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Kaputt nach Reparatur

Themenstarteram 10. August 2006 um 21:06

Hallo Liebe Saabianer,

ich habe einige Fragen, die nicht direkt mit Saab zu tun haben, die sich aber um eine Situation drehen, in die jeder von uns, der ein schon älteres Fahrzeug oder eins mit hoher Laufleistung hat und der noch keine vertrauenswürdige Schmiede hat oder nicht selbst versiert genug ist, geraten kann.

Die Situation ist folgende: nachdem Schwierigkeiten mit dem Motor (Sauger, kein Saab, unrunder Lauf, blauer Qualm und Leistungsverlust) aufgetreten sind, wird eine freie Werkstatt aufgesucht, die Probleme werden geschildert und folgende Repararuren am Fahrzeug vorgenommen:

Tausch:

Kolben + Ringe 4. Zylinder

ZK Dichtung

Ansaugkrümmerdichtung

Abgaskrümmerdichtung

Ventildeckeldichtung

Ventilstössel

Keilriemen

Zahnriemen

Spannrolle

Zündkerzen

Wasserpumpe

sämtliche Filter

und Öl.

Angeblich wurde der Motor auch plangeschliffen.

Nach einer Woche in der das Fahrzeug nur gelegentlich bewegt wurde (insgesamt ca. 80km), bleibt das Fahrzeug unerwartet liegen. Diagnose: Pleuellagerschaden. Die Werkstatt, die wenige Tage zuvor die Reparaturen durchgeführt hat, bestreitet, dass es etwas mit ihrer Reparatur zu tun haben könnte oder dass ihnen ein Fehler bei der Diagnose unterlaufen sein kann und bietet für € 500,- plus Einbau einen gebrauchten Austauschmotor an, der zufällig zur Hand ist.

Liegt es nicht an denen, nachzuweisen, dass es nicht an ihnen liegt? Oder wie ist da die Lage? Wie seht Ihr das? Wie ist das generell bei Reparaturen, unabhängig davon, was am Fahrzeug gemacht wurde?

Ob das was gemacht wurde alles hätte gemacht werden müssen, interessiert in diesem Fall nicht, sondern nur wer hier die Kosten der weiteren instandsetzung zahlen muss.

Letztlich hilft im Streitfall nur ein Anwalt aber das soll hier vermieden und alles soll friedlich geregelt werden.

Ich hoffe Fragen wie diese sind ok, falls es da rechtliche Bedenken gibt oder Bedenken, ob diese Fragen hierher passen, liebe Moderatoren, bitte ich um Info oder auch entsprechendes Verschieben des Beitrags.

Liebe Grüße,

Henning

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15 Antworten

Hallo Henning!:)

Diese Motor-Reparatur macht mich nachdenklich.

Kolben mit Kolbenringe am 4. Zylinder erneuert...und die anderen Kolben???

Wieviel hatte der betroffene Motor gelaufen...und welcher Motor ist es denn eigentlich?

Kein Saab...hattest Du extra erwähnt...

Ohne nähere Auskünfte über den Motor, kann man nur eines sagen.:)

Sollte das Pleuellager vom 4.Zylinder betroffen sein, dann hat die Werkstatt da sehrwohl die Finger dran gehabt. Denn ohne Pleuel losschrauben kann man keinen Kolben austauschen.

Einen einzelnen Kolben tauschen ist sowieso schon fraglich, ab 5000km Gesamtlaufleistung nicht zu empfehlen!

Für eine genauere Aussage benötigt man die Schadensdiagnose vor der Reparatur...und eine Schadensdiagnose nach der Reparatur.

Wenn Du rechtlichen Beistand brauchst, dann wende Dich an die Schiedsstelle der KFZ-Innung Deines Kreises.

Findest Du im Internet...KFZ-Innung

Aus meinem Bauch heraus war die Motorreparatur von vornherein für die Katz´.:(

Ich möchte noch einen draufsetzen:

Kolben tauschen heisst normalerweise auch die Zylinderlaufbahn honen/auf Übermass schleifen. Die Zylinderlaufbahn ist ballisch eingelaufen und ein neuer Kolben wird hier nicht zu einem Neuzustand führen.

