kann ich aufner gpz 600 r nen 160er reifen fahren??
hi
ich hab mir vor kurzem eine gpz 600 r baujahr 87 gekauft und der 130er reifen hinten ist der größte mist!!
weis jemand ob ih auch nen größeren reifen hinten bzw vorne fahren kann??
also einen 160er hinten wäre super!!
33 Antworten
Noch mal:
Man kann auch den 150er draufschnallen !OHNE EINTRAGUNGSPFLICHT! auch wenn der im Fahrzeugschein nicht vorgesehen ist. Da geht es allerdings auch nicht um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gruß
Zitat:
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind fürn A.... Die sind nichtmal das Papier wert, auf dem sie stehen. Beim TÜV gibts ne Anweisung, dass diese Freigaben auf keinen Fall akzeptiert werden können, ergo muss man ne Abnahme nach §19 machen lassen, sonst gibts keine HU-Plakette.
Gruß Viech
Das stimmt so nicht. Der TÜV ist ein Verein und kein Gesetz gebendes Organ. Dem seine Anweisungen interessieren erst mal niemanden, sondern es interessiert die StVZO. Da die Reifenbindungen durch EU - Recht nur für PKW, nicht aber für Motorräder aufgehoben wurden, wird's ohne die Herstellerfreigabe eben auch schwierig den Schlappen gesegnet zu bekommen.
Wobei ich die Frage von tec-doc in diesem Zusammenhang am interssantesten finde: Was ist denn an dem 130er nicht in Ordnung ? Ich hab den auf der GPX 600 R, die noch ein wenig schneller unterwegs ist, als die GPZ und auf der GPZ 900 R. Allerdings von Metzeler. Absolut einwandfrei. Natürlich macht sich ein fetter Reifen vor'm Cafe ganz gut, aber zum Fahren ?
PS: EU - Recht hat übrigens auch den § 18 StVZO abgeschafft, genau so wie das "Vollgutachten" (=Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis) hat nur kaum einer bemerkt. Die Anzeige mit dem Text "Sie führten das o.a. Fahrzeug, dessen BE aufgrund technischer Veränderungen erloschen war" gibt es seit 1.4.2007 nicht mehr, solange, bis der Gesetzgeber nachbessert. Nur bei Gefahrenpotential gibt's Ärger mit der Rennleitung. Oder in Bayern - die haben da so ihre eigene Auslegung, sorry doc, das hört man halt so ab und zu.
Zitat:
Original geschrieben von effexxx
Noch mal:
Man kann auch den 150er draufschnallen !OHNE EINTRAGUNGSPFLICHT! auch wenn der im Fahrzeugschein nicht vorgesehen ist. Da geht es allerdings auch nicht um eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Gruß
Das lass ich in dieser Formulierung so stehen. "Man kann".
Man darf's aber nicht. Die Sanktionierung ist eben schwierig, s.oben. Ganz sicher wird Dir aber TÜV, Dekra, GTÜ und wie sie alle heißen, die Plakette verweigern, "Bemerkung: Erhebliche Mängel, Bereifung unzulässig."
Das passiert schon, wenn man die unzulässige Reifenpaarung drauf hat, z.B. den Metzeler Z 4 und den Z2 (war's glaub' ich) . Wenn man aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hat, geht das. Am eigenen Leib erlebt.
Wenn ein nicht erlaubter Reifen einmal als unfallursächlich in Frage kommt, haste ein echtes Problem: Regress-Ansprüche Deines Haftpflichtversicherers. Aua.
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das lass ich in dieser Formulierung so stehen. "Man kann".
Man darf's aber nicht. Die Sanktionierung ist eben schwierig, s.oben. Ganz sicher wird Dir aber TÜV, Dekra, GTÜ und wie sie alle heißen, die Plakette verweigern, "Bemerkung: Erhebliche Mängel, Bereifung unzulässig."
