Kann ich Ohne Gewerbeschein ein Oldtimer LKW anmelden
Hallo Schraubergemeinde,
hab im Netz nicht wirklich eine Antwort gefunden,. kann ich als Privatperson ohne Gewerbeschein einen
Oldtimer LKW anmelden. Ich könnte einen Mercedes 12 T von 1968 kaufen aber weiß net ob ich den Anmelden kann. Klar, Führerschein für die Fahrmaschine ist vorhanden.
Bin mal auf eure Antworten gespannt.
Gruß aus Hessen
33 Antworten
Da wird es aber schwierig mit Oldtimer, weil ein Feuerwehrwagen afaik nie auf übliche Art und Weise zugelassen war,also noch kein Datum der EZ existiert. Ich bin nicht ganz sicher, aber irgendein Haken war an der Geschichte.
Das kenne ich aber anders. Die Feuerwehrfahrzeuge hatten alle eine eingetragene Erstzulassung. Das war / ist eher bei Bundeswehrfahrzeuge so. Bei Feuerwehrfahrzeuge ist eher das Problem, dass es sich um Sonderfahrzeuge handelt.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 26. Januar 2022 um 19:04:52 Uhr:
Da wird es aber schwierig mit Oldtimer, weil ein Feuerwehrwagen afaik nie auf übliche Art und Weise zugelassen war,also noch kein Datum der EZ existiert. Ich bin nicht ganz sicher, aber irgendein Haken war an der Geschichte.
Kann ich mir nicht vorstellen, so viel wie man EX Feuerwehr Fahrzeuge rum fahren sieht
Die müssen umgeschlüsselt werden und werden dann normale LKW.
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Nach Klärung der Sonderfahrzeugfrage kann das Auto von jeder Briefkastenadrsse angemeldet werden (ein KFZ kann auf eine juristische Person zugelassen werden diese hat auch keinesfalls einen Führerschein).
Gruß
Ehemalige Feuerwehrfahrzeuge laufen auch nicht mehr als Sonderfahrzeuge. Daher können die von jedem gekauft und angemeldet werden. Die werden als LKW eingestuft, daher soll ja auch kein H Kennzeichen mehr zulässig sein denn, es ist eine Änderung des Fahrzeugtyps, oder des Aufbaus und das wurde nicht innerhalb der letzten 20 Jahren durchgeführt. Somit wäre ein H Kennzeichen nicht mehr zulässig.
P.s. Erstzulassung haben die alle, die haben ja auch Kennzeichen am Fahrzeug, sind aber auf die Gemeinde oder Stadt usw. zugelassen.
Problematischer mit der Erstzulassung wird es mit ehemaligen Fahrzeugen die auf Flughäfen unterwegs waren, die haben meistens keine Erstzulassung.
Zitat:
@Zoker schrieb am 29. Januar 2022 um 12:15:37 Uhr:
Ehemalige Feuerwehrfahrzeuge laufen auch nicht mehr als Sonderfahrzeuge. Daher können die von jedem gekauft und angemeldet werden. Die werden als LKW eingestuft, daher soll ja auch kein H Kennzeichen mehr zulässig sein denn, es ist eine Änderung des Fahrzeugtyps, oder des Aufbaus und das wurde nicht innerhalb der letzten 20 Jahren durchgeführt. Somit wäre ein H Kennzeichen nicht mehr zulässig.
Die Wartezeit bis zur Beantragung eines H-Kennzeichens beginnt dann natürlich neu. Danach handelt es sich schließlich um eine
zeitgenössischeÄnderung des Fahrzeugtyps.
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 23. Januar 2022 um 16:39:11 Uhr:
In welchem Land wohnst du?In Deutschland kann man LKW über 7,5 t auch privat anmelden, was vor allem bei schweren Wohnmobilen ein großer Vorteil ist.
Edit: In Hessen sollte das auch möglich sein.
Was für einen Vorteil soll es haben ein schweres WoMo als LKW zuzulassen?
Zitat:
@sirius-sirius schrieb am 23. Januar 2022 um 17:04:19 Uhr:
Ja, aber ich weiß aber das ein Kumpel von mir ein Abschleppwagen gekauft hat und wollte den anmelden was ohne Gewerbeschein nicht möglich war
Das war dann kein LKW sondern ein So.Kfz Pannenhilfsfahrzeug. Das geht nur für Pannenhilfsdienste wie zB ADAC
Zitat:
@wpp07 schrieb am 29. Januar 2022 um 10:41:10 Uhr:
Nach Klärung der Sonderfahrzeugfrage kann das Auto von jeder Briefkastenadrsse angemeldet werden (ein KFZ kann auf eine juristische Person zugelassen werden diese hat auch keinesfalls einen Führerschein).Gruß
Ist dann aber ein Gewerbe...
Zitat:
@Zoker schrieb am 29. Januar 2022 um 12:15:37 Uhr:
Ehemalige Feuerwehrfahrzeuge laufen auch nicht mehr als Sonderfahrzeuge. Daher können die von jedem gekauft und angemeldet werden. Die werden als LKW eingestuft, daher soll ja auch kein H Kennzeichen mehr zulässig sein denn, es ist eine Änderung des Fahrzeugtyps, oder des Aufbaus und das wurde nicht innerhalb der letzten 20 Jahren durchgeführt. Somit wäre ein H Kennzeichen nicht mehr zulässig.P.s. Erstzulassung haben die alle, die haben ja auch Kennzeichen am Fahrzeug, sind aber auf die Gemeinde oder Stadt usw. zugelassen.
Problematischer mit der Erstzulassung wird es mit ehemaligen Fahrzeugen die auf Flughäfen unterwegs waren, die haben meistens keine Erstzulassung.
Also als ich mein LF16TS von der Feuerwehr abgeholt habe bin ich zum TÜV habe H Gutachten gemacht, es war danach ein So.KFZ Löschfahrzeug Oldtimer, nix LKW, denn dadurch habe ich vom Regierungspräsidium die Ausnahme Genehmigung bekommen dass ich als Löschfahrzeug keinen Unterfahrschutz benötige. Blaulichter und Martinshorn durften dadurch auch bleiben nur "bei Fahrt auf öffentlicher Straße deaktiviert" sein.
Um ein sonstiges Kfz Feuerwehr auf einen "zivilen" Halter anzumelden braucht man seit ca. 1992 eine Ausnahmegenehmigung.
Manche Behörden erteilen diese für H-Kennzeichen, andere erlauben nur ein 07er-Kennzeichen.
In NRW zum Beispiel gibt es die einheitliche Festlegung vom Ministerium, dass Ausnahmen nur für 07er-Kennzeichen erteilt werden. Das gilt so für ganz NRW. Außer für die Behörden, die es anders machen....
Oldtimer Feuerwehr ging hier nur auf einen Verein Anzumelden, der wurde dann von ein paar Feuerwehrleuten gegründet damit Sie die Oldtimer anmelden konnten. Privatperson ist ausgeschlossen. Jedenfalls als So.KFZ, normale Zulassung als LKW geht, dann müssen aber die Blaulichter und die Signalanlage runter.
Und die Ehemaligen Feuerwehrfahrzeuge mit H Kennzeichen umgebaut zum Wohnmobil schickt der HU Prüfer hier weg, die sollen die HU dort machen lassen wo das H Kennzeichen gemacht wurde, oder es wird aberkannt, denn der Umbau erfolgte ja viel später.