kann ich aufner gpz 600 r nen 160er reifen fahren??
hi
ich hab mir vor kurzem eine gpz 600 r baujahr 87 gekauft und der 130er reifen hinten ist der größte mist!!
weis jemand ob ih auch nen größeren reifen hinten bzw vorne fahren kann??
also einen 160er hinten wäre super!!
33 Antworten
Ich weiß zwar jetzt nicht, warum Du mir so saublöd kommst... aber wenn das deine Art ist, von mir aus 🙄
Du hast Recht und ich meine Ruhe... gehts dir jetzt besser?
Und nebenbei - wenn die identische Änderung am gleichen Möp schonmal eingetragen wurde, wurde da wohl auch ein Fahrversuch gemacht, nedwahr? Ergo sich ein weiterer erübrigt... sonst müsste der ja nach jedem Reifenwechsel durchgeführt werden. Nichts anderes hab ich gesagt - wer lesen kann...
Ob das dem Prüfer so genügt... liegt in seinem Ermessen, ganz einfach.
Eine Bescheinigung (Reifenhersteller/Bikehersteller) langt dann, wenn sie das was drauf ist für das Mopped wo´s drauf ist bescheinigt - klingt doch logisch, oder?
Und weil weder der Herr Obersachverständige Viech noch der doofe tec-doc sowas unterschreiben sollen, weil eben selbst Prüfer hierbei sehr unterschiedlich entscheiden/agieren - kann man sich hier diverse Erfahrungen erfragen (könnt ja sein, dass es schon im Ansatz unmöglich ist) und sollte sich dann einen geneigten und lösungsorientierten Prüfer suchen (in HD und Fighterkreisen fragen..), um mit diesem das Vorhaben vorher abzusprechen.
Glaub mir... so funktioniert das 😉
Ach nebenbei.... ABE´s mit einer Eintragungs/Abnahmepflicht gibt es so nicht... es ist eben eine ABE und kein Mustergutachten nach 19/3 😉
Rischtisch,
was soll ich mit nem Fahrversuch, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit u.A. auf ausgiebigen Fahrversuchen basiert, oder denkt jemand ernsthaft, dass derjenige, der seine Unterschrift unter den zweifelhaften Wisch setzt nicht für dessen Richtigkeit mit seinem Job und ggf. sogar mit seiner Freiheit geradesteht? Nochmal, mir soll mit dem Wisch auch überhaupt kein Prüfer irgendwas eintragen, er soll ihn akzeptieren und wenn er das nicht auf Anhieb kann, soll er sich schlau machen. Die Jungs vom TüV haben mittlerweile auch Konkurenz, die schicken dich nicht einfach weg, weil sie nicht alle Gesetze auswendig kennen, die lesen nach, die haben sogar Computer hinterm Tresen stehn, so weit sind die schon...Wie schon gesagt, müsste jedesmal der gleiche Reifen auf dem gleichen Moped neu getestet werden, gäbe es mehr Prüfer als Motorradfahrer, dann würden dort aus Mangel an qualifizierten Fachkräften in der Hauptsache Vollpfeifen eingestellt und die Straßen wären wesentlich unsicherer, logische Konsequenz, oder? Dafür gibts doch entsprechende Gutachten, die besagen, dass entsprechende Kombinationen bereits entsprechend getestet wurden und daher eintragungsfrei sind und daher hat da auch kein Gutachter den Kopf für hinzuhalten. Wie denn auch, es wird nichts eingetragen, es kann nichtmal nachvollzogen werden, wann die Reifen draufgeschraubt wurden, weil es vollkommen egal ist, weil sie vollkommen in Ordnung sind. Leuts, ein bischen Bürokratie kann sicher nicht schaden, aber wir sind uns doch zumindest einig, dass man sie sich nicht noch selbst herzaubern muss, oder?
Gruß
Nur mal so als kleiner Eindruck.... ältere Handhabung des 19/3 ...
http://www.fehling.de/.../arbeitsanw_kba_aenderungsabnahme.pdf
Das Drama hier im Thread (wie auch bei so manchen TÜVi) ist die Vermengung der Begrifflichkeiten, das ist gar nicht mehr so einfach und seid freundlichen EU Ergänzungen, Umgangsbestimmungen zu Altdokumenten etc schlicht ein fetter Wälzer, kein 3 Zeiler mehr (sonst würd ich ihn hier abtippen *sfg*).
Ferner auch kaum mehr einer den Überblick hat, was nun für welche Baujahre anzuwenden ist und was nicht usw. usf., auch dazu gibts laufend Hüh und dann wieder Hott "von Oben"... was eine Entscheidung für den Prüfer nicht leichter macht, schon gar nicht, wenn ihn dieses Gebiet weder interessiert noch groß betrifft.
Und weil wir grad dabei sind... der TÜV ist ein Riesenunternehmen und kein Wohlfahrtsinstitut. Sollen ja auch alle Kübel am Besten halbjährlich zur HU.... weil der Zustand ja sooooo schreckliiich ist. Praktisch, wenn man sich das bequem selbst testieren kann, oder? Ein Schelm, wer.... 😁
Also... ich pers. würd mir einfach einen guten Prüfer suchen und meine Pläne immer vorher mit ihm bereden, ganz einfach.
Übrigens ist das "K-Schreiben" (K-Frage? 😁 😛 ) in dem verlinktem PDF am Ende enthalten (Das meintest Du Viech, oder?) ... muss man aber auch richtig interpretieren können 😉
Hab ich auch am WE parat, sowas *g*
Kurzes Update:
Ich habe in meinen Papieren gerade noch einen Wisch gefunden, der das selbe besagt wie die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone, nur dass dieser vom TüV Nord stammt...Damit dürfte sich das Thema erledigt haben.
Gruß