit 10 dokumentierten Fotos über den Schaden und die beläuft sich auf 4270,- Euro für die Instandsetzung des Schadens.

Gestern am Samstag veranlasste ich dennoch vorsichtshalber vorab und in Eigenregie bei einem Dipl.-Ing. (FH) einer unabhängigen Kfz-Prüfstelle und Sachverständigenbüro ein Gutachten zu erstellen. Das Gutachten, auch wieder mit Fotos dokumentiert, kann noch ergänzt werden, wenn in der Werkstatt nach Abbau der Heckschürze, Stoßstange etc. eventuell weitere Schäden festgestellt werden sollten.

Ich denke, dass ich so weit alles zusammengestellt habe für meinen Besuch beim Anwalt im kommenden Jahr. Versicherungspolicen für KFZ und Rechtsschutz, Unfallbericht über den Hergang erstellt und Kopie meiner Versicherungsmeldung.

Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite hat sich inzwischen schon bei mir mit einer Datenschutzerklärung, die auch die Schadensnummer beinhaltet, gemeldet und sonst war noch nichts dabei.

Bin mir momentan nicht sicher alles getan zu haben um einen reibungslosen Ablauf erwarten zu können.

Hat vielleicht noch jemand von euch einen Tipp oder Idee was ich noch beachten sollte oder ob noch etwas fehlt zur Sache und wichtig ist?

Für eure Antworten und Tipps wäre ich euch sehr Dankbar.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 23. Januar 2020 um 14:32

Update:

Zunächst einmal möchte ich euch, den Experten die sich in diesem Unterforum befinden und ihre Freizeit für uns, mehr oder weniger Laien diesem eher unschönen Bereich der Mobilität, opfern, ganz herzlichst danken. Ohne eure fachlichen kompetente Ratschläge und Hinweise wäre mir wohl ein erheblicher finanzieller Anteil zur Schadensregulierung verwehrt geblieben.

Die Schadensregulierung über die Quotenvorrecht-Regelung war in meiner Situation, weil die Schuldfrage wohl eher auf 50 % – 50 % hinauslief, auf alle Fälle die richtige Vorgehensweise.

Vielleicht hilft dem ein oder anderen User oder selbst Betroffenen, meinen Ablauf der Reihenfolge nach jetzt zu schildern und trägt zu einer Entscheidungshilfe bei.

Der Unfall ereignete sich am 21.12.19 und am selben Tag noch verständigte ich meine Haftpflicht-Versicherung über den Schadenshergang. Am 27.12.19 fuhr ich in eine Vertragswerkstatt meiner Wahl und ließ einen Kostenvoranschlag für eine Instandsetzung erstellen und nahm am gleichen Tag vorsichtshalber Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt auf, dem ich meinen Fall schilderte. Am 28.12.19 beauftragte ich in Eigenregie ein freies unabhängigen Sachverständigen und Prüfingenieur-Büro mir ein Gutachten zu erstellen und legte dem Sachverständigen den Kostenvoranschlag der Werkstatt vor damit er sich die Teilenummern, etc. nicht extra heraussuchen musste. Dieses anschließend von ihm erstellte Gutachten, welches natürlich detaillierter aufgelistet war und über 1300 Euro über dem Kostenvoranschlag lag, wurde mir am 03.01.20 vom Ingenieurbüro zugestellt. Am selben Tag noch unterrichtete ich meiner Versicherung mein Vorhaben, meine Vollkasko für meinen gesamten Schaden in Anspruch nehmen zu wollen. Den Vollkaskoschaden meldete ich online und reichte dabei einen kurzen Unfallhergangs Bericht mit Unfallskizze und mein Gutachten über die Onlineplattform ein. Ein extra Gutachter, eventuell von meiner Versicherung beauftragt, um ein eigenes Bild des Schadens zu erstellen, wovon ich allerdings auch ausging, wurde nicht bestellt, sondern man prüfte und orientierte sich an meinem Gutachten. 3 Wochen später teilte man mir mit, dass sie die Summe vorerst ohne Mehrwertsteuer auf mein Konto überwiesen hätten und die Differenz später nach Vorlage einer Reparaturrechnung zusammen mit dem Nutzungsausfall (in voller Höhe wie aus dem Gutachten ersichtlich und berechnet) begleichen werden. In der Summe enthalten ist auch schon die Wertminderung in voller Höhe wie sie aus dem Gutachten hervorging. Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse fällt bei mir nicht an da dies in der Kasko-Versicherung unter Rabattschutz enthalten ist. Daher, dass ich diese Versicherung mit dem Neukauf des Wagens am 31.01.2019 neu abgeschlossen habe begann auch das neue Versicherungsjahr wieder im Januar 2020 und somit ist ein Freischaden pro Versicherungsjahr gleich wieder gegeben, was ich allerdings tunlichst vermeiden möchte. Anschließend unterrichtete ich meinen Anwalt darüber, dass die Summe so weit zur Verfügung gestellt wurde und er teilte der gegnerischen Versicherung gleich mit, bzgl. schon auf vorheriger Korrespondenz zum Schaden, die Gutachterkosten sowie der Selbstbehalt quotenbevorrechtigt/kongruent mit einer 100 %-ige Regulierung und die Kostenpauschale gemäß Haftungsquote von jeweils 50 % zu erfolgen hätte.