Das passiert schon, wenn man die unzulässige Reifenpaarung drauf hat, z.B. den Metzeler Z 4 und den Z2 (war's glaub' ich) . Wenn man aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hat, geht das. Am eigenen Leib erlebt.Wenn ein nicht erlaubter Reifen einmal als unfallursächlich in Frage kommt, haste ein echtes Problem: Regress-Ansprüche Deines Haftpflichtversicherers. Aua.
Man darf eben doch... Der Reifen ist erlaubt, nicht eintragungspflichtig und gut, ist einfach so, man muss lediglich einen Wisch mitführen, der eben vom TüV oder einem vergleichbaren Verein stammt und besagt, dass das so ist. Und natürlich ist das nicht so, wie mit unzulässigen Reifenpaarungen, das ist wesentlich kritischer, denn die sind, wie der Name schon sagt, unzulässig.
Natürlich ist es eine berechtigte Frage, was denn am 130er stört, aber ich behaupte mal dass sich diese erübrigt, wenn man beide auf der Maschine (!) im Vergleich gefahren hat.
Gruß
Edit: Ich korrigiere mich, man kann ja mal einen Fehler machen: Der Wisch stammt direkt von BS. Er besagt, dass die Montage dieser Reifen keine Änderung nach §19 darstellt, und diese somit nicht eintragungspflichtig sind. Mir persönlich genügt das, meinem TüV-Mann auch.
Gruß nochmal
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Wer Recht hat soll auch Recht bekommen. Du hast Recht. Ich hab' mir den Wisch angeschaut. Das ist keine Unbedenklichkeitsbescheinigung sondern eine Bauartgenehmigung nach EU-Recht aus der Zeit nach dem 1.4.2007 und damit so gut wie eine ABE.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, wie ich sie z.B. von Metzeler für die Bereifung meiner ZX 10 bekommen habe, muss man zum TÜV, mit dieser ECE bzw. EU - Zertifizierung nicht mehr. Und EU - Papers haben auch nichts, rein gar nichts mit dem TÜV zu tun.
Die ist also nicht nur nicht für den Ar... wie "Viech" behauptet, sondern geradezu Gold wert. Schon abgespeichert. Trotzdem bleiben bei mir die 130er drauf. Dazu muss ich allerdings auch anmerken, dass es sich dabei um Sammlerstücke handelt, die ich gern im Originalzustand habe, Reifen eingeschlossen. Ich finde, dass der auf so ein kleines Scheißerle wie die 600er auch optisch besser passt.
Siehst du, hab ich sogar auch wieder was dazu gelernt, bei den neusten Änderungen blick ich selbst nicht mehr durch, früher war das ganz einfach, 1) §19, 2) §21, 3) zu teuer oder 4) illegal. Ich war mir nur eben sicher, dass man diese Reifen ohne weiteres fahren darf.
Na ja, wir haben hier zwei von den Böcken stehen, die eine mehr oder weniger im Originalzustand mit 130ern, die andere, bei der bezüglich Original eh nix mehr zu retten ist mit 150ern. Der optische Unterschied ist gar nicht so groß, die Breite fällt nicht sooo sehr auf, dafür wirkt der dicke etwas Ballonhaft, im Großen und Ganzen wärs mir optisch gesehen also vollkommen egal, fahrtechnisch allerdings nicht.
Gruß
Tröstet euch... ich pflege allerbeste Kontakte zum TÜV und zu freien Gutachtern - und wenn die ehrlich sind (also bei mir am Lagerfeuer, bei Futter und Trank)... blicken die auch nicht mehr überall durch, haben auch gar keinen Bock mehr drauf und finden mehr bescheuert, als man von der Spezies erwarten würde. *schmunzel*
Eine Freigabe des Herstellers (ob nun Bike oder Reifen) genügt allein... lasst es mich so sagen. Eine Fabrikatsbindung wird fast jeder TÜVi austragen, ausser er .. lassen wir das, jedenfalls ist es kein Problem, eigentlich.
Was ihr alle vergesst ist die Felgenbreite - und die Beilegscheibe von Felge macht aus einem erträumten 160er Knödel eben einen doofen Ballon.
