1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Audi A1 8X

Schönen Sonntag zusammen.

Ich habe hier in den Foren geschaut, aber einen richtigen Bereich für mein Thema habe ich nicht gefunden.
Daher habe ich mich für das A1-Forum entschieden, da es um einen solchen geht.

Meinen kleinen Audi habe ich mir 2013, 1 Jahr nach Absolvierung meines Führerscheines gekauft und bin sehr zufrieden damit - würde ihn mir wohl wieder kaufen.
Dieses Jahr ging schon einiges schief und wie es das Schicksal wollte - auch mit meinem Auto.

Anfang des Jahres im Jänner hatte ich einen nicht selbst verschuldeten Unfall, bei dem eine Dame beim Abbiegen zu weit ausgeholt hat, auf meine Spur gekommen und mich vorne seitlich erwischt hat.

Letzte Woche ist es nicht so glimpflich ausgegangen - ich bin zwar nicht ernsthaft verletzt worden, aber dafür umso mehr mein Auto. Ich wollte links abbiegen, hatte eine Stopptafel und vor mir bog ein Transporter ab, der von rechts kam. Diesen hatte ich aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustandes (hatte davor Auseinandersetzung mit LKW-Fahrer) übersehen, wollte losfahren. Ehe ich noch bremsen konnte hatte mich der Wagen vorne seitlich komplett abrasiert.

In der Werkstatt war ich - morgen wird das Auto repariert. Sie werden sich noch genauer anschauen was kaputt ist, aber die Front-Stoßstange wird wohl erneuert werden müssen und wohl die Schweinwerfer - ziemlich offensichtlich.
Unter der Haube ist an den Schrauben auch ein Riss.
Ob der Querträger beschädigt ist, konnte die Werkstatt noch nicht sagen.

Ich hatte generell vor den Wagen nächstes Jahr im Sommer abzustoßen, dann wird er 6 Jahre alt. Ist kein Leasingauto, habe ich so gekauft.

Kann ich das Auto dann noch als unfallfrei legal verkaufen?
Oder muss ich ihn als Unfallwagen inserieren?
Ist nicht erst ein Unfallauto zu bezeichnen, wenn der Quer- oder Längsträger verzogen wurde?

Das scheint aber wohl nicht so zu sein.

Der Transporter hatte übrigens nichts weiter als einen Kratzer in der Felge und das ältere Yaris-Modell von damals auch so gut wie keinen Schaden. Mir scheint so, als würden moderne Autos absichtlich so konstruiert werden, dass gleich möglichst viel kaputt ist. Keine richtigen Stoßstangen mehr, alles aus Plastik damit alles springt etc.

Freue mich auf eure Antworten.

P.S. Passt auch euch auf! Es kann schneller gehen als man denkt!
So eine Schererei wünsche ich keinem.

LG

Beste Antwort im Thema

Ich finde die Frage generell eigentlich schon ziemlich dreist. Alleine der Anstand gebietet es sowas anzugeben bzw. zu erwähnen...von der gesetzlichen Lage mal losgelöst.

Wenn der TE der Käufer wäre und den Wagen unfallfrei kaufen würde...und dann irgendwann feststellt, dass der einen Unfallschaden hatte...was meint ihr was dann los wäre...er hat ja Rechtschutz...😁

111 weitere Antworten
111 Antworten

@ricco Also wenn ich das richtig verstehe muss ich das Auto dann gar nicht günstiger anbieten, auch wenn es einen Unfall hatte?

Ich tendiere übrigens dazu, den Wagen dann als Anzahlung für einen neuen Wagen beim Händler zu verkaufen.

Hi,

gib die Schäden beim verkauf an.

Am besten legst du die Reparaturrechnungen als Kopie mit und schreibst das auch im Kaufvertrag mit rein.

Dann kann dir hinterher keiner an Bein pinkeln was inzwischen wohl fast schon eine gängige Masche ist.

Gruß Tobias

Warum ich frage: Andere würden sich da wohl keine Gedanken machen. Ein Bekannter von mir hatte einen Golf 3 verkauft, eine Plakette bekommen und im Nachhinein behauptete der türkische Käufer, das Auto sei nicht mehr für den Straßenverkehr sicher. Trotzdem ist er jedem Tag zur Arbeit gefahren. Den Prozess hat mein Bekannter verloren - zum Glück habe ich eine Rechtsschutz bei meiner Vollkasko dabei.

