Kann ein Händler eigentlich die Gewährleistung umgehen indem er auf seine Privatadresse verkauft?
Hi,
wir haben uns heute einen 3er BMW angeschaut und wollten diesen evtl. kaufen.
Was mir aber nun äußerst komisch vorgekommen ist das er den anscheinend "privat" verkaufen wollte.
Der Wagen stand in seiner Firma und dort haben wir den auch angeschaut.
Was mich nun interessieren würde ist ob er durch solche Tricks die Gewährleistung umgehen will und ob er durch solche Verkaufstricks damit durch kommt?
Tom
Beste Antwort im Thema
Diese Tricks sind mittlerweile Gang und Gäbe - leider. Entweder wird im Kundenauftrag verkauft oder man lässt die Kiste einfach auf den Namen eines Mitarbeiters verkaufen. Klappt manchmal für den Händler, manchmal aber auch nicht. Das lässt sich nicht so recht vorhersehen, aber die Gerichte lassen sich in der Regel auch nicht ganz so einfach für dumm verkaufen...
Man würde wohl den Vorbesitzer heranziehen und wenn sich dann herausstellt, dass der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen oder angekauft hat, würde dieser recht schlechte Karten haben. Da ein Gewährleistungsausschluss in dem Fall unwirksam wäre, gilt dann nicht einmal die verkürzte Gewährleistungszeit von 1 Jahr, die der Händler hätte vereinbaren können, sondern die vollen 2 Jahre. Den Fall hatte ich schon und der Händler hat sich danach dumm und dämlich geärgert.
Aber Achtung... auch ein Autohändler kann ein Privatfahrzeug auf seinen Namen angemeldet haben (auch wenn es eher unwahrscheinlich ist), welches er privat verkaufen kann. In dem Fall ist ein Gewährleistungsausschluss natürlich von Privat an Privat absolut rechtswirksam. Aber wie gesagt Autohändler haben wohl eher selten privat Fahrzeuge auf sich zugelassen.
17 Antworten
Es war ja wie folgt.
Auto war in einem Ausstellungsraum fotografiert und so angeboten worden.
Es sah alles nach Händler aus, nur an den Kontaktdaten hat man da nix erwähnt in Sachen Händler.
Die Adresse und Daten bei Google eingegeben ergab dann jedoch das derjenige ein Gewerbe hat im Automobilgewerbe.
Dort angekommen meinte er dann ja hier Kaufvertrag können wir gleich machen und hat uns einen Kaufvertrag unter die Nase gehalten.
Auto war auf einen Privatmann angemeldet und nicht auf den Verkäufer.
Der preisliche Rahmen bewegt sich schon eher auf privatem Level.
Das Auto ist halt genauso wie wir es gesucht haben, jedoch wird es wohl mit Sicherheit wegen jeder Kleinigkeit Streiterei geben.
Hätte man in so einem Fall nun Gewährleistung, auch wenn man den Wagen mit einem Privatvertrag kaufen würde?
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Tom2110pa
Hätte man in so einem Fall nun Gewährleistung, auch wenn man den Wagen mit einem Privatvertrag kaufen würde?
Nun, ich sag es nochmal, ein Gewerbetreibender kann die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher nicht wirksam ausschließen (sofern er nicht tatsächlich sein Privatwagen privat verkauft oder eben im Kundenauftrag). Heißt also, dass dieser Passus im Kaufvertrag von Anfang an unwirksam wäre und nicht einmal die verkürzte Gewährleistungszeit gilt. In dem Fall sind es dann 2 Jahre, wobei meistens nur die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr von Bedeutung sind.
Die Frage ist also eher, ob Du im Falle eines Falles beweisen kannst, dass er das Fahrzeug gewerblich verkauft hat. Das kannst Du in der Regel dann, wenn Du Dich an den Vorbesitzer wendest. Der steht ja in den Papieren und lässt sich in der Regel leicht ausfindig machen. Hat der das Fahrzeug zum Beispiel in Zahlung gegeben oder so an den Händler verkauft, dann schaut es gut aus, denn so kommt der Händler kaum noch aus der Nummer raus.
Ob Du wegen jeder Kleinigkeit streiten musst, kann hier aber keiner beurteilen. Letztlich reden wir von Gewährleistungsschäden, nicht von Abnutzungs- bzw. Verschleißmängeln. Die sind in der Gewährleistung nämlich auch so nicht umfasst. Kommt aber was, dann wirst Du streiten müssen, denn umsonst macht der das nicht auf so eine Tour. Er wird also nicht verzweifelt versuchen die Gewährleistung auszuschließen und Dich dann im Falle eines Mangels mit offenen Armen empfangen.
In einem Fall hatte ich das Glück, dass so ein Depp selbst einen Privatkaufvertrag aufgesetzt, die Gewährleistung ausgeschlossen - dann aber seinen Firmenstempel druntergesetzt hat... :-)
Wenn Du Dir so unsicher bist, dann lass den Kauf, verzichte auf das eine oder andere Ausstattungsdetail und kauf bei einem Händler der solche Touren nicht nötig hat. Weißt dann aber letztlich auch nicht, ob alles glatt läuft und zahlst den Händlerpreis...
Zitat:
Original geschrieben von Tom2110pa
Es war ja wie folgt.
Auto war in einem Ausstellungsraum fotografiert und so angeboten worden.
Es sah alles nach Händler aus, nur an den Kontaktdaten hat man da nix erwähnt in Sachen Händler.
Die Adresse und Daten bei Google eingegeben ergab dann jedoch das derjenige ein Gewerbe hat im Automobilgewerbe.Dort angekommen meinte er dann ja hier Kaufvertrag können wir gleich machen und hat uns einen Kaufvertrag unter die Nase gehalten.
Auto war auf einen Privatmann angemeldet und nicht auf den Verkäufer.Der preisliche Rahmen bewegt sich schon eher auf privatem Level.
Das Auto ist halt genauso wie wir es gesucht haben, jedoch wird es wohl mit Sicherheit wegen jeder Kleinigkeit Streiterei geben.Hätte man in so einem Fall nun Gewährleistung, auch wenn man den Wagen mit einem Privatvertrag kaufen würde?
Tom
Probiers aus, klags ein, dann kann man ja sehen wie es ausgegangen ist ;-).
Finde die Fragestellung allein schon sehr bedenkenswert.
Willst einen Vertrag eingehen wo du weist, dass du früher oder später vor gericht landen wirst. Ich weis nicht warum du dir den stress antun willst, immerhin wird das einige zeit in anspruch nehmen und man weis vorher nicht ob man recht bekommt oder nicht.
gretz