Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion
Hallo,
Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.
Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).
Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)
Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).
- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...
Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.
Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...
Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...
Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?
Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕
Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?
Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.
Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...
3097 Antworten
Stimmt! Das hat ja ein Beamter meistens nicht! 😁
Im Übrigens kann man oben lesen was mit 99 % Sicherheit mit " Kreis" gemeint war. Der "
Düsseldorfer Kreis"Zitat:
Der Düsseldorfer Kreis dient seit 2013 als Gremium in der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder der Kommunikation, Kooperation und Koordinierung der Aufsichtsbehörden im nicht-öffentlichen Bereich
-> Alles Klar!😛
Naja glaube gelesen zu haben, dass dier Meldung auch vom ADAC kam. Wer glaubt denen schon noch was!
Fakt ist und bleibt, dass kein " Orts-/ Verwaltungs- Kreis" befugt wäre eine Dashcam zu verbieten genau so wie (wenn wir schon dabei sind ) Grenzwerte für Umweltzonen!
Edit: Obwohl in BAYERN!!!!
Zitat:
Nur zur Info: Ich habe eine DVR-110 und etliche Gigabyte Videomaterial auf meinem Rechner.
Warum hast Du die Daten auf dem PC? Genau wegen so einem Quatsch wird das vermutlich tatsächlich irgendwann verboten! Das Videomaterial wird nach 8 Stunden gelöscht. Das Material sieht man sich nicht an und das speichert man auch nicht ab! Was soll so eine Datensammel-Wut?? Völlig unverständlich... und dann kann ich es auch verstehen, daß es verboten wird!
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Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Warum hast Du die Daten auf dem PC? Genau wegen so einem Quatsch wird das vermutlich tatsächlich irgendwann verboten! Das Videomaterial wird nach 8 Stunden gelöscht. Das Material sieht man sich nicht an und das speichert man auch nicht ab! Was soll so eine Datensammel-Wut?? Völlig unverständlich... und dann kann ich es auch verstehen, daß es verboten wird!
Du und Deine Grütze, Du glaubst vermutlich auch noch, dass das richtig ist, was Du schreibst?
Kümmere Dich mal um die Hintergründe, zB. dem BDSG oder §§ 1004 und 823 BGB, damit dürfte dann auch Dir klar werden (vermutlich habe ich damit gelogen), was wann warum erlaubt ist (dauerhaft), und was nicht, auch nicht für eine hundertstel Sekunde selbst wenn es nach 8 Stunden gelöscht wird.
Glaubst Du tatsächlich, dass der Unterschied zwischen zulässig und unzulässig allein am Gattungsbegriff Action-Cam, Dash-Cam, Handy-Cam, Video-Cam, ... liegt und nicht daran, was man aufnimmt und mit der Aufnahme macht?
Du siehst Dir nie deine Urlaubsvideos an und löscht die nach 8 Stunden - kann man machen, aber wieso nimmt man die dann auf?
Zitat:
Original geschrieben von DrIng
Im Übrigens kann man oben lesen was mit 99 % Sicherheit mit " Kreis" gemeint war. Der "Düsseldorfer Kreis"
auch bei 99% kann man immer noch einen ganzen Prozentpunkt daneben liegen 😉
Aber wenn man schon den Düsseldorfer Kreis findet, warum wird nicht deren Beschluss verlinkt?
https://www.datenschutz-mv.de/datenschutz/themen/ddk/Dashcams.pdf
Du nimmst den öffentlichen Straßenverkehr auf und nennst das dann "Urlaubsvideos"? Na so kann man die Gesetze auch umgehen 😁 Das merk ich mir, wenns hier mal verboten wird... sind alles nur Urlaubsvideos, hat nichts mit Dash-Cam zu tun 😁 Zu geil!
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Du nimmst den öffentlichen Straßenverkehr auf und nennst das dann "Urlaubsvideos"?
Ich nenne es nicht so, es sind welche.
Zitat:
Na so kann man die Gesetze auch umgehen 😁 Das merk ich mir, wenns hier mal verboten wird... sind alles nur Urlaubsvideos, hat nichts mit Dash-Cam zu tun 😁 Zu geil!
😕
Warum liest Du Dir nicht den Beschluss des "Düsseldorfer Kreis" durch, da steht die Unterscheidung genau beschrieben:
Aber für Dich "in Umgangssprache" gebracht:
Privat-Aufnahmen, die ausschließlich für rein familiäre oder persönliche Tätigkeit erfolgen, gilt das BDSG nicht , siehe §1 Abs.2 Nr.3 BDSG.