Auch diese Rechnung wurde anerkannt und ist inzwischen reibungslos über die Bühne gegangen. Alles in allem bin ich etwas überrascht dass doch alles bisher relativ zügig voranschritt.

Also ich denke schon das ohne Verkehrsrechtsanwalt keine zügige Bearbeitung erfolgen wird, kann mich aber auch irren.

Ob der Ablauf so in dieser Art üblich ist kann ich wirklich nicht beantworten da es sich um meinen ersten Unfall handelte und ich hätte eher erwartet, dass die Versicherung eher mehr blocken würde mit vielleicht Gegengutachten oder ähnlichem, oder auch direkt mit meiner Werkstatt abrechnet, anstatt die Schadenssumme zuerst auf mein Konto zu überweisen.

Am Montagmorgen fahre ich meinen Wagen in die Werkstatt und nachmittags hole ich ihn wieder ab, so der Ablaufplan meiner Werkstatt. Mein Freundlicher stellt mir für diese Zeit kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung und somit erspare ich meiner Versicherung die Arbeit einer Ersatzbeschaffung und auch den Nutzungsausfall.

Und dann hoffe ich sehr, dass ich nie wieder in eine solche Situation komme.

Nochmals vielen Dank an euch!

27 weitere Antworten
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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2019 um 18:31:01 Uhr:

korrekt :)

Danke euch Beiden.

Wollte die Kompetenz von Paul nicht in Frage stellen. :)

Kein Problem Klaus. :)

Themenstarteram 30. Dezember 2019 um 5:10

Guten Morgen zusammen.

Bezüglich auf die Quotenreglung stellt sich mir jetzt eine für mich interessante und gleichzeitig aber knifflige Frage.

Mit meiner Kasko-Versicherung sind Fahrzeug und Fahrzeugteile umfassend versichert.

Was konkret bedeute das jetzt auf meinen Fall bezogen?

Eine Rückstufung meiner HP und VK sieht mein Vertrag, weil Rabattschutz besteht, bei einem Schaden pro Jahr also nicht vor und steht mir somit auch nicht in Aussicht.

Wird dann mein Versicherungsschaden, bei der Quotenvorrecht-Reglung, auf das neue Jahr nicht übertragen, wenn die HP der Gegenseite für einen Stufungsschaden aufkommen muss und ein, ich nenne es einmal Frei- Schaden pro Versicherungsjahr bliebe bestehen?

Ich stelle euch dazu einmal eine detaillierte Zusammenfassung meiner Versicherung zusammen.

Umfang vom Versicherungs-Paket nennt sich > Kfz-Versicherung „Premium“ < und darin enthalten sind:

· Kfz-Haftpflichtversicherung.

. Kfz-Umweltschadenhaftpflicht: bietet Schutz, wenn man gegen mich öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz erhebt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf mit dem Fahrzeug verursachte Umweltschäden.

· Kasko-Versicherung

Die Kfz-Haftpflicht-, die Kfz-Umweltschadenhaftpflicht, die Kasko-Versicherung und der Kfz-Schutzbrief sind rechtlich voneinander getrennte selbstständige Verträge.

Folgende Zusatz-Bausteine wurden vereinbart und sind zusätzlich im Vertrag enthalten:

Rabattschutz: Mit dem Baustein Rabattschutz vermeiden Sie die Rückstufung. In der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkasko belastet jeweils ein Schaden pro Kalenderjahr die Schadenfreiheitsklasse nicht.

Mobilität: Mit dem Baustein Mobilität besteht Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im Ausland.

