ForumW210
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Rost: kann ich die 30 jährige Garantie von Mercedes in Anspruch nehmen?

Rost: kann ich die 30 jährige Garantie von Mercedes in Anspruch nehmen?

Mercedes E-Klasse S210
Themenstarteram 21. September 2010 um 16:26

ROST BEI E-KLASSE W210 KANN ICH DIE 30 JÄHRIGE GARANTIE VON MERCEDES IN ANSPRUCH NEHMEN FAHRZEUG IST ORG SCHECKHEFT BJ:2000

Beste Antwort im Thema
am 21. September 2010 um 16:58

Hallo TE,

vergiß es mit der Rostgarantie, damit kommst Du nicht durch. Ich hab's selber versucht (Durchrostung an der Fahrertür, unsichtbar hinter dem Dichtgummifalz). Die beweisen Dir, daß der Rost aus der falschen Richtung kommt (Stichwort Durchrostung von Innen nach Außen) und damit die 30jährige Durchrostungsgarantie nicht greift. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und selber Hand anlegen, damit das Auto nicht allzu schnell auseinanderfällt. Einen Benz gibt's bei mir nicht mehr.

So long,

(Durchrostungsgarantie beim Mercedes W/S 210 bedeutet, daß er garantiert durchrostet!!!)

32 weitere Antworten
Ähnliche Themen
32 Antworten

Hallo,

30Jahre??

Waren das nicht 10?

Mfg

Nein, dein Auto ist zu alt.

Kulanz gibt es nur bis zu 8 Jahre.

Und dann auch nur wenn das Scheckheft lückenlos ist.

 

 

 

WARUM SCHREIST DU SO? 

Themenstarteram 21. September 2010 um 16:49

1. ist lückenlos und 2. noch nie von der Rostgarantie 30 Jahre gehört

am 21. September 2010 um 16:53

Richtig, es waren nur 10 und das war schon schwierig wenn das Fahrzeug nicht lückenlos zum Assyst war.

In meinem Servicehfeft steht "ein Autoleben lang" und darunter als Fußnote ganz klar "30 Jahre".

Das mit der 30-jährigen Rostgarantie ist so eine richtige Marketing-Geburt: Um in diesen Genuss zu kommen, wirst du tatsächlich einen guten Rechtsanwalt brauchen.

Es gibt nämlich eine ganze Menge Fußnoten und Ausschlussgünde, die dir als Konsument überhaupt nicht zugänglich sind. Habe meinen :) danach gefragt und er meinte: Das darf er mir nicht geben, da wäre Feuer am Dach.

Das ist schon mal rechtlich nicht haltbar; zB dass die Höhe aller Repatursummen (!) auf den Zeitwert des Wagens beschränkt ist; dass MB als "Rost von innen nach außen "nur Rost aus dem Hohlräumen heraus" versteht. Rost aus der Tür heraus ist aber zB nicht gedeckt. Rost, der unter einer intakten Lackschicht (!) entsteht, ebenso nicht.

MB versuchte alle Ansprüche von Erst- und Zweitbesitzern als Kulanz abzuwickeln, um jeden Rechtsanspruch als Präzendenzfall zu vermeiden. Ein Drittbesitzer, der so ein Auto um unter 10.000 Euro gekauft hat, der wird sich den Streit gar nicht erst anfangen bzw. hat meist durch Wartung durch Fremdwerkstatt schlechte Karten. Auch wenn die EU das per Gruppenfreistellungsverordnung an ich abgestellt hat, MB hat da seine Schlupflöcher.

Diese Mobilo-life Garantie ist in meinen Augen bewusst so formuliert worden, dass man alles herauslesen kann, was man will.

Es wird Zeit, dass das mal wer vor Gericht so richtig durchstreitet.

Ich habe es in Österreich versucht, aber da der Wagen ein Importwagen aus Deutschland ist müsste ich in Stuttgart klagen, dass ist für mich nicht zumutbar. Obwohl wenn meine Rechtsschutzversicherung mitziehen würde.

Mir ist das einfach zu blöd. Alleine dafür, dass mich zwei Instanzen hier in Österreich darüber aufgeklärt haben, dass sie nicht zuständig seien, hat zwei Jahre gedauert und 2 Tausender gekostet.

Strittig wären eben,

1. ob Leistungs-Einschränkungen, die nirgendwo einsehbar sind, Gültigkeit haben können.

2. ob es rechtens ist, die Garantie an die Wartung zu binden. Denn nur so kommt man zur alle zwei Jahre fälligen Prüfung auf Korrosion durch einen Kundendienstberater ab dem 5. Jahr. Diese Leistung ist auch gegen Geld nicht einzeln zu beziehen. Nötigung?

3. Was ist "Rost von innen nach außen"?

Themenstarteram 21. September 2010 um 16:56

ist 100% schekheft und sie ist 30 jahre ab 98 von innen nach ausen weis blos nicht was die da mit meinen

 

http://www.autoplenum.de/.../...die-Daimler-AG-gegen-Durchrostung.html

am 21. September 2010 um 16:58

Hallo TE,

vergiß es mit der Rostgarantie, damit kommst Du nicht durch. Ich hab's selber versucht (Durchrostung an der Fahrertür, unsichtbar hinter dem Dichtgummifalz). Die beweisen Dir, daß der Rost aus der falschen Richtung kommt (Stichwort Durchrostung von Innen nach Außen) und damit die 30jährige Durchrostungsgarantie nicht greift. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln und selber Hand anlegen, damit das Auto nicht allzu schnell auseinanderfällt. Einen Benz gibt's bei mir nicht mehr.

So long,

(Durchrostungsgarantie beim Mercedes W/S 210 bedeutet, daß er garantiert durchrostet!!!)

Themenstarteram 21. September 2010 um 17:03

hmmmmmmmmm ich geh mal zu mercedes mal sehen was geht

Zitat:

Original geschrieben von boxer-minden

hmmmmmmmmm ich geh mal zu mercedes mal sehen was geht

Zeige uns doch mal deine Roststellen. :D

am 21. September 2010 um 17:30

Das mit den 30 Jahren ist beim 211er aber nicht beim 210ner.

Da sind es definitiv nur 10 Jahre.

Zitat:

 

mcaudio mcaudio

Bitte lächeln

W211

Das mit den 30 Jahren ist beim 211er aber nicht beim 210ner.

Da sind es definitiv nur 10 Jahre.

Du kannst es noch so oft schreiben, es stimmt dennoch nicht. Bei den neueren W210 sind es auch 30 Jahre. Nur helfen tut es Dir nix, und zwar weder beim W210 noch beim W211, aus den oben beschriebenen Gründen.

Die zehn Jahre sind der Wert für die Kulanz, das ist aber was, worauf sich niemand berufen kann. Kann MB sich frei aussuchen, ob sie es gewähren oder nicht.

am 21. September 2010 um 17:44

Ich hatte auch vor dem 211er einen 210ner und war bei Mercedes wegen Rost. Fahre mal hin und erzähle dort was von 30 Jahren, dann liegen die dort alle auf der Erde und halten sich den Bauch vor Lachen.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Ich hatte auch vor dem 211er einen 210ner und war bei Mercedes wegen Rost. Fahre mal hin und erzähle dort was von 30 Jahren, dann liegen die dort alle auf der Erde und halten sich den Bauch vor Lachen.

Darum geht's ja nicht. Das tun Sie auch, wenn Du mit 'nem 211er ankommst. Dennoch steht 30 Jahre im Serviceheft und wurde damals (irgendwann 98) auch groß so beworben. Mein Vater hat damals deswegen auch einen 2. 210er gekauft, obwohl der erste (97er) schon rostete.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio

Ich hatte auch vor dem 211er einen 210ner und war bei Mercedes wegen Rost. Fahre mal hin und erzähle dort was von 30 Jahren, dann liegen die dort alle auf der Erde und halten sich den Bauch vor Lachen.

Man nennt so was "Arroganz der Macht"

Arroganz kommt aber nur selten gut und noch seltener auch an.

Ich hoffe inständig, dass irgendjemand mal die Herren in Grund und Boden klagt.

Das wird aber wohl nicht passieren.

Ich vermute folgendes: Wenn jemand die ganzen Bedingungen erfüllt und genug Druck macht, findet man ein Agreement und der 'Befriedigte' verpflichtet sich zum Stillschweigen.

Wie schon erwähnt, sind viele nicht betroffen, ich auch nicht:

Mein Auto hat zwar sowohl 'die 30-jährige' als auch den lückenlosen Mercedes-Service.

Allerdings hat er schon ca. 320.000km runter und so wenig Rost nach einigen Behandlungen, dass absehbar erst in 5 Jahren mit Ansprüchen meinerseits zu rechnen wäre.

Dann, mit irgendwas knapp unter 500.000km wird wohl der Restwert so gering sein, dass Mercedes nicht mehr viel zahlen müsste und auch mein Interesse nicht mehr soo groß wäre.

Jawohl, mein größtes Rostproblem sind einige kleine Steinschläge in der vorderen Dachkante, für die ich DB wirklich nicht haftbar machen kann.

Ansonsten sieht der Wagen noch super aus (auch dank der 'Behandlungen').

Loben muss ich den Kundendienstmeister 'meiner' Werksniederlassung: "Die haben damals gespart und geschludert, dafür müssen sie bluten" war sein Kommentar, bevor er mein Auto vor 3 Jahren für 3 volle Wochen in seine Hallen holte. Und die haben damals wirklich gute Arbeit geleistet.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Rost: kann ich die 30 jährige Garantie von Mercedes in Anspruch nehmen?