Handelt es sich um systematisch erstellte Aufnahmen, oder werden die Aufnahmen außerhalb des reinen Privatbereichs weitergegeben, oder sollen diese dazu genutzt werden, um eine rechtlich bessere Position zu erlangen oder zum Nachweis einer OWI oder Straftat dienen, dann handelt es sich nicht mehr um rein familiäre oder persönliche Tätigkeiten und das BDSG entfaltet uneingeschränkt Wirkung.
Damit dann der §6 Abs.1 BDSG, nach der eine Nutzung ausschließlich zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke erfolgen darf. Und da keine Genehmigung vor liegt, in der die Gründe in einem Antrag genannt, überprüft und für zulässig erklärt wurden, ist die Aufnahme nur im rein privaten Rahmen ansehbar.
Du darfst Dir immer wieder und bis an Dein Lebensende ansehen, wie ich gegen Deinen Kotflügel donnere und mich dann gemütlich aus dem Staub mache (wenn Du dies so dargestellt haben möchtest, dann liefere ich das auch so), ich kann Dir noch Klarnamen und Adresse in die Kamera halten und mein Gesicht so drehen, dass dies auch aus allen Winkeln auf Voll-HD auf einem 65"-Fernseher formatfüllend ist.
Sollte das Video oder Teile davon irgendwo außerhalb eines reinen und ausschließlichen Privatbereichs auftauchen, dann hast Du dich einem Vergehen gem. BDSG strafbar gemacht und bist mir auch noch uneingeschränkt Schadensersatzpflichtig (BGB), wenn mir Nachteile aus dieser Veröffentlichung erwachsen.
Muss man nicht toll finden, ist aber so.
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/
Nun sollte auch klar sein, warum (besser wann) "Action-Cam" Aufnahmen und Reisevideos genau das sind millionenfach angefertigt und unbegrenzt gehortet werden und auch in welchen Grenzen veröffentlicht werden dürfen (BDSG lesen) - und wann diese Videos einem, dem Aufnehmer richtig böse auf die Füße fallen werden.
Und falls es nicht bemerkt wurde, ich war bisher nicht ein mal im GG mit den Persönlichkeitsrechten, die machen einem keinen Ärger, zumindest nicht direkt. Die sind nur "so praktisch", weil sich kein Polizist, kein Staatsanwalt und kein Richter diese Aufnahmen ansehen darf, wenn die ihnen irgendwie zukommen.
Nicht mal bei einem Mord (17.11.2005 Rasthof Satteldorf ), denn das hatten wir bereits schon vor Jahren gehabt. Wer tatsächlich glaubt, dass wir ("der Staat"😉 einen Mord wegen dem Beweisverwertungsverbot von Daten ungesühnt lassen müssen, aber wegen einer Beule im Kotflügel losgerannt wird, der sollte ganz schnell aufwachen.
Zitat:
Original geschrieben von BirgerS
Ich bin ein Zeit-Vampir, ich sauge anderen ihre kostbare Zeit aus 😁
Nein, schaue mal in Deine Taschen, was Du tatsächlich aufgenommen hast.
Und vergiss bitte nicht die anderen Mitleser hier, vor denen Du jetzt nur noch fachlich als der lachende Forennarr mit der Schellenmütze dastehst.
Ich habe mir eben eine DashCam bestellt. Mit einer zusätzlichen 32GB Memorykarte. Ich fahre kurz vor Ostern in den Osten. Polen, Ukraine,...
Und da sagt man sich: Sicher ist sicher...
Zitat:
Original geschrieben von S8V10So
Ich habe mir eben eine DashCam bestellt. Mit einer zusätzlichen 32GB Memorykarte. Ich fahre kurz vor Ostern in den Osten. Polen, Ukraine,...Und da sagt man sich: Sicher ist sicher...
Welches Modell, wenn man fragen darf?
Zitat:
Original geschrieben von 18.430
Welches Modell, wenn man fragen darf?Zitat:
Original geschrieben von S8V10So
Ich habe mir eben eine DashCam bestellt. Mit einer zusätzlichen 32GB Memorykarte. Ich fahre kurz vor Ostern in den Osten. Polen, Ukraine,...Und da sagt man sich: Sicher ist sicher...
Klar.
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Ob sie was Taugt, werde ich kurz nach der Lieferung sagen können. Ich fahre da auf jeden Fall einen Test.
Zitat:
Original geschrieben von pflaumenkuchen
Aber für Dich "in Umgangssprache" gebracht:
Privat-Aufnahmen, die ausschließlich für rein familiäre oder persönliche Tätigkeit erfolgen, gilt das BDSG nicht , siehe §1 Abs.2 Nr.3 BDSG. [...]
Diesen Beitrag sollte sich bitte jeder einmal sehr gut durchlesen.
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