Kann ich Stahlfelgen vom Golf 6 auf dem Caddy fahren?
Hallo,
ich finde die Stahlfelgen vom Golf 6 sehr schick und würde die gerne fahren. Gerade ist mir eine Auktion in der Bucht durch die Lappen gegangen, weil die Tabelle in der Auktion aussagt, dass die Felge auf dem Caddy nicht passt.
Kann mir jemand etwas dazu sagen?!
Das ist die Auktion, die ich aus Unsicherheit nicht gesetzt habe.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180829469033
Würde mich über Tipps freuen.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Hallo,danke für die knappe Antwort, aber warum darf ich sie nicht fahren?
Ich würde es gerne verstehen.
Oder ist es nur eine Sache der Bürokratie?
Ich weiß schon warum ich meine Antwort ... kurz ... und knapp ... gehalten habe! 😉
Einerseits habe ich hier schon über diese ausführlich geschrieben ...! 🙄 Andererseits
scheint gerade das Thema Rad- Reifenkombination immer wieder zu polarisieren und
Unwissende anzuziehen.
Und ein bei diesem Thema ist wie immer auch die Bürokratie nie fern. 😎
Wenn Du Fragen hast, so kannst Du gerne auch den Weg einer PN an mich wählen ... 😮
Ich werde wie immer bemüht sein, eine verständliche Antwort geben zu wollen. 😉
Zitat:
Also, gerade kam der Anruf von VW.
Die Felge darvon von VW aus nicht auf dem Caddy gefahren werden.Wenn, dann müsste das über eine Einzelabnahme vom TÜV geschehen.
Das ist mir wie gesagt den Aufwand nicht wert.Danke an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligtb haben...
Somit war meine Antwort schon in die richtige Richtung gedacht. 😰
Und über die anderen Antworten möchte ich mich nicht weiter auslassen. Nur so viel:
Unwissenheit - schützt von Strafe nicht! 😰 Mal drüber nachdenken! In manchen Fällen denke ich
in Richtung - vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Aber wie von anderen schon so oft geschrieben
scheine ich keine Ahnung davon zu haben.
Einige Antworten waren mir aber durchaus ein GRÜNES Danke wert.
CADDYHOOD R.I.
28 Antworten
Naja, wenn ich es mir recht überlege.
Die Alufelgen sind 7x17 und wurden vorher auf nem Touran gefahren.
Ein Gutachten habe ich zu den Rädern auch bekommen. Hat bisher nie jemand nach gefragt.
Zum TÜV muss das Auto immer im November. Da sind dann auch WR montiert.
na mal sehen...
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
DOCH!
Die Felge ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.......Die VW-Teilenummer ist ersetzt keine ABE und ist kein Freifahrtschein.
Das juckt doch niemanden.
Zitat:
Original geschrieben von MB-110
Das juckt doch niemanden.Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
DOCH!
Die Felge ist nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen.......Die VW-Teilenummer ist ersetzt keine ABE und ist kein Freifahrtschein.
Aber sicher juckt Dich das, spätestens wenn nach einem Unfall der Versicherungsgutachter anfängt zu suchen und dann dort fündig wird😰. Hallo, wir sind in Deutschland und nicht irgendwo in Afrika...😉.
Hi,
ruf' bei 0800-VOLKSWAGEN an und gib denen die Teilenummer durch.
Falls die Felgen auf dem Caddy gefahren werden können, erhälst Du von VW ein Schreiben, daß dir bestätigt, daß Du die Felgen auf dem Caddy fahren kannst.
So war das bei mir, als ich wg. 17"-Felgen vom Touran nachgefragt hatte - ich hab' mich dann aber doch für andere Felgen entschieden gehabt.
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Zitat:
Original geschrieben von Tekas
Aber sicher juckt Dich das, spätestens wenn nach einem Unfall der Versicherungsgutachter anfängt zu suchen und dann dort fündig wird😰. Hallo, wir sind in Deutschland und nicht irgendwo in Afrika...😉.Zitat:
Original geschrieben von MB-110
Das juckt doch niemanden.
Weil andere Felgen montiert sind kommt es zu keinem Unfall.
Und eine besondere Gefahr geht da auch nicht von aus.
Also schon mal Quatsch diese Antwort.
Die Felgen sind eintragbar so schaut die Lage aus.
Unser Tüv würde mir die Felgen mit Winterreifen eintragen.
Ich habe das aber nicht vor weil ich gerne eine größere 330mm Bremse verbauen möchte und dann minimum eh 17 Zoll fahren muss.
In der Übereinstimmungsbescheinigung für den Golf stehen die Felgen drin.
Das reicht dem Prüfer aus.
Zitat:
Original geschrieben von MB-110
Weil andere Felgen montiert sind kommt es zu keinem Unfall.
Und eine besondere Gefahr geht da auch nicht von aus.
Also schon mal Quatsch diese Antwort.
Da ich beides nicht behauptet habe, ist zumindest deine Äußerung ziemlicher Quatsch😉.
Zitat:
Die Felgen sind eintragbar so schaut die Lage aus.
Unser Tüv würde mir die Felgen mit Winterreifen eintragen.
Wenn er seinen Job ordentlich macht, dann wird er das nicht tun. Die Gründe stehen weiter vorn im Thread.
Zitat:
Ich habe das aber nicht vor weil ich gerne eine größere 330mm Bremse verbauen möchte und dann minimum eh 17 Zoll fahren muss.