Fahrtechnisch... pillepalle... alles rein subjektiv. Fetter Schlappen bedeutet einfach mehr Schräglage bei ident. Kurve... ohne schneller zu sein. Mehr Aufstellmoment usw. Der Teerschneider ist dafür handlicher, manche sagen auch kippeliger. Von der Eigendämpfung fang ich mal gar nicht an.
Also eine reine Geschmacksfrage und höchst subjektiv - Katz mag Mäus, i mogs ned.
Ich pflege das schon fast boshaft... wenn die 280er Fraktion das Kopfkratzen anfängt, wie der Teerschneider im Fastrentenalter auf einem Oldie es dazaubert, wenn er aussen vorbei semmelt 😛
Naja... was soll der Gag für Arme... da muss doch ne ordentliche Schwinge auch reinzubringen sein?
Ja in Bayern.... vor allem in Oberbayern.... haben manche Cops noch den königlichen Anspruch im Kopf. Da kann man mit so manchen Sachen echte Action erleben... Gamsbart Vice 😎
Wie ich schon gesagt habe, auch der 150er kommt schon ein bischen wie ein Ballon daher. Natürlich is das wirklich alles rein subjektiv, ich versuchnoch mal zu beschreiben, was MIR am dünnen nicht gefällt:
Es muss gar keine massive Schräglage sein, ich fahre etwas zügig in eine langgezogene Kurve, so dass noch gut Spielraum in Sachen Schräglage übrig ist. Der 130er (Ich sach einfach mal der 130er, MIR selbst ist das gleiche bei nem Satz Gemetzel und bei nem Satz Michels (Da allerdings nicht ganz so schlimm) aufgefallen) fährt in die Kurve, hat aber nicht wirklich nen Plan, wo er hin will, entscheidet sich dann ganz spontan, mal nen engeren Radius einzustellen, als ich das geplant hatte, also richte ich das Möp ein Stück auf und fahr die Kurve weiter, bis er die nächste Planänderung vornimmt. Ja ja, schon klar der Fahrer machts und alles, genau das ist ja der springende Punkt, ich finde absolut keinen Zugang zum Heck mit den dünnen Dingern. Eigenartigerweise scheint das nur bedingt berechtigt, denn in extremeren Schräglagen war der Michel sogar sehr sicher, eben wenn man Gewicht auf den Reifen aufbringt, so dass er nicht mehr wirklich die Wahl zwischen Radius 1 und Radius 2 hat, hier hat nur das Gemetzel seinem Namen alle Ehre gemacht, was wohl eher am Gummi selbst als an der Form lag.
Zusammenfassend ist es also so, dass der dünne MIR nicht nur kippelig, sondern definitiv viel zu kippelig war, als das ich bei schnellerer Fahrt Vertrauen hätte finden können. Der 150er macht dagegen einfach was ich will, so dass ich einfach nicht mehr über die Reifen nachdenken muss.
Man könnte das mit nem Amijeep vergleichen, bei dem man erstmal lenken muss, um zu sehen, welche Kurve das zur Folge hat, wohingegen das Auto der Wahl die Kurve fährt die man für richtig hält. Natürlich alles Gewöhnungssache, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad.
So, zum Abschluss: Auch die Erfahrungen sind subjektiv, gerade beim Moped kann da ein kleines bischen Gewicht mehr oder weniger oder nen ausgelutschtes Federbein alles wieder umkehren, ich bin auch weder Profi noch Möchtegernprofi noch Testfahrer, alles eben nur meine persönlichen Eindrücke, aber: Meine Freundin hat ganz frisch ihren Möplappen und fährt jetzt die zweite GPX mit den Asphaltschneidern, nach ner kurzen Tour und nem Mopedtausch hat sie mir letzt so was in der Art gesagt:
-Sie: "Also irgendwie glaub ich bei mir is was kaputt, das Heck klappt immer so komisch weg, wenn ich kurven fahre..."
-Ich: "Wie Heck klappt weg, ich bin doch grad noch gefahren, alles gut."
-Sie: "Aber bei deiner is das nicht, da fahr ich ganz sicher."
Nochmal kurzer Tausch.
-Ich: "Hast recht, fährt sich kacke, aber sind nur die Reifen, alles gut."
So kenn ich eben persönlich nur zwei subjektive Eindrücke von zwei unterschiedlich erfahrenen Mopedfahrern mit unterschiedlichen Reifenansprüchen, mit der Möglichkeit beide Reifen zeitnah zu vergleichen, und daher bildet sich meine Wahrheit, nämlich die dass die 150 das bessere Paket sind. Jede andere Meinung kann ich natürlich akzeptieren, aber die wird meine Wahrheit in der speziellen Reifenfrage nicht mehr ändern :-) , und die meiner Freundin übrigens auch nicht, die is nämlich schon stinkig, dass ihre Reifen noch so neu sind und sie sie noch so lange fahrn muss, wobei ich dafür wäre sie gleich runterzuschmeißen, weil ich Reifen und das damit verbundene subjektive Vertrauen für unersetzlich halte.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Das passiert schon, wenn man die unzulässige Reifenpaarung drauf hat, z.B. den Metzeler Z 4 und den Z2 (war's glaub' ich) .
Wenn man aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers hat, geht das. Am eigenen Leib erlebt.
Es geht nur um Unbedenklichkeitsbescheinigungen in denen eine andere Größe "freigegeben" wird, Freigaben in denen verschiedene Modelle vom selben Hersteller genehmigt werden sind in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von effexxx
Man darf eben doch... Der Reifen ist erlaubt, nicht eintragungspflichtig und gut, ist einfach so, man muss lediglich einen Wisch mitführen, der eben vom TüV oder einem vergleichbaren Verein stammt und besagt, dass das so ist. Und natürlich ist das nicht so, wie mit unzulässigen Reifenpaarungen, das ist wesentlich kritischer, denn die sind, wie der Name schon sagt, unzulässig.Edit: Ich korrigiere mich, man kann ja mal einen Fehler machen: Der Wisch stammt direkt von BS. Er besagt, dass die Montage dieser Reifen keine Änderung nach §19 darstellt, und diese somit nicht eintragungspflichtig sind. Mir persönlich genügt das, meinem TüV-Mann auch.
Gruß nochmal
Ich weiß das aus erster Hand, dass es eine K-Mitteilung gibt, die besagt, dass sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen in denen von Reifenherstellern eine andere Größe "freigegeben" wird, bei der HU abzulehnen sind.
Das ist ne UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG und keine ABE! Sonst würde nämlich dick und fett ABE drüberstehen.Nur so zur Info: Es gibt auch ABEs, die besagen, dass die Änderung z.B. andere Felgen beim PKW trotzdem vom TÜV, DEKRA usw. abgenommen werden müssen. Also gilt nicht generell "ABE = dranschrauben, Wisch mitnehmen und losfahren".
Gruß Viech
Ich weiß nicht, für mich hört sich das etwas nach Panikmache an, obwohl ich in solchen Dingen selbst sehr vorsichtig bin. Ich möchte hier auch keine Unwahrheiten verbreiten, letztendlich ist das Ganze ja nur ein kleines...Forum, nur so viel: Nach dem ich nun kein TüV-Beamter bin, hab ich mal meine Beziehungen zu den Jungs walten lassen und nem Bekannten aus dem Laden den folgenden Text vorgelegt (man beachte des Doktors Ausführungen zu deren Standpunkt):
Unbedenklichkeitsbescheinigung:
Wenn Sie andere Reifen nutzen wollen als in den Papieren eingetragen sind, müssen Sie sich über den Reifenfachhandel bzw. Fahrzeughersteller eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen. Liegt diese vor, so befindet sich das KFZ in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Die Änderungen müssen nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen und das KFZ muss nicht vorgeführt werden.
Der Kollege hat nur genickt und mir erzählt, dass dem so ist....Dann hat er mir noch irgendwas von wegen neu und 2007 erzählt. Im Endeffekt ists mir jetz aber auch egal, ich darf meine BT45 hochoffiziell fahren, auch wenn ich der einzige wäre....Wobei ich nicht davon ausgehe, dass dem so ist, sonst würde sich (zumindest mir) die Frage stellen, warum BS die Dinger noch baut, wenn nicht für illegale Straßenrennen, und dafür ist der Bock nun wirklich zu alt und gemächlich.