Dann mach ich mal eine seeehr optimistische Kalkulation:

Stoßfänger rechts 250,-
Kühlergrill 150,-
Stoßfänger mitte 100,-

Macht Ersatzteile 500,- €

Jetzt setzte ich mal lächerliche 50,- € Stundenlohn für die Instandsetzung an:

Stoßfänger a+e 1 Std = 50,-
Stoßfänger umbauen 1 Std = 50,-

Macht Arbeit 100,- €

Jetzt sind wir schon bei 600,- € ohne das der Lackierer irgentwas gemacht hat. Und bedenke, ich habe die Ersatzteilpreise, Arbeitszeit und Stundenverrechnungssatz sehr weit unten angesetzt.

Würdest du einen Wagen mit der Historie als unfallfrei ansehen wenn du Käufer bist?

Zitat:

@J_Novi schrieb am 8. August 2016 um 09:38:52 Uhr:


Dann mach ich mal eine seeehr optimistische Kalkulation:

Stoßfänger rechts 250,-
Kühlergrill 150,-
Stoßfänger mitte 100,-

Macht Ersatzteile 500,- €

Jetzt setzte ich mal lächerliche 50,- € Stundenlohn für die Instandsetzung an:

Stoßfänger a+e 1 Std = 50,-
Stoßfänger umbauen 1 Std = 50,-

Macht Arbeit 100,- €

Jetzt sind wir schon bei 600,- € ohne das der Lackierer irgentwas gemacht hat. Und bedenke, ich habe die Ersatzteilpreise, Arbeitszeit und Stundenverrechnungssatz sehr weit unten angesetzt.

Im Eingangspost ist zu lesen, dass vermutlich auch die Schweinwerfer neu müssen!

Mit kaputten Schweinwerfern ist der Wagen zumindest für Landwirte völlig uninteressant.

Danke Bloedbaer, hatte ich überlesen. Mir ging es darum dem TE begreiflich zu machen, dass es eben kein Bagatellschaden ist.

Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 8. August 2016 um 09:24:40 Uhr:


Habe ich einen Anspruch auf einen Plan nach der Reperatur was gemacht wurde?

Steht doch auf der Rechnung...

Ich finde die Frage generell eigentlich schon ziemlich dreist. Alleine der Anstand gebietet es sowas anzugeben bzw. zu erwähnen...von der gesetzlichen Lage mal losgelöst.

Wenn der TE der Käufer wäre und den Wagen unfallfrei kaufen würde...und dann irgendwann feststellt, dass der einen Unfallschaden hatte...was meint ihr was dann los wäre...er hat ja Rechtschutz...😁

Hi,

es gibt halt viele Käufer die bei "Unfallwagen" sofort zu machen für die kommt so ein Wagen auch mit Preisnachlass nicht in Betracht.

Daher ist es klar das um diese Bezeichnung gerne ein großer Bogen gemacht wird. Bei fachgerechter Reparatur sind die hier genannten Schäden wirklich harmlos uns sind spurlos zu beseitigen.

Angegeben werden müssen sie auf jeden Fall und ja wahrscheinlich passt auch die Bezeichnung Unfallwagen. dennoch sind diese Schäden bei genauer Betrachtung kein Grund so einen wagen nicht zu kaufen.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. August 2016 um 11:15:49 Uhr:


Hi,

es gibt halt viele Käufer die bei "Unfallwagen" sofort zu machen für die kommt so ein Wagen auch mit Preisnachlass nicht in Betracht.

Das ist dann aber persönliches Pech des Verkäufers und kann er nicht einfach durch eine "Nichterwähnung" aus der Welt schaffen.

Hi,

hab ich ja auch nicht gesagt 😉

Ich würde aber nicht explizit in die Fahrzeugbeschreibung reinschreiben Unfallwagen(natürlich auch nicht Unfalfrei), das würde ich bei einem Fahrzeug mit schwerem Unfall z.b. offensiv in die Anzeige reinschreiben.

Allerdings sollte man den Interessenten im Telefongespräch informieren damit der ggf. nicht umsonst antanzt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. August 2016 um 11:36:32 Uhr:



Allerdings sollte man den Interessenten im Telefongespräch informieren damit der ggf. nicht umsonst antanzt.

Ich würde es jetzt auch nicht unbedingt als Unfallwagen deklarieren, aber schon in der Beschreibung auf den fachmännisch reparierten Schaden hinweisen.

Ich käme mir schon verarscht vor, wenn ich erst vor Ort oder auch am Telefon von einem Schaden erfahren würde. Das Vertrauen wäre für mich dahin...wer weiß was da noch alles kommt.
Wenn jemand von Anfang an schon nicht mit offenen Karten spielen will oder kann...tja...da würde ich einfach aus Prinzip schon nix kaufen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen