Kann man den Reifen an der Stelle flicken ...
und ruhigen Gewissens weiter fahren, oder besser entsorgen? War natürlich genau der, mit dem besten Profil im ganzen Satz🙄.
Danke und Grüße
Olli
85 Antworten
Aber er hat doch nun mal genau eine Continental -Reifen.
Und schau, schon ist es der Punkt, an dem es nicht mehr um die Ausgangsfrage geht, die der User sogar für abschließend geklärt hielt.
Und da meintest du ich hätte die Nachfrage nicht zulassen wollen? 😉
Fazit für den TE, frei nach Meister Yoda:
„Lass dich von deinen Gefühlen leiten -Luke“ ;-)
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 18. April 2025 um 21:19:04 Uhr:Zitat:
Zitat: Zitat: Zitat: Die Eingrenzung findest Du in meinem Beitrag von 11.39 h.
Genau, von irgendeinem Verein. Die haben natürlich die Kennung 🙂
Den Einwand kann ich jetzt nicht nachvollziehen, weil die Grafik inhaltlich richtig und perfekt dafür geeignet ist, die Aussagen der Continental zu visualisieren.
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Manchen Leuten ist scheinbar noch immer nicht alles bürokratisch genug und noch nicht alles bis ins Kleinste und ganz deutlich von oben herab gesetzlich geregelt. 😉
Zitat:
@autofahrer23 schrieb am 18. April 2025 um 22:10:20 Uhr:
Ok, also laut diesem Dokument wäre der Einstich noch im 'Laufflächenbereich' und eine Reparatur somit grundsätzlich zulässig. Allerdings liegt dies dann im Ermessen des Fachbetriebs unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben. Damit wären wir eigentlich wieder bei der Aussage von Conti.
Nein!
Bei deinem Reifenschaden besteht auch zu 100% Konsens zwischen Conti und Michelin.
Eine Reparatur ist nur möglich, wenn der Schaden im Bereich von ¾ der Laufflächenbreite liegt. Bei deinem Reifen liegt der Schaden aber weiter außen, also außerhalb der ¾ Laufflächenbreite, also darf nicht repariert werden.
Lies dir die verlinkten Conti- und Michelin-Seiten nochmal durch.
Gruß
Uwe
Nö Uwe, lies du noch mal richtig. Bei Michelin steht was anderes.
@MZ-ES-Freak
Ohne Dich hier angehen zu wollen, dafür schätze ich Deine Beiträge zu anderen Themen zu sehr:
Warum verteidigst Du auf Biegen und Brechen eine Reparatur an einer Stelle, an der die Walkarbeit sehr zuverlässig dafür sorgen wird, dass der eingesetzte Reparaturkörper nicht an Ort und Stelle bleiben wird?
Ich will es wirklich nur verstehen, weil meine letzten Schulungen zu dem Thema zu lange her sind, als dass ich sie heute heranziehen sollte.
Zitat:
@EthanolAAM schrieb am 18. April 2025 um 21:13:09 Uhr:
Nicht so ruppig, da fallen mir sonst gleich die Eier aus der Hand. 😉
Danke für dieses Bild.
Frohe Ostern.
Zitat:@WolfgangN-63 schrieb am 19. April 2025 um 11:23:32 Uhr:
@MZ-ES-Freak
Ohne Dich hier angehen zu wollen, dafür schätze ich Deine Beiträge zu anderen Themen zu sehr:
Warum verteidigst Du auf Biegen und Brechen eine Reparatur an einer Stelle, an der die Walkarbeit sehr zuverlässig dafür sorgen wird, dass der eingesetzte Reparaturkörper nicht an Ort und Stelle bleiben wird?
Zitat:
Ich will es wirklich nur verstehen, weil meine letzten Schulungen zu dem Thema zu lange her sind, als dass ich sie heute heranziehen sollte.
Irgendwie komme ich noch nicht so richtig mit der neuen App klar, geht euch das auch so, ich fand die alte viel besser... So ist das zitieren immer so ewig lang...
Zur Antwort, ja ich weiß es auch nicht. Ich verteidige halt die Vorschriften. Obwohl ich auch finde, dass viele Vorschriften etwas weit hergeholt sind, oder aber auch sich vom Stand der Technik mittlerweile entfernen, so dass die ein oder andere Sache mal dringendst überarbeitet gehört.
Aber ich bin ehrlich, so wie ich auch schon schrieb, ich persönlich würde den Reifen auch auf jeden Fall ersetzen.
Auch von mir frohe Ostern.
Ein versierter Vulkaniseur sieht das ganz sicher ebenso, weil auch der Innerliner, aufgrund des Rollens in luftleerem Zustand, Auffälligkeiten aufweist.
Was ich auch nicht machen würde, wie es Michelin schreibt, dass ein Loch bis 3mm in der Seitenwand reparabel ist. (Bei bis T Reifen)
Das widerspricht sich ja auch mit allen anderen Richtlinien.
Da hat vermutlich die KI der Franzosen getillt.