Nur dass ich nicht falsch verstanden werde: Ich lese hier ständig von irgendwelchen Allwissenden, dass irgendetwas Fakt ist, nur um dann im Anschluss daran irgendwelche pauschalisierten Aussagen zu lesen wie "Bloß weil da ABE steht könnt ihr nicht einfach nen Reifen runterschmeissen und einen auf Wheelie machen!!!". Wie gesagt das hier ist nur ein Forum, die letze Instanz in der Realität ist nun mal der TüV oder eine vergleichbare Orga, und wenn der mir sagt alles ist gut, dann gebe ich das hier weiter, dann vergesse ich auch gerne, was ich vor zehn Jahren für Probleme beim Eintragen von irgendwelchen Auspuffanlagen wegen ner ABE aus Turkmenistan hatte, weils mir weniger aktuell erscheint als das heutige Gespräch mit nem allmächtigen vom TüV. Und jetzt soll mal jemand verlangen, dass ich meine Kiste vor den Bundesgerichtshof schiebe, bloß um sicherzugehen, dass ich was fahren darf, von dem mir bisher jeder Wissende versichert hat, dass ich es darf, weil der Tüv ja nun doch kein Staatsorgan ist...
Gruß
Prima beschrieben effex... mit dem Teerschneider vs. Pseudowalze. Ist aber echt Gewöhnung und Geschmacksfrage. Den schmalen Luden musst sehr präzise fahren, stimmt (oder gewisse Dinge einfach gelassen nehmen). Ob man das nun als Lenkpräszission oä. oder als kippelig/eigenwillig sieht/empfindet, liegt im Auge des Betrachters - jedenfalls kann man jedem nur empfehlen das zu fahren, womit er sich wohlfühlt.
Sagen wir... der breite fährt sich smoother.
Hab auch schon mal 160er Avon auf der Liesl gefahren... naja, nich mein Ding - aber ich nehm ja auch ne Z900 recht locker 😁 😉
Unbedenklichkeitsbescheingung, Freigabe, ABE (gibts eh nicht mehr..), 19/3 Gutachten usw.... man möge unterscheiden 😉
IdR wird man heute eine Freigabe in Händen halten... und die haben alle zu akzeptieren.
Wie ich aber schon dezent angedeutet habe... der eine Prüfer bekommt einen Anfall, ein anderer erwähnt es nichtmal... tjaja. *fg*
Eine andere Reifenbreite würde ich mir aber ohnehin eintragen lassen, ausser ich halte eine Freigabe in Händen.
Und nachdem der TÜV ja auch auf seine Bilanzen achtet... sind Umsätze zu tätigen und Fehler zu finden... ich sag´s mal so - ein Prüfer, welcher nur perfekte Karren unter die Finger bekommt und für alle Änderungen eine EGBE usw. zu sehen bekommt... is ne arme Wurst und hat bald ein "Gespräch"....
Wow...da habe ich mit meinem Versuch zu helfen eine nette Diskussion losgetreten🙄
Aber ich kann noch etwas mehr dazu sagen, als in meinem ersten Beitrag:
Nachdem ich mich im Frühjahr mal um neue Reifen gekümmert habe, und dabei feststellen
mußte, das es den eingetragenen 160er nicht mehr gibt 😠 (ja...ich hätte ihn gerne gefahren...wenn da die Philosophen auch getrennte Meinungen haben, und das obwohl ich mein Moped überwiegend zügig durchs Sauerland bewege und nur selten vor der Eisdiele oder einem Caffe parke, um meine Reifen bewundern zu lassen😰)
und der 140er vom Preis uninteressant war, mußte ich mich wohl
oder übel etwas mehr mit diesem Thema beschäftigen.
