ForumAutoverkauf
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?

Audi A1 8X
Themenstarteram 7. August 2016 um 13:36

Schönen Sonntag zusammen.

 

Ich habe hier in den Foren geschaut, aber einen richtigen Bereich für mein Thema habe ich nicht gefunden.

Daher habe ich mich für das A1-Forum entschieden, da es um einen solchen geht.

Meinen kleinen Audi habe ich mir 2013, 1 Jahr nach Absolvierung meines Führerscheines gekauft und bin sehr zufrieden damit - würde ihn mir wohl wieder kaufen.

Dieses Jahr ging schon einiges schief und wie es das Schicksal wollte - auch mit meinem Auto.

Anfang des Jahres im Jänner hatte ich einen nicht selbst verschuldeten Unfall, bei dem eine Dame beim Abbiegen zu weit ausgeholt hat, auf meine Spur gekommen und mich vorne seitlich erwischt hat.

Letzte Woche ist es nicht so glimpflich ausgegangen - ich bin zwar nicht ernsthaft verletzt worden, aber dafür umso mehr mein Auto. Ich wollte links abbiegen, hatte eine Stopptafel und vor mir bog ein Transporter ab, der von rechts kam. Diesen hatte ich aufgrund eines emotionalen Ausnahmezustandes (hatte davor Auseinandersetzung mit LKW-Fahrer) übersehen, wollte losfahren. Ehe ich noch bremsen konnte hatte mich der Wagen vorne seitlich komplett abrasiert.

In der Werkstatt war ich - morgen wird das Auto repariert. Sie werden sich noch genauer anschauen was kaputt ist, aber die Front-Stoßstange wird wohl erneuert werden müssen und wohl die Schweinwerfer - ziemlich offensichtlich.

Unter der Haube ist an den Schrauben auch ein Riss.

Ob der Querträger beschädigt ist, konnte die Werkstatt noch nicht sagen.

Ich hatte generell vor den Wagen nächstes Jahr im Sommer abzustoßen, dann wird er 6 Jahre alt. Ist kein Leasingauto, habe ich so gekauft.

Kann ich das Auto dann noch als unfallfrei legal verkaufen?

Oder muss ich ihn als Unfallwagen inserieren?

Ist nicht erst ein Unfallauto zu bezeichnen, wenn der Quer- oder Längsträger verzogen wurde?

Das scheint aber wohl nicht so zu sein.

Der Transporter hatte übrigens nichts weiter als einen Kratzer in der Felge und das ältere Yaris-Modell von damals auch so gut wie keinen Schaden. Mir scheint so, als würden moderne Autos absichtlich so konstruiert werden, dass gleich möglichst viel kaputt ist. Keine richtigen Stoßstangen mehr, alles aus Plastik damit alles springt etc.

Freue mich auf eure Antworten.

P.S. Passt auch euch auf! Es kann schneller gehen als man denkt!

So eine Schererei wünsche ich keinem.

LG

Beste Antwort im Thema

Ich finde die Frage generell eigentlich schon ziemlich dreist. Alleine der Anstand gebietet es sowas anzugeben bzw. zu erwähnen...von der gesetzlichen Lage mal losgelöst.

Wenn der TE der Käufer wäre und den Wagen unfallfrei kaufen würde...und dann irgendwann feststellt, dass der einen Unfallschaden hatte...was meint ihr was dann los wäre...er hat ja Rechtschutz...:D

111 weitere Antworten
Ähnliche Themen
111 Antworten
Themenstarteram 7. August 2016 um 13:39

Unfallbild

Der Schaden liegt über 750,- € (Bagatellgrenze) und ist somit angabepflichtig.

Unfallfrei ist der Wagen auf keinen Fall mehr.

Allerdings musst du in meinen Augen nur Angaben machen, wenn du gefragt wirst, sofern mit dem Tausch der Frontstoßstange in der Fachwerkstatt alles behoben ist.

am 7. August 2016 um 19:16

ich würde den wagen definitiv nicht als unfallfrei verkaufen, dabei kannst du dir einen haufen ärger einhandeln.

im internet bei unfallfrei bzw. unfallfahrzeug GAR nichts anklicken und in der beschreibung detailiert auf den schaden eingehen und reinschreiben bilder des schadenes und gutachten sind vorhanden !

Themenstarteram 8. August 2016 um 2:51

Ob der Schaden über 750 Euro liegt, wissen wir noch nicht. Die Werkstatt hier ist für Ihre gute Arbeit bekannt - das wird also danach nicht mehr zu sehen, dass da ein Unfall war, außer man schaut mit einem Messgerät. Die haben sogar schon einen Tesla repariert, von dem eine normale Werkstatt keine Teile bekommt.

Themenstarteram 8. August 2016 um 2:54

Stimmt es also nicht, dass erst Unfall Auto, wenn Quer- oder Längsträger mal eingedrückt waren? Dafür muss es ja ordentlich gekracht haben.

Themenstarteram 8. August 2016 um 2:58

Am Motor ist nichts beschädigt, fährt wie vorher. Ist also nicht so, dass die Sour oder Achsen verzogen wurden.

Themenstarteram 8. August 2016 um 3:00

@ Deloman Das heißt wenn mich der Käufer beim Verkauf nicht nach einem Schaden fragt, dann muss ich auch nix angeben?

Beim Verkauf die Bilder zeigen und erklären, was gemacht wurde (mit Belegen). Das kommt viel besser als verschweigen.

Für mich als Interessent wär das dann kein Grund zur Minderung des Kaufpreises (wenn es sauber gemacht wurde).

Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 8. August 2016 um 04:51:04 Uhr:

Ob der Schaden über 750 Euro liegt, wissen wir noch nicht.

Äh, doch. Stoßfänger rechts + mitte neu, Kühlergrill neu, Motorhaube instandsetzen. Alleine mit diesen Arbeiten (inkl. lackieren) bist du schon über 750,- € los. Und wir wissen nicht, was drunter alles defekt ist.

Zitat:

@Motortalker02 schrieb am 8. August 2016 um 05:00:14 Uhr:

@ Deloman Das heißt wenn mich der Käufer beim Verkauf nicht nach einem Schaden fragt, dann muss ich auch nix angeben?

Im Gegenteil, du MUSST auch ohne Nachfrage den Käufer über den Unfallschaden aufklären. Quelle: http://kanzlei-franz.com/.../

Unfallfrei hat sehr enge Grenzen

http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

Themenstarteram 8. August 2016 um 7:03

Sieht man auf den Bildern nicht. An der Motorhaube ist nichts kaputt oder verbogen. Lediglich eine Lackspur, die man raus polieren kann.

Themenstarteram 8. August 2016 um 7:10

Laut dem Artikel aus der Zeit bin ich als Verkäufer raus, wenn ich den Unfallschaden dem Käufer angebe. Die Zeit ist nicht gerade eine unseriöse Quelle.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Kann ich meinen A1 als unfallfrei verkaufen? Wann ist ein Auto als Unfallwagen einzustufen?