1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Audi A1 8X

Schönen Sonntag zusammen.

Ich habe hier in den Foren geschaut, aber einen richtigen Bereich für mein Thema habe ich nicht gefunden.
Daher habe ich mich für das A1-Forum entschieden, da es um einen solchen geht.

Meinen kleinen Audi habe ich mir 2013, 1 Jahr nach Absolvierung meines Führerscheines gekauft und bin sehr zufrieden damit - würde ihn mir wohl wieder kaufen.
Dieses Jahr ging schon einiges schief und wie es das Schicksal wollte - auch mit meinem Auto.

Anfang des Jahres im Jänner hatte ich einen nicht selbst verschuldeten Unfall, bei dem eine Dame beim Abbiegen zu weit ausgeholt hat, auf meine Spur gekommen und mich vorne seitlich erwischt hat.

Letzte Woche ist es nicht so glimpflich ausgegangen - ich bin zwar nicht ernsthaft verletzt worden, aber dafür umso mehr mein Auto. Ich wollte links abbiegen, hatte eine Stopptafel und vor mir bog ein Transporter ab, der von rechts kam. Diesen hatte ich aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustandes (hatte davor Auseinandersetzung mit LKW-Fahrer) übersehen, wollte losfahren. Ehe ich noch bremsen konnte hatte mich der Wagen vorne seitlich komplett abrasiert.

In der Werkstatt war ich - morgen wird das Auto repariert. Sie werden sich noch genauer anschauen was kaputt ist, aber die Front-Stoßstange wird wohl erneuert werden müssen und wohl die Schweinwerfer - ziemlich offensichtlich.
Unter der Haube ist an den Schrauben auch ein Riss.
Ob der Querträger beschädigt ist, konnte die Werkstatt noch nicht sagen.

Ich hatte generell vor den Wagen nächstes Jahr im Sommer abzustoßen, dann wird er 6 Jahre alt. Ist kein Leasingauto, habe ich so gekauft.

Kann ich das Auto dann noch als unfallfrei legal verkaufen?
Oder muss ich ihn als Unfallwagen inserieren?
Ist nicht erst ein Unfallauto zu bezeichnen, wenn der Quer- oder Längsträger verzogen wurde?

Das scheint aber wohl nicht so zu sein.

Der Transporter hatte übrigens nichts weiter als einen Kratzer in der Felge und das ältere Yaris-Modell von damals auch so gut wie keinen Schaden. Mir scheint so, als würden moderne Autos absichtlich so konstruiert werden, dass gleich möglichst viel kaputt ist. Keine richtigen Stoßstangen mehr, alles aus Plastik damit alles springt etc.

Freue mich auf eure Antworten.

P.S. Passt auch euch auf! Es kann schneller gehen als man denkt!
So eine Schererei wünsche ich keinem.

LG

Beste Antwort im Thema

Ich finde die Frage generell eigentlich schon ziemlich dreist. Alleine der Anstand gebietet es sowas anzugeben bzw. zu erwähnen...von der gesetzlichen Lage mal losgelöst.

Wenn der TE der Käufer wäre und den Wagen unfallfrei kaufen würde...und dann irgendwann feststellt, dass der einen Unfallschaden hatte...was meint ihr was dann los wäre...er hat ja Rechtschutz...😁

111 weitere Antworten
111 Antworten

Es geht aber um nix neues, eine gewisse Lady kaut
nur einen alten Knochen ab der dadurch nicht neuer wird.
Das Thema ist durch, Motortalker02 ist
nicht mehr aktiv und darum kommt bei der
Leichflederei auch nix mehr raus.😰

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 14. Februar 2017 um 16:34:47 Uhr:


Wenn ich so über einen Parkplatz schlendere stehen da fast nur Unfallwagen. Jeder hat so seine diversen Berührungspunkte mit Einkaufswagen, Kinderwagen oder sogar fremden Stoßstangen.

peso

Das stimmt.
Alles, was Du beschreibst, sind Unfallwagen.
Ob dies deren Halter gefällt, ist da unerheblich.

Dann lies Dir das mal durch.

https://www.adac.de/.../...-vom-Bagatellschaden-inkl-Anlage_222386.pdf

Ist ziemlich eindeutig und auch logisch nachvollziehbar.

peso

Abgesehen davon, dass diese ADAC-Mitteilung von 2014 stammt und es aber seit dem Verkehrsgerichtstag in Goslar 2015 gewisse Änderungen oder zumindest "Tendenzen" (des "VI. Arbeitskreises des 53. Deutschen Verkehrsgerichtstages"😉 gibt, steht im der Mitteilung ja die hilfreiche Beschreibung "Als Bagatellschäden sind nur ganz geringfügige, äußere (Lack-) Schäden anzuerkennen, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hätten und der Reparaturaufwand nur gering sei."
Das ist die (grobe) Richtschnur: Bagatellschäden bei nur Lackschaden, ausgeschlossen bei beschädigtem Blech.
Es ist in der Realität aber schon al komplizierter und kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
Und da bin ich, wie sonst auch immer, derselben Meinung wie Dr. Reinking.

Ähnliche Themen

was ist beschaedigtes blech? wenn ich einen tiefen kratzer beseitigen lasse, ist es ein unfallwagen. wenn die gleiche stelle durchgerostet ist und geschweisst wird, ist es kein unfallwagen.

Durchrostung ist zweifelsfrei kein Unfall.
Ob der "tiefe Kratzer" einen darstellt, kommt, wie gesagt, auf den Einzelafll an.

wie sagt der jurst? hier laesst sich vortrefflich streiten.

ich denke aber, dass die zitierten obergerichtsurteile noch aktuell sind.

peso

Deine Antwort
Ähnliche Themen