Nehmen wir mal an, dass die Kolben in einer sehr guten Toleranz gefertigt werden und die Gewichtsunterschiede keine Rolle spielen ;)

Mit einem Kolben neu wirst du auch unterschiedliche Kompressionsdrücke und Brennraumdrücke (Peak pressure point dürfte in Ausprägung und Zeitpunkt auch unterschiedlich sein) haben. Nicht sehr vorteilhaft.

Wenn ich den Motor eh aufhabe, dann kann ich das volle Programm durchziehen:

Kurbelwellenlager läppen, neue Lager

Pleuelaugen neue Buchsen

Zylinderlaufbahnen schleifen/honen

4 neue Kolben mit Kolbenringen/Ölabstreifring

Zylinderkopf war soweit OK?

Bei dem von dir beschriebenen Fall wäre es wohl günstiger gewesen, und vermutlich nicht schlechter, einen Motor vom Schrottplatz einzubauen.

Oliver

am 11. August 2006 um 10:30

Die Reparatur erfolgt auf Grundlage eines sog. Werkvertrages. Mit Abnahme der Leistung ändert sich die Beweislast: vor Abnahme muß die Werkstatt nachweisen, daß sie mangelfrei gearbeitet hat, nach Abnahme Du.

Abnahme bedeutet Entgegennahme des reparierten Fahrzeugs und Billigung der Leistung ("Das habt ihr aber gut gemacht..."). Weil das niemand zur Werkstatt sagt, geht die Rechtsprechung davon aus, daß die Abnahme stillschweigend erklärt wird, wenn der Kunde ca. 50 km gefahren ist. Es kommt aber auf alle Umstände des Einzelfalls an.

Die Schiedsstelle der Kfz-Innung kann leider keinen rechtlichen Beistand gewähren. Sie ist bestenfalls neutral und soll schlichten. Da sie aber von der Innung betrieben und von den Innungsmitgliedern bezahlt wird, kannst Du Dir an einer Hand abzählen, wie ihre Antwort in der Regel ausfällt.

Von der Einflußnahme Dritter unabhängige Interessenvertretung kann nur einer leisten: der Rechtsanwalt.

Ich denke hier ist die Sachlage klar. Im Zweifelsfall einen Gutachter bemühen.

Auch die Innung sollte hier klar für den Kunden eine Schlichtung empfehlen. Die ist dann bindend für die Werkstatt.

Oliver

Ich grüsse Euch!:)

Eine Schlichtung durch die Schieds-Stelle der Innung ist für die Werkstatt bindend, wenn sie der Innung angehört.:)

Sollte der Schiedsspruch für den Kunden negativ ausfallen, kann er immernoch mit einem Anwalt im Gepäck vor Gericht ziehen.:)

Im vorliegenden Fall muß man natürlich erstmal den Motor zerlegen und gucken, welches Lager nun definitiv rausgeflogen ist. Wenn es der 4. Zylinder ist, sollte die Werkstatt ganz schnell klein beigeben und den gebrauchten Motor für ganz kleines Geld einbauen.

Eine aussergerichtliche Einigung ist für beide Parteien immer besser...allein schon der Zeitaufwand und die Nerven...;)

Themenstarteram 13. August 2006 um 21:55

So Ihr lieben, es hat sich alles geregelt. Die Werkstatt hat für gut € 400,- einen gebrauchten Austauschmotor eingebaut und der Wagen läuft wieder gut.

Es handelt sich bei dem Fahrzeug übrigens um den Daewoo Nexia 1,5 einer Bekannten. Was mir etwas Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass jetzt ein Opel Motor verbaut wurde und alles im Motorraum ganz anders aussieht als vorher. Hoffentlich sind die Aufnahmepunkte an denen der Motor mit der Karrosserie verbunden ist, die selben und es musste nicht gebastelt werden. Aber so wie es den Anschein hat ist die Werkstatt ganz ok und das traut ihnen keiner zu.

@der41kater:

Es war der dritte Zylinder, in dem es den Pleuellagerschaden gab. Und natürlich hast Du recht mit der außergerichtlichen Einigung.

@93tid:

Der Zylinderkopf war völlig in Ordnung. Und es wurde nun tatsächlich ein gebrauchter Motor eingebaut.

@advokat:

Danke für Deinen rechtlichen Hinweis. Das war hilfreich.

Und wieder haben wir gemeinsam zu Lösung eines Problems beigetragen. Die tolle Gemeinschaft hier freut mich immer wieder.

@tidfahrer

Mit Opelz und Deajuuh kenne ich mich nicht so besonders aus.

Aber wenn der Motor läuft, sollte der Keks gegessen sein.:)

Alles grinst und ist zufrieden...:)

Moin moin,

was mich jetzt wundert ist nur, was für ein Opel Motor das sein soll.

Opel hat keinen 1.5 Liter Motor im Angebot. Den letzten 1,5 Liter von Opel gab es glaube ich in den 60/ 70 er im Opel Rekord. Somit werden die Fahrzeugpapiere (Hubraum ! ) nicht mehr stimmen, wenn nicht ein Neueintrag vorgenommen worden ist. TÜV und Finanzamt freuen sich über so etwas! :D

Gruß Bone62

Hallo tidfahrer,

es wird ein 1,4 l Opel-Maschinchen sein, 75 PS... das ist ja genausoviel, wie der 1,5 l Daewoo-Motor - dachte der pfiffige Monteur und Daewoo hat den Kadett E ja in Lizenz gebaut... das passt schon.

Ich denke auch, dass allerdings jetzt die Betriebserlaubnis erloschen ist, weil zwar die Leistung gleich, aber eine veränderte Drehzahl, eine andere Kraftübertragung und Geräuschemission, Abgasverhalten die Betriebserlaubnis des Nexia erlöschen lassen.

Klartext: dieser (Kadett-)Motor wurde für den Nexia nicht geprüft.

Da würde ich mal nachhaken, sonst gibt es spätestens beim nächten TÜFF Mecker.

Gruß Thomas

OhOh...:(

Scheinbar ist der Keks doch noch nicht gegessen...:(

Hubraumänderung ist eintragungspflichtig, sonst erlischt die Betriebserlaubnis!!!

Themenstarteram 24. August 2006 um 13:54

So sieht es aus: natürlich habt ihr recht und das ganze muss eingetragen werden, abgesehen davon ist die Frage, ob die erste Reparatur in Ordnung war, auch noch nicht geklärt.

Intelligenterweise hat sich meine Bekannte den alten Motor und alle gewechselten Teile mit nach Hause geben lassen und wartet jetzt auf einen Gutachter. Sie hat den Motortausch nur unter Vorbehalt bezahlt.

Wir warten jetzt mal ab, was der Gutachter zu sagen hat und dann gehts mit dem Ergebnis zur Werkstatt (ATU Neumarkt). Falls die von sich aus nicht intervenieren, wird dann halt der Anwalt bemüht.

Ich werde Euch auf dem Laufenden halten, sobald es Neues gibt.

Gruß,

Henning

@tidfahrer

Du weißt, was ich von den Werkstattketten mit 3 Buchstaben halte, oder???

Das Problem Deiner Freundin ist wieder ein schönes Beispiel für mangelhafte Kompetenz einer Werkstatt...:(

am 24. August 2006 um 20:51

Zitat:

Original geschrieben von der41kater

Du weißt, was ich von den Werkstattketten mit 3 Buchstaben halte, oder???

Ich habe auch noch nicht allzu viel Gutes darüber gehört, da ich aber mit meinem Wagen ohnehin nie da Kunde werden würde muss ich mich aufs "hörensagen" beschränken.

Ich habe allerdings mal bei der örtlichen 3-Buchstaben-Kette eine Felgenwaschbürste gekauft und die war einwandfrei :D und ist noch heute in Benutzung.

Themenstarteram 24. August 2006 um 21:43

@ der41kater:

Und ob ich das weiß und recht hast Du. Hätte ich gewusst wo sie ihren Wagen hinbringen will, hätte ich ihr abgeraten. Tja, das Kind ist im Brunnen und jetzt gehts daran es zu retten.

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