Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion
Hallo,
Ich bin seit ein paar Tagen auf der Suche nach einer Kamera für das Auto.
Bei eBay wird man ja mit solchen DVR-Auto-Kamers überhäuft. Die sind zwar meistens von den Angaben her gleich, aber wenn man sich mal Vergleichvideos auf YouTube, Dealextreme.com ansieht, sieht man schon Unterschiede (wenn auch nur geringe).
Ich weiß, für mehr Geld gibt es auch mehr Qualität, aber für meine Ansprüche würde so eine Kamera eigentlich genügen. Geräte wie Carcam One, etc. sind im Vergleich zu den "China-Kamers" bedeutend teurer und dafür auch nicht sonderlich besser (Die sehr guten Kameras fangen bei 200€ an- mein Limit sind 40€)
Es gibt Versionen ohne LEDs, mit 4 LEDs und mit 6 LEDs. Diese sind wohl nur für Nacht-/Dunkel-Aufnahmen von Bedeutung.Nachtaufnahmen wären zwar schön, aber nicht unbedingt megawichtig (zumal da die Quali ja sehr abnimmt).
- Ohne LEDs: http://www.ebay.de/.../290602748574?...
- Mit 4 LEDs: http://www.ebay.de/.../eBayISAPI.dll?...
- Mit 6 LEDs: http://www.ebay.de/.../320774357396?...
Bei den o.g. Kameras liest man immer wieder, dass die Auflösung interpoliert wird.
Nun bin ich auf folgendes Angebot gestoßen, wo angeblich keine Interpolation der Auflösung stattfindet:
http://www.ebay.de/.../170727081236?...
Oder diese hier:
http://www.ebay.de/.../320795821792?...
Hat sich jemand von euch schon einmal so eine Kamera geholt?
Ich möchte nicht irgendwelche Stuntvideos oder so drehen, sondern einfach nur ein Beweismittel, bzw. "Zeugen" haben (hatte in der Vergangenheit z.B. mal den Fall das ich auf der Autobahn komplett bis zum Stillstand ausgebremst wurde. Da in dem anderen Auto 2 Leute saßen und und ich alleine war, hätte eine Anzeige eh nichts gebracht - Hätte ich da eine Kamera gehabt, säh es schon anders aus).
Diese Videos werden auch nicht von mir auf Youtube, o.ä. hochgeladen, sondern nach erfolgreicher Ankunft am Zielort gelöscht.
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.
Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
..Kamera in's Auto um andere zu filmen 🙄. Sonst keine Probleme, Sorgen, Nöte? 😕
Du vielleicht? Was zu verbergen? Fährste immer wie die wilde Sau durch die Gegend?
Ich hab früher Reisebus gefahren, hatte mal die Situation, das ein Rentner im PKW mich dauernd überholt hat, und auf 70 runtergebremst hat...
Zum Glück hatte ich ne Schulklasse dabei, und der Lehrer hatte ne Videokamera. Dann haben wir die Aktion gefilmt, und die Polizei gerufen.
Der Richter sagte, die Aufnahmen haben die Anzeige wegen Nötigung wesentlich vereinfacht...
3097 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Ja und?Zitat:
Original geschrieben von notting
AFAIK gilt das aber nur, wenn das Kennzeichen wie im hier vorliegenden Fall irrelevantes Beiwerk ist.
.....
Würde Mr.Moe denn behaupten (sofern er das Vid. hochladet) , der vorausfahrende VW Bus wäre mit Terrroristen besetzt?
Vermutlich nicht.
Irgendwie ist dein Posting ins sich sinnlos. Evtl. hast du nur das davon gelesen, was du oben auch zitiert hast?
notting
PS: Du erinnerst dich noch, dass du eine eher allg. Aussage zu dem Thema getätigt hast?
Zitat:
Original geschrieben von notting
PS: Du erinnerst dich noch, dass du eine eher allg. Aussage zu dem Thema getätigt hast?
