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Kardanwelle Garantie ?

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 7:16

Moin

ich habe da mal eine frage.

ich habe am 18.05.2018 mein Benz gekauft vom Händler jetzt ist die Kardanwelle kaputt gegangen.

Jetzt Redet der Händler davon er hätte gesagt auf das Auto gibt es keine Garantie.

aber mein Bruder und ein Freund sagen mir er muss es auf Gewährleistung selber heile machen.

als ich gestern beim Händler angerufen habe und gefragt ab wie Teuer es würde konnte er mir es nicht sagen und als ich gesagt habe bei Ebay gibt es die Kardanwelle schon für 75 Euro war er sauer auf mich ^^

Beste Antwort im Thema

Grundsätzlich ist ein Händler zwar gewährleistungspflichtig für von ihm verkaufte Ware. Aber hat er sie überhaupt verkauft? Oftmals treten Händler nur als Vermittler zwischen Vorbesitzer und Käufer auf und haften entsprechend für nichts. Auch werden ältere, preiswert angebotene Autos zwecks Haftungsausschluss gerne als Bastlerware deklariert. Wer als Käufer sowas akzeptiert, kann hinterher schlecht argumentieren, daran sei was regresspflichtig kaputtgegangen.

Abgesehen davon gibt es anerkannte Verschleissartikel wie Reifen, Bremsen, Schmierstoffe etc., deren Zustand nach einer gewissen Fahrleistung ohnehin nicht reklamierbar ist. Ansichtssache, ob, zumindest bei älteren Fahrzeugen, nicht auch Kupplungsbeläge, Radlager oder eben auch Kardangelenke unter diese Kategorie fallen können.

Dazu liegt, da Kauf ja bereits vor mehr als 6 Monate erfolgte, die Beweislast, dass die Welle infolge eines Mangels kaputtgegangen ist, der bereits bei Kauf bestanden hat, jetzt bei dir!

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Grundsätzlich ist ein Händler zwar gewährleistungspflichtig für von ihm verkaufte Ware. Aber hat er sie überhaupt verkauft? Oftmals treten Händler nur als Vermittler zwischen Vorbesitzer und Käufer auf und haften entsprechend für nichts. Auch werden ältere, preiswert angebotene Autos zwecks Haftungsausschluss gerne als Bastlerware deklariert. Wer als Käufer sowas akzeptiert, kann hinterher schlecht argumentieren, daran sei was regresspflichtig kaputtgegangen.

Abgesehen davon gibt es anerkannte Verschleissartikel wie Reifen, Bremsen, Schmierstoffe etc., deren Zustand nach einer gewissen Fahrleistung ohnehin nicht reklamierbar ist. Ansichtssache, ob, zumindest bei älteren Fahrzeugen, nicht auch Kupplungsbeläge, Radlager oder eben auch Kardangelenke unter diese Kategorie fallen können.

Dazu liegt, da Kauf ja bereits vor mehr als 6 Monate erfolgte, die Beweislast, dass die Welle infolge eines Mangels kaputtgegangen ist, der bereits bei Kauf bestanden hat, jetzt bei dir!

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 8:13

Der Händler hat es mir verkauft

Hallo,

da hier keiner den Vertrag kennt und es in dem Bereich viele Fallstricke gibt, lass dich beim Rechtsanwalt beraten.

Hast du eine Rechtsschutz können dir die Kosten egal sein.

Ansonsten kostet eine Beratung um 150 - 200 € .

Ich würde zum Anwalt gehen.

Den Mangel hast du hoffentlich zum Datum X schriftlich, am besten per Einschreiben, beim Händler angezeigt.

LG

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 8:28

Das Auto steht beim Händler und würd da heile gemacht

Auf Kosten des Händlers?

Warum dann die Anfrage hier?

LG

Themenstarteram 6. Dezember 2018 um 8:38

Nein nicht auf kosten vom Händler auf meine Kosten bz ich hin gesagt Amt würde zahlen

...diese Frage ist berechtigt :rolleyes:

Jetzt wird es interessant......welches Amt zahlt denn so etwas???

Zitat:

@aston3457 schrieb am 6. Dezember 2018 um 09:21:38 Uhr:

....lass dich beim Rechtsanwalt beraten.

Hast du eine Rechtsschutz können dir die Kosten egal sein.

Ansonsten kostet eine Beratung um 150 - 200 € .

Ich würde zum Anwalt gehen.

Stellt sich der Händler völlig dummdreist oder will man mit dem eigenen Kopf partout "durch die Wand", bleibt letztlich nur dieser Weg. Da die Dinge in solchen Fällen aber meist nicht ganz so klar liegen wie es, einseitig betrachtet, scheint und ein Kardanwellentausch auch kein riesiger Aufwand ist, könnte man auch erst mal einen für beide Seiten akzeptablen Kompromiss suchen, etwa dem Händler die 75€ Welle auf eigene Rechnung zum kostenlosen Einbau anzuliefern und ihn sinnvollerweise bei dieser Gelegenheit noch Getriebe- und Differentialöl wechseln lassen;)

Zitat:

@scottydxb schrieb am 6. Dezember 2018 um 09:38:52 Uhr:

...diese Frage ist berechtigt :rolleyes:

Jetzt wird es interessant......welches Amt zahlt denn so etwas???

Das Amt für Märchenwesen und geheime Zaubersprüche natürlich... Weiß doch jeder!

@Daemonarch Nein, da hast Du ausnahmsweise unrecht.

Das „Amt für öffentliche Beförderungsmittel“ (kurz AföB) zahlt einmal jährlich, im Zuge der Minderbelastung mit Schadstoffen in den Ballungsgebieten, Prämien für die Anschaffung eines Lastenfahrrades aus. Sollte die Möglichkeit eines Erwerbs oder durch etwaige Umstände eines nicht zustande gekommenden/er Vertragspartner/s ausgeschlossen werden, kann einmalig i.l.d.l. die Kardanwelle folgender, als unbedenklich eingestufter Fahrzeuge gewechselt werden:

Mercedes W 210

Das finde ich mal richtig gut!

Werde ich sofort machen lassen...

:-) :-)

Themenstarteram 7. Dezember 2018 um 8:06

Wer es nicht weiß wer die finanziellen Mittel nicht hat kann sich an die Agentur für Arbeit wenden

:eek::eek::confused:

Super! Danke für den Tipp.

Ich wusste gar nicht, dass die Agentur für Arbeit auch für die Kosten von Kardanwellenreparaturen zuständig ist.

Na dann nichts wie hin, ich brauche neue schicke Felgen. Falls jemand einen neuen Auspuff oder etwas anderes für sein Auto braucht, der kann gerne mitgehen. Dann brauchen sie nur einen einzigen Scheck mit dem Gesamtbetrag auszustellen :rolleyes::p;)

(falls jetzt jemand die versteckte Kamera sucht. Es gibt keine.:cool::))

Zitat:

 

ich habe am 18.05.2018 mein Benz gekauft vom Händler

Ok..Ankaufpreis € 500 oder € 5000...oder sogar € 10.000:confused:

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