Kasko Plus: Mit dem Baustein Kasko Plus zahlen wir für Betriebsmittel, beschädigte Leuchtmittel, eine erforderliche Innenraumreinigung, beschädigte Vignetten,

• Autodecken, Reiseplaids oder Edelpelze

• Campingausrüstung (soweit nicht fest eingebaut)

• Daten-, Bild- und Tonträger

• Ersatzteile

• Fahrerkleidung

• Faltgaragen, Regenschutzplanen

• Fotoausrüstung

• Funkrufempfänger

• Garagentoröffner (Sendeteil)

• Heizung (soweit nicht fest eingebaut)

• Magnetschilder

• Markisen

• Maskottchen

• mobile Navigations- und Multifunktionsgeräte

• Mobiltelefone

• Vorzelte

• Doppelpegelanlage

• Head-up-Display

• Nachtsicht-Assistent und damit zur Anzeige notwendige

technische Einrichtungen; auch als Bestandteil

eines Ausstattungspakets

• Abstandsregeltempomat/automatische Distanzregelung;

auch als Bestandteil eines Ausstattungspakets

• nicht serienmäßige Kotflügel Verbreiterung und Vollverkleidung

• Panzerglas

• individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen

und -beschriftungen sowie besondere

Oberflächenbehandlungen

• Änderungen an Fahrwerk und/oder Triebwerk zur

Leistungssteigerung oder Verbesserung der Fahreigenschaften

• nicht serienmäßiges Interieur, das dem persönlichen

Komfort dient (z. B. Lederausstattung)

• einen Satz Räder mit Sommer- oder Winterbereifung

• Dach- und Heckträger

• Gepäckabdeckung (Netz, Rollo, Gitter)

• Dach-/Motorradkoffer und Hardtop

• Kindersitze

• Schneeketten

Smart Repair: Wir bieten den Baustein Smart Repair. Der Baustein Smart Repair bietet Ihnen eine zusätzliche Möglichkeit der Schadensbeseitigung bei kleinen Schäden bis 200,- Euro.

Wertschutz: Mit dem Baustein Wertschutz zahlen wir eine Wertminderung. Voraussetzung ist, dass Sie uns ausreichend nachweisen, dass Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wurde oder Sie ein anderes Fahrzeug erworben haben. Mit dem Baustein Wertschutz verlängert sich die Neupreisentschädigung für Neufahrzeuge, die Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge und bietet höhere Entschädigung für ältere Fahrzeuge. Verlängert wird der Zeitraum, in dem die Leistungsgrenze der Neu- oder Kaufpreis ist, auf 24 Monate. Mit dem Baustein Wertschutz verzichtet die Versicherung zusätzlich auf den Abzug neu für alt und zahlt Gebühren für Zulassungs-, Überführungs- oder Verwaltungskosten.

Werkstattwahl: Wir bieten für Pkw den Baustein Werkstattwahl. Haben Sie für einen Pkw unseren Baustein Werkstattwahl vereinbart, überlassen wir Ihnen die Auswahl der Werkstatt.

KFZ-Schutzbrief

Ja, das war damals beim Bekannten auch ein Thema, wo die Gegenseite erst nach mehreren Anläufen gezahlt hat.

 

Der Stufungsschaden wird nur für die VK, aber nicht HP bezahlt und auch nur, wenn ein bezifferbarer Schaden, d.h. Höherstufung und höhere Prämie vorliegt.

 

Daraus resultiert bei Rabattschutz, dass es eben keinen Stufungsschaden geben kann und damit keine Entschädigung.

Nicht ganz. Es kann dann Freistellung für den Stufungsschaden verlangt werden, wenn beim Versicherungswechsel das Schadengrundjahr mit dem Schaden weitergeleitet werden würde (was in der Regel der Fall ist).

Ja, das ist aber eher theoretisch, wenn man wechseln möchte bzw. ein selbst verschuldeter Unfall hinzu kommt. Daher ist der Rabattretter in dem Fall erst mal negativ, weil man höhere Beiträge bezahlt und dies eigentlich der gegnerischen Versicherung und nicht einem selbst zu Gute kommt.

Des Weiteren ist auch der Ausgleich des Stufungsschadens nicht komplett gerecht, da i.d.R. nur die nächsten 5 Jahre bei einem fiktiven Verlauf bei gleichen Tarifmerkmalen kompensiert werden.

Verändern sich die Tarifmerkmale zuungunsten (z.B. höhere Laufleistung), hat man Pech, andernfalls kann man ggf. z.B. auch sparen, wenn man vorübergehend Werkstattbindung oder eine höhere SB mit rein nimmt) und hat einen geringeren Stufungsschaden als erstattet.

So hat es z.B., mein Bekannter gemacht, da kein Rabattretter vorhanden war, und hat für dieses Jahr die Werkstattbindung mit reingenommen und so Beitrag im Vergleich zum Stufungsschaden gespart.

Der Freistellungsanspruch geht auf eine zeitlich nicht begrenzte jährliche Leistung, die jeweils einzeln zu berechnen ist. Ist halt nervig und deshalb wird das ggf. durch Vergleich mit einer Einmalzahlung abgefunden. Muss man sich aber nicht drauf einlassen.

Das mag sein, aber die meisten werden keine Lust haben, jedes Jahr aufs Neue mit der gegnerischen Versicherung den im entsprechenden Jahr entstandenen Stufungsschaden erneut einzufordern, vor allem da die einzelnen Stufungsschäden nur in der VK jedes Jahr kleiner werden und bei den meisten, gerade mit SF über 10 vor dem Schaden, sich im Bereich unter 100 € bewegen dürften.

Davon dann noch die Quote mit hier 50 % gerechnet, bleiben etwa 50 € pro Jahr übrig. Bei meinem Bekannten waren es etwa 600 € über die nächsten Jahre mit Rückstufung von SF9 nach SF 2. Bei ihm dank Quote von 2/3 dann 400 € als Sofortabfindung. Im ersten Jahr war der Stufungsschaden 115 €, im letzten betrachteten Jahr noch 70 €, wobei bei ihm sogar die nächsten 7 Jahre betrachtet worden sind.

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 14:32

Update:

Zunächst einmal möchte ich euch, den Experten die sich in diesem Unterforum befinden und ihre Freizeit für uns, mehr oder weniger Laien diesem eher unschönen Bereich der Mobilität, opfern, ganz herzlichst danken. Ohne eure fachlichen kompetente Ratschläge und Hinweise wäre mir wohl ein erheblicher finanzieller Anteil zur Schadensregulierung verwehrt geblieben.

Die Schadensregulierung über die Quotenvorrecht-Regelung war in meiner Situation, weil die Schuldfrage wohl eher auf 50 % – 50 % hinauslief, auf alle Fälle die richtige Vorgehensweise.

Vielleicht hilft dem ein oder anderen User oder selbst Betroffenen, meinen Ablauf der Reihenfolge nach jetzt zu schildern und trägt zu einer Entscheidungshilfe bei.

Der Unfall ereignete sich am 21.12.19 und am selben Tag noch verständigte ich meine Haftpflicht-Versicherung über den Schadenshergang. Am 27.12.19 fuhr ich in eine Vertragswerkstatt meiner Wahl und ließ einen Kostenvoranschlag für eine Instandsetzung erstellen und nahm am gleichen Tag vorsichtshalber Kontakt mit einem Verkehrsrechtsanwalt auf, dem ich meinen Fall schilderte. Am 28.12.19 beauftragte ich in Eigenregie ein freies unabhängigen Sachverständigen und Prüfingenieur-Büro mir ein Gutachten zu erstellen und legte dem Sachverständigen den Kostenvoranschlag der Werkstatt vor damit er sich die Teilenummern, etc. nicht extra heraussuchen musste. Dieses anschließend von ihm erstellte Gutachten, welches natürlich detaillierter aufgelistet war und über 1300 Euro über dem Kostenvoranschlag lag, wurde mir am 03.01.20 vom Ingenieurbüro zugestellt. Am selben Tag noch unterrichtete ich meiner Versicherung mein Vorhaben, meine Vollkasko für meinen gesamten Schaden in Anspruch nehmen zu wollen. Den Vollkaskoschaden meldete ich online und reichte dabei einen kurzen Unfallhergangs Bericht mit Unfallskizze und mein Gutachten über die Onlineplattform ein. Ein extra Gutachter, eventuell von meiner Versicherung beauftragt, um ein eigenes Bild des Schadens zu erstellen, wovon ich allerdings auch ausging, wurde nicht bestellt, sondern man prüfte und orientierte sich an meinem Gutachten. 3 Wochen später teilte man mir mit, dass sie die Summe vorerst ohne Mehrwertsteuer auf mein Konto überwiesen hätten und die Differenz später nach Vorlage einer Reparaturrechnung zusammen mit dem Nutzungsausfall (in voller Höhe wie aus dem Gutachten ersichtlich und berechnet) begleichen werden. In der Summe enthalten ist auch schon die Wertminderung in voller Höhe wie sie aus dem Gutachten hervorging. Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse fällt bei mir nicht an da dies in der Kasko-Versicherung unter Rabattschutz enthalten ist. Daher, dass ich diese Versicherung mit dem Neukauf des Wagens am 31.01.2019 neu abgeschlossen habe begann auch das neue Versicherungsjahr wieder im Januar 2020 und somit ist ein Freischaden pro Versicherungsjahr gleich wieder gegeben, was ich allerdings tunlichst vermeiden möchte. Anschließend unterrichtete ich meinen Anwalt darüber, dass die Summe so weit zur Verfügung gestellt wurde und er teilte der gegnerischen Versicherung gleich mit, bzgl. schon auf vorheriger Korrespondenz zum Schaden, die Gutachterkosten sowie der Selbstbehalt quotenbevorrechtigt/kongruent mit einer 100 %-ige Regulierung und die Kostenpauschale gemäß Haftungsquote von jeweils 50 % zu erfolgen hätte.

