Kann ein Totalschaden auch ein Bagatellschaden sein?

Hallo,

kann ein Totalschaden mit massivem Blechschaden bei einem alten Fahrzeug auch ein Bagatellschaden sein?

Unfallfahrzeug ist ein VW Golf 4 mit 1,4 l, 155000 km, Baujahr 2000. Der Unfallgegner hat die Vorfahrtsregeln missachtet und ist beim Linksabbiegen in die Beifahrerseite des Fahrzeugs gefahren. Die Beifahrertür und hintere Tür sind massiv verformt, der Schweller ist verformt, die B-Säule und der hintere Kotflügel sind beschädigt.

Ich frage mich, woran sich ein Bagatellschaden festmacht. Falls es der Schaden an den defekten Teilen ist, dann ist dieser natürlich massiv. Falls aber ein Bagatellschaden an der Summe festgemacht wird die die Versicherung tatsächlich zahlen muss, also bei einem Totalschaden die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, dann kann es bei dem Fahrzeug möglicherweise eng werden.

Ich würde gerne vermeiden, dass die Geschädigte, wenn sie einen Gutachter einschaltet auf dessen Kosten sitzen bleibt.

Um Aufklärung und Tipps zum weiteren Vorgehen würde ich mich freuen.

Danke und Grüße

36 Antworten

Man lässt auch den Gitachter der gegnerischen Versicherung gar nicht erst das Auto begutachten, ein bekannter Fehler.

Als Geschädigter kann man einenn Gutachter seiner Wahl beauftragen den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung derselben ist nicht nötig. Das dürfte auch langsam durchgesickert sein.Wenn das Fahrzeug ein offensichtlicher Totalschaden ist gibt es natürlich nur ein Kurzgutachten.

Deshalb eigenen Gutachter beauftragen aber nicht das Kostenrisiko tragen - falls der geg. Vers auch nur irgendwas einfällt, rumzumäkeln. Überraschungen kann es immer geben.

Keiner weiß, was denen auf einmal einfällt (natürlich unberechigterweise), _ich_ habe den Gutachter mit meiner Unterschrift (!) beauftragt und die Versicherung lehnt irgendwas ab, was der Gutachter von seinen Leistungen in Rechnung stellt und fährt aus irgendeinem Grund auf einmal Anwälte auf. Das Risiko vermeide ich so ganz easy.

Und es muß ja niemand so machen, ist mir doch egal ;-) , ich mache das so und bin die 2x im Abstand von Jahren jedesmal gut damit gefahren.

Hier spielte noch mit rein, daß der Wert des Wagens ggf die Kosten eines Gutachtens unterschreitet - und ja, ohne Gutachten keine Wertermittlung. Logik ist aber was für Gehirnjogging, im wirklichen Leben sichere ich mich gern ab.

Ich habe mir das im ersten Fall - wissend, daß ich das nicht muß - angesehen, wie der Versicherungsgutachter (VW-Autohaus) das einschätzt. Ohne Bühne, total amateurhaft (Hecktreffer) bei mir. Dann so gemacht, wie beschieben

edit: es kamen 30% mehr heraus

und zu keinem Zeitpunkt war mein eigenes Geld in Gefahr.

Kostenübernahme bezieht sich auf die Kosten, die der Gutachter kostet, den _ich_ beauftrage.

Da geht es überhaupt nicht um den Betrag des Schadens. Klar, _das_ kann angefochten werden, nur dann bezahlt die geg Vers. auch noch meinen Anwalt.

Ob deeer dann erfolgreich ist, steht wieder auf nem anderen Blatt.

und @berlin-paul hast Du gelesen, was ich geschrieben habe? Wohl kaum.

Klar. Dein Vorgehen war naiv und selbstschädigend. Und du bist damit glücklich und kaperst den thrad mit deiner auf zwei Teilregulierungen basierenden Erfahrung. Alles fein.

Berlin-baul

So siehts aus... ganz frisch wieder mal im FamilyUmkreis... unverschuldeter Parkplatzschaden... gegnerische Versicherung meldetet sich wenige Stunden später ... und boten "großzügig" wie sie sind, die komplette Schadensabwicklung an (sollte anfangen den Schaden zu fotografieren und Bilder zur Versicherung zu schicken ...).. zum Glück Tante gleich eingetrichtert .. wenn sowas passiert, lehne höflich ab, sage nichts und lege am besten schnell auf .. so auch passiert... Dann der Weg den man heute geht ... Gutachter .. der entschied, normales Gutachten, weil Schaden deutlich höher als optisch auf den ersten Blick sichtbar.... und der Gutachter arbeitet mit einer spezialisierten Kanzlei zusammen, Tante musste nur noch unterschreiben, das sie die Abwicklung an den Anwalt abgibt ... nun kann sie sich zurücklehnen, beim OK vom Anwalt den Wagen in die werkstatt geben und warten bis Nutzungsausfall und Kleinkram auf ihrem Konto eintrudelt... ansonsten ist sie nur noch am Spielfeldrand und bekommt Kommunikation zwischen Kanzlei und Versicherung "Zur Information" ..

Ist heute leider so... aber wer mag kann natürlich seine Freizeit nutzen als David gegen Goliat zu verplempern und sich mit professionellen Rechtsabteilungen der Versicherungen selbst anlegen... und möglicherweise garnicht merken das er/sie/es eiskalt über den Tisch gezogen wird...siehe mein beispiel .. hätte schon super angefangen mit der Beschäftigungstherapie😁 Fotos machen..da weiß man sofort wie das weitergelaufe wäre..

Ähnliche Themen
Deine Antwort
Ähnliche Themen