Kann ich die Bestellung stornieren?

VW Touran 1 (1T)

Hallo zusammen,

ich habe mit am 10.09.2009 meinen neuen Crossi bestellt und die AB mit dem vorraussichtlichen Liefertermin April 2010 bekommen. Nachdem ich jetzt erfahren habe das es den Citroen C-Crosser seit neuestem mit der Kombination Diesel und Doppelkupplungsgetriebe gibt möchte ich den Crossi gerne stornieren. Wißt Ihr ob das ohne Probleme möglich ist?

Viele Grüße
Christian

Beste Antwort im Thema

Hi,

die 14 Tage Rücktrittsrecht gelten meines Wissens nur bei Online und Haustürheschäften.

Wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto abschließt ist der ab Unterschrift gültig. Also nix mit Rücktrittsrecht. Sonst würden die meisten Händler wohl auch 2 Wochen warten bevor sie das Fahrzeug bei VW bestellen😁

Dir bleibt nur der Weg zum Händler,du solltest ihm vielleicht net unbedingt erzählen das du zur Konkurenz gehst denn dann läßt er dich ganz sicher zahlen 😁

So könntest du vielleicht glück haben wenn der entsprechend andere Kunden findet die dein Fahrzeug übernehmen. Ich würde mich aber schon darauf einstellen das ein gewisser Betrag fällig wird.

Bei kurzfritigen stornierungen können das schon ein paar tausend € werden aber bei euch ist es ja noch lange hin bis zu Lieferung.

gruß tobias

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Normal kann man Verträge m. Unterschrift nur innerhalb von 14-Tagen ohne Angabe von Gründen revidieren...

...oder eine Zahlung in Form eines "Schadenersatzes" an den Händler ist danach evtl. möglich...

Ist die Bestellung bestätigt, sieht es schlecht aus...

Steht denn im Kaufvertrag nichts drin? (AGB)

Ja, nein, lieb Fragen

Ja, man kann stornieren
Nein, sehr wahrscheinlich nicht ohne "Probleme", sprich Geld
==> lieb Fragen, kostet ja nichts.

Ansonsten noch mal in Dich gehen: Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Citroen gemacht, keine Frage. Aber spätestens beim Fahrwerk war uns unser Citroen immer viel zu weich und damit "unbequem". und preislich taten sich die Angebote für einen C5 Grand Picasso und unseren jetzigen Touran nicht viel.

Hat Citroen jetzt ein echtes "DSG" oder meinst Du das ESG von Citroen. Das soll sehr gewöhnungsbedürftig sein und ist nicht wirklich ein Konkurrent zum VW-DSG.

Zitat:

Original geschrieben von redrockcrossi


Hallo zusammen,

[...] Wißt Ihr ob das ohne Probleme möglich ist?

Moin,

was sagt denn der 🙂 überhaupt dazu? Hast Du da denn schon einmal nachgefragt? Immerhin sind das schon 6 Wochen seit der Bestellung? Hast Du Dich denn erst nach dem Kauf eines teuren Autos (!) nach weiteren Autos erkundigt? Sorry, ich finde Dein Anliegen ein wenig seltsam. So eine (teure) Fahrzeugbestellung macht man da doch nicht einfach aus dem Ärmel. Man weiss doch vorher was man will, oder irre ich mich da?
Rein rechtlich gesehen bezg. Rücktrittsrecht hat mein Vorredner alles gesagt (14 Tage o.A. von Gründen)

Gruß Albert

Zitat:

Original geschrieben von barney8301


Hast Du Dich denn erst nach dem Kauf eines teuren Autos (!) nach weiteren Autos erkundigt? Sorry, ich finde Dein Anliegen ein wenig seltsam. So eine (teure) Fahrzeugbestellung macht man da doch nicht einfach aus dem Ärmel. Man weiss doch vorher was man will, oder irre ich mich da?

Wenn es den Citroen erst seit neuestem mit der Motor-Getriebekombination gibt, wie er schreibt, dann hätte er höchstens seinen Wahrsager befragen können...

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Hi,

die 14 Tage Rücktrittsrecht gelten meines Wissens nur bei Online und Haustürheschäften.

Wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto abschließt ist der ab Unterschrift gültig. Also nix mit Rücktrittsrecht. Sonst würden die meisten Händler wohl auch 2 Wochen warten bevor sie das Fahrzeug bei VW bestellen😁

Dir bleibt nur der Weg zum Händler,du solltest ihm vielleicht net unbedingt erzählen das du zur Konkurenz gehst denn dann läßt er dich ganz sicher zahlen 😁

So könntest du vielleicht glück haben wenn der entsprechend andere Kunden findet die dein Fahrzeug übernehmen. Ich würde mich aber schon darauf einstellen das ein gewisser Betrag fällig wird.

Bei kurzfritigen stornierungen können das schon ein paar tausend € werden aber bei euch ist es ja noch lange hin bis zu Lieferung.

gruß tobias

Meines Wissens kann die Bestellung nur gegen 15 % Schadensersatz vom Bestellpreis storniert werden so stehts auch in den AGB. Ich versteh es nicht dass jemand nach 6 Wochen noch stornieren will, einen Autokauf überlegt man sich vor gründlich wenns um soviel Geld geht und nicht hinterher wenns praktisch unmöglich ist ohne Schadenersatz zahlen zu müssen zu stornieren.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Hi,

die 14 Tage Rücktrittsrecht gelten meines Wissens nur bei Online und Haustürheschäften.

Wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto abschließt ist der ab Unterschrift gültig. Also nix mit Rücktrittsrecht. Sonst würden die meisten Händler wohl auch 2 Wochen warten bevor sie das Fahrzeug bei VW bestellen😁

Wenn u.a. gleichzeitig ein Darlehn bei der VW-Bank beantragt wurde, kann man innerhalb von 14-Tagen widerrufen. Man widerruft das Darlehn und damit ist auch die Bestellung nichtig.

Hier wird bei der VW-Bank widerrufen, der Händler ist hier nur Vermittler. (...der bekommt auch eine Info darüber)

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


...Wenn man einen Kaufvertrag für ein Auto abschließt ist der ab Unterschrift gültig. Also nix mit Rücktrittsrecht. Sonst würden die meisten Händler wohl auch 2 Wochen warten bevor sie das Fahrzeug bei VW bestellen😁...

So ist es und nicht anders.

Dies gilt in allen Geschäftsbereichen (außer Haustür- und Telefongeschäft) und nicht nur bei VW.

Deswegen steht auf der Bestellung "verbindliche Neuwagenbestellung".

Zitat:

Original geschrieben von TSI United


Wenn u.a. gleichzeitig ein Darlehn bei der VW-Bank beantragt wurde, kann man innerhalb von 14-Tagen widerrufen. Man widerruft das Darlehn und damit ist auch die Bestellung nichtig.

Hier wird bei der VW-Bank widerrufen, der Händler ist hier nur Vermittler. (...der bekommt auch eine Info darüber)

Bist Du dir da 100% Sicher?

Ich hätte da so meine Zweifel, da Bezahlung und Bestellung zwei unterschiedliche Sachverhalte sind.

Du könntest z.B. die Finanzierung widerrufen, da Du auf einmal barzahlen möchtest.
Das hat ja nichts mit der Neuwagenbestellung zutun.

Gruß

Stefan

eine chance gäbe es noch, und zwar muss dir der händler innerhalb von, ich glaube, 3 wochen eine ab als annahme der verbindlichen bestätigung zukommen lassen. wenn dies nicht der fall ist sollte deine bestellung gegenstandslos sein.

bitte korrigiert mich falls ich da was falsch verstanden habe :-)

Wenn Du ADAC-Mitglied bist,dann kontaktiere doch mal Diesen oder einen Fachanwalt.
Habe bisher immer genaue Antworten bekommen,also anrufen oder Mail schreiben.

Hallo zusammen,

vielen Dank für die vielen Antworten. Nur mal ein paar Sätze zu den Leuten die sich über meine Umorientierung bezüglich des Autos wundern.
Ich hatte mich vor der Bestellung des Crossi schon mit dem C-Crosser von Citroen auseinandergesetzt, und ich hätte ihn auch sofort bestellt wenn ich damals schon gewußt hätte das es den Diesel in Kombination mit dem neuen Doppelkupplungsgetriebe geben würde. Selbst der Citroen Händler wußte nichts davon. Daraufhin habe ich mir den Crossi bestellt , da ich mit dem Auto absolut zufrieden bin und er mir auch sehr gut gefällt.
Ich möchte auch der Vollständigkeit halber erwähnen das der Cross wieder mein Firmenwagen wird und über die VW-Leasing geleast ist.
Wenn die Stornierung des Crossi nicht ohnen Kosten abgeht werde ich das Auto natürlich abnehmen, den mein Chef hat sicherlich keinerlei Lust hier Geld in die Hand zu nehmen. Ich bin sicher das der 1.4er TSI mit 125KW und DSG mindestens genausoviel Spaß macht wie der jetzige mit dem 125 KW Diesel und DSG.
Also nicht s für ungut liebe Touraner

Viele Grüße
Christian

Zitat:

Original geschrieben von PassiFSI



Bist Du dir da 100% Sicher?

Ich hätte da so meine Zweifel, da Bezahlung und Bestellung zwei unterschiedliche Sachverhalte sind.

Du könntest z.B. die Finanzierung widerrufen, da Du auf einmal barzahlen möchtest.
Das hat ja nichts mit der Neuwagenbestellung zutun.

Ja...

(...ich bin aber kein Rechtsanwalt oder so... 😉)

Wird der Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag gleichzeitig beim Händler abgeschlossen (...Privatkunden, bei Geschäftskunden gilt dies nicht), dann steht bezüglich im Finanzierungsvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, durch welches gleichzeitig der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Wird aus einer Bestellung vor dem Rücktritt ein Kaufvertrag, z.B. über die Zusendung einer Auftragsbestätigung, dann existiert ein Kaufvertrag...

...das Thema hat sich ja erledigt...

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von TSI United



Zitat:

Wird der Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag gleichzeitig beim Händler abgeschlossen (...Privatkunden, bei Geschäftskunden gilt dies nicht), dann steht bezüglich im Finanzierungsvertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, durch welches gleichzeitig der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.

Stimmt absolut.

VW nennt es in seinem Finanzierungsvertrag:

"[...] Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen.
[...] Widerrufen Sie diesen Darlehensvertrag, mit dem Sie ihre Verpflichtungenaus einem anderen Vertrag finanzieren {also hier Kaufvertrag Fahrzeug...}, so sind Sie auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide Verträge einewirtschaftliche Einheit binden.[...]"

Und wie gesagt, hierbei ist der Kauf eines Privatmanns bei einem gewerblichen Handeltreibenden gemeint. Dieses 14-tägige Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen greift hier glaube ich grundsätzlich.

Beim TE hat es sich ja alles aufgeklärt, und jetzt kann ich auch seine Überlegungen nach dem Kauf nachvollziehen.

Gruß Albert

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