Auch diese Rechnung wurde anerkannt und ist inzwischen reibungslos über die Bühne gegangen. Alles in allem bin ich etwas überrascht dass doch alles bisher relativ zügig voranschritt.

Also ich denke schon das ohne Verkehrsrechtsanwalt keine zügige Bearbeitung erfolgen wird, kann mich aber auch irren.

Ob der Ablauf so in dieser Art üblich ist kann ich wirklich nicht beantworten da es sich um meinen ersten Unfall handelte und ich hätte eher erwartet, dass die Versicherung eher mehr blocken würde mit vielleicht Gegengutachten oder ähnlichem, oder auch direkt mit meiner Werkstatt abrechnet, anstatt die Schadenssumme zuerst auf mein Konto zu überweisen.

Am Montagmorgen fahre ich meinen Wagen in die Werkstatt und nachmittags hole ich ihn wieder ab, so der Ablaufplan meiner Werkstatt. Mein Freundlicher stellt mir für diese Zeit kostenlos einen Ersatzwagen zur Verfügung und somit erspare ich meiner Versicherung die Arbeit einer Ersatzbeschaffung und auch den Nutzungsausfall.

Und dann hoffe ich sehr, dass ich nie wieder in eine solche Situation komme.

Nochmals vielen Dank an euch!

Glückwunsch, allerdings wundert mich sehr, dass deine eigene VK dir die Wertminderung und den Nutzungsausfall erstattet hat, denn dies obliegt nur der gegenerischen HP.

 

Oder hast du das in deiner VK separat vereinbart? Denn zumindest der Nutzungsausfall unterliegt auch der Quote, die die gegnerische HP und nicht die eigene VK festlegt.

 

Ebenso wundert mich, dass die VK anstandslos das Gutaschten des von dir beauftragten Gutachter übernommen hat, da sie eigentlich das Weisungsrecht hat und daher üblicherweise selber den Gutachter stellen möchte.

 

Zudem wirst du so auf den anteiligen Kosten des Gutachters sitzen bleiben, da diese Kosten ebenfalls der Quote unterliegen.

Themenstarteram 23. Januar 2020 um 18:32

Hallo @hydrou, danke dir.

Folgende Zusatz-Bausteine sind in meiner VK enthalten: Kasko Plus, Schutzbrief, Rabattschutz, Mobilität (Ersatzfahrzeug), Wertschutz (Wertminderung), Smart Repair und Werkstattwahl. Die Versicherung im Ganzen kostet mich 636,- Euro im Jahr.

Meine Versicherung bot mir ein Ersatzfahrzeug ihres Vertragspartners (Rent a car oder so ähnlich) an und die Differenz zu der im Gutachten angewiesenen Nutzungsausfallentschädigung, die mit 59,- Euro pro Tag vom Sachverständigen errechnet und angegeben ist, auszugleichen. Darauf werde ich allerdings verzichten weil mir meine Werkstatt für den Tag kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt.

Die Gutachten-Rechnung von 845,Euro und die 300,- Euro Selbstbehalt wurden zu 100 % von der gegnerischen Versicherung übernommen und die Unkostenpauschale halt eben nur der Haftungsquote von 50 %.

Ja mich hat es auch gewundert, das meine Versicherung nicht ihren eigenen Gutachter bei mir vorbeigeschickt hat.

Einzig die Position „Kleinteile“ in Höhe von 72,- Euro wurden von „Control Expert Prüfung Gutachten“ gestrichen und damit kann ich gut leben.

