Kann man einen Haftpflichtschaden nach Meldung bei der Versicherung noch privat regulieren? Dringend
Guten Tag an die Community.
Es geht darum das Person X (meine Frau) beim Rückwärts einparken auf einem Supermarkt einen RAV4 gestriffen hat Vorne an der Stoßstange.
Soweit so schlimm, der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Danach habe ich diesen natürlich wie es sich gehört als Haftpflicht und Volkaskoschaden bei der Versicherung gemeldet.
So zum eigentlichen Thema
Da es sich um einen sehr hohen vertrag handelt will ich diesen schaden raus kaufen.
Muss ich das jetzt über die Versicherung laufen lassen oder kann ich auch direkt an den geschädigten zahlen?
Beim schaden raus kaufen verliere ich ja nicht die schadens freien jahre oder habe ich einen denkfehler?
Warum ich frage.
Meine Frau hatte mit dem geschädigten komunizert wegen der versicherung um ihn bescheid zu geben.
Und dabei hat sie erwähnt das sie den Schaden selber tragen möchte und das sie doch gerne schon vorba wissen möchte was es kostet.
Der Geschädigte eigentlich auch eine Frau hat ihr daraufhin einen kostenvoranschlag einer Werkstatt geschickt und gefrag ob ich nicht gleich an ihn bezahlen möchte dann sparen wir uns das ganze mit der Versicherung.
Besteht da irgend ein Risiko für uns.
Mir kommt der Preis zwar etwas hoch vor von 1700 Euro aber Inflation etc wird weil sein übriges tun.
Der vorteil ware das das dan alles erledigt ist und es kein gezicke mit der versiccherung wegen kürzung etc gibt.
Weil wenn man wollte könnte man ja denbetrag durch Gutachter rechtsanwalt mietwagen etc noch ordentlich in die höhe treiben.
Was sagt ihr?
Wenn ich es so mache wird meine Frau doch nicht hoch gestuft in der sf oder?
Muss ich der versicherung mitteilen das ich es privat geregelt habe?
Um kurze hilfe waäre ich dankbar.
40 Antworten
"Erfahrung ist manchmal die leidvollste Methode, etwas zu lernen!"
Wenn man sich dann mal den Wert des Rückkauf anschaut, hätte man davon mühelos ein halbes Leben Rabattschutz bezahlen können! 🙂
Guten Morgen,
ich bin letzten Sommer beim Rangieren rückwärts gegen ein Verkehrsschild gefahren und habe den Schaden zunächst meiner Haftpflicht gemeldet. Ein paar Wochen später wurde das Schild jedoch nicht wie erwartet komplett erneuert, sondern für nur 100 € gerade gerichtet. Deshalb habe ich der Stadtkasse den Betrag direkt überwiesen und die Versicherung entsprechend informiert.
Trotzdem wurde ich zum 01.01. hochgestuft (habe zwar Rabattretter, aber der nützt mir ja nur wenn ich bei der Versicherung bleibe). Nach mehrmaligem Reklamieren bekam ich heute einen Brief, in dem man mir mitteilt, dies sei nicht möglich weil der Unfallgegner (in diesem Fall die Kommune) insgesamt 3 Jahre Zeit hätte, ggf. weitere Ansprüche geltend zu machen. Ich müsse also 3 Jahre warten, um wieder meinen Rabatt zu bekommen oder schriftlich bestätigen, dass ich einer späteren Rückstufung zustimme, falls noch was kommt.
Werde ich hier ver*****t oder ist dies inzwischen legale, gängige Praxis?
Theoretisch ist das so. Ich würde mir von der Gemeinde bestätigen lassen, das alles geklärt ist. Kann aber ja auch sein, dass die Gemeinde nochmals ans Schild geht. Also schriftlich erklären lassen, dass Schaden erstattet ist und dann das Schreiben an die Versicherung weiterleiten.
Wozu haste ein Rabattretter wenn du nicht bei der Versicherung bleiben willst ?
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Zitat:
@vanguardboy schrieb am 11. Juni 2024 um 18:23:27 Uhr:
Wozu haste ein Rabattretter wenn du nicht bei der Versicherung bleiben willst ?
Weil ich nicht wusste, dass der Rabattretter bei einem Anbieterwechsel nicht übertragbar ist.
Ich denke, hier geht es um Rabattschutz und nicht um den Rabattretter, wird wohl mal wieder verwechselt.
Es gibt übrigens auch Versicherer, welche einen Rabattschutz des Vorversicherers übernehmen.
Na ja, der Rabatt-Retter rettet schon den Rabatt, aber eben nur den prozentualen. Er rettet nicht die SF-Klasse. Man wird halt nach Schaden so lange runter gestuft, solange sich der Rabatt im Prozentsatz nicht verändert, sondern noch erhalten bleibt.
Aber aus meiner Erinnerung heraus kann dieser SF, der dann noch übrig bleibt, auch zu anderen VS übertragen werden.
Beim Rabattschutz ist es tatsächlich völlig anders, und den habe ich nicht gemeint, als ich das dafür notwendige Mehrprämie erwähnte, den der hat.
Der Rabattretter selbst hat aber keine Mehrprämie, ist ja umsonst. Tatsächlich meinte ich auch den, hatte ihm aber versehentlich eine verpasst.
Das ist auch nicht so einfach, wenn man das alle x Jahre mal ins Hirn holt.
Dann nenn doch bitte mal eine Versicherung, welche den Rabattretter noch bietet. Den gibt es höchstens noch in alten Bestandsverträgen mit der Rabattstaffel bis SF25. Bei einem Neuvertrag (bspw. ein neues Fahrzeug versichern) oder bei einem Tarifwechsel bekommt man den selbst bei der eigenen Versicherung nicht mehr.
Klar, das ist ja bekannt, dass der Retter meist besser war als der Schutz und daher kriegt man den kaum noch, aber darum ging es mir ja erst mal nicht.
Zitat:
@BeeKlasse schrieb am 12. Juni 2024 um 21:40:37 Uhr:
… aber darum ging es mir ja erst mal nicht.
Mir auch nicht, es ging eher um die Frage, ob die Versicherung mich tatsächlich für bis zu 3 Jahre hoch stufen darf, obwohl ich den Schaden selber bezahlt habe. Ich finde das sehr grenzwertig, um höflich zu bleiben, dies mit der theoretischen Wahrscheinlichkeit von Nachforderungen zu begründen.
Solange der Fall nicht "abschließend" mit dir abgerechnet wurde (nur provisorisches richten), ist halt theoretisch noch was offen, wenn das Schild möglicherweise noch richtig neu gesetzt wird.
Ich überlege allerdings, ob diese Zuwarten von dir erwartet werden kann, wenn dir, wie in diesem Fall, jahrelang finanziell Nachteile entstehen.
Vielleicht kannst du ja den Versicherer irgendwie von der Leistung freistellen.