Ja, ich habe eine korrekte Aussage zum Thema getätigt.
Das Thema war nicht, irgendeinen Fahrer in einem hochgeladenen Bild mit sichtbarem Autokennzeichen irgeineiner Tat zu bezichtigen.
Das Thema war, ob man ein Bild eines PKW mit sichtbarem Kennzeichen hochladen darf. Und ja, das Landgericht hat dieses als nicht gesetzeswidrig erkannt.
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Ja, ich habe eine korrekte Aussage zum Thema getätigt.Zitat:
Original geschrieben von notting
PS: Du erinnerst dich noch, dass du eine eher allg. Aussage zu dem Thema getätigt hast?
Das Thema war nicht, irgendeinen Fahrer in einem hochgeladenen Bild mit sichtbarem Autokennzeichen irgeineiner Tat zu bezichtigen.Das Thema war, ob man ein Bild eines PKW mit sichtbarem Kennzeichen hochladen darf. Und ja, das Landgericht hat dieses als nicht gesetzeswidrig erkannt.
... und ich habe auf Fallstricke in diesem Zusammenhang hingewiesen.
notting
Zitat:
Original geschrieben von rheinschiene
Das Thema war, ob man ein Bild eines PKW mit sichtbarem Kennzeichen hochladen darf. Und ja, das Landgericht hat dieses als nicht gesetzeswidrig erkannt.
Das Thema, schon seit Beginn der Themeneröffnung, ist eigentlich, welche Kamera fürs Auto was taugt.
Zitat:
Original geschrieben von Icemannrw
Ich bitte darum, Diskussionen über Sinn&Unsinn, bzw. die Legalität des aufnehmens des Straßenverkehrs zu unterlassen. Auch bin ich mir dessen bewusst, dass die Aufnahme vor Gericht evtl. nicht zugelassen wird, aber ich möchte trotzdem die Möglichkeit haben.Ich möchte hier nur ein paar Erfahrungsberichte oder Meinungen zu den Kameras ansich.
Ich bereue schon, das ich das Thema wieder aufgewärmt habe🙄
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Kleiner Tip: Wenn finanziell möglich, die Videos daheim auf ne große Platte speichern und so lange wie möglich aufbewahren. Es können noch nach Jahren Anzeigen kommen, denn einige Straftaten im Verkehr verjähren erst nach etlichen Jahren.Uns wollte mal jemand, der von uns ne OWiG-Anzeigen bekam, noch nach 4 1/2 Jahren wegen angeblicher Nötigung und Gefährdung eins auswischen und gab an, er hätte sich mit dem damaligen Zeugen schwer zerstritten und erst vor kurzem wieder versöhnt, weshalb der jetzt als Zeuge zur Verfügung steht.
Dumm nur, daß wir unsere Videos über 5 Jahre aufbewahren, so daß er und sein Zeuge blaß wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Danney92
Wie ist es erstmal mit der Gesetzeslage? Manchmal steht, das es als beweis gelten kann, manchmal nicht. Ist das situationsabhängig?
Ist es überhaupt erlaubt / legal?
Akzeptieren Versicherer / Gutachter die Videos auch?
zu 1 u. zu 2
Eine Aufzeichnung von dem geschehen hat immer Einfluss auf die Verhandlung. In der Regel schaut sich der Richter das Video alleine an. Wenn dort der Tathergang bzw. das geschehen zu erkennen ist wird diese Einfluss auf das Verfahren vor Gericht haben selbst wenn das Video nicht direkt zugelassen wird. Spätestens wenn aber jemand einen Zeugenaussage tätigt die im Video so nicht hinterlegt ist wird das Video recht schnelle als Beweis zugelassen.