Ist mir völlig egal und hat auch nichts mit dem Thema zu tun.
Zitat:
In der Übereinstimmungsbescheinigung für den Golf stehen die Felgen drin.
Das reicht dem Prüfer aus.
Schon bemerkt, das es hier um einen Caddy 1,9TDI geht😛?
Nochmal: Diese o. g. Felge ist keine Serienfelge im Sinne der Caddy-Zulassung.
Mit einem entsprechenden Gutachten wäre sie u. U. eintragungsfähig. Die gibt es aber für OEM-VW-Räder nicht. Was der TÜV-er draus macht, ist und bleibt DEIN und SEIN Problem.
FAKT ist: Ohne Abnahme und Eintragung bist du ohne gültige Betrieberlaubnis unterwegs. Die Punkte in Flensburg und das Bußgeld sind dann dein geringstes Problem.
Ich wünsch es eigentlich niemanden, aber einen Unbelehrbaren möchte ich mal fern ab der Heimat sehen (vllt. sogar noch im wohlverdienten Erholungsurlaub mit Familie und Sack und Pack), wenn die Kiste an Ort und Stelle stillgelegt und abgeschleppt wird.🙄🙄🙄🙄
Zitat:
Original geschrieben von MB-110
Ich merke schon das hier manche Leute richtig Ahnung haben...
Zumindest bei der Frage um die es in diesem Tread geht, merkst Du aber nicht sehr viel...😁😁😁...und da helfen jetzt auch keine persönlichen Angriffe😉.
Keine persönlichen Angriffe und Still legen wird einem die Kiste auch niemand da hier keine Gefahr von ausgeht.
Ich habe das Thema mehr wie durch und in dieser Hinsicht langjährige Erfahrungen was Eintragungen betrifft...
Zitat:
Original geschrieben von MB-110
...Still legen wird einem die Kiste auch niemand da hier keine Gefahr von ausgeht.....
Gerate nur an den "Richtigen".
Du magst vllt. in gewisser Weise damit recht haben, wenn es niemand sieht, kümmert etc., aber wie Tekas schon schrieb, im Falle eines Unfalles bist du mit einem Fahrzeug ohne BE auf der Straße, was du gar nicht sein dürftest. Und egal ob es nun unfallverursachend war oder nicht, das Fahrzeug hätte nicht da sein dürfen. Die Auslegung von Recht und Gesetz darfst du dann den Versicherern und den Anwälten überlassen.
Das ist DEUTSCHES (oder auch europäisches) FORMALES RECHT UND GESETZ und für jeden bindend.
Zitat:
Original geschrieben von c2kkl
Hi,ruf' bei 0800-VOLKSWAGEN an und gib denen die Teilenummer durch.
Falls die Felgen auf dem Caddy gefahren werden können, erhälst Du von VW ein Schreiben, daß dir bestätigt, daß Du die Felgen auf dem Caddy fahren kannst.
Also das habe ich gerade mal gemacht.
Man hat ja nach so ner Bandscheiben-OP ne Menge Zeit.🙄
Jedenfalls konnten die mir nicht helfen und haben mich an den nächsten VW Betrieb verwiesen.
Das habe ich dann auch gemacht und habe die Situation erklärt und die Teilenummer der Felge durchgegeben.
Die wollen sich gleich telefonisch zurückmelden.
Es bleibt also spannend. Obwohl ich nicht mit einer positiven Aussage rechne...
Also, gerade kam der Anruf von VW.
Die Felge darvon von VW aus nicht auf dem Caddy gefahren werden.
Wenn, dann müsste das über eine Einzelabnahme vom TÜV geschehen.
Das ist mir wie gesagt den Aufwand nicht wert.
Danke an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligtb haben...
Zitat:
Original geschrieben von creed-71
Hallo,danke für die knappe Antwort, aber warum darf ich sie nicht fahren?
Ich würde es gerne verstehen.
Oder ist es nur eine Sache der Bürokratie?
Ich weiß schon warum ich meine Antwort ... kurz ... und knapp ... gehalten habe! 😉
Einerseits habe ich hier schon über diese ausführlich geschrieben ...! 🙄 Andererseits
scheint gerade das Thema Rad- Reifenkombination immer wieder zu polarisieren und
Unwissende anzuziehen.
Und ein bei diesem Thema ist wie immer auch die Bürokratie nie fern. 😎
Wenn Du Fragen hast, so kannst Du gerne auch den Weg einer PN an mich wählen ... 😮
Ich werde wie immer bemüht sein, eine verständliche Antwort geben zu wollen. 😉
Zitat:
Also, gerade kam der Anruf von VW.
Die Felge darvon von VW aus nicht auf dem Caddy gefahren werden.Wenn, dann müsste das über eine Einzelabnahme vom TÜV geschehen.
Das ist mir wie gesagt den Aufwand nicht wert.Danke an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligtb haben...
Somit war meine Antwort schon in die richtige Richtung gedacht. 😰
Und über die anderen Antworten möchte ich mich nicht weiter auslassen. Nur so viel:
Unwissenheit - schützt von Strafe nicht! 😰 Mal drüber nachdenken! In manchen Fällen denke ich
in Richtung - vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung. Aber wie von anderen schon so oft geschrieben
scheine ich keine Ahnung davon zu haben.
Einige Antworten waren mir aber durchaus ein GRÜNES Danke wert.
CADDYHOOD R.I.