Gut, dann ist das aber ein besondererund sehr spezieller Fall bei dir, da die erwähnten Punkte üblicherweise eben gerade nicht in der VK enthalten sind. Ebenso gibt es normalerweise Probleme, wenn man im Kaskofall selber einen Gutachter beauftragt. Und dass die gegnerische Versicherung anstandslos den kompletten Gutachter bezahlt ebenso. Freut mich für dich, ist aber so eher die Ausnahme als die Regel.

Themenstarteram 24. Januar 2020 um 4:36

Mein Fall ist noch nicht einmal ein besonders sehr spezieller, sondern nur eine normale Kasko-Versicherung, die ich mir vor Abschluss im Onlineportal der Versicherung so zu einem Premium Schutz konfiguriert habe. Hier einmal ein Auszug aus der AKB und dort heißt es unter A.3 wie folgt:

A.3

Welche rechtlich selbstständigen Versicherungsarten kann Ihre Kfz-Versicherung umfassen? Welchen Versicherungsschutz können Sie zusätzlich noch wählen?

• Kfz-Haftpflicht

• Kfz-Umweltschadenhaftpflicht

• Teilkasko

• Voll- inkl. Teilkasko

• Kfz-Schutzbrief

Sie können im Komfortschutz die Bausteine Eigenschaden, Elektro Plus, GAP-Deckung, Kasko Plus,

Kfz-Schutzbrief, Mobilität, Rabattschutz, Smart Repair, Werkstattwahl und Wertschutz wählen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Basisschutz versichern, können Sie nur die Bausteine Kfz-Schutzbrief und

Werkstattwahl wählen.

Wenn Sie die Bausteine Kfz-Schutzbrief, Mobilität, Kasko Plus und Wertschutz wählen, haben Sie den

Premium Schutz.

Haben Sie eine Kfz-Haftpflicht und eine Kasko, können Sie die Bausteine Mobilität und Rabattschutz nur einheitlich

für beide Versicherungsarten vereinbaren.

Sie können vom Basisschutz nicht in den Komfortschutz oder Premium Schutz wechseln, wenn ein Kfz Haftpflicht oder Vollkaskoschaden eingetreten ist, der den Schadenfreiheitsrabatt belastet und noch zur Rückstufung

führt. Wenn die Rückstufung erfolgte, können Sie in den Komfortschutz oder Premium Schutz wechseln.

Inzwischen hat meine Versicherung, im Laufe etwa Mitte des letzten Jahres, Ihre Angebote geändert und das Paket, welches ich noch im Januar 2019 abschließen konnte, wird so in dieser Konstellation nicht mehr angeboten.

Das Gutachten wurde ursprünglich nicht für meine Kasko erstellt, sondern für die gegnerische Haftpflicht-Versicherung angefertigt. Daher trägt es die Überschrift: „Haftpflichtschaden-Gutachten“. An dem Tag der Erstellung des Gutachtens hatte ich noch keinerlei Kenntnis von Quotenvorrecht und keinen einzigen Plan für die Schadensregulierung. Auf die Quotenvorrechts-Reglung habt Ihr mich hier im Forum erst darauf hingewiesen. Mein Anwalt hatte zunächst auch Bedenken bzgl. zur Bestimmung des Gutachtens aber ich sagte ihm, das ich es so meiner Kasko-Versicherung einreichen würde, weil es ja schließlich am Schaden selbst und am Schadeninstandsetzens Verfahren nichts ändern würde. Darauf erwiderte mein Anwalt ich könnte es ja einmal so versuchen.

Der Sachverständige, der das Gutachten erstellte ist vom KUS Kfz-Prüfstellen & Sachverständigenbüro und meine Werkstatt, die ich in meiner Nähe gefunden habe, wurde am 23. September 2019 in Mannheim mit dem Volvo Excellence Award 2019 ausgezeichnet.

Vielleicht schließt meine Versicherung, aus all diesen Komponenten im Zusammenspiel, daraus das eine seriöse Abwicklung der Schadensregulierung gewährleistet ist. Ich weiß es wirklich nicht warum alles nahtlos Hand in Hand übergeht aber es scheint, wenigstens bis zum jetzigen Zeitpunkt, alles reibungslos abzulaufen.

Ich denke aber auch das die gegnerische Versicherung hier in meinem Fall der Schadensregulierung so am günstigsten wegkommt und daher anstandslos mitarbeitet.

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