Kann ein Totalschaden auch ein Bagatellschaden sein?

Hallo,

kann ein Totalschaden mit massivem Blechschaden bei einem alten Fahrzeug auch ein Bagatellschaden sein?

Unfallfahrzeug ist ein VW Golf 4 mit 1,4 l, 155000 km, Baujahr 2000. Der Unfallgegner hat die Vorfahrtsregeln missachtet und ist beim Linksabbiegen in die Beifahrerseite des Fahrzeugs gefahren. Die Beifahrertür und hintere Tür sind massiv verformt, der Schweller ist verformt, die B-Säule und der hintere Kotflügel sind beschädigt.

Ich frage mich, woran sich ein Bagatellschaden festmacht. Falls es der Schaden an den defekten Teilen ist, dann ist dieser natürlich massiv. Falls aber ein Bagatellschaden an der Summe festgemacht wird die die Versicherung tatsächlich zahlen muss, also bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, dann kann es bei dem Fahrzeug möglicherweise eng werden.

Ich würde gerne vermeiden, dass die Geschädigte, wenn sie einen Gutachter einschaltet auf dessen Kosten sitzen bleibt.

Um Aufklärung und Tipps zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.

Danke und Grüße

36 Antworten

Temporär geschlossen

Der Thread wurde aufgeräumt. Und auch hier der Hinweis: bleibt beim Thema, unterlasst die Streitereien und nutzt statt desssen den Alarmbutton, ohne den Thread weiter zu befeuern.

Diese permanenten, unpassenden Nebendiskussionen könnt ihr per PN fortführen.

Irgendwie scheint gerade wieder jeder Thread im Versicherungsforum mitgelesen werden zu müssen.

Das geht auf Dauer nicht gut .... zumal man immer wieder auf "gemeinsame Bekannte" trifft.

Dieser freundliche Hinweise sollte beachtet werden.

Zimpalazumpala, MT-Moderator

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