Nach Telefonaten mit Pirelli, die auch noch einen Reifen bauen, der dem Geschwindigkeitsindex entspricht und auch auf die 16"-Felge passt, aber nie eine Abnahme auf der GPZ hinter sich gebracht hat, hatte ich zumindest die Gewissheit, dass ich Reifen OHNE Freigabe eben vom TÜV eintragen lassen muß!
Wer aber rechnet, dem muß schnell klar sein, dass sich das nicht lohnt...das Telefonat mit einem bekannten, der Sachverständiger beim TÜV ist, ergab, dass die Eintragung ca. 170€ kostet.
Neue Reifen vorn und hinten + 170€...damit war das Thema für mich gestorben.
Also mußte ein Reifen MIT Unbedenklichkeitsbescheinigung her...das war eben der BT45.
Ich mußte mir jetzt zwar wieder hinten und vorn neue Schuhe kaufen, aber die Preisdifferenz zum 140er von Metzler war so gering, dass es nicht weiter ins gewicht viel.
Da mein Moped sowieso zur HU mußte, konnte ich meine Bescheinigung auch umgehend ausprobieren. Und siehe da, der sogenannte Sachverständige hatte auch so seine Probleme mit der Bescheinigung...erst ein Anruf in seiner
Zentrale konnte ihn eines Besseren belehren.
Gruß
Christian
Na dann ist doch jetzt hier quasi hochoffiziell amtlich, dass sich auch die Herrn vom TüV mal irren und dass eine entsprechend formulierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht...
Gruß
So isses... 😉
Ferner das ja auch menschliche Menschen sind, sprich, jeder hat so seine Schwerpunkte, Interessen und Meinungen. Wenn da nun einer eh findet, dass Bikes ne ganz üble Sache sind oder Fighterfahrer pöse Puben.. "irrt" er evtl. recht schnell und oft *fg*
Und deshalb macht es Sinn, sich einen Prüfer zu suchen, der im Thema fit und der Materie zugeneigt ist - ich mein keinen blinden, sondern einen sachkundigen und lösungsorientierten Prüfer 😉
170 Taler ist satter Tarif... bei dem wohl der Fahrversuch sehr umfassend ausfallen soll. Sagen/machen manche gerne, weil sie gar nicht so scharf auf Einzelabnahmen sind - als Prüfer hat man schnell was am Bein, kann man derzeit recht oft nachlesen. Also besser abschrecken... Versteh ich sogar irgendwie.
Einem geneigtem Prüfer "vom Fach" langt aber sicher auch eine Briefkopie mit diesem Eintrag....
Zitat:
Original geschrieben von effexxx
Na dann ist doch jetzt hier quasi hochoffiziell amtlich, dass sich auch die Herrn vom TüV mal irren und dass eine entsprechend formulierte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreicht...
Gruß
Reicht eben nur (zumind. bei der HU), wenn die U-Besch. ein anderes Reifenfabrikat bzw. Modell freigibt.
Gibt sicherlich auch Prüfer, die noch nix von der Mitteilung gehört/gelesen haben. Wenns euch soo brennend interessiert, dann schau ich nach und werde euch mitteilen, wann die K-Mitteilung rauskam. Aber erst am Montag, wenn ihr versteht...
Zu der Bemerkung mit der Eintragung ohne Fahrprobe ein kleines Beispiel:
Wenn der Tec-doc so allwissend ist, dann kann ja er mal seine Unterschrift druntersetzen. Wenns dann den Herrn "XY" bei 200 auf der AB von der Möhre haut, weil die blöde GPZ unerklärlicher Weise zu Pendeln angefangen hat und er den Herrn Tec-doc verklagt, da er seither im Rollstuhl sitzt und nicht mehr allein aufs Klo gehen kann... Spätestens dann überlegt der Tec-doc, obs nicht vielleicht doch besser gewesen wäre ne Fahrprobe zu machen, dem Kunden 100 Euro mehr abzuknöpfen und den Kittel nicht komplett drin zu haben. Muss ja nichtmal sein, dass die Reifen schuld waren, aber ohne Fahrprobe wird der Richter da kaum Verständnis für den Sachverständigen Tec-doc haben.😉
Gruß Viech