zu 3
Ja es ist erlaubt wenn die Kamera angeht mit dem Motorstarten und auch wieder ausgeht. Bzw. du nicht generell eine Stelle permanent Überwachst. Wenn du mit deiner Kamera auf dem Marktplatz aufnimmst ist es genau dasselbe. Solange du die Videos dann im Privaten oder für einen Beweis verwendest ist es erlaubt. Du musst Niemanden darauf hinweisen das du jetzt aufnimmst. Du hältst nur einen Verlauf bzw. ein geschehen fest. Du überwachst nicht im Öffentlichen Bereich. Somit absolut legal und gesetzeskonform.
zu 4
Ja auch Versicherung werden ein Videobeweis akzeptieren spätestens wenn es bei Nichteinigung das Verfahren vor Gericht beeinflusst. In der Regel lässt sich aber die Versicherung sofort darauf ein wenn es ein Videobeweis gibt. Alles andere wäre ja auch dämlich und teuer wenn es später vor Gericht geht.
Ich kann persönlich die "SMARTY BX1500 PLUS HD" absolut empfehlen. GPS, Koordinaten, Geschwindigkeit, Sound, Streckenverfolgung über Google MAPS etc. Da freut sich jeder Richter drüber. Weniger Stress für alle :-)
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
ServusIch werde mir die GS9000 ordern.
Bei derzeitigem Kurs macht das 97,21€.
Ich weiß jetzt nicht wie das bei der Einfuhr aus China ist, aber bei der Einfuhr aus den USA beträgt die Zollgebühr bei einem Warenwert bis 150€, 0€.
Also wenn der Wert der Ware nicht über 150€ geht, fallen keine Zollgebühren an, nur die Mehrwertsteuer.
Kurs liegt derzeit bei 1,3352 USD
M.
Hab ich mich von euch infiziert mit die GS8000 und bei eBay gekauft die kommt aus Karlsruhe ohne Versandkosten und Steuer. Ich hoffe die wird in Ordnung und auch die Qualität .
http://www.ebay.de/.../130865559371?...
Danke für den Tipp
Grüße Dion22
Servus!
Ich hatte mir Anfang dieser Woche die GS 9000 bestellt. Ist bereits in Deutschland und auf dem Weg zu mir. Beim Zoll gab es wohl keine Probleme. Ein Glück das ich noch ein wenig gewartet hatte, ist im Moment reduziert. Habe umgerechnet mit Expressversand 105€ bezahlt.
Sollte morgen, spätestens übermorgen ankommen. Dann probiere ich die mal auf dem Weg zur Arbeit aus und mal schauen was die kann. =)
M.
Zitat:
Original geschrieben von Dark Dämon
zu 1 u. zu 2Zitat:
Original geschrieben von Danney92
Wie ist es erstmal mit der Gesetzeslage? Manchmal steht, das es als beweis gelten kann, manchmal nicht. Ist das situationsabhängig?
Ist es überhaupt erlaubt / legal?
Akzeptieren Versicherer / Gutachter die Videos auch?
Eine Aufzeichnung von dem geschehen hat immer Einfluss auf die Verhandlung. In der Regel schaut sich der Richter das Video alleine an. Wenn dort der Tathergang bzw. das geschehen zu erkennen ist wird diese Einfluss auf das Verfahren vor Gericht haben selbst wenn das Video nicht direkt zugelassen wird. Spätestens wenn aber jemand einen Zeugenaussage tätigt die im Video so nicht hinterlegt ist wird das Video recht schnelle als Beweis zugelassen.zu 3
Ja es ist erlaubt wenn die Kamera angeht mit dem Motorstarten und auch wieder ausgeht. Bzw. du nicht generell eine Stelle permanent Überwachst. Wenn du mit deiner Kamera auf dem Marktplatz aufnimmst ist es genau dasselbe. Solange du die Videos dann im Privaten oder für einen Beweis verwendest ist es erlaubt. Du musst Niemanden darauf hinweisen das du jetzt aufnimmst. Du hältst nur einen Verlauf bzw. ein geschehen fest. Du überwachst nicht im Öffentlichen Bereich. Somit absolut legal und gesetzeskonform.zu 4
Ja auch Versicherung werden ein Videobeweis akzeptieren spätestens wenn es bei Nichteinigung das Verfahren vor Gericht beeinflusst. In der Regel lässt sich aber die Versicherung sofort darauf ein wenn es ein Videobeweis gibt. Alles andere wäre ja auch dämlich und teuer wenn es später vor Gericht geht.Ich kann persönlich die "SMARTY BX1500 PLUS HD" absolut empfehlen. GPS, Koordinaten, Geschwindigkeit, Sound, Streckenverfolgung über Google MAPS etc. Da freut sich jeder Richter drüber. Weniger Stress für alle :-)
ich bitte um fundierte gerichtsurteile oder verwertbare einlassungen von versicherungen die deine ausführungen bestätigen .... bis dahin sind es nur weitere behauptungen, wie sie von allen
autocamfetischistenbenuzt werden .... 😛
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
ich bitte um fundierte gerichtsurteile ...
Ja, gibt es.
Bin nur zu faul zum suchen :-)
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
[...]ich bitte um fundierte gerichtsurteile oder verwertbare einlassungen von versicherungen die deine ausführungen bestätigen .... bis dahin sind es nur weitere behauptungen, wie sie von allen autocamfetischisten benuzt werden .... 😛
Servus!
Mit "fundierten Gerichtsurteilen" ist es nicht so einfach diese auch zu finden. Zumindest habe ich noch kein Aktenzeichen für einen solchen gefunden.
Was ich aber gefunden habe war diese ZDF Reportage.
Und genau das habe ich von diversen Betroffenen im Netz gelesen wie es dort beschrieben wird.
M.
Zitat:
Original geschrieben von Baulaender
ich bitte um fundierte gerichtsurteile oder verwertbare einlassungen von versicherungen die deine ausführungen bestätigen .... bis dahin sind es nur weitere behauptungen, wie sie von allen autocamfetischisten benuzt werden .... 😛
Ich bin auch so ein ,,Autocamfetischist`` 😉 Ich schlage dir mal vor mir wie in diesem Video vor das Auto zu fahren. Ich denke dann wird es ein Urteil geben.
http://www.youtube.com/watch?v=X4xlCeGs-UgLese mal die Komentare zum Video. Aufloesung steht dabei.
Im aktuellen ADAC-Heft macht Pearl heftige Werbung für ihre Agenten-Artikel.....😉
Kann jedem nur raten sich mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen zu befassen....entsprechendes gilt für die Aufzeichnungen mittels Kamera im Auto....
Die Car-Cam ist kein Colt mit gespannten Hahn...und gibt keinem irgendwelche Macht....nicht wirklich...es sind nur persönliche Gefühle ohne Allgemeingültigkeit......aber der Trend hat die Industrie erkannt und handelt.......mit Werbung voller Sprüche!
Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Ich hatte mir Anfang dieser Woche die GS 9000 bestellt.
M.
Was ist jetzt an der GS9000 anders als an der GS8000, mal von dem 178 Grad Winkel abgesehen?!
Zitat:
Original geschrieben von Maulhofer1
Was ist jetzt an der GS9000 anders als an der GS8000, mal von dem 178 Grad Winkel abgesehen?!Zitat:
Original geschrieben von Skeletto
Servus!Ich hatte mir Anfang dieser Woche die GS 9000 bestellt.
M.
Servus!
An sich nicht viel.
c5e74695-399d-49fa-9e85-210f73ff1e2d
Der Kaufgrund für mich war einerseits das die GS 9000 einen Saugnapf statt einem Klebepad hat und die Antenne im Sockel integriert ist, wodurch ich kein zusätzliches Kabel rumfliegen habe.
Um ehrlich zu sein merke ich grad nach ein paar Experimenten das es doch die falsche Entscheidung war und zwar aus folgenden Gründen:
1. Dadurch das die Stromversorgung über dem Saugnapf zu gespeißt wird und die GPS Antenne ebenfalls im Saugnapf ist, besteht eine Kabelverbindung innerhalb des Saugnapfes zum Gerät. Nun kannst du die Halterung am Saugnapf schwenken/drehen. Drehst du es zu viel in eine Richtung, besteht die Gefahr das die Kabelverbindung abreißt.
Ich habe den Sockel eben aufgemacht um genau aus diesem Grund mal reinzuschauen ob an einem Überdrehungsschutz gedacht wurde. Leider ohne Erfolg, keiner vorhanden. Somit Vorsicht geboten.
2. Der Saugnapf funktioniert nicht. Dieser lässt sich einfach nicht an der Scheibe befestigen. So wie der Saugnapf aussah vermute ich mal das dieser schon in Benutzung war und die Weichmacher die im Kunststoff enthalten sind bzw. sein sollten bereits zerstört sind durch die direkte Sonneneinstrahlung oder andere Einflüsse.
Alternativ vllt. auch einfach nur eine Fehlkonstruktion der Form, was ich mir auch vorstellen könnte.
Ich werde mir jetzt irgendwo im Netz ein doppelseitiges Klebepad besorgen und hoffe das es hält. Wenn nicht versuche ich irgendwie den Sockel auf einem zweiten Saugknopf zu befestigen.
Den Schwenkbaren hals habe ich vorerst so eingestellt, dass ich quasi in jede Richtung eine halbe bis ganze Umdrehung drehen kann, für eine einmalige Einstellung. Danach wird der Hals fixiert und nur noch für die Scheibe ausgerichtet sobald die Kamera hängt. Danach heißt es nichts mehr damit eine unbeabsichtigte Zerstörung vermieden wird. ;-)
Wie die Bildqualität ist werde ich morgen auf dem Arbeitsweg prüfen.
Was ich nicht machen werde ist, jedes einzelne Video auf Festplatte festhalten. Dafür ist die Datei einfach zu groß. Ein 7 Minuten Video hatte in etwa knappe 700MB bei einer Auflösung von 1920*1080.
Werde die Dateien also nur abspeichern wenn wirklich was passiert.
Irgendwoher muss ja der billige Preis kommen, nun weiß ich es, es ist der Sockel. ;-)
Achja, mein Paket wurde übrigens am Zoll komplett geöffnet. Entweder hat der Absender es vergessen, oder meine Treiber CD ging beim Zoll verloren. =)
Bekomm aber die aktuellste Version als Download von daher weniger problematisch.
Viel schlimmer und damit das schlimmste vom allen ist, dass der Staat mich abgezogen hat!!!!!!
Ich musste etwa 22,5% Steuern zahlen!!!
Frag mich die ganze Zeit, ob ich mich wegen 3 Euro beschweren soll oder es einfach gut lassen soll?!
Dreist find ich es schon.
Wobei das was der Verkäufer gemacht hat noch dreister ist gegenüber dem Zoll. Eigentlich gut für mich aber hat nichts gebracht, er hat auf die Rechnung einen Betrag von 46,XX USD geschrieben, was ja sooooo nicht gaaaanz richtig war. ;-) War auch schon am Überlegen ihm eine Mail zu schreiben das ich die Differenz zurück haben will. :-P
Edit: Lösung bzgl. des Saugnapfes gefunden. Einen Doppelseitigen Saugnapf zwischen dem eigentlichen und der Scheibe verwenden. Umständlich, aber so brauche ich nichts nutzen was "klebt". Sobald es fertig ist kommt ein Bild. ;-)
M.
GS 8000
GS 9000
1. Halterung
Klebepad
Saugnapf
2. Stromversorgung
Am Gerät selbst
Am Sockel
3. GPS
Externe Antenna (Zubehör) am Gerät
Im Sockel integriert
4. Tag/Nacht Modus
Manueller wechsel erforderlich
Automatischer wechsel