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Kamera mit Selfie Stick aus Autofenster?

Themenstarteram 6. September 2021 um 5:00

Die Frage klingt evtl. etwas komisch, aber ist es erlaubt, dass der Beifahrer während der Fahrt z.B. eine 360° Kamera an einem (z.b. 120 cm langen) Stick raushält? Also nach oben/hinten (Beifahrerfenster/Dachfenster), nicht zur Seite, damit nicht die 2,55 m max. Breite überschritten werden. Es gibt zwar ein Urteil wegen riesigen Fahnen durch Sichtbehinderung anderer, nur heutige Cams passen in die Hosentasche und nehmen niemanden die Sicht.

Bevor hier jemand den Vergleich mit Dashcam und Datenschutz schreit: Google&Co. haben quasi das gleiche mit Streetview, d.h. aufgenommen und danach Personen/Fahrzeuge vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht.

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36 Antworten

Bußgeldtabelle bei überstehender Ladung

Ladung hat nach vorne über das Fahrzeug hinaus geragt 20 €

Zulässige Höhe/Breite der Ladung wurde überschritten 20 €

Seitliches Hervorragen schlecht zu erkennender Transportgüter 25 €

Ladung wurde transportiert, ohne ordentlich gesichert zu sein 25 €

Ladung nicht verkehrssicher gepackt 35 €

...mit Gefährdung 60 € 1 Punkt

Definiere Ladung?

Für mich ist ein Selfiestick keine Ladung.

Zitat:

@ktown schrieb am 9. September 2021 um 09:38:18 Uhr:

Definiere Ladung?

Für mich ist ein Selfiestick keine Ladung.

"Ladung" rsp Zuladung ist alles, was nicht fest eingebaut ist.

Und all das muss so gesichert sein, dass es nicht zur Gefahr werden kann.

Naja. Hab noch nie bei ner Verkehrskontrolle den einfach so im Auto rumliegenden Laptop oder gar n auf der Rückbank geparkten Fernseher extra bezahlen müssen. Und wenn ich überlege wie der ganze Ikea Kram im Auto so mitgenommen wird...

Also was irgendwo steht und wie es gemacht wird, sind immer zwei paar Schuhe. Wenn sie es mit dem Stick nicht übertreiben, wird gar nix passieren, außer dass sie sich total lächerlich machen. Die Dinger waren schon peinlich, als sie noch neu waren. Wusste gar nicht dass die noch Anwendung finden. Hab zumindest ewig keinen mehr gesehen. :)

wenn dich (oder deinen Beifahrer) dein laptop/Fernseher auf der Rückbank bei einer Vollbremsung oder Auffahrunfall von hinten erschlägt, wird die Versicherung sicherlich ein Wörtchen mitreden

und beim Stick und o.g. Bußgeldaufstellung ging es um "Bußgeldtabelle bei überstehender Ladung"

Zitat:

@ktown schrieb am 9. September 2021 um 09:38:18 Uhr:

Definiere Ladung?

Für mich ist ein Selfiestick keine Ladung.

In der Theorie ist sogar der Beifahrer als Ladung zu betrachten.

Wenn man den Selfie-Stick z.B. mit Spax-Schrauben fest am Fahrzeug andübelt, wäre er keine Ladung mehr (-> Anbauteil)... bräuchte jedoch vermutlich eine ABE.

am 10. September 2021 um 8:46

man könnte ja auch ein umgebautes "TAXI" Schild o.ä. als Befestigung verwenden oder einen Dachgepäckträger wie für Fahrräder, an dem dann der Stick sicher